Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschaffung eines Mehrzweckbootes als überörtliches Gerät für den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.05.2017   KA/002/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Einstimmig:

      I.        Der Landkreis Miltenberg beschafft ein Mehrzweckboot nach DIN 14961  als überörtliches Gerät des Brand- und Katastrophenschutzes.

 

Einstimmig:

      II.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung durchzuführen und insbesondere dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.


Herr Rosel trägt vor, dass mit Schreiben vom 27.04.2017 die Kreisbrandinspektion Miltenberg, vertreten durch Herrn Kreisbrandrat Lebold, den Antrag stellte, eine Mehrzweckboot zu beschaffen. In ihrem Antrag führt die Kreisbrandinspektion insbesondere aus:

 

 

1.    Beschaffungsgegenstand

 

1.1.  genaue Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes:

 

Beschaffung eines Mehrzweckbootes nach DIN 14961 zum Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes mit Innenbordmotor und Wasserstrahlantrieb sowie einer Bugklappe zur leichteren Aufnahme von Gerät und Personen auf dem Wasser.

 

1.2.  darin enthaltenes Zubehör:

 

·         digitale und analoge Funkgeräte, Binnenschiffahrtsfunkgerät

·         Sonargerät zur Darstellung des Flußlaufes (Erkennen von Gegenständen unter Wasser, z.B. bei der Suche von Gegenständen und Personen)

·         Zugeinrichtung für Ölsperren

·         Mitführung einer Feuerlöschkreiselpumpe

·         Bootstrailer zum Transport des Bootes  mit 3.500 kg Gesamtgewicht

·         Ausrüstung für den Einsatz auf Gewässern wie Schwimmwesten, Rettungsgerät

 

 

2.    Einsatzzweck

 

2.1  gesetzliche Notwendigkeit

 

Die gesetzliche Notwendigkeit der Vorhaltung von Mehrzweckbooten ergibt sich aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Hiernach sind die Landkreise gehalten, für überörtliche Zwecke, Boote vorzuhalten. Im Landkreis Miltenberg ist die Stationierung im Rahmen eines Konzeptes vorgesehen. Darin ist geplant, daß,

 

a)    in der Stauhaltung Klingenberg bis zur Schleuse Obernau das Mehrzweckboot der Feuerwehr Obernburg,

 

b)    in der Stauhaltung Klingenberg bis zur Stauhaltung Reistenhausen das MZB Großheubach, sowie

 

c)    in der Stauhaltung Reistenhausen bis Faulbach das Mehrzweckboot der Feuerwehr Collenberg zum Einsatz kommt.

 

Durch dieses Konzept ist eine Hilfsfrist von ca. 20 Minuten bis zum Eintreffen des ersten Mehrzweckbootes gewährleistet.

 

2.2 sachlicher Anwendungsbereich

 

Mehrzweckboote werden sowohl zur Brandbekämpfung, als auch vor allem zur Menschenrettung eingesetzt. Weitere Aufgaben sind technische Hilfeleistungen auf und am Gewässer, z. B. das Einziehen von Ölsperren.

 

Hierbei ist zu beachten, dass die originäre Aufgabe der Wasserrettung bei dem Wasserrettungsdienst liegt. Jedoch wird aufgrund der räumlichen Nähe jeweils die nächstliegende Feuerwehr mit entsprechender Ausrüstung bei allen Unfällen am oder auf dem Wasser mitalarmiert. Zusätzlich werden die Rettungsboote untereinander als weitere Boote im jeweiligen benachbarten Einsatzbereich eingesetzt.

 

2.3 räumlicher Anwendungsbereich

 

Vorrangiger Einsatzbereich ist die Haltung Klingenberg bis Reistenhausen, als zweite Einheit im gesamten Landkreis Miltenberg und den angrenzenden Landkreisen.

 

2.4 Einsatzkonzept / Einsatznutzen

 

Mehrzweckboote sind sowohl in der Lage, Einsatzkräfte und Einsatzmaterial auf verunglückte Binnenschiffe zu bringen, als auch vom Boot aus Brandbekämpfungsmaßnahmen mit Hilfe einer Feuerlöschkreiselpumpe vorzunehmen.

 

Die effektive Nutzlast  für den Transport beträgt ca. 1.500 kg.

