Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte – Sachstand und Beschluss künftige Sachbearbeitung für die Ehrenamtskarte
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.05.2017 KT/002/2017 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Gemäß
§24 Abs. 1 Satz 2 lässt Landrat Scherf über den Empfehlungsbeschluss des
zuständigen Ausschusses beschließen:
Der
Kreistag beschließt mehrheitlich:
Nach Abschluss der
Einführungsphase und auf Grundlage der Empfehlungen des Organisationsgutachtens
des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes wird die Stelle „Sachbearbeitung
Ehrenamtskarte“ nach Abschluss der einjährigen Einführungsphase nicht mehr als
Vollzeitstelle, sondern ab 01.07.2017 in Teilzeit (0,5 Vollzeitstellen) in
Entgeltgruppe 7 besetzt.
Frau Seidel berichtet zur Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte und dem
Sachstand.
Allgemeine Infos:
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die
flächendeckende Einführung der Ehrenamtskarte.
Aktuell beteiligen sich 81 der insgesamt 96
bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte an der Bayerischen
Ehrenamtskarte. Bisher sind bereits ca. 120.000 Ehrenamtskarten in Bayern
ausgegeben (Stand 1. Januar 2017).
Die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte erhalten
verschiedene Angebote und
Vergünstigungen bei 60 Akzeptanzstellen im Landkreis und darüber hinaus in ganz
Bayern (wie z.B. freier Eintritt in die vom Freistaat verwalteten Schlösser und
Burgen).
Voraussetzungen
für den Erhalt der Ehrenamtskarte:
Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem
bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der
Ehrenamtskarte beteiligen.
Die Bayerische Ehrenamtskarte in Blau mit
dreijähriger Gültigkeit können Ehrenamtliche ab 16 Jahren erhalten, wenn sie
sich mindestens 2 Jahre freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder
bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren. Auch
Ehrenamtliche, die die besonderen Voraussetzungen eines Engagements bei den
Blaulichtorganisationen erfüllen oder Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) sind, erhalten die Ehrenamtskarte.
Für besonders langjähriges Engagement gibt es die Bayerische Ehrenamtskarte in
Gold, die ein Leben lang gültig ist.
Der Kreistag hat
am 17.12.2015 die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beschlossen.
Der Kreistag stimmte der Einführung der Bayerischen
Ehrenamtskarte nach dem von der Verwaltung
vorliegenden Konzept zu und beschloss weiterhin , die notwendigen
personellen Ressourcen in Form einer Vollzeitstelle in der Einführungsphase
(1. Jahr) bzw. 13 Wochenstunden (3 Stunden BE-Fachkraftstelle, 10 Stunden
Verwaltungsstelle) im regulären Verlauf (ab dem 2. Jahr) bereitzustellen.
In der Startphase wurden der Projektverlauf und die
erforderlichen Maßnahmen festgelegt.
„Einführung der
Ehrenamtskarte (EAK)“
Im Juli 2016 wurde Frau Königsfeld als
Sachbearbeiterin für die Einführung der Ehrenamtskarte befristet für ein Jahr
eingestellt. Sie ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge für die blauen
und goldenen Ehrenamtskarten und die Akquise von Akzeptanzpartnerinnen und
Akzeptanzpartnern.
Vorbereitungszeitraum: Juli bis August 2016
Einführungszeitraum: August 2016 bis Juni 2017
Maßnahmen:
- Versand von ca. 1.200 Briefen mit Flyern
- „Runde Tische“ mit Bürgermeistern und Vereinen
- 120 Besuche bei den zukünftigen Akzeptanzpartnern im Landkreis
- eine Verleihungsveranstaltung u.a. mit Herrn Staatssekretär Hintersberger, Karten-empfänger/innen, Bürgermeistern,
Landrat und Verwaltung
- zwei weitere Verleihungsveranstaltungen für die blauen
Ehrenamtskarten zur Würdigung und Öffentlichkeitsarbeit
- Erstellen eines Flyers und einer digitalen Präsentation der
Akzeptanzstellen
Umsetzung der
Aktivitäten:
Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten mit 30
Bürgermeistern Gespräche geführt und die Bürgermeister zur Unterstützung
bei der Einführung der Bayerischen
Ehrenamtskarte gewonnen werden.
Auch aufgrund dieser Unterstützung konnten über die
Vereinsringsitzungen bereits ca. 200
Vereine erreicht werden. Auf diesen Sitzungen, wie auch auf
Messen/Großveranstaltungen, wurden bereits 6.000 Flyer verteilt.
