Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: SGB VIII-Reform zum 01.01.2018 (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.05.2017 JHA/002/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Rätz trägt vor, dass über Jahre eine
Rechtsentwicklung in Gang gesetzt worden ist, die die rechtliche Stellung der
Kinder tendenziell gestärkt hat. Beginnend mit der UN-Kinderrechtskonvention
vor vielen Jahren wurde zuletzt durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
im Januar 2012 der aktive Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzlich ein
Stück mehr optimiert.
Am 12. April 2017
hat nun das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern
und Jugendlichen beschlossen. Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages wird
Ende Juni 2017, die Verabschiedung durch den Bundesrat am 07. Juli 2017
erwartet.
Der Gesetzentwurf
sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
1.
Verbesserung
der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
2.
Stärkung
von Pflegekindern und ihren Familien
3.
Qualifizierung
von Schutzinstrumenten und -maßnahmen
4.
Verbesserung
der Kooperation im Kinderschutz
5.
Bedarfsgerechtere
Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Das Gesetz soll
zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Kreisrätin Dolzer-Lausberger ist der Meinung, dass das Jugendamt im
Landkreis Miltenberg in den genannten Punkten
gut aufgestellt sei. Sie möchte wissen, ob sich durch die Reform viel
für das Jugendamt verändern werde.
Herr Rätz
antwortet, dass es sich zeigen werde, ob die Reform finanzielle Auswirkungen
haben werde, oder ob es nur eine inhaltlich andere Aufstellung geben werde. Er
gehe von keinem großen finanziellen Umbruch aus. Allerdings werde die
eigentliche Herausforderung beim ASD liegen, da es diesen Paradigmenwechsel
gebe, dass das Kind neben seinen Eltern verstärkt Rechte nach dem Grundgesetz
bekommen solle.