Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschaffung eines Mehrzweckbootes als überörtliches Gerät für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.05.2017 KA/002/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
Einstimmig:
I.
Der Landkreis
Miltenberg beschafft ein Mehrzweckboot
nach DIN 14961 als überörtliches Gerät des Brand- und
Katastrophenschutzes.
Einstimmig:
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung durchzuführen und insbesondere dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.
Herr Rosel trägt vor, dass mit Schreiben vom
27.04.2017 die Kreisbrandinspektion Miltenberg, vertreten durch Herrn
Kreisbrandrat Lebold, den Antrag stellte, eine
Mehrzweckboot zu beschaffen. In ihrem Antrag führt die Kreisbrandinspektion
insbesondere aus:
1.
Beschaffungsgegenstand
1.1. genaue
Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes:
Beschaffung
eines Mehrzweckbootes nach DIN 14961 zum Zwecke des Brand- und
Katastrophenschutzes mit Innenbordmotor und Wasserstrahlantrieb sowie einer
Bugklappe zur leichteren Aufnahme von Gerät und Personen auf dem Wasser.
1.2. darin
enthaltenes Zubehör:
·
digitale und analoge Funkgeräte, Binnenschiffahrtsfunkgerät
·
Sonargerät zur Darstellung des Flußlaufes
(Erkennen von Gegenständen unter Wasser, z.B. bei der Suche von Gegenständen
und Personen)
·
Zugeinrichtung für Ölsperren
·
Mitführung einer Feuerlöschkreiselpumpe
·
Bootstrailer zum Transport des Bootes mit 3.500 kg Gesamtgewicht
·
Ausrüstung für den Einsatz auf Gewässern wie
Schwimmwesten, Rettungsgerät
2.
Einsatzzweck
2.1
gesetzliche Notwendigkeit
Die
gesetzliche Notwendigkeit der Vorhaltung von Mehrzweckbooten ergibt sich aus
dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Hiernach sind die Landkreise gehalten, für
überörtliche Zwecke, Boote vorzuhalten. Im Landkreis Miltenberg ist die
Stationierung im Rahmen eines Konzeptes vorgesehen. Darin ist geplant, daß,
a)
in der Stauhaltung Klingenberg bis zur Schleuse Obernau das Mehrzweckboot der Feuerwehr Obernburg,
b)
in der Stauhaltung Klingenberg bis zur Stauhaltung Reistenhausen das MZB Großheubach, sowie
c) in der
Stauhaltung Reistenhausen bis Faulbach
das Mehrzweckboot der Feuerwehr Collenberg zum
Einsatz kommt.
Durch
dieses Konzept ist eine Hilfsfrist von ca. 20 Minuten bis zum Eintreffen des
ersten Mehrzweckbootes gewährleistet.
2.2 sachlicher Anwendungsbereich
Mehrzweckboote
werden sowohl zur Brandbekämpfung, als auch vor allem zur Menschenrettung
eingesetzt. Weitere Aufgaben sind technische Hilfeleistungen auf und am
Gewässer, z. B. das Einziehen von Ölsperren.
Hierbei
ist zu beachten, dass die originäre Aufgabe der Wasserrettung bei dem
Wasserrettungsdienst liegt. Jedoch wird aufgrund der räumlichen Nähe jeweils
die nächstliegende Feuerwehr mit entsprechender Ausrüstung bei allen Unfällen
am oder auf dem Wasser mitalarmiert. Zusätzlich werden die Rettungsboote
untereinander als weitere Boote im jeweiligen benachbarten Einsatzbereich
eingesetzt.
2.3 räumlicher Anwendungsbereich
Vorrangiger
Einsatzbereich ist die Haltung Klingenberg bis Reistenhausen,
als zweite Einheit im gesamten Landkreis Miltenberg und den angrenzenden
Landkreisen.
2.4 Einsatzkonzept / Einsatznutzen
Mehrzweckboote
sind sowohl in der Lage, Einsatzkräfte und Einsatzmaterial auf verunglückte
Binnenschiffe zu bringen, als auch vom Boot aus Brandbekämpfungsmaßnahmen mit
Hilfe einer Feuerlöschkreiselpumpe vorzunehmen.
Die
effektive Nutzlast für den Transport
beträgt ca. 1.500 kg.
