Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Beschaffung eines Abrollcontainers „Tank“ als überörtliches Gerät für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.05.2017 KA/002/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
I.
Der
Landkreis Miltenberg beschafft einen
Abrollbehälter „Tank“ als überörtliches Gerät des Brand- und
Katastrophenschutzes.
II.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung durchzuführen und insbesondere dem
wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.
Herr Rosel, Leiter der Abteilung Sicherheit
und Ordnung, berichtet, dass mit Schreiben vom 27.04.2017 die
Kreisbrandinspektion Miltenberg, vertreten durch Herrn Kreisbrandrat Lebold, den Antrag stellte, einen Abrollbehälter „Tank“ zu
beschaffen. In ihrem Antrag führt die Kreisbrandinspektion insbesondere aus:
1.
Beschaffungsgegenstand
1.1. genaue
Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes:
Beschaffung eines Abrollbehälters „Tank“ mit 8.000 l Wasser und ca.
1.000 l Schaummittel
1.2. darin
enthaltenes Zubehör:
Auf dem
Abrollbehälter neben den Tankanlagen
·
eine Feuerlöschkreiselpumpe
·
ein Schaumwasserwerfer
·
Schlauchmaterial
·
Beleuchtungseinrichtung
·
Schaumzumischeinrichtung
·
Alkoholbeständiges, geeignetes
Mehrbereichsschaummittel
1.3. noch
zu beschaffendes Zubehör (Transportmittel, …):
entfällt
2.
Einsatzzweck
2.1 gesetzliche
Notwendigkeit
Die
Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sieht vor, dass
Landkreise für überörtliche Zwecke besondere Geräte vorzuhalten haben.
In
diesem Fall betrifft dies die Vorhaltung von Sonderlöschmitteln und Wasser in
größerem Umfang. Entlang der B 469, die in ihrem vierspurigen Ausbauzustand mit
Trennung durch Leitplanken außen, sowie in der Mitte, besonders lange
Anfahrtswege erzeugt, ist es erforderlich, Löschmittel in größerem Ausmaß
vorzuhalten.
Ferner
dient der oben genannte Abrollbehälter mit seinem umfangreichen Löschmittel als
Erstangriffsgerät bei Industriebränden.
2.2 sachlicher
Anwendungsbereich
Das
Gerät dient dem Transport und der Abgabe von Löschmitteln.
2.3 räumlicher
Anwendungsbereich
In
erster Linie im Bereich entlang der B469 im Abschnitt zwischen Wörth und Niedernberg. Jedoch darüber hinaus, in der
Einsatzkonzeption, auch in einem Fahrradius von 20-25 Minuten.
2.4 Einsatzkonzept / Einsatznutzen
Innerhalb
des Landkreises werden größere Löschwassermengen insbesondere auf
Abrollbehältern bei der FFW Großheubach und der FFW Miltenberg vorgehalten. Des
Weiteren sind zwei Tanklöschfahrzeuge Typ „TLF 4000“ mit jeweils 4.000 l
Löschwasser bei der Feuerwehr Elsenfeld und der Feuerwehr Bürgstadt
vorhanden. Neben diesen Geräten bei den Feuerwehren gibt es noch beim THW
Obernburg einen Abrollbehälter „Wasser“ mit einem Volumen von 8.000 l,
allerdings beträgt die Ausrückezeit hier rund 20
Minuten. Insbesondere bei größeren Industriebränden ist auch die Abgabe von
Sonderlöschmitteln notwendig. Im Raum Großwallstadt und Niedernberg
ist hier eine Konzentration von entsprechenden Gefahrstoffen vorhanden. Ferner
auf der Transportroute auch zum Industriecenter Obernburg.
2.5 überörtliche Bedeutung
Die
überörtliche Notwendigkeit ist gegeben, da Löschmittel in diesem Umfang nicht
zur örtlichen Gefahrenabwehr gehören.
3.
zu
erwartende Kosten
3.1 Beschaffungskosten
Es werden Kosten von ca. 125.000,00 Euro erwartet.
3.2 zu erwartende Zuschüsse/Förderungen
Aus
Feuerwehrmitteln sind maximal 34.700,00 Euro an Zuwendungen zu erwarten. Es
handelt sich um eine pauschale Festbetragsförderung. Die Zuwendung wurde beantragt, über den
Zuwendungsantrag wurde von Seiten der Regierung von Unterfranken noch nicht
entschieden.
3.3 Unterhaltskosten
Der
Abrollbehälter ist über das Trägerfahrzeug beim Transport mitversichert.
Steuern und Beiträge fallen nicht an.
3.4 regelmäßige Wartungskosten
Wartungskosten
fallen für den Antriebsmotor der Pumpe sowie eventuell für die Pumpe an.
Rechnerisch gemittelt sind dies ca. 1.000 Euro/Jahr.
3.5 Prüfungskosten
Abrollbehälter
müssen jährlich einer UVV-Prüfung unterzogen werden. Hierfür sind 75,00 Euro/
Abrollbehälter anzusetzen.
3.6 Schulungskosten
Gesonderte
Schulungskosten fallen nicht an. Die Einweisung in das neue Gerät erfolgt beim
Hersteller. Die übrige Ausbildung wird durch die Feuerwehrschule oder durch die
Landkreisausbildung gewährleistet.
4.
Organisation
4.1 Verlastung
Die
Verlastung erfolgt mit einem
Dreiachswechselladerfahrzeug, mit ca. 13 t Nutzlast. Alternativ kann der
Transport auf einem Abrollbehälteranhänger erfolgen.
4.2 Stationierung
Zurzeit
wird das Konzept der Kreisbrandinspektion Miltenberg über die „Einführung eines
Wechselladersystems im Landkreis Miltenberg“ bei der
Regierung von Unterfranken geprüft. Gegenstand der Prüfung ist u.a.
insbesondere die Frage des künftigen Standorts eines solchen
Wechselladerfahrzeugs. Für den nördlichen Landkreis stehen aus der Sicht der
Kreisbrandinspektion die Standorte bei der FFW Obernburg und der FFW
Großwallstadt zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung der Regierung bleibt
abzuwarten.
4.3. vertragliche Vereinbarung
Mit
der künftigen Standortgemeinde ist zu gegebener Zeit eine
Überlassungsvereinbarung abzuschließen.
Rechtliche Würdigung
Die Landkreise
haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen
Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder
hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).
Der überörtliche Einsatzzweck ist aufgrund
des großen räumlichen Einsatzgebiets im nördlichen Landkreis gegeben.
Haushaltsmittel stehen im
ausreichenden Umfang zur Verfügung. Der Haushalt weist unter dem Produktkonto 12810
073200 hierfür Mittel aus.
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