Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beschaffung von Wechselladerfahrzeugen für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.05.2017   KA/002/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Lebold, Kreisbrandmeister des Landkreises Miltenberg, berichtet, dass die Kreisbrandinspektion Miltenberg, vertreten durch ihn,  mit diversen Unterlagen, Stand 27.04.2017, ein Konzept zur „Einführung eines Wechselladersystems im Landkreis Miltenberg“ eingereicht hat. In ihrem Konzept führt die Kreisbrandinspektion insbesondere aus:

 

 

1.    Beschaffungsgegenstand

 

1.1.  genaue Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes:

 

1.1.1      Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges ohne Kran in dreiachsiger Ausführung für den Standort Obernburg

 

1.1.2      Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Kran in dreiachsiger Ausführung für den Standort Großheubach

 

1.2.  darin enthaltenes Zubehör:

 

·      Anschlagmittel

·      Fahrzeugzubehör

·      Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug

·      Funkausstattung

·      Anschlagmittel

·      Beim Wechselladerfahrzeug mit Kran: Seilwinde

1.3.  noch zu beschaffendes Zubehör:

 

entfällt

 

 

2.    Einsatzzweck

 

2.1 evtl. gesetzliche Notwendigkeit

 

Logistische Aufgaben in größerem Umfang sind überörtliche Aufgaben. Die Feuerwehr benötigt hierzu in der heutigen Zeit leistungsfähige Wechselladerfahrzeuge. Ergänzend kommen in Bayern für logistische Aufgaben Versorgungslastkraftwagen sowie Gerätewagen „Logistik“ mit der Ausstattung für die Wasserförderung hinzu.

 

Teilweise werden Abrollbehälter komplett mit Beladung durch den Freistaat Bayern beschafft und dem Landkreis zur Verfügung gestellt.

 

2.2 sachlicher Anwendungsbereich

 

 

2.3 räumlicher Anwendungsbereich

 

Der Landkreis wurde im Einsatzkonzept mit zwei Gruppen und Arten von Wechselladerfahrzeugen im Stationierungskonzept beplant. Die Abrollbehälter unterscheiden sich in ihrer Nutzlänge. Im Bereich Nord, insbesondere am Standort Großwallstadt, sind Abrollbehälter mit Längen von bis zu 6,90 m vorhanden. Hierzu gehört auch ein Wasserfördersystem des Freistaates Bayern, das den größten und schwersten Abrollbehälter mit 6,90 Länge und 13.500 kg Gewicht darstellt.

 

Im südlichen Landkreisbereich, insbesondere an den Standorten Miltenberg und Großheubach, sind derzeit Abrollbehälter mit einer Länge von 5,50 m bzw. 5,90 m vorhanden. Diese lassen sich mit Zweiachs-Wechselladerfahrzeugen ohne Kran transportieren.

 

Die örtlichen Feuerwehren verfügen:

 

·      an dem Standort Großwallstadt über zwei Wechselladerfahrzeuge,

 

·      am Standort Großheubach über ein Wechselladerfahrzeug bei der Feuerwehr und redundant ein weiteres beim Bauhof,

 

·      am Standort Miltenberg über ein Wechselladerfahrzeug bei der Feuerwehr sowie redundant ein weiteres beim Bauhof.

 

 

2.4 Einsatzkonzept / Einsatznutzen

 

Die Konzeption der Kreisbrandinspektion sieht vor, diese örtlichen Fahrzeuge mit einer überörtlichen Komponente zu ergänzen. Dies gewährleistet auch bei größeren Einsätzen einen umfassenden Transport der notwendigen Abrollbehälter.

 

Nutzeffekt: Insgesamt können hierdurch Fahrgestelle, die bei Konzeptionen der Einsatzzwecke über Sonderfahrzeuge notwendig wären, eingespart werden. Abrollbehälter sind kostengünstiger im Unterhalt. Innerhalb eines Landkreises sollten Wechsellader nach einem Konzept stationiert werden, damit eine entsprechende Verwendung jederzeit möglich ist. Aus der beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Abrollbehälter derzeit vorhanden, in der Beschaffung oder geplant sind. Ebenso wird auf die beigefügte graphische Darstellung verwiesen.

 

Das Fahrzeug mit Kran soll auch zur Sicherung von Feuerwehrpersonal bei Arbeiten an Gebäuden als Fixpunkt eingesetzt werden: Einsatzbeispiel Abbau von Solaranlagen, Abbau von Gebäudeteilen.

 

2.5 überörtliche Bedeutung

 

Besondere überörtliche Bedeutung haben die Abrollsysteme bei größeren Einsätzen. Hierbei können Abrollbehälter, wie Einsatzleitcontainer, an die Einsatzstelle befördert werden oder auch fortlaufend Löschmittel mittels Abrollbehälter transportiert werden. Dies war z.B. auch beim Waldbrand in Amorbach der Fall.

 

Die Einsatzkonzeption der Kreisbrandinspektion wird derzeit ergänzt durch ein Wechselladerfahrzeug im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr beim THW Obernburg.

 

3.    zu erwartende Kosten

 

3.1 Beschaffungskosten

 

Für das Wechselladerfahrzeug ohne Kran für den Standort Obernburg werden kalkulatorisch 225.000,00 Euro angesetzt. Dieser Wert beruht auf der Beschaffung eines solchen Fahrzeugs durch die Gemeinde Großwallstadt, die in diesem Jahr abgeschlossen wird.

 

Für das Wechselladerfahrzeug, mit Kran und Zubehör für Großheubach wird ein Beschaffungswert von 325.000,00 Euro angesetzt.

 

3.2 zu erwartende Zuschüsse/Förderungen

 

Die Förderung erfolgt über die Förderung des Feuerlöschwesens in Bayern mit Pauschalbeträgen. Das Pauschalsystem sieht pro Wechselladerfahrzeug mit dreiachsigem Fahrgestell einen Zuschussbetrag von 83.000,00 Euro vor.

 

3.3 Unterhaltskosten

 

Für das jeweilige Fahrzeug fallen im rechnerischen Mittel Unterhaltskosten für Versicherung, etc. circa 400,00 Euro/Jahr an.

 

3.4 regelmäßige Wartungskosten

 

Die regelmäßigen Wartungskosten sind im rechnerischen Mittel mit ca. 2.000,00 Euro/Jahr auf die Laufzeit der Fahrzeuge anzusetzen. Hierin enthalten sind