Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anpassung Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.05.2017   JHA/002/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege ab 01.07.2017 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.


Herr Leiblein trägt vor, dass die Berechnung der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt wurde. Die aktuellen Empfehlungen dazu wurden der Verwaltung mit Schreiben des Bayerischen Landkreistages vom 06. März 2017 übermittelt.

 

Die o. g. Empfehlungen gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33

SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in

- Vollzeitpflege,

- Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege,

- Sonderpflege.

Auch bei seelischer Behinderung und in der Volljährigenhilfe sowie in der Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.

 

Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der Erziehung.

 

Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.

 

Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.

 

Die laufenden Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

 

Die monatliche Pflegepauschale ist nach Altersstufen unterteilt und beträgt:

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungs-beitrag

Pflegepau-schale

0 - vollendetes 6. Lebensjahr

246 € x 2 = 492 €

300 €

792 €

7. - vollendetes 12. Lebensjahr

297 € x 2 = 594 €

300 €

894 €

Ab 13. Lebensjahr

364 € x 2 = 728 €

300 €

1028 €

 

Die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei

- Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v.H. und

- Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten

- bei bis zu 10 Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 80,-- €),

- bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 52,-- €).

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