Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: UVG-Gesetzesänderung zum 01.07.2017
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.05.2017 JHA/002/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Leiblein führt aus, dass das Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG) ein Bundesgesetz ist, das
in erster Linie sicherstellen soll, dass Alleinerziehende bei ausbleibenden
Unterhaltszahlungen durch den haushaltsfernen Elternteil zeitnah finanziell
unterstützt werden.
Zum
01.07.2017 wird das Gesetz folgendermaßen erweitert.
- Die Höchstaltersbezugsdauer von bisher 72
Monaten wird aufgehoben und kann bis zu 18 Jahren
betragen.
- Die Altershöchstgrenze wird von bisher dem 12. bis zum 18. Lebensjahr
ausgeweitet.
- Für Kinder ab zwölf Jahren besteht Anspruch, wenn das Kind keine
ALG II - Leistungen bezieht oder der alleinerziehende Elternteil über ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € verfügt.
- Das Einkommen des Kindes nach Abschluss der Schulausbildung ist
zu berücksichtigen.
Diese gesetzlichen Ausweitungen bis zum 18. Lebensjahr sind durchweg als
positiv zu bewerten.
Diese
Neuerungen bedeuten aber auch, dass die Mitarbeiter/innen der UVG-Stelle des
Kreisjugendamtes ab dem 01.07.2017 mit einer deutlich zunehmenden Anzahl an
Anträgen rechnen müssen. Bundesweit wird grob von einer Verdopplung der bisher
benötigten Stellen im Bereich UVG ausgegangen. Eine genaue Aussage lässt sich
jedoch erst im laufenden Geschäft treffen. Insofern hat man im Landratsamt
Miltenberg zunächst konservativ geplant und nur eine weitere Stelle in diesem
Bereich ausgeschrieben und beobachten die tatsächliche Entwicklung.
Entsprechende
Schulung der Mitarbeiter/innen zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sowie
ein Basiskurs für Neueinsteiger ist für Anfang Juli 2017 geplant.
Untenstehende
Tabelle zeigt die geplanten UVG-Leistungen entsprechend der Altersgruppen auf.
|
Mindestunterhalt |
abzüglich
Kindergeld |
mtl.
UV ab Juli 2017 |
Für
Kinder bis zum 6. Geburtstag |
342,00
EUR |
192
EUR |
150,00
EUR |
Für
Kinder bis zum 12. Geburtstag |
393,00
EUR |
192
EUR |
201,00
EUR |
Neu: |
460,00
EUR |
192
EUR |
268,00
EUR |
Für
Kinder bis zum 18. Geburtstag |