Insgesamt wurde an neun großen Veranstaltungen (z.
B. Michaelismesse Miltenberg, Tag des Sports in Elsenfeld u.a.) zur Einführung
und Bekanntmachung der Ehrenamtskarte teilgenommen und weitere sind bereits
geplant.
Bisher wurde an 17 Vereinsringsitzungen,
Haupt-/General- und Vollversammlungen teilgenommen und auch hier sind viele
weitere Sitzungstermine bereits geplant und terminiert.
Daraus bisher
resultierend:
627 Anträge
für die blaue Bayerische Ehrenamtskarte
307
Anträge für die goldene Bayerische Ehrenamtskarte
934 Kartenanträge
insgesamt
60 Akzeptanzstellen
Die erste Verleihungsveranstaltung zur Übergabe der
goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte mit Teilnahme von Staatssekretär Hintersberger fand am 26.01.2017 statt.
Eine zweite Veranstaltung zur Übergabe der blauen
Bayerischen Ehrenamtskarte fand am 29. März 2017 in Niedernberg
und eine dritte am 25. April 2017 in Altenbuch statt.
Aktuell kommen wöchentlich mehrere Anfragen möglicher
Akzeptanzstellen sowie täglich Anfragen bezüglich der Bedingungen von möglichen
Antragsteller/innen für die blaue und goldene Bayerische Ehrenamtskarte.
Fazit:
Die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im
Landkreis Miltenberg ist erfolgreich angelaufen und hat durch die große Anzahl
an Akzeptanzstellen auch Attraktivität erreicht.
Die Ehrenamtlichen freuen sich, dass ihr Engagement
durch die Bayerische Ehrenamtskarte eine kleine Anerkennung erhält und sind
stolz darauf, die Karte ihr Eigen nennen zu dürfen und damit auch ein
sichtbares Zeichen erhalten zu haben.
Ausblick.
Die Stelle zur Einführung der Ehrenamtskarte ist
bis zum 30 Juni 2017 befristet. Die Erfahrungen der Einführungsphase haben
gezeigt, dass eine personelle Weiterführung der Stelle notwendig ist. Das
Organisationsgutachten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes teilt und
unterstützt diese Einschätzung.
Die künftige Sachbearbeitung für die Ehrenamtskarte
gliedert sich in die Ausgabe/Verlängerung von Ehrenamtskarten, die Gewinnung
und Betreuung der Akzeptanzpartner sowie ergänzende Beratung und
Öffentlichkeitsarbeit.
Wichtig ist es, an dem komplexen Thema der
Bayerischen Ehrenamtskarte konsequent weiter zu arbeiten, um die Nachhaltigkeit
zu erhalten. Die Attraktivität für die Karteninhaber wird durch Kontinuität und
Verlässlichkeit gefestigt.
Neben der verwaltungstechnischen Notwendigkeit der
Fortführung dieser Stelle signalisiert ein dauerhafter Ansprechpartner den
ehrenamtlich aktiven Menschen das Gefühl von persönlichem Kontakt und
Wertschätzung. Stetig fragen Vertreter/innen von Vereinen, Verbänden und
Initiativen nach.
Die Betreuung der Karteninhaber ist dabei genauso
wichtig wie die der Akzeptanzpartner.
Genügend Akzeptanzpartner machen die Karte für die
Menschen im Landkreis interessant -
diese Partnerinnen und Partner gilt es weiterhinzu gewinnen und auch zu halten.
Zur Gewährleistung dieser Aufgaben ist wie vom
Kreistag am 17.12.2015 beschlossen, nach Abschluss der einjährigen
Einführungsphase keine Vollzeitstelle mehr notwendig, sondern eine
deutliche Reduzierung möglich. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate
und der Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands im
Organisationsgutachten wird ab 01.07.2017 eine Stelle in Teilzeit (0,5 Vollzeitstellen)
in Entgeltgruppe 7 vorgeschlagen. Eine Einbindung der Fachkraftstelle ist aus
organisatorischen Gründen nicht mehr möglich und fachlich nicht sinnvoll.
Der Beschluss wurde im Ausschuss für Bildung,
Kultur und Soziales am 27.03.2017 vorberaten und dem Kreistag mehrheitlich bei
vier Gegenstimmen empfohlen.
