Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Anpassung Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.05.2017 JHA/002/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege ab 01.07.2017 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.
Herr Leiblein trägt vor, dass die Berechnung
der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die
Unterhaltsberechnung umgestellt wurde. Die aktuellen Empfehlungen dazu wurden
der Verwaltung mit Schreiben des Bayerischen Landkreistages vom 06. März 2017
übermittelt.
Die o. g. Empfehlungen
gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33
SGB VIII gewährt
wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in
- Vollzeitpflege,
- Vollzeitpflege in
Form von Wochenpflege,
- Sonderpflege.
Auch bei
seelischer Behinderung und in der Volljährigenhilfe
sowie in der Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.
Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum
Unterhalt und die Kosten der Erziehung.
Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei
Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des
Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig
wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.
Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern
die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die
Pflegeeltern können darüber frei verfügen.
Die laufenden
Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.
Die monatliche Pflegepauschale ist nach
Altersstufen unterteilt und beträgt:
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungs-beitrag |
Pflegepau-schale |
0 - vollendetes
6. Lebensjahr |
246 € x 2 = 492
€ |
300 € |
792 € |
7. - vollendetes
12. Lebensjahr |
297 € x 2 = 594
€ |
300 € |
894 € |
Ab 13.
Lebensjahr |
364 € x 2 = 728
€ |
300 € |
1028 € |
Die monatliche
Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren
Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei
- Wochenpflege mit 5
Tagen 85 v.H. und
-
Wochenpflege
mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale
Bereitschaftspflegeeltern,
die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten
- bei bis zu 10
Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 80,-- €),
- bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 52,-- €).