 

Des Weiteren werden Mehrzweckboote zum Ziehen von Ölsperren bei Ölunfällen hergenommen. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis der Zugfähigkeit von mind. 6000 N zu erbringen. Deshalb ist es wichtig, neben einer zuverlässigen Motorisierung auch eine sichere Kraftübertragung auf das Wasser zu gewährleisten. Vorrangig kommen bei diesem Einsatzzweck Boote mit Wasserstrahlantrieb zum Einsatz. Hierbei wird Wasser angesaugt und mittels Propellerschraube wieder ausgestoßen. Es gibt keine offenlaufenden Teile, sodass eine Gefährdung von Tauchern geringer ist als bei schraubenangetriebenen Booten. Ferner ist mit dieser Funktionsweise auch das Überfahren von Ölsperren möglich.

 

Am Standort Obernburg wurde das Boot 2009 ersetzt. Am Standort Collenberg wurde 2015 ein Boot beschafft.

 

Am Standort Großheubach ist ein Katastrophenschutzboot vorhanden, welches für Zwecke der Verwendung als Mehrzweckboot hergenommen wurde. Das Boot stammt von 1973. Dieses Boot soll nunmehr durch ein modernes Boot ersetzt werden. Die Betreuung ist durch die Feuerwehr Großheubach gegeben. Es sind ausreichend Bootsführer, als auch Hilfspersonal vorhanden.

 

2.5 überörtliche Bedeutung

 

Aufgrund des großräumigen Einsatzbereichs (Haltung Klingenberg bis Reisenhausen) ist eine überörtliche Bedeutung gegeben.

 

3.    zu erwartende Kosten

 

3.1 Beschaffungskosten

 

Es werden Kosten von ca. 148.000,00 Euro erwartet.

 

3.2 zu erwartende Zuschüsse/Förderungen

 

Die Förderung beträgt 70%, maximal 77.000 €  Die Förderung soll über den Katastrophenschutzfond des Bayerischen Staatsministeriums des Innern erfolgen.  Der Förderantrag wurde bereits bei der Regierung von Unterfranken eingereicht, die Förderzusage steht allerdings noch aus.

 

3.3 Unterhaltskosten/Jahr (Versicherung, Steuern, Beiträge, …)

 

 langfristig berechnet ca. 1.750 Euro/Jahr

 

3.4 regelmäßige Wartungskosten

 

Für die Wartung des Motors ist ein Wartungsvertrag abzuschließen

 

3.5 Prüfungskosten (TÜV, …)

 

Der Trailer muß regelmäßig beim TÜV vorgestellt werden.

 

3.6 Schulungskosten

 

Schulungskosten werden derzeit vom Freistaat Bayern über die Feuerwehrschule getragen. Lohnausfallkosten werden vom Markt Großheubach als Träger der Feuerwehr übernommen.

 

In geringem Umfang fallen gesonderte Kosten für überörtliche Übungen an (zuletzt 2015 in Dorfprozelten anläßlich einer großen Ölwehrübung).

 

 

4.    Organisation

 

4.1 Verlastung

 

Die Verlastung erfolgt auf einem Trailer.

 

4.2 Stationierung

 

Das Boot soll bei der FFW Großheubach stationiert werden.

 

4.3. vertragliche Vereinbarung

 

Mit dem Markt Großheubach ist zu gegebener Zeit eine Überlassungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

Rechtliche Würdigung

 

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).

 

Das Konzept sieht vor, im Landkreis Miltenberg entlang des Maines drei Mehrzweckboote zu stationieren. Mit der Beschaffung des Mehrzweckbootes am Standort der FFW Obernburg 2009 wurde die Umsetzung dieses Konzepts begonnen und mit der Stationierung des Mehrzweckbootes am Standort FFW Collenberg 2015 fortgesetzt. Der überörtliche Einsatzzweck ist aufgrund des großen räumlichen Einsatzgebiets im Bereich der Haltung Klingenberg bis Reistenhausen gegeben.

 

Haushaltsmittel stehen im ausreichenden Umfang zur Verfügung. Der Haushalt weist unter dem Produktkonto 12810 073200 hierfür Mittel aus.

 

 

Beispielfoto

 

 

Bootsmuster Länge 7,50 m, Breite 2,50

 

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