Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Beschaffung von Wechselladerfahrzeugen für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.05.2017 KA/002/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Lebold, Kreisbrandmeister des
Landkreises Miltenberg, berichtet, dass die Kreisbrandinspektion Miltenberg,
vertreten durch ihn, mit diversen
Unterlagen, Stand 27.04.2017, ein Konzept zur „Einführung eines
Wechselladersystems im Landkreis Miltenberg“ eingereicht hat. In ihrem Konzept
führt die Kreisbrandinspektion insbesondere aus:
1.
Beschaffungsgegenstand
1.1. genaue
Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes:
1.1.1 Beschaffung
eines Wechselladerfahrzeuges ohne Kran in dreiachsiger Ausführung für
den Standort Obernburg
1.1.2 Beschaffung
eines Wechselladerfahrzeugs mit Kran in dreiachsiger Ausführung für den
Standort Großheubach
1.2. darin
enthaltenes Zubehör:
· Anschlagmittel
· Fahrzeugzubehör
· Beleuchtungseinrichtung
am Fahrzeug
· Funkausstattung
· Anschlagmittel
· Beim Wechselladerfahrzeug
mit Kran: Seilwinde
1.3. noch
zu beschaffendes Zubehör:
entfällt
2.
Einsatzzweck
2.1 evtl. gesetzliche Notwendigkeit
Logistische
Aufgaben in größerem Umfang sind überörtliche Aufgaben. Die Feuerwehr benötigt
hierzu in der heutigen Zeit leistungsfähige Wechselladerfahrzeuge. Ergänzend
kommen in Bayern für logistische Aufgaben Versorgungslastkraftwagen sowie
Gerätewagen „Logistik“ mit der Ausstattung für die Wasserförderung hinzu.
Teilweise
werden Abrollbehälter komplett mit Beladung durch den Freistaat Bayern
beschafft und dem Landkreis zur Verfügung gestellt.
2.2 sachlicher Anwendungsbereich
2.3 räumlicher Anwendungsbereich
Der
Landkreis wurde im Einsatzkonzept mit zwei Gruppen und Arten von
Wechselladerfahrzeugen im Stationierungskonzept beplant. Die Abrollbehälter
unterscheiden sich in ihrer Nutzlänge. Im Bereich Nord, insbesondere am
Standort Großwallstadt, sind Abrollbehälter mit Längen von bis zu 6,90 m
vorhanden. Hierzu gehört auch ein Wasserfördersystem des Freistaates Bayern, das
den größten und schwersten Abrollbehälter mit 6,90 Länge und 13.500 kg Gewicht
darstellt.
Im
südlichen Landkreisbereich, insbesondere an den Standorten Miltenberg und
Großheubach, sind derzeit Abrollbehälter mit einer Länge von 5,50 m bzw. 5,90 m
vorhanden. Diese lassen sich mit Zweiachs-Wechselladerfahrzeugen ohne Kran
transportieren.
Die
örtlichen Feuerwehren verfügen:
·
an dem Standort Großwallstadt über zwei
Wechselladerfahrzeuge,
·
am Standort Großheubach über ein Wechselladerfahrzeug
bei der Feuerwehr und redundant ein weiteres beim Bauhof,
·
am Standort Miltenberg über ein Wechselladerfahrzeug
bei der Feuerwehr sowie redundant ein weiteres beim Bauhof.
2.4 Einsatzkonzept / Einsatznutzen
Die
Konzeption der Kreisbrandinspektion sieht vor, diese örtlichen Fahrzeuge mit
einer überörtlichen Komponente zu ergänzen. Dies gewährleistet auch bei
größeren Einsätzen einen umfassenden Transport der notwendigen Abrollbehälter.
Nutzeffekt:
Insgesamt können hierdurch Fahrgestelle, die bei Konzeptionen der Einsatzzwecke
über Sonderfahrzeuge notwendig wären, eingespart werden. Abrollbehälter sind
kostengünstiger im Unterhalt. Innerhalb eines Landkreises sollten Wechsellader
nach einem Konzept stationiert werden, damit eine entsprechende Verwendung
jederzeit möglich ist. Aus der beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche
Abrollbehälter derzeit vorhanden, in der Beschaffung oder geplant sind. Ebenso
wird auf die beigefügte graphische Darstellung verwiesen.
Das
Fahrzeug mit Kran soll auch zur Sicherung von Feuerwehrpersonal bei Arbeiten an
Gebäuden als Fixpunkt eingesetzt werden: Einsatzbeispiel Abbau von
Solaranlagen, Abbau von Gebäudeteilen.
2.5 überörtliche Bedeutung
Besondere
überörtliche Bedeutung haben die Abrollsysteme bei größeren Einsätzen. Hierbei
können Abrollbehälter, wie Einsatzleitcontainer, an die Einsatzstelle befördert
werden oder auch fortlaufend Löschmittel mittels Abrollbehälter transportiert
werden. Dies war z.B. auch beim Waldbrand in Amorbach der Fall.
