Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Kreismülldeponie Guggenberg:
Vorstellung der Planung für die Erweiterung der BA IVa und Va und Beschluss über die Planung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.07.2017 ENU/002/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Ausschuss beschließt einstimmig
die Ausführung der Erweiterungsabschnitte IVa und Va der Kreismülldeponie Guggenberg – DK-II-Deponie – entsprechend der vorgestellten
Planung.
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren sowie im Anschluss daran die öffentliche Ausschreibung
durchzuführen.
Herr
Röcklein
informiert, dass die entsprechenden Anträge mit den geforderten Gutachten zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Höheren Naturschutzbehörde
(Würzburg) gestellt wurden. Die Rodung der Flächen ist jetzt auf Mitte
September 2017 anvisiert.
Ebenfalls fertiggestellt wurden die
Unterlagen zur Vorprüfung eines Umweltverträglichkeitsverfahrens. Diese werden
nach Zustimmung des Ausschusses mit dem abfallrechtlichen Genehmigungsantrag
eingereicht.
Heute wird die von Herrn Faulhaber vom
Ing-Büro ibu erarbeitete technische Planung für die
beiden Deponieabschnitte vorgestellt. Wie vereinbart, soll der Ausschuss diese Planung vor der
Einreichung zur Genehmigung noch einmal zur Kenntnis erhalten. Alle beteiligten
Büros bisher sehr gut gearbeitet und trotz aller Schwierigkeiten steht eine
gute Planung.
In dieser Angelegenheit steht morgen,
13.07.2017, noch eine Besprechung mit der Genehmigungsbehörde und dem
bayerischen Landesamt für Umwelt zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens.
Herr Faulhaber stellt die Planungen anhand
beiliegender Präsentation vor.
Kreisrat Weber fragt nach, wie lange die
140.000 m³ des Ausbaus reichen werden.
Herr Röcklein
antwortet, dass die Prognose über die Mengen der nächsten Jahre unheimlich
schwer sei. Man habe bei der letzten Sitzung über die sogenannte
Mantelverordnung berichtet, die zu Verschiebungen führen werde. Derzeit komme
man mit 11.000 Tonnen pro Jahr aus und habe eine Zunahme von ungefähr 6.000 m³
auf der DK-II-Deponie. Er gehe davon aus, dass sich die Menge in den nächsten
Jahren aufgrund Verschärfungen deutlich erhöhen werde. Die Versorgung sei aber
bei den heutigen Mengen auf Jahre gesichert.
Herr Faulhaber ergänzt, dass man noch eine
Restfläche von 150- bis 160.000 m³ habe.
Kreisrat Dotzel fragt
bezüglich der Transportbilanz, ob Gegenlieferungen geprüft worden seien, damit
nicht zusätzliche Fahrten entstehen würden.
Herr Faulhaber sagt zur Transportbilanz, dass
es relativ schwierig sei, da der Materialbedarf und der Materialanfall an
Aushub zeitlich in keiner Weise zusammen passe. Man mache erst die Aushübe, um
die Deponieunterlage freizulegen und werde dann erst die Materialen bekommen,
die angeliefert würden für den Dichtungsbau und die Drainageschicht. Man
müsste, was natürlich ein Kostenfaktor sei, ein Zwischenlager machen und dann
warten, bis die Materialtransporte kämen. Dann müssten diese Unternehmer
verpflichtet werden, Material wieder mit zu nehmen. Da diese Unternehmen aber
aus einem Schotterwerk oder Steinbruch kämen, sei es die große Frage, ob diese
dann Überschussmaterial von Guggenberg nutzen
könnten. Dass man dies zu kostenverträglichen Konditionen verbinden könne, sei
nicht zu beantworten.
Kreisrat Winkler bittet zu versuchen, bei der
Ausschreibung diese Kombination einzubringen, da es sich um ca. 3.000 LKWs mehr
handele, die durch Eichenbühl führen.
Herr Faulhaber zeigt großes Verständnis für
das Anliegen. Es sei vielleicht auch für die anbietende Firma die Verquickung
dieser beiden Dinge ein wirtschaftlicher Vorteil, den sie im Angebot
präsentieren könne. Man könne in die Ausschreibung schreiben, dass die
Kombination gewünscht sei. Aber man könne es nicht erzwingen bzw. verbindlich
abfordern.
Herr Röcklein weist
darauf hin, dass wenn man die 35.000 m³ zwischenlagern wolle, müsste man den
Wald komplett roden, auch außerhalb der bestehenden Genehmigung. Man habe die
Fläche nicht, um große Mengen zwischen zu lagern.
Landrat Scherf hält den Wunsch des
Ausschusses fest, dass im Rahmen der Ausschreibung auf diese Kombinationsmöglichkeit
ausdrücklich hingewiesen werde.
Kreisrat Winkler fragt nach der Möglichkeit,
ein Zwischenlager außerhalb der Deponie einzurichten. Wenn ja, wäre die
Gemeinde Eichenbühl bei der Suche nach Grundstücksflächen behilflich.
Herr Röcklein sagt,
dass dies ohne Genehmigung nicht möglich sei. Je nach Art der Fläche müsse dies
geprüft werden.
Landrat Scherf sagt zu, dass untersucht und
geprüft werde, ob andere Flächen, die der Verwaltung vorgeschlagen werden, als
Zwischenlager möglich seien.
Kreisrat Dotzel
meint, da entlang der A3 viele Zwischenlager eingerichtet worden seien, wo die
Materialen auch wieder abgefahren und eingebaut würden, müsste es im Landkreis
auch möglich sein.
Landrat Scherf geht davon aus, dass dies
alles Flächen innerhalb des Planfeststellungsverfahrens seien.
Landrat Scherf hält fest, dass es der
ausdrückliche Wunsch des Ausschusses sei, dass hier Möglichkeiten einer
Kombination eröffnet werden.