Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Kreismülldeponie Guggenberg:
Vorstellung der Planung für die Erweiterung der BA IVa und Va und Beschluss über die Planung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.07.2017   ENU/002/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss beschließt einstimmig

 

die Ausführung der Erweiterungsabschnitte IVa und Va der Kreismülldeponie Guggenberg – DK-II-Deponie – entsprechend der vorgestellten Planung.

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren sowie im Anschluss daran die öffentliche Ausschreibung durchzuführen.


Herr Röcklein informiert, dass die entsprechenden Anträge mit den geforderten Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Höheren Naturschutzbehörde (Würzburg) gestellt wurden. Die Rodung der Flächen ist jetzt auf Mitte September 2017 anvisiert.

 

Ebenfalls fertiggestellt wurden die Unterlagen zur Vorprüfung eines Umweltverträglichkeitsverfahrens. Diese werden nach Zustimmung des Ausschusses mit dem abfallrechtlichen Genehmigungsantrag eingereicht.

 

Heute wird die von Herrn Faulhaber vom Ing-Büro ibu erarbeitete technische Planung für die beiden Deponieabschnitte vorgestellt. Wie vereinbart,  soll der Ausschuss diese Planung vor der Einreichung zur Genehmigung noch einmal zur Kenntnis erhalten. Alle beteiligten Büros bisher sehr gut gearbeitet und trotz aller Schwierigkeiten steht eine gute Planung.

 

In dieser Angelegenheit steht morgen, 13.07.2017, noch eine Besprechung mit der Genehmigungsbehörde und dem bayerischen Landesamt für Umwelt zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens.

 

Herr Faulhaber stellt die Planungen anhand beiliegender Präsentation vor.

 

 

Kreisrat Weber fragt nach, wie lange die 140.000 m³ des Ausbaus reichen werden.

 

Herr Röcklein antwortet, dass die Prognose über die Mengen der nächsten Jahre unheimlich schwer sei. Man habe bei der letzten Sitzung über die sogenannte Mantelverordnung berichtet, die zu Verschiebungen führen werde. Derzeit komme man mit 11.000 Tonnen pro Jahr aus und habe eine Zunahme von ungefähr 6.000 m³ auf der DK-II-Deponie. Er gehe davon aus, dass sich die Menge in den nächsten Jahren aufgrund Verschärfungen deutlich erhöhen werde. Die Versorgung sei aber bei den heutigen Mengen auf Jahre gesichert.

 

Herr Faulhaber ergänzt, dass man noch eine Restfläche von 150- bis 160.000 m³ habe.

 

Kreisrat Dotzel fragt bezüglich der Transportbilanz, ob Gegenlieferungen geprüft worden seien, damit nicht zusätzliche Fahrten entstehen würden.

 

Herr Faulhaber sagt zur Transportbilanz, dass es relativ schwierig sei, da der Materialbedarf und der Materialanfall an Aushub zeitlich in keiner Weise zusammen passe. Man mache erst die Aushübe, um die Deponieunterlage freizulegen und werde dann erst die Materialen bekommen, die angeliefert würden für den Dichtungsbau und die Drainageschicht. Man müsste, was natürlich ein Kostenfaktor sei, ein Zwischenlager machen und dann warten, bis die Materialtransporte kämen. Dann müssten diese Unternehmer verpflichtet werden, Material wieder mit zu nehmen. Da diese Unternehmen aber aus einem Schotterwerk oder Steinbruch kämen, sei es die große Frage, ob diese dann Überschussmaterial von Guggenberg nutzen könnten. Dass man dies zu kostenverträglichen Konditionen verbinden könne, sei nicht zu beantworten.

 

Kreisrat Winkler bittet zu versuchen, bei der Ausschreibung diese Kombination einzubringen, da es sich um ca. 3.000 LKWs mehr handele, die durch Eichenbühl führen.

 

Herr Faulhaber zeigt großes Verständnis für das Anliegen. Es sei vielleicht auch für die anbietende Firma die Verquickung dieser beiden Dinge ein wirtschaftlicher Vorteil, den sie im Angebot präsentieren könne. Man könne in die Ausschreibung schreiben, dass die Kombination gewünscht sei. Aber man könne es nicht erzwingen bzw. verbindlich abfordern.

 

Herr Röcklein weist darauf hin, dass wenn man die 35.000 m³ zwischenlagern wolle, müsste man den Wald komplett roden, auch außerhalb der bestehenden Genehmigung. Man habe die Fläche nicht, um große Mengen zwischen zu lagern.

 

Landrat Scherf hält den Wunsch des Ausschusses fest, dass im Rahmen der Ausschreibung auf diese Kombinationsmöglichkeit ausdrücklich hingewiesen werde.

 

Kreisrat Winkler fragt nach der Möglichkeit, ein Zwischenlager außerhalb der Deponie einzurichten. Wenn ja, wäre die Gemeinde Eichenbühl bei der Suche nach Grundstücksflächen behilflich.

 

Herr Röcklein sagt, dass dies ohne Genehmigung nicht möglich sei. Je nach Art der Fläche müsse dies geprüft werden.

 

Landrat Scherf sagt zu, dass untersucht und geprüft werde, ob andere Flächen, die der Verwaltung vorgeschlagen werden, als Zwischenlager möglich seien.

 

Kreisrat Dotzel meint, da entlang der A3 viele Zwischenlager eingerichtet worden seien, wo die Materialen auch wieder abgefahren und eingebaut würden, müsste es im Landkreis auch möglich sein.

 

Landrat Scherf geht davon aus, dass dies alles Flächen innerhalb des Planfeststellungsverfahrens seien.

 

Landrat Scherf hält fest, dass es der ausdrückliche Wunsch des Ausschusses sei, dass hier Möglichkeiten einer Kombination eröffnet werden.

 

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