Die
Einsatzkonzeption der Kreisbrandinspektion wird derzeit ergänzt durch ein
Wechselladerfahrzeug im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr beim THW Obernburg.
3.
zu
erwartende Kosten
3.1 Beschaffungskosten
Für
das Wechselladerfahrzeug ohne Kran für den Standort Obernburg werden
kalkulatorisch 225.000,00 Euro angesetzt. Dieser Wert beruht auf der
Beschaffung eines solchen Fahrzeugs durch die Gemeinde Großwallstadt, die in
diesem Jahr abgeschlossen wird.
Für
das Wechselladerfahrzeug, mit Kran und Zubehör für Großheubach wird ein
Beschaffungswert von 325.000,00 Euro angesetzt.
3.2 zu erwartende Zuschüsse/Förderungen
Die
Förderung erfolgt über die Förderung des Feuerlöschwesens in Bayern mit
Pauschalbeträgen. Das Pauschalsystem sieht pro Wechselladerfahrzeug mit
dreiachsigem Fahrgestell einen Zuschussbetrag von 83.000,00 Euro vor.
3.3 Unterhaltskosten
Für
das jeweilige Fahrzeug fallen im rechnerischen Mittel Unterhaltskosten für
Versicherung, etc. circa 400,00 Euro/Jahr an.
3.4 regelmäßige Wartungskosten
Die
regelmäßigen Wartungskosten sind im rechnerischen Mittel mit ca. 2.000,00
Euro/Jahr auf die Laufzeit der Fahrzeuge anzusetzen. Hierin enthalten sind die
notwendigen Ölwechsel sowie Überprüfungen bzw. Austausch von Bereifung wegen
Überalterung nach 10 Jahren.
3.5 Prüfungskosten
Die
Prüfungskosten und TÜV-Gebühren betragen ca. 200,00 € für das normale
Dreiachsträgerfahrzeug und ca. 500,00 € für das Fahrzeug mit Kran.
3.6 Schulungskosten
Die
Schulungen auf den Fahrzeugen werden durch die örtlichen Feuerwehren
vorgenommen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen
wird derzeit von den Standortgemeinden in eigener Regie geregelt.
4.
Organisation
4.1 Stationierung
Zurzeit
wird das Konzept der Kreisbrandinspektion Miltenberg über die „Einführung eines
Wechselladersystems im Landkreis Miltenberg“ bei der Regierung von Unterfranken
geprüft. Gegenstand der Prüfung ist u.a. insbesondere die Frage des künftigen
Standorts eines solchen Wechselladerfahrzeugs.
Das
dreiachsige Trägerfahrzeug ohne Kran soll bei der FFW Obernburg
stationiert werden. Die endgültige Entscheidung der Regierung bleibt jedoch
noch abzuwarten.
Das
dreiachsige Trägerfahrzeug mit Kran soll bei der Feuerwehr Großheubach
stationiert werden und soll dort ein vorhandenes Trägerfahrzeug mit dem Baujahr
1993 ersetzen. Am Standort Großheubach sind derzeit die meisten Abrollbehälter
vorhanden.
Die
endgültige Entscheidung der Regierung bleibt jedoch noch abzuwarten.
4.3. vertragliche Vereinbarung
Mit
der künftigen Standortgemeinde ist zu gegebener Zeit eine
Überlassungsvereinbarung abzuschließen.
Beispielfotos:
Wechselladerfahrzeug
ohne Kran
Wechselladerfahrzeug
mit Kran
Auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard antwortet Herr Lebold, dass dieses Konzept für die Kommunen weder einen Zwang noch Nachteile gebe. Es würden nur vorhandene Synergien genutzt werden.
Herr Rosel, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, ergänzt, dass sich beide Systeme auch ergänzen könnten.
Kreisrat Weber fragt, ob die Abrollbehälter reine Transportbehälter oder auch technisch selbständige Anlage seien, die Hydraulik, Strom o.ä. brauchen.
Herr Lebold erklärt, dass es zwei Arten von Abrollbehältern gebe. Sie würden sich in rein logistische und richtig einsatztaktisch einsetzbare Geräte unterscheiden.
Der größte Standort für Abrollbehälter sei in Großheubach, so Lebold. Großheubachs Bürgermeister Oettinger bemängele, dass dadurch teilweise überörtliche Aufgaben von der Gemeinde wahrgenommen würden, worüber man sich in Zukunft Gedanken machen müsse.
Kreisrat Oettinger appelliert als Betroffener an den Landrat, in Kürze die kreiseigene Ausstattung von Abrollcontainern und sonstigen technischen Anlagen zusammenzuführen. Es sei auch aus Sicht des Brandschutzes sinnvoll, die Ausstattung zentral vorzuhalten.
Landrat Scherf nimmt den Hinweis entgegen.