Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte – Sachstand und Beschluss künftige Sachbearbeitung für die Ehrenamtskarte

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.05.2017   KT/002/2017 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Gemäß §24 Abs. 1 Satz 2 lässt Landrat Scherf über den Empfehlungsbeschluss des zuständigen Ausschusses beschließen:

 

Der Kreistag beschließt mehrheitlich:

 

Nach Abschluss der Einführungsphase und auf Grundlage der Empfehlungen des Organisationsgutachtens des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes wird die Stelle „Sachbearbeitung Ehrenamtskarte“ nach Abschluss der einjährigen Einführungsphase nicht mehr als Vollzeitstelle, sondern ab 01.07.2017 in Teilzeit (0,5 Vollzeitstellen) in Entgeltgruppe 7 besetzt.


Frau Seidel berichtet zur Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte und dem Sachstand.

 

Allgemeine Infos:

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die flächendeckende Einführung der Ehrenamtskarte.

Aktuell beteiligen sich 81 der insgesamt 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte an der Bayerischen Ehrenamtskarte. Bisher sind bereits ca. 120.000 Ehrenamtskarten in Bayern ausgegeben (Stand 1. Januar 2017).

Die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte erhalten verschiedene  Angebote und Vergünstigungen bei 60 Akzeptanzstellen im Landkreis und darüber hinaus in ganz Bayern (wie z.B. freier Eintritt in die vom Freistaat verwalteten Schlösser und Burgen).

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.

Die Bayerische Ehrenamtskarte in Blau mit dreijähriger Gültigkeit können Ehrenamtliche ab 16 Jahren erhalten, wenn sie sich mindestens 2 Jahre freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren. Auch Ehrenamtliche, die die besonderen Voraussetzungen eines Engagements bei den Blaulichtorganisationen erfüllen oder Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) sind, erhalten die Ehrenamtskarte.
Für besonders langjähriges Engagement gibt es die Bayerische Ehrenamtskarte in Gold, die ein Leben lang gültig ist.

 

Der Kreistag hat am 17.12.2015 die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beschlossen.

Der Kreistag stimmte der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte nach dem von der Verwaltung  vorliegenden Konzept zu und beschloss weiterhin , die notwendigen personellen Ressourcen in Form einer Vollzeitstelle in der Einführungsphase (1. Jahr) bzw. 13 Wochenstunden (3 Stunden BE-Fachkraftstelle, 10 Stunden Verwaltungsstelle) im regulären Verlauf (ab dem 2. Jahr) bereitzustellen.

In der Startphase wurden der Projektverlauf und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt.

 

„Einführung der Ehrenamtskarte (EAK)“

Im Juli 2016 wurde Frau Königsfeld als Sachbearbeiterin für die Einführung der Ehrenamtskarte befristet für ein Jahr eingestellt. Sie ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge für die blauen und goldenen Ehrenamtskarten und die Akquise von Akzeptanzpartnerinnen und Akzeptanzpartnern.

Vorbereitungszeitraum:           Juli bis August 2016

Einführungszeitraum:              August 2016 bis Juni 2017

 

Maßnahmen:

  • Versand von ca. 1.200 Briefen mit Flyern
  • „Runde Tische“ mit Bürgermeistern und Vereinen
  • 120 Besuche bei den zukünftigen Akzeptanzpartnern im Landkreis
  • eine Verleihungsveranstaltung u.a. mit Herrn Staatssekretär Hintersberger, Karten-empfänger/innen, Bürgermeistern, Landrat und Verwaltung
  • zwei weitere Verleihungsveranstaltungen für die blauen Ehrenamtskarten zur Würdigung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellen eines Flyers und einer digitalen Präsentation der Akzeptanzstellen

 

Umsetzung der Aktivitäten:

Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten mit 30 Bürgermeistern Gespräche geführt und die Bürgermeister zur Unterstützung bei  der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte gewonnen werden.

Auch aufgrund dieser Unterstützung konnten über die Vereinsringsitzungen bereits  ca. 200 Vereine erreicht werden. Auf diesen Sitzungen, wie auch auf Messen/Großveranstaltungen, wurden bereits 6.000 Flyer verteilt.

Insgesamt wurde an neun großen Veranstaltungen (z. B. Michaelismesse Miltenberg, Tag des Sports in Elsenfeld u.a.) zur Einführung und Bekanntmachung der Ehrenamtskarte teilgenommen und weitere sind bereits geplant.

