Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Ziele der Jugendhilfeplanung 2017 und Aufnahme Fr. Joos in BBA JHP

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.05.2017   JHA/002/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss fasst auf Grundlage der Ergebnisse des Beratenden und Begleitenden Ausschusses zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1.    Das zielgruppenorientierte Planungsthema für 2017 lautet „Familien in belastenden Situationen“.

 

2.    Der BBA JHP  wird durch die Fachkraft für Familienangelegenheiten, Frau Joos, erweitert, um die Interessen von Familien im Unterausschuss zu vertreten.

 


Frau Weimer trägt vor, dass nach Verabschiedung der Kinder- und Jugendpolitischen Leitlinien für die Wahlperiode 2014 bis 2020 durch den Kreistag am 13. Februar 2017 die 1. Klausurtagung des Beratenden und Begleitenden Ausschusses zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) am 11. März 2017 stattfand. Hier wurden Schwerpunkte für den Gesamtzeitraum und für das aktuelle Jahr formuliert und terminiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn Günter Katheder-Göllner, der seit 30 Jahren in der Jugendhilfeplanung tätig und aktuell Jugendhilfeplaner im Landkreis Augsburg ist.

 

Entsprechend der drei Leitlinien 1.) Partizipation, 2.) Landkreis zukunftsfähig gestalten und 3.) Bildung wurden drei Arbeitsgruppen gebildet und folgende Schwerpunkte für 2017 vorgenommen:

 

·         Planungsthema 2017: Unterstützung sozial belasteter Familien im Landkreis

  • Das Thema Partizipation wird durch die im Partizipationsforum beschlossenen Zukunftswerkstätten weitergeführt.
  • Im Bereich Bildung führt das Bildungsmanagement die Inhalte zur Bildungsregion weiter fort.

 

Übergeordnete einstimmige Empfehlungen im Rahmen der Klausurtagung:

 

  • Aktualisierung bzw. Erstellung von Basisdaten in Form einer neuen Sozialraumanalyse
  • Erweiterung des BBA JHP durch die Fachkraft für Familienangelegenheiten, Frau Joos
  • Struktureller Aufbau und Vernetzung der Jugendhilfeplanung innerhalb der Verwaltung
  • Ausbau der Jugendhilfeplanungsstelle auf mind. 0,5 einer Vollzeitstelle (bereits im Stellenplan)

 

Aktuelle weitere Aufgaben und Themen der Jugendhilfeplanung:

 

·         Mitwirkung bei der Erstellung des Geschäftsberichtes 2016

·         Bestands- und Bedarfserhebung in der Kindertagesbetreuung

·         Teilnahme am Zertifizierungskurs Jugendhilfeplanung, Fortbildung und Qualitätssicherung

·         Vernetzung innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf Landkreisebene

·         Abstimmung einer Indikatorenliste in Zusammenarbeit mit der Sozialplanung (Sozialraumanalyse)

·         Teilnahme an den Bayerische Jugendhilfe-Planungstagen in Rothenburg o.d.Tauber

 

Weitere Planungsschritte sind Gegenstand der nächsten Sitzung des BBA JHP am 10. Juli 2017.

 

Nächste Klausurtagung findet am Samstag, den 27. Januar 2018, statt.

 

 

Herr Winkler sagt, es sei schön, dass eine halbe Stelle in der Jugendhilfeplanung eingerichtet werden könne. Er geht auf den BBA JHP ein, weil mittlerweile die dritte Veränderung angeregt werde.  Als der BBA JHP eingerichtet wurde, sei es eine Steuerungsgruppe mit zehn Mitgliedern gewesen, davon fünf Vertreter des Kreistags, Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, Vertreter des Kreisjugendrings, dem Jugendhilfeplaner und dem Jugendamtsleiter. In der Zwischenzeit seien dazugekommen: ein Vertreter des Beirats von JaS, der kommunalen Jugendarbeit, Sozialplanung und Familienfachkraft. Das heißt, dass seitens der Landkreisverwaltung hier personell enorm aufgestockt worden sei. Man könne sich darüber unterhalten, ob es gut sei, eine Steuerungsgruppe so weit zu machen und mehr Beratungsarbeit im Rahmen der Planungsgruppe gemacht werden könne. Gleichzeitig sei es so, dass mit diesen Mitgliedern eine Schwerpunktbildung in Richtung Schule, Jugendarbeit und Familienförderung sei. Was außen vor bleibe, zumindest auf dem Papier, seien die Kernthemen des Jugendamtes, nämlich die Trennungs- und Scheidungsgeschichten, der Kinderschutz und die Hilfen zur Erziehung. Er halte es für wichtig, zu überlegen, ob man den BBA JHP stückchenweise immer weiter ausbaue, oder ob man hier eine Basis schaffen könne, die offener für andere Dinge sei.