Kreisrat Dr. Fahn sagt,
dass nach anfänglichen kontroversen Diskussionen die Einführung der
Ehrenamtskarte eine Erfolgsstory geworden sei. Die Ehrenamtskarte sei
allerdings kein Selbstläufer. Alleine aus Zeitgründe werde es künftig mit einer
Halbtagsstelle weniger möglich sein an offensiven Informationsveranstaltungen
als bisher. Deswegen müsse man selbst ein bisschen stärker tätig werden. Es
gebe 60 Akzeptanzstellen. Es wäre sinnvoll, diese Zahl noch zu erhöhen. Sein
Vorschlag wäre, dass die einzelnen Kommunen hier noch stärker einsteigen und
auch als Akzeptanzpartner auftreten würden. Wichtig sei auch ein regelmäßiger
Bericht im entsprechenden Ausschuss.
Kreisrat Reinhard sagt, dass die Ehrenamtskarte
etwas Besonderes für die Inhaber sei. Sie werde als große Wertschätzung
angesehen. Er gehe davon aus, dass noch einige Anträge kommen werden.
Enttäuschend seien für ihn die wenigen Akzeptanzstellen. Da sollte eine
Steigerung erreicht werden. Die Anstrengungen müssen daraufhin gelegt werden.
Deswegen plädiere die CSU dafür, Gas zu geben, um die Akzeptanzstellen zu
erhöhen. Danach, wovon er ausgehe, sei es nur noch eine reine
Verwaltungstätigkeit. Deswegen sehe es die CSU als sinnvoll an, diese Einführungsphase
um ein Jahr zu verlängern mit einer 0,5-Vollzeitstelle und dann noch einmal zu
schauen, welcher Bedarf für diese Stelle tatsächlich ergebe, wenn es nur noch
um die reine Betreuung der Karten ginge. Die CSU würde den Vorschlag
unterstützen, dass die Einführungsphase mit einer halben Vollzeitstelle
verlängert werde, damit Frau Königsfeld noch einmal Gas
geben und weitere
Akzeptanzpartner gewinnen könne. Dies solle allerdings für ein weiteres Jahr
befristet sein. Danach solle die Stelle noch einmal
auf den Prüfstand kommen, weil es dann nur noch eine reine Verwaltungsarbeit
sei. Die CSU möchte, dass der Beschluss um eine Befristung für ein Jahr ergänzt
werde. Die Begründung sei
die Verlängerung der Einführungsphase.
Kreisrat Dr. Linduschka
findet den Vorschlag der CSU kurzsichtig, weil weiterhin Akzeptanzstellen nötig
seien. Ebenso werde es weiterhin viele Fragen und Veränderungen geben, was über
eine reine Verwaltungstätigkeit hinausgehe. Er hält den Vorschlag der
Verwaltung für angemessen und nicht überzogen, wenn dieses Erfolgsmodell so
weitergehen solle. Man solle keine Bremse einbauen.
Kreisrat Stich sagt, dass der
Prüfungsverband die 0,5-Vollzeitstelle als dauerhaft empfohlen habe, obwohl
dieser normalerweise eher restriktiv sei. An dieser Stelle sehe man auch, dass
der Landrat in der Hinsicht geliefert habe. 2016 sei die einjährige
Vollzeitstelle eingerichtet worden. Damals habe Landrat Scherf versprochen,
dass die Stelle danach auf den Prüfstand gestellt werde. Dies habe die
Verwaltung getan, mit dem Ergebnis, dass es eine 0,5-Vollzeitstelle geben
solle. Die Befristung halte er auch deshalb nicht für glücklich, weil die
Akzeptanzstellen betreut werden müssten.
Die Kreisräte Stich, Dr. Fahn,
Thomas Zöller und Maurer appellieren an die Bürgermeister, dass sich die
Kommunen als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen und in ihren Gemeinden
dafür zu werben und Unternehmen zu motivieren. Die Ehrenamtskarte solle nicht
nur Wertschätzung sein, sondern auch Nutzen haben.
Landrat Scherf dankt Kreisrat Dr. Fahn für die Anregung, dass die Kommunen das Projekt
Ehrenamtskarte als Akzeptanzpartner unterstützen. Er habe dies mit den
Bürgermeistern in der Bürgermeisterdienstbesprechung bereits besprochen, und es
würden noch einige Kommunen als Akzeptanzpartner mitmachen und die
Ehrenamtskarte unterstützen. Er unterstreicht, dass die Ehrenamtskarte kein
Selbstläufer sei. Zum einen kämen noch sehr viele Anträge, projektbezogen sei
es relativ kompliziert und außerdem gelte die Blaue Ehrenamtskarte nur für drei
Jahre.