Bisher wurde an 17 Vereinsringsitzungen, Haupt-/General- und Vollversammlungen teilgenommen und auch hier sind viele weitere Sitzungstermine bereits geplant und terminiert.

 

Daraus bisher resultierend:

627      Anträge für die blaue Bayerische Ehrenamtskarte

307      Anträge für die goldene Bayerische Ehrenamtskarte

934      Kartenanträge insgesamt

 

60        Akzeptanzstellen

 

Die erste Verleihungsveranstaltung zur Übergabe der goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte mit Teilnahme von Staatssekretär Hintersberger fand am 26.01.2017 statt.

Eine zweite Veranstaltung zur Übergabe der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte fand am 29. März 2017 in Niedernberg und eine dritte am 25. April 2017 in Altenbuch statt.

 

Aktuell kommen wöchentlich mehrere Anfragen möglicher Akzeptanzstellen sowie täglich Anfragen bezüglich der Bedingungen von möglichen Antragsteller/innen für die blaue und goldene Bayerische Ehrenamtskarte.

 

Fazit:

Die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Miltenberg ist erfolgreich angelaufen und hat durch die große Anzahl an Akzeptanzstellen auch Attraktivität erreicht.

Die Ehrenamtlichen freuen sich, dass ihr Engagement durch die Bayerische Ehrenamtskarte eine kleine Anerkennung erhält und sind stolz darauf, die Karte ihr Eigen nennen zu dürfen und damit auch ein sichtbares Zeichen erhalten zu haben.


Ausblick.

Die Stelle zur Einführung der Ehrenamtskarte ist bis zum 30 Juni 2017 befristet. Die Erfahrungen der Einführungsphase haben gezeigt, dass eine personelle Weiterführung der Stelle notwendig ist. Das Organisationsgutachten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes teilt und unterstützt diese Einschätzung.

Die künftige Sachbearbeitung für die Ehrenamtskarte gliedert sich in die Ausgabe/Verlängerung von Ehrenamtskarten, die Gewinnung und Betreuung der Akzeptanzpartner sowie ergänzende Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

Wichtig ist es, an dem komplexen Thema der Bayerischen Ehrenamtskarte konsequent weiter zu arbeiten, um die Nachhaltigkeit zu erhalten. Die Attraktivität für die Karteninhaber wird durch Kontinuität und Verlässlichkeit gefestigt.

 

Neben der verwaltungstechnischen Notwendigkeit der Fortführung dieser Stelle signalisiert ein dauerhafter Ansprechpartner den ehrenamtlich aktiven Menschen das Gefühl von persönlichem Kontakt und Wertschätzung. Stetig fragen Vertreter/innen von Vereinen, Verbänden und Initiativen nach.

Die Betreuung der Karteninhaber ist dabei genauso wichtig wie die der Akzeptanzpartner.

Genügend Akzeptanzpartner machen die Karte für die Menschen im Landkreis interessant  - diese Partnerinnen und Partner gilt es weiterhinzu gewinnen und auch zu halten.

 

Zur Gewährleistung dieser Aufgaben ist wie vom Kreistag am 17.12.2015 beschlossen, nach Abschluss der einjährigen Einführungsphase keine Vollzeitstelle mehr notwendig, sondern eine deutliche Reduzierung möglich. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate und der Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands im Organisationsgutachten wird ab 01.07.2017 eine Stelle in Teilzeit (0,5 Vollzeitstellen) in Entgeltgruppe 7 vorgeschlagen. Eine Einbindung der Fachkraftstelle ist aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich und fachlich nicht sinnvoll.

 

Der Beschluss wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales am 27.03.2017 vorberaten und dem Kreistag mehrheitlich bei vier Gegenstimmen empfohlen.

