Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: UVG-Gesetzesänderung zum 01.07.2017

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.05.2017   JHA/002/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Leiblein führt aus, dass das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ein Bundesgesetz ist, das in erster Linie sicherstellen soll, dass Alleinerziehende bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen durch den haushaltsfernen Elternteil zeitnah finanziell unterstützt werden.

 

Zum 01.07.2017 wird das Gesetz folgendermaßen erweitert.

 

-      Die Höchstaltersbezugsdauer von bisher 72 Monaten wird aufgehoben und kann bis zu 18 Jahren betragen.

 

-      Die Altershöchstgrenze wird von bisher dem 12. bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet.

 

-      Für Kinder ab zwölf Jahren besteht Anspruch, wenn das Kind keine ALG II - Leistungen bezieht oder der alleinerziehende Elternteil über ein eigenes Einkommen von mindestens 600 verfügt.

 

-      Das Einkommen des Kindes nach Abschluss der Schulausbildung ist zu berücksichtigen.

 

Diese gesetzlichen Ausweitungen bis zum 18. Lebensjahr sind durchweg als positiv zu bewerten.

 

Diese Neuerungen bedeuten aber auch, dass die Mitarbeiter/innen der UVG-Stelle des Kreisjugendamtes ab dem 01.07.2017 mit einer deutlich zunehmenden Anzahl an Anträgen rechnen müssen. Bundesweit wird grob von einer Verdopplung der bisher benötigten Stellen im Bereich UVG ausgegangen. Eine genaue Aussage lässt sich jedoch erst im laufenden Geschäft treffen. Insofern hat man im Landratsamt Miltenberg zunächst konservativ geplant und nur eine weitere Stelle in diesem Bereich ausgeschrieben und beobachten die tatsächliche Entwicklung.

 

Entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sowie ein Basiskurs für Neueinsteiger ist für Anfang Juli 2017 geplant.

 

Untenstehende Tabelle zeigt die geplanten UVG-Leistungen entsprechend der Altersgruppen auf.

 

 

Mindestunterhalt

abzüglich Kindergeld

mtl. UV ab Juli 2017

Für Kinder bis zum 6. Geburtstag

342,00 EUR

192 EUR

150,00 EUR

Für Kinder bis zum 12. Geburtstag

393,00 EUR

192 EUR

201,00 EUR

Neu:

460,00 EUR

192 EUR

268,00 EUR

Für Kinder bis zum 18. Geburtstag

 

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