 

Herr Rätz stimmt zu, dass der BBA JHP eine sehr große Gruppe sei. Es sei allerdings erfreulich, dass so viele Professionen in dem Unterausschuss vertreten seien. Die Jugendhilfeplanung habe lange Jahre gedarbt und sei mit zehn Stunden zu gering besetzt gewesen. Jugendhilfeplanung diene als zentrales Steuerungsinstrument aller politischen Ausrichtungen, die ein Jugendamt, auch im Interesse des Landkreises, umzusetzen habe. Insofern sei es ihm auch ein persönlich wichtiges Anliegen, dass JaS im Unterausschuss vertreten sei, weil JaS draußen aufgestellt sei, und auch dass die Familienfachkraft dabei sei, wenn es darum gehe, bestimmte Beschlüsse in Bezug auf Familien zu treffen. Weiterhin sei es ihm auch wichtig, eine breite politische Unterfütterung zu haben. Man sei letztendlich nicht nur mit dem Jugendamt dort vertreten. Ferner gehe es um maximal vier Sitzungen plus einer Klausurtagung im Jahr. Dies sei nicht übergebührlich ressourcenfressend. Herr Rätz sei es sehr wichtig, dass man im Prozess selbst mitbekomme, welche Ziele man mit Jugendhilfeplanung verfolgen wolle. Die Hilfen zur Erziehung seien ein großer, und auch der teuerste Part in der Jugendhilfeplanung. Allerdings sei es so, dass Hilfe zur Erziehung in erster Linie eine Individualleistung sei, die nicht generell allumfassend geplant werde. Man könne schauen, an welchen Punkten man sich verstärkt aufstelle, und an welchen Punkten man auch die Interessen des Kreistages hier umsetzen wolle im Jugendhilfeplanungsausschuss. Deswegen sei er sehr froh, dass es diese Bandbreite gebe.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger fragt, in welchem Zeitraum die Sozialraumanalyse fertiggestellt sein solle.

 

Herr Rätz antwortet, dass die letzte Sozialraumanalyse dreizehn Jahre zurückliege. Es wurde festgestellt, dass zu wenig planerische Daten vorliegen. Da das Landratsamt Miltenberg einen integrierten Sozialplaner habe, könne man möglichst viele Daten selbst erheben. Dazu habe man inzwischen circa 40 Indikatoren, die beplant werden müssten. Diese Indikatoren würden bei der nächsten Unterausschusssitzung vorgestellt. Dadurch würden die Grundlagen für eine Planung geschaffen. 39 Indikatoren könnten intern durch den integrierten Sozialraumplaner erforscht werden, ein Indikator werde eingekauft. Diesen Einkauf habe man kürzlich in Auftrag gegeben zusammen mit dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept, weil es wichtig sei, keine Parallelaufträge zu erteilen. Man rechne mit recht niedrigen Kosten für den Einkauf. Der Faktor, der nach außen gegeben werden müsse, sei die Bevölkerungsentwicklungsprognose gekoppelt mit und ohne Behinderungen.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger möchte mehr dazu wissen. Sie habe bei der Sozialraumanalyse an ein fertiges Konzept wie vor dreizehn Jahren gedacht. Sie könne mit Indikatoren relativ wenig anfangen. Sie möchte wissen, wie die neue Analyse aufgebaut sei.

 

Herr Rätz erklärt, dass man heute erst einmal den erarbeiteten Schwerpunkt verabschieden wolle. Bezüglich dieses Schwerpunktes habe man von diesen 40 Indikatoren vorerst die wichtigsten Indikatoren, die benötigt würden, herausgesucht. Auch diese würden bei der nächsten Unterausschusssitzung vorgestellt. Dies seien ca. sechs bis acht Indikatoren. Bis dahin würde man schon die Ergebnisse dieser Indikatorenberechnung haben, so dass man dann bereits eine Datenbasis habe, auf der man weiterarbeiten könne. Erst werde gezielt auf den Schwerpunkt hingearbeitet, damit man sich nicht verzettele, und damit Jugendhilfeplanung das bleibe, was man hier gestartet habe, nämlich ein dynamischer, zeitnaher Prozess, der sich nicht über Jahre hinwegziehe und dann die Bedarfe letztendlich schon veraltet seien, wenn man die Zahlen vorliegen habe. Man versuche es, auf diese Art und Weise zeitnah umzusetzen.

 

Kreisrat Dr. Fahn habe die Äußerung von Herrn Winkler als starke Kritik am Jugendamt verstanden. Er möchte von Herrn Rätz wissen, ob diese Kernaufgaben dadurch tatsächlich vernachlässigt würden.