Kreisrat Reinhard habe Recht, dass die
Ehrenamtskarte etwas Besonderes sei. Es sei allerdings nicht notwendig, zu
betonen, dass Gas gegeben werden müsse. Das Landratsamt gebe seit einem Jahr
Gas, und die sehr große Zahl von Anträgen sei ein Beleg dafür, dass in dieser
Projektphase mit der Vollzeitstelle hier wirklich sehr gut gearbeitet worden
sei. Man müsse sehr viele Gespräche führen und er möchte auch mit dem Finger
weder auf die Kommunen noch auf Unternehmen zeigen, denn gerade für den Einzelhandel
sei es eine Entscheidung, die sehr gut bedacht sein müsse.
Kreisrat Stich habe zu Recht auf die
Empfehlung des Kommunalen Prüfungsverbandes hingewiesen. Zu Kreisrat Reinhard
sagt Landrat Scherf, dass das Landratsamt Miltenberg nicht die ersten in Bayern
seien, die die Ehrenamtskarte eingeführt hätten. Der Kommunale Prüfungsverband
könne auf die Erfahrungen von 50 bis 60 Landratsämtern zurückgreifen und wüsste
daher, dass es nach der Einführungsphase nicht nur eine reine
Verwaltungstätigkeit sei. Scherf bat zu beachten, dass es oft heiße es, dass,
wenn eine Stelle einmal geschaffen worden sei, man diese nicht mehr loskriege.
Der Landkreis Miltenberg habe es geschafft zu sagen, dass sachlich in der
Einführungsphase eine Vollzeitstelle nötig sei, aber nach einem Jahr könne man
dies reduzieren. Deshalb könne man gemeinsam diesen Weg gehen.
Kreisrat Dr. Fahn
weist Kreisrat Reinhard darauf hin, wie schwer es sei, Akzeptanzpartner zu
finden. Dies koste sehr viel Zeit. Es sei sehr wichtig, diese Stelle im Landratsamt
zu halten. Man müsse konkret schauen, welch guten Gegenwert man dafür bekomme.
Kreisrat Reinhard fragt, ob es vorgesehen
sei, dass Frau Königsfeld diese Stelle weiter fortführe.
Landrat Scherf erklärt, dass dies eine
Personalangelegenheit sei, wozu er öffentlich nicht Stellung nehmen werde.
Kreisrat Reinhard stellt den weitergehenden
Antrag, dass diese Stelle als Einführungsphase verlängert und auf ein Jahr
befristet werde. Er ist der Meinung, wenn die Akzeptanzstellen gefunden seien,
dass es nur noch um eine reine Verwaltungsaufgabe gehe.
Kreisrat Thomas Zöller denkt, dass der
Vorschlag der Verwaltung sehr gut sei. Er bestätigt, dass es richtig sei, wenn
man viele Akzeptanzstellen vorweisen könne. Das Entscheidende sei aber, bei der
Übergabe der Ehrenamtskarte ins Gesicht der Ehrenamtlichen zu schauen und zu
sehen, dass die Wertschätzung ankomme und sie sehr dankbar seien, dass ihre
Arbeit anerkannt werde.
Kreisrat Kuhn möchte wissen, ob die
vorgeschlagene 0,5-Vollzeitstelle auf 1 Jahr befristet sei.
Herr Rüth führt
aus, dass die Ausgangslage der Beschluss des Kreistages war, dass die Stelle
mit 1,0 Vollzeitstelle auf ein Jahr befristet sei und dass die Stelle als
solches grundsätzlich weitergeführt werden solle, allerdings nicht auf 1,0-Basis,
sondern reduziert jetzt auf 0,5 Vollzeitstelle. Fakt sei, wenn die
1-Jahres-Frist der Einführungsphase vorbei sei, so wie auch der Arbeitsvertrag
gültig sei, sei für die Stellenbesetzung ein neues Verfahren einzuleiten. Die
Stelle werde zunächst intern ausgeschrieben. Wenn sich niemand finde, suche man
externe Unterstützung. Dies werde aber in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
Die Stelle, so wie der Beschlussvorschlag
jetzt vorgesehen sei, wäre dann auf eine 0,5-Vollzeitstelle ausgerichtet, aber
unbefristet.
Landrat Scherf sagt, dass er vernommen habe,
dass die CSU-Fraktion beantrage, dass im Beschlussvorschlag explizit
aufgenommen werde, dass das auf 1 Jahr befristet sei.