 

 

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt, dass nach anfänglichen kontroversen Diskussionen die Einführung der Ehrenamtskarte eine Erfolgsstory geworden sei. Die Ehrenamtskarte sei allerdings kein Selbstläufer. Alleine aus Zeitgründe werde es künftig mit einer Halbtagsstelle weniger möglich sein an offensiven Informationsveranstaltungen als bisher. Deswegen müsse man selbst ein bisschen stärker tätig werden. Es gebe 60 Akzeptanzstellen. Es wäre sinnvoll, diese Zahl noch zu erhöhen. Sein Vorschlag wäre, dass die einzelnen Kommunen hier noch stärker einsteigen und auch als Akzeptanzpartner auftreten würden. Wichtig sei auch ein regelmäßiger Bericht im entsprechenden Ausschuss.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass die Ehrenamtskarte etwas Besonderes für die Inhaber sei. Sie werde als große Wertschätzung angesehen. Er gehe davon aus, dass noch einige Anträge kommen werden. Enttäuschend seien für ihn die wenigen Akzeptanzstellen. Da sollte eine Steigerung erreicht werden. Die Anstrengungen müssen daraufhin gelegt werden. Deswegen plädiere die CSU dafür, Gas zu geben, um die Akzeptanzstellen zu erhöhen. Danach, wovon er ausgehe, sei es nur noch eine reine Verwaltungstätigkeit. Deswegen sehe es die CSU als sinnvoll an, diese Einführungsphase um ein Jahr zu verlängern mit einer 0,5-Vollzeitstelle und dann noch einmal zu schauen, welcher Bedarf für diese Stelle tatsächlich ergebe, wenn es nur noch um die reine Betreuung der Karten ginge. Die CSU würde den Vorschlag unterstützen, dass die Einführungsphase mit einer halben Vollzeitstelle verlängert werde, damit Frau Königsfeld noch einmal Gas geben und weitere Akzeptanzpartner gewinnen könne. Dies solle allerdings für ein weiteres Jahr befristet sein. Danach solle die Stelle noch einmal auf den Prüfstand kommen, weil es dann nur noch eine reine Verwaltungsarbeit sei. Die CSU möchte, dass der Beschluss um eine Befristung für ein Jahr ergänzt werde. Die Begründung sei die Verlängerung der Einführungsphase.

 

Kreisrat Dr. Linduschka findet den Vorschlag der CSU kurzsichtig, weil weiterhin Akzeptanzstellen nötig seien. Ebenso werde es weiterhin viele Fragen und Veränderungen geben, was über eine reine Verwaltungstätigkeit hinausgehe. Er hält den Vorschlag der Verwaltung für angemessen und nicht überzogen, wenn dieses Erfolgsmodell so weitergehen solle. Man solle keine Bremse einbauen.

 

Kreisrat Stich sagt, dass der Prüfungsverband die 0,5-Vollzeitstelle als dauerhaft empfohlen habe, obwohl dieser normalerweise eher restriktiv sei. An dieser Stelle sehe man auch, dass der Landrat in der Hinsicht geliefert habe. 2016 sei die einjährige Vollzeitstelle eingerichtet worden. Damals habe Landrat Scherf versprochen, dass die Stelle danach auf den Prüfstand gestellt werde. Dies habe die Verwaltung getan, mit dem Ergebnis, dass es eine 0,5-Vollzeitstelle geben solle. Die Befristung halte er auch deshalb nicht für glücklich, weil die Akzeptanzstellen betreut werden müssten.

 

Die Kreisräte Stich, Dr. Fahn, Thomas Zöller und Maurer appellieren an die Bürgermeister, dass sich die Kommunen als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen und in ihren Gemeinden dafür zu werben und Unternehmen zu motivieren. Die Ehrenamtskarte solle nicht nur Wertschätzung sein, sondern auch Nutzen haben.

 

Landrat Scherf dankt Kreisrat Dr. Fahn für die Anregung, dass die Kommunen das Projekt Ehrenamtskarte als Akzeptanzpartner unterstützen. Er habe dies mit den Bürgermeistern in der Bürgermeisterdienstbesprechung bereits besprochen, und es würden noch einige Kommunen als Akzeptanzpartner mitmachen und die Ehrenamtskarte unterstützen. Er unterstreicht, dass die Ehrenamtskarte kein Selbstläufer sei. Zum einen kämen noch sehr viele Anträge, projektbezogen sei es relativ kompliziert und außerdem gelte die Blaue Ehrenamtskarte nur für drei Jahre.

