Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: SGB VIII-Reform zum 01.01.2018 (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen)

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.05.2017   JHA/002/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Rätz trägt vor, dass über Jahre eine Rechtsentwicklung in Gang gesetzt worden ist, die die rechtliche Stellung der Kinder tendenziell gestärkt hat. Beginnend mit der UN-Kinderrechtskonvention vor vielen Jahren wurde zuletzt durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 der aktive Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzlich ein Stück mehr optimiert.

 

Am 12. April 2017 hat nun das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Eine Entscheidung des Deutschen Bundestages wird Ende Juni 2017, die Verabschiedung durch den Bundesrat am 07. Juli 2017 erwartet.

 

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

 

1.    Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

2.    Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien

 

3.    Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen

 

4.    Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz

 

5.    Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

 

 

Das Gesetz soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

 

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger ist der Meinung, dass das Jugendamt im Landkreis Miltenberg in den genannten Punkten  gut aufgestellt sei. Sie möchte wissen, ob sich durch die Reform viel für das Jugendamt verändern werde.

 

Herr Rätz antwortet, dass es sich zeigen werde, ob die Reform finanzielle Auswirkungen haben werde, oder ob es nur eine inhaltlich andere Aufstellung geben werde. Er gehe von keinem großen finanziellen Umbruch aus. Allerdings werde die eigentliche Herausforderung beim ASD liegen, da es diesen Paradigmenwechsel gebe, dass das Kind neben seinen Eltern verstärkt Rechte nach dem Grundgesetz bekommen solle.

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