Des
Weiteren werden Mehrzweckboote zum Ziehen von Ölsperren bei Ölunfällen
hergenommen. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis der Zugfähigkeit von mind.
6000 N zu erbringen. Deshalb ist es wichtig, neben einer zuverlässigen Motorisierung
auch eine sichere Kraftübertragung auf das Wasser zu gewährleisten. Vorrangig
kommen bei diesem Einsatzzweck Boote mit Wasserstrahlantrieb zum Einsatz.
Hierbei wird Wasser angesaugt und mittels Propellerschraube wieder ausgestoßen.
Es gibt keine offenlaufenden Teile, sodass eine Gefährdung von Tauchern
geringer ist als bei schraubenangetriebenen Booten. Ferner ist mit dieser
Funktionsweise auch das Überfahren von Ölsperren möglich.
Am
Standort Obernburg wurde das Boot 2009 ersetzt. Am Standort Collenberg
wurde 2015 ein Boot beschafft.
Am
Standort Großheubach ist ein Katastrophenschutzboot vorhanden, welches für
Zwecke der Verwendung als Mehrzweckboot hergenommen wurde. Das Boot stammt von
1973. Dieses Boot soll nunmehr durch ein modernes Boot ersetzt werden. Die
Betreuung ist durch die Feuerwehr Großheubach gegeben. Es sind ausreichend
Bootsführer, als auch Hilfspersonal vorhanden.
2.5 überörtliche Bedeutung
Aufgrund
des großräumigen Einsatzbereichs (Haltung Klingenberg bis Reisenhausen)
ist eine überörtliche Bedeutung gegeben.
3.
zu
erwartende Kosten
3.1 Beschaffungskosten
Es
werden Kosten von ca. 148.000,00 Euro erwartet.
3.2 zu erwartende Zuschüsse/Förderungen
Die
Förderung beträgt 70%, maximal 77.000 €
Die Förderung soll über den Katastrophenschutzfond des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern erfolgen.
Der Förderantrag wurde bereits bei der Regierung von Unterfranken
eingereicht, die Förderzusage steht allerdings noch aus.
3.3 Unterhaltskosten/Jahr (Versicherung,
Steuern, Beiträge, …)
langfristig berechnet ca. 1.750 Euro/Jahr
3.4 regelmäßige Wartungskosten
Für
die Wartung des Motors ist ein Wartungsvertrag abzuschließen
3.5 Prüfungskosten (TÜV, …)
Der
Trailer muß regelmäßig beim TÜV vorgestellt werden.
3.6 Schulungskosten
Schulungskosten
werden derzeit vom Freistaat Bayern über die Feuerwehrschule getragen.
Lohnausfallkosten werden vom Markt Großheubach als Träger der Feuerwehr
übernommen.
In
geringem Umfang fallen gesonderte Kosten für überörtliche Übungen an (zuletzt
2015 in Dorfprozelten anläßlich einer großen
Ölwehrübung).
4.
Organisation
4.1 Verlastung
Die
Verlastung erfolgt auf einem Trailer.
4.2 Stationierung
Das
Boot soll bei der FFW Großheubach stationiert werden.
4.3. vertragliche Vereinbarung
Mit
dem Markt Großheubach ist zu gegebener Zeit eine Überlassungsvereinbarung
abzuschließen.
Rechtliche Würdigung
Die Landkreise
haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen
Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder
hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).
Das Konzept sieht vor, im Landkreis
Miltenberg entlang des Maines drei Mehrzweckboote zu stationieren. Mit der
Beschaffung des Mehrzweckbootes am Standort der FFW Obernburg 2009 wurde die
Umsetzung dieses Konzepts begonnen und mit der Stationierung des
Mehrzweckbootes am Standort FFW Collenberg 2015
fortgesetzt. Der überörtliche Einsatzzweck ist aufgrund des großen räumlichen
Einsatzgebiets im Bereich der Haltung Klingenberg bis Reistenhausen
gegeben.
Haushaltsmittel stehen im
ausreichenden Umfang zur Verfügung. Der Haushalt weist unter dem Produktkonto 12810
073200 hierfür Mittel aus.
Beispielfoto
Bootsmuster Länge 7,50 m, Breite 2,50