Kreisrat Reinhard habe Recht, dass die Ehrenamtskarte etwas Besonderes sei. Es sei allerdings nicht notwendig, zu betonen, dass Gas gegeben werden müsse. Das Landratsamt gebe seit einem Jahr Gas, und die sehr große Zahl von Anträgen sei ein Beleg dafür, dass in dieser Projektphase mit der Vollzeitstelle hier wirklich sehr gut gearbeitet worden sei. Man müsse sehr viele Gespräche führen und er möchte auch mit dem Finger weder auf die Kommunen noch auf Unternehmen zeigen, denn gerade für den Einzelhandel sei es eine Entscheidung, die sehr gut bedacht sein müsse.

Kreisrat Stich habe zu Recht auf die Empfehlung des Kommunalen Prüfungsverbandes hingewiesen. Zu Kreisrat Reinhard sagt Landrat Scherf, dass das Landratsamt Miltenberg nicht die ersten in Bayern seien, die die Ehrenamtskarte eingeführt hätten. Der Kommunale Prüfungsverband könne auf die Erfahrungen von 50 bis 60 Landratsämtern zurückgreifen und wüsste daher, dass es nach der Einführungsphase nicht nur eine reine Verwaltungstätigkeit sei. Scherf bat zu beachten, dass es oft heiße es, dass, wenn eine Stelle einmal geschaffen worden sei, man diese nicht mehr loskriege. Der Landkreis Miltenberg habe es geschafft zu sagen, dass sachlich in der Einführungsphase eine Vollzeitstelle nötig sei, aber nach einem Jahr könne man dies reduzieren. Deshalb könne man gemeinsam diesen Weg gehen.

 

Kreisrat Dr. Fahn weist Kreisrat Reinhard darauf hin, wie schwer es sei, Akzeptanzpartner zu finden. Dies koste sehr viel Zeit. Es sei sehr wichtig, diese Stelle im Landratsamt zu halten. Man müsse konkret schauen, welch guten Gegenwert man dafür bekomme.

 

Kreisrat Reinhard fragt, ob es vorgesehen sei, dass Frau Königsfeld diese Stelle weiter fortführe.

 

Landrat Scherf erklärt, dass dies eine Personalangelegenheit sei, wozu er öffentlich nicht Stellung nehmen werde.

 

Kreisrat Reinhard stellt den weitergehenden Antrag, dass diese Stelle als Einführungsphase verlängert und auf ein Jahr befristet werde. Er ist der Meinung, wenn die Akzeptanzstellen gefunden seien, dass es nur noch um eine reine Verwaltungsaufgabe gehe.

 

Kreisrat Thomas Zöller denkt, dass der Vorschlag der Verwaltung sehr gut sei. Er bestätigt, dass es richtig sei, wenn man viele Akzeptanzstellen vorweisen könne. Das Entscheidende sei aber, bei der Übergabe der Ehrenamtskarte ins Gesicht der Ehrenamtlichen zu schauen und zu sehen, dass die Wertschätzung ankomme und sie sehr dankbar seien, dass ihre Arbeit anerkannt werde.

 

Kreisrat Kuhn möchte wissen, ob die vorgeschlagene 0,5-Vollzeitstelle auf 1 Jahr befristet sei.

 

Herr Rüth führt aus, dass die Ausgangslage der Beschluss des Kreistages war, dass die Stelle mit 1,0 Vollzeitstelle auf ein Jahr befristet sei und dass die Stelle als solches grundsätzlich weitergeführt werden solle, allerdings nicht auf 1,0-Basis, sondern reduziert jetzt auf 0,5 Vollzeitstelle. Fakt sei, wenn die 1-Jahres-Frist der Einführungsphase vorbei sei, so wie auch der Arbeitsvertrag gültig sei, sei für die Stellenbesetzung ein neues Verfahren einzuleiten. Die Stelle werde zunächst intern ausgeschrieben. Wenn sich niemand finde, suche man externe Unterstützung. Dies werde aber in nicht öffentlicher Sitzung beraten.

Die Stelle, so wie der Beschlussvorschlag jetzt vorgesehen sei, wäre dann auf eine 0,5-Vollzeitstelle ausgerichtet, aber unbefristet.

 

Landrat Scherf sagt, dass er vernommen habe, dass die CSU-Fraktion beantrage, dass im Beschlussvorschlag explizit aufgenommen werde, dass das auf 1 Jahr befristet sei.

 

Kreisrat Reinhard erklärt, dass es der CSU darum gehe, dass Frau Königsfeld ihre Arbeit jetzt noch einmal fortsetze, d.h. die jetzige Stelle noch einmal um ein Jahr zu verlängern mit der Begründung, dass die Einführungsphase verlängert werde.

