Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Konzeption Verwandtenpflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.05.2017   JHA/002/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Lieb trägt vor, dass im Landkreis Miltenberg in den letzten Jahren ein Anstieg von Verwandtenpflegeverhältnissen beobachtet wurde. Aufgrund dessen wurde im Jahre 2015 im Rahmen einer Dienstbesprechung erstmalig dieses Thema aufgegriffen. Ergebnis mehrerer fachlichen Auseinandersetzungen ist die in der Anlage beigefügte Konzeption.

 

 

Informationen zur Verwandtenpflege

 

In nicht unerheblichem Umfang sind Kinder auch bei Verwandten – Großeltern, Tanten oder Onkel, ältere Geschwister – in Pflege untergebracht. Sie alle haben – wie andere Pflegeeltern und der junge Mensch selbst – Anspruch und Bedarfe auf eine abgestimmte, professionelle sowie kontinuierliche Beratung und Begleitung zur Unterstützung und Förderung bei der Aufgabe der Erziehung. Neben dem Bereich der Erziehenden orientiert sich die Jugendhilfe zuvorderst am pädagogischen Bedarf des Kindes.

 

Die Verwandtenpflege unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Unterbringung in „Fremdpflege“: Verwandtenpflegepersonen stehen von Anfang an in einer familiären persönlichen Beziehung zum aufnehmenden Kind. Damit sind sie einerseits durch eine emotionale und soziale Verbundenheit mit dem Kind im Hinblick darauf, genau dieses Kind aufzunehmen, besonders motiviert.  Auf der anderen Seite stehen sie auch im mehr oder weniger direkten sozialen Zusammenhang mit den Kindeseltern.  Im Hintergrund stehen oft Thematiken wie Trennung und Scheidung der Kindeseltern, Inhaftierung, Alkohol- und Drogenabhängigkeit, psychische Erkrankungen, Überforderungen junger Mütter, Vernachlässigung und Kindesmisshandlung. In diesem Zusammenhang bedarf es einer besonderen Rolle des Pflegekinderdienstes, damit einerseits das Kind nicht Opfer einer gesamtfamiliären Aufarbeitung von ursächlichen und entstehenden Problemlagen wird. Andererseits wird bei der konzeptionellen Ausgestaltung darauf geachtet, dass das Pflegeverhältnis die Verwandten nicht nur in Bezug auf die Verantwortung in ihrer neuen Rolle als Eltern begleitet, sondern auch die finanzielle Honorierung durch die staatliche Gemeinschaft nicht den Ausschlag für die Entscheidung gibt. Verwandtenpflegeverhältnisse entwickeln sich eher fließend – von der gelegentlichen Betreuung des Kindes bis zur endgültigen Aufnahme. Meist bilden sich im Verlauf des Pflegeverhältnisses enge Eltern-Kind-ähnliche Beziehungen und Bindungen. Verwandtenpflegepersonen stammen erfahrungsgemäß häufiger aus bildungsferneren Schichten als andere Pflegepersonen und sind sozial und finanziell durchschnittlich schlechter als diese gestellt. Mit der Ausgestaltung der Verwandtenpflege werden folgende Ziele verfolgt:

 

·    Ausschöpfung von Betreuungsmöglichkeiten in familialen Netzwerken

·    Erhalt positiver sozialer Bezugsfelder für Kinder und Jugendliche

·    Frühzeitiges Erkennen von konflikthaften Entwicklungen

·    Rechtzeitige Vermittlung notwendiger Hilfen

·    Enge Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Fachstellen

 

 

Situation im Landkreis Miltenberg

 

Aktuell bestehen im Landkreis 61 Pflegeverhältnisse im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege gem. §§ 27 und 33 SGB VIII. Davon sind 20 Pflegeverhältnisse sogenannte Verwandtenpflege. Bisher wird bei der Fallbearbeitung nicht zwischen Fremdpflege und Verwandtenpflege unterschieden. Mit der nun vorliegenden Konzeption wird den speziellen Bedürfnissen und den damit verbundenen Problemlagen besser entsprochen.

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