Kreisrat Reinhard erklärt, dass es der CSU
darum gehe, dass Frau Königsfeld ihre Arbeit jetzt noch einmal fortsetze, d.h.
die jetzige Stelle noch einmal um ein Jahr zu verlängern mit der Begründung,
dass die Einführungsphase verlängert werde.
Landrat Scherf entgegnet, dass die Stellen
grundsätzlich nicht personenbezogen, sondern aufgabenbezogen besetzt würden.
Herr Rüth stellt
noch einmal klar, dass der Kreistag im vergangenen Jahr ein Mandat für eine
Vollzeitstelle für 1 Jahr befristet gegeben habe. Für dieses Mandat sei eine
Person gefunden und eingestellt worden. Dieses Mandat laufe jetzt im Sommer
aus. Jetzt müsse der Kreistag entscheiden, wie das Mandat künftig definiert
sein solle. Das Mandat, so sei der Vorschlag, solle nicht mehr mit einer
1,0-Stelle, sondern mit einer 0,5-Vollzeitstelle sein und auch in einer anderen
Entgeltgruppe.
Landrat Scherf ergänzt, dass der Kreistag
die Entscheidungskompetenz über den Stellenplan habe. Aber der Kreistag könne
nicht die Aufgabe übernehmen, die Einzelgespräche mit Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zu führen, ob diese jetzt bereit seien, für 0,5-Vollzeitstelle in
einer anderen Entgeltgruppe zu arbeiten.
Kreisrat Stich erwidert zu Kreisrat Reinhards Antrag, dass
er für eine unbefristete Schaffung dieser Stelle sei. Der Kommunale
Prüfungsverband empfiehlt es auch. Es sei absehbar, dass man die Stelle länger
als ein Jahr benötige, weil die Akzeptanzpartner gepflegt werden müssten. Wie
die Stelle besetzt werde, werde im nicht öffentlichen Teil behandelt.
Kreisrat Dr. Linduschka
entgegnet zu Kreisrat Reinhards Antrag, dass es zwar viele positive Punkte
gebe, um Frau Königsfeld weiter zu beschäftigen. Völlig unlogisch sei es aber,
wenn Kreisrat Reinhard Frau Königsfeld auf einer halben Stelle
weiterbeschäftigen wolle. Dies sei die Entscheidung von Frau Königsfeld. Das
einzig Richtige sei, wie von Herrn Rüth gesagt, dass
neu ausgeschrieben werden müsse. Es stehe Frau Königsgeld frei, sich auf diese
neue halbe Stelle zu bewerben. Er sei ganz sicher, dass bei den Leuten, die die
Personalentscheidung fällen, die Kriterien mit einbezogen würden. Er plädiert
dafür, den Antrag der CSU zurückzustellen.
Kreisrätin Passow sagt, dass die
Ausschreibung dieser Halbtagsstselle kein Problem
sei. Es sei auch das übliche Verfahren. Keiner wolle dieses rechtlich
vorgeschriebene Verfahren aushebeln. Dies sei nicht strittig.
Kreisrat Dotzel
stellt fest, dass falsch diskutiert werde. Der Name spiele für ihn keine Rolle.
Entscheidend sei der Unterschied in der Besetzung der Stelle. Wenn man eine
halbe Stelle haben wolle, stelle die CSU den Antrag dazu, das nach einem Jahr
zu evaluieren. Deswegen solle die Stelle auf ein Jahr befristet sein. Dies sei
das Ansinnen der CSU-Fraktion. Wenn man die Stelle dauerhaft besetzen wolle,
dann gebe es zwei Nebengedanken. Einmal könne man über den Antrag der CSU
abstimmen lassen. Wenn dieser Beschluss positiv sei, dann sei es eben eine
befristete Stelle. Wenn der Beschluss abgelehnt werde, dann sei dieser erste
Teil weg und der Landrat könne über die unbefristete Halbtagsstelle abstimmen
lassen. Es wäre wichtig, eine breite Basis für eine Entscheidung zu finden.
Landrat Scherf stellt fest, dass auf Seiten
der CSU-Fraktion dem formulierten Antrag von Kreisrat Reinhard, die Stelle mit
der Frau Königsfeld weiter zu besetzen, widersprochen werde. Er habe darauf
hingewiesen, dass es ungut sei, in öffentlicher Sitzung Personalangelegenheiten
zu besprechen. Weiterhin liege es nicht in der Kompetenz des Kreistages,
Stellen zu besetzen. Der Kreistag mache die Beschlüsse über den Stellenplan,
das Besetzen sei intern und werde dann nicht öffentlich verhandelt.