 

Landrat Scherf entgegnet, dass die Stellen grundsätzlich nicht personenbezogen, sondern aufgabenbezogen besetzt würden.

 

Herr Rüth stellt noch einmal klar, dass der Kreistag im vergangenen Jahr ein Mandat für eine Vollzeitstelle für 1 Jahr befristet gegeben habe. Für dieses Mandat sei eine Person gefunden und eingestellt worden. Dieses Mandat laufe jetzt im Sommer aus. Jetzt müsse der Kreistag entscheiden, wie das Mandat künftig definiert sein solle. Das Mandat, so sei der Vorschlag, solle nicht mehr mit einer 1,0-Stelle, sondern mit einer 0,5-Vollzeitstelle sein und auch in einer anderen Entgeltgruppe.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass der Kreistag die Entscheidungskompetenz über den Stellenplan habe. Aber der Kreistag könne nicht die Aufgabe übernehmen, die Einzelgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen, ob diese jetzt bereit seien, für 0,5-Vollzeitstelle in einer anderen Entgeltgruppe zu arbeiten.

 

Kreisrat Stich  erwidert zu Kreisrat Reinhards Antrag, dass er für eine unbefristete Schaffung dieser Stelle sei. Der Kommunale Prüfungsverband empfiehlt es auch. Es sei absehbar, dass man die Stelle länger als ein Jahr benötige, weil die Akzeptanzpartner gepflegt werden müssten. Wie die Stelle besetzt werde, werde im nicht öffentlichen Teil behandelt.

 

Kreisrat Dr. Linduschka entgegnet zu Kreisrat Reinhards Antrag, dass es zwar viele positive Punkte gebe, um Frau Königsfeld weiter zu beschäftigen. Völlig unlogisch sei es aber, wenn Kreisrat Reinhard Frau Königsfeld auf einer halben Stelle weiterbeschäftigen wolle. Dies sei die Entscheidung von Frau Königsfeld. Das einzig Richtige sei, wie von Herrn Rüth gesagt, dass neu ausgeschrieben werden müsse. Es stehe Frau Königsgeld frei, sich auf diese neue halbe Stelle zu bewerben. Er sei ganz sicher, dass bei den Leuten, die die Personalentscheidung fällen, die Kriterien mit einbezogen würden. Er plädiert dafür, den Antrag der CSU zurückzustellen.

 

Kreisrätin Passow sagt, dass die Ausschreibung dieser Halbtagsstselle kein Problem sei. Es sei auch das übliche Verfahren. Keiner wolle dieses rechtlich vorgeschriebene Verfahren aushebeln. Dies sei nicht strittig.

 

Kreisrat Dotzel stellt fest, dass falsch diskutiert werde. Der Name spiele für ihn keine Rolle. Entscheidend sei der Unterschied in der Besetzung der Stelle. Wenn man eine halbe Stelle haben wolle, stelle die CSU den Antrag dazu, das nach einem Jahr zu evaluieren. Deswegen solle die Stelle auf ein Jahr befristet sein. Dies sei das Ansinnen der CSU-Fraktion. Wenn man die Stelle dauerhaft besetzen wolle, dann gebe es zwei Nebengedanken. Einmal könne man über den Antrag der CSU abstimmen lassen. Wenn dieser Beschluss positiv sei, dann sei es eben eine befristete Stelle. Wenn der Beschluss abgelehnt werde, dann sei dieser erste Teil weg und der Landrat könne über die unbefristete Halbtagsstelle abstimmen lassen. Es wäre wichtig, eine breite Basis für eine Entscheidung zu finden.

 

Landrat Scherf stellt fest, dass auf Seiten der CSU-Fraktion dem formulierten Antrag von Kreisrat Reinhard, die Stelle mit der Frau Königsfeld weiter zu besetzen, widersprochen werde. Er habe darauf hingewiesen, dass es ungut sei, in öffentlicher Sitzung Personalangelegenheiten zu besprechen. Weiterhin liege es nicht in der Kompetenz des Kreistages, Stellen zu besetzen. Der Kreistag mache die Beschlüsse über den Stellenplan, das Besetzen sei intern und werde dann nicht öffentlich verhandelt.