 

Landrat Scherf widerspricht Kreisrat Dr. Fahn dahingehend, dass Herr Winkler nicht die Arbeit des Jugendamtes kritisiert habe. Herr Winkler habe gemeint, dass einzelne Leistungsbereiche im BBA JHP unterrepräsentiert seien, woraufhin Herr Rätz erläutert habe, dass dies im Endeffekt nicht planbare Leistungen des Jugendamtes seien.

 

Herr Winkler sagt, dass wenn man sich die gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII anschaue, heiße es eben, dass genau diese Dienste zu planen seien, um diese rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, und dass eruiert werden solle, welche Hilfen bereits vorhanden seien und wie sich ein zukünftiger Bedarf entwickle, um darauf einzugehen. Von daher müsse man diese Dinge ins Auge nehmen, was auch gemacht werde, weil das Schwerpunktthema „Familien in belasteten Situationen“ sei. Diese Belastung heiße nicht z.B. Berufstätigkeit und Kindererziehung, sondern es gehe um Herausnahme der Kinder, um Kinderschutz und alle Maßnahmen, wo es um Sozialpädagogik und Familienhilfen gehe. Diese Dinge sollten auch im Mittelpunkt stehen. Von daher sei es keine Kritik seinerseits, sondern ein Hinweis gewesen. Man sei auf einem guten Weg.

 

Frau Weimer erklärt, dass ähnliche Anregungen auch bereits intern besprochen worden seien, dass der Kreis nicht zu groß werde. Wenn man auf das Schwerpunktthema dieses Jahres zurückkomme, habe man das natürlich im Auge. Eine Methode der Jugendhilfeplanung seien die der Experteninterviews. Man sei noch im Prozess und werde das auch weiter ausarbeiten im Unterausschuss in der nächsten Sitzung am 10. Juli. Natürlich habe man das im Blick, weil das die zentralen Aufgaben seien. Man habe sich in der Klausurtagung für ein Schwerpunktthema für dieses Jahr entschieden, und es sei eine zielgruppenorientierte Planung. Es sei keine bereichsorientierte Planung, wo man früher Teilpläne zugesagt habe. Es sei auch keine sozialraumorientierte Planung, die in erster Linie die Begebenheiten in Obernburg, Miltenberg und Kirchzell betrachte, sondern dieses Jahr habe man sich für eine zielgruppenorientierte Planung entschieden. Diese Aspekte wie z.B. sozial benachteiligte oder belastete Familien könnten natürlich nicht außen vor gelassen werden. Herr Rätz ergänzt, dass die teuren Individualleistungen der Hilfen zur Erziehung zwar nicht planbar, sehr wohl aber steuerbar sind. Insofern sei auch ganz wichtig, dass das man den Aspekt des fachlichen Controllings an dieser Stelle ausbaue, statt dies zum Gegenstand der Jugendhilfeplanung zu machen.

 

Kreisrat Stich äußert, dass dieser dynamische Prozess zur Folge habe, dass man nie fertig sei. Er sei auch im Unterausschuss vertreten. Dort arbeite man sehr viel, man habe grundlegende Zielvereinbarungen besprochen, jetzt würden Indikatoren als Basis angenommen etc. etc. Er würde sich wohler fühlen, wenn man einmal etwas in der Hand hätte. Man arbeite die ganze Zeit an dem Fundament, aber es wäre schön, wenn man dann auch einmal mit dem Hausbau beginnen könne. Die ganzen Vorleistungen zu bringen und kein Ergebnis in der Hand zu halten, sei unbefriedigend. Vielleicht sei er aber auch nur zu ungeduldig in einem Jahr sähe er das ganz anders. Herr Rätz entgegnete, dass er das zuversichtlich ist, dass letzteres eintreten wird.

 

Herr Keller greift den Gedanken von Kreisrat Stich auf. Er ist der Meinung, dass man für die Vorbereitung diese Daten benötige. Diese zu ermitteln, bedürfe einer Gründlichkeit. Wichtig sei ihm in Bezug auf TOP 5 der Umsetzung der UVG-Gesetzesänderung, dass man sich hier gleich positioniere, wie die Jugendhilfe im Landkreis darauf reagiere. Es gebe auch die Idee der Jugendhilfe A und B, was bedeute, Jugendhilfe für deutsche und Jugendliche für ausländische Kinder- und Jugendliche einzuführen mit unterschiedlichen Qualitäten. Da sollte man sich dann positionieren, damit das gleich in eine Planung mit einbeziehe, was passieren, wenn sich dieses Gesetz ändere und wie die Herausforderungen dann im Landkreis Miltenberg seien.

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