Herr Rüth stellt
klar, dass es wichtig wäre, die Diskussion unabhängig von Personen zu führen.
Es gehe letztendlich darum, was das Gremium für die Zukunft wolle. Der Kreistag
habe beschlossen, für die Einführungsphase von einem Jahr eine ganze Stelle zu
haben, und ab dem 2. Jahr in reduzierter Form. Der Grundsatzbeschluss sei also
schon gefallen. Jetzt gehe es nur darum, diesen Beschluss von 2015 umzuwandeln
auf entweder 0,5-Vollzeitstelle oder, was er herausgehört habe, möglicherweise
auf eine Vollzeitstelle. Der Beschluss müsse losgelöst von der Person zu sehen
sein.
Kreisrat Thomas Zöller fragt Kreisrat
Reinhard, ob es ein Antrag von ihm selbst oder von der CSU-Fraktion gewesen
sei, weil sich die Aussagen der Mitglieder der CSU-Fraktion widersprechen.
Er bittet auch darum, Namen in
öffentlicher Sitzung weg zu lassen.
Kreisrätin Becker stellt den Antrag auf
Schließung der Redeliste. Sie weist darauf hin, dass der Vorschlag der
Verwaltung der weitergehende sei, weil er unbefristet sei.
Landrat Scherf sagt, dass nach §24 der
Geschäftsordnung zunächst über den Antrag abgestimmt, der durch Beschluss des
Kreisausschusses oder weiterer Ausschüsse empfohlen worden sei.
Kreisrat Fieger
nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Rüth, dass es sich
um eine Stelle handele, die in Zukunft als halbe Stelle geführt werden solle.
Seine ergänzende Frage an Herrn Rüth sei zum Thema
Befristung, dass wenn diese neue Stelle jemand bekomme, der bereits unbefristet
beim Landkreis Miltenberg eingestellt sei, ob dann rechtlich und gesetzlich
nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz diese neue Stelle, die der oder die
möglicherweise bekomme, anschließend weiter befristet werde. Weiterhin möchte
er wissen, wenn es eine Neueinstellung sei, ob es dann zutreffe zu, wie beim
Landkreis Miltenberg üblich, dass automatisch erst einmal für ein Jahr
befristet eingestellt werde. Die CSU-Fraktion sehe diese Stelle unabhängig von
der Person. In öffentlicher Sitzung gehe es nicht um Personen.
Kreisrätin Passow möchte abschließend sagen,
dass das eine dem anderen in keinster Weise
widerspreche. Es sei logisch, dass man sich wünsche, dass eine Kontinuität bei
der Bearbeitung einer Aufgabe stattfinde.
Kreisrat Reinhard stellt klar, dass sich
sein Antrag nur auf die Befristung für diese Stelle beziehe.
Kreisrat Eppig
sagt, dass er den Antrag auch so verstanden habe, dass es eine neue Stelle sei,
die ausgeschrieben werde, und dass die CSU-Fraktion den Antrag gestellt habe,
diese Stelle auf ein Jahr zu befristen. Deshalb solle zuerst über den Antrag
der CSU-Fraktion abgestimmt werden. Dann könne man in einem Jahr weiter darüber
abstimmen, ob die Stelle dauerhaft dem Kreis zuzuordnen sei.
Landrat Scherf entgegnet, dass er sich bei
Leitung der Sitzung an die Geschäftsordnung und die rechtlichen Vorgaben halten
müsse.
Herr Rüth
antwortet auf die Fragen von Kreisrat Fieger, dass
wenn eine interne Neubesetzung erfolge, deren Arbeitsverhältnis bereits
unbefristet sei, dann würde diese Person auf dieser Stelle unbefristet
weiterarbeiten. Würde es zu einer Neueinstellung von extern kommen, dann wäre
das Arbeitsverhältnis zunächst auf ein Jahr befristet. Wenn sich die
Arbeitskraft bewähre, würde das Arbeitsverhältnis weitergehen. Die Stelle sei
im Stellenplan vorbehalten. Dies sei nach dieser Beschlusslage der Fall,
deshalb müsse der Kreistag heute final entscheiden, ob die Stelle mit einer
Vollzeit- oder Halbtagsstelle besetzt werde.
Landrat Scherf ergänzt, dass der Kreistag
jedes Jahr über den kompletten Stellenplan beschließe und somit jedes Jahr die
Möglichkeit habe, in den Stellenplan einzugreifen.