 

Herr Rüth stellt klar, dass es wichtig wäre, die Diskussion unabhängig von Personen zu führen. Es gehe letztendlich darum, was das Gremium für die Zukunft wolle. Der Kreistag habe beschlossen, für die Einführungsphase von einem Jahr eine ganze Stelle zu haben, und ab dem 2. Jahr in reduzierter Form. Der Grundsatzbeschluss sei also schon gefallen. Jetzt gehe es nur darum, diesen Beschluss von 2015 umzuwandeln auf entweder 0,5-Vollzeitstelle oder, was er herausgehört habe, möglicherweise auf eine Vollzeitstelle. Der Beschluss müsse losgelöst von der Person zu sehen sein.

 

Kreisrat Thomas Zöller fragt Kreisrat Reinhard, ob es ein Antrag von ihm selbst oder von der CSU-Fraktion gewesen sei, weil sich die Aussagen der Mitglieder der CSU-Fraktion widersprechen. Er  bittet auch darum, Namen in öffentlicher Sitzung weg zu lassen.

 

Kreisrätin Becker stellt den Antrag auf Schließung der Redeliste. Sie weist darauf hin, dass der Vorschlag der Verwaltung der weitergehende sei, weil er unbefristet sei.

 

Landrat Scherf sagt, dass nach §24 der Geschäftsordnung zunächst über den Antrag abgestimmt, der durch Beschluss des Kreisausschusses oder weiterer Ausschüsse empfohlen worden sei.

 

Kreisrat Fieger nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Rüth, dass es sich um eine Stelle handele, die in Zukunft als halbe Stelle geführt werden solle. Seine ergänzende Frage an Herrn Rüth sei zum Thema Befristung, dass wenn diese neue Stelle jemand bekomme, der bereits unbefristet beim Landkreis Miltenberg eingestellt sei, ob dann rechtlich und gesetzlich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz diese neue Stelle, die der oder die möglicherweise bekomme, anschließend weiter befristet werde. Weiterhin möchte er wissen, wenn es eine Neueinstellung sei, ob es dann zutreffe zu, wie beim Landkreis Miltenberg üblich, dass automatisch erst einmal für ein Jahr befristet eingestellt werde. Die CSU-Fraktion sehe diese Stelle unabhängig von der Person. In öffentlicher Sitzung gehe es nicht um Personen.

 

Kreisrätin Passow möchte abschließend sagen, dass das eine dem anderen in keinster Weise widerspreche. Es sei logisch, dass man sich wünsche, dass eine Kontinuität bei der Bearbeitung einer Aufgabe stattfinde.

 

Kreisrat Reinhard stellt klar, dass sich sein Antrag nur auf die Befristung für diese Stelle beziehe.

 

Kreisrat Eppig sagt, dass er den Antrag auch so verstanden habe, dass es eine neue Stelle sei, die ausgeschrieben werde, und dass die CSU-Fraktion den Antrag gestellt habe, diese Stelle auf ein Jahr zu befristen. Deshalb solle zuerst über den Antrag der CSU-Fraktion abgestimmt werden. Dann könne man in einem Jahr weiter darüber abstimmen, ob die Stelle dauerhaft dem Kreis zuzuordnen sei.

 

Landrat Scherf entgegnet, dass er sich bei Leitung der Sitzung an die Geschäftsordnung und die rechtlichen Vorgaben halten müsse.

 

Herr Rüth antwortet auf die Fragen von Kreisrat Fieger, dass wenn eine interne Neubesetzung erfolge, deren Arbeitsverhältnis bereits unbefristet sei, dann würde diese Person auf dieser Stelle unbefristet weiterarbeiten. Würde es zu einer Neueinstellung von extern kommen, dann wäre das Arbeitsverhältnis zunächst auf ein Jahr befristet. Wenn sich die Arbeitskraft bewähre, würde das Arbeitsverhältnis weitergehen. Die Stelle sei im Stellenplan vorbehalten. Dies sei nach dieser Beschlusslage der Fall, deshalb müsse der Kreistag heute final entscheiden, ob die Stelle mit einer Vollzeit- oder Halbtagsstelle besetzt werde.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass der Kreistag jedes Jahr über den kompletten Stellenplan beschließe und somit jedes Jahr die Möglichkeit habe, in den Stellenplan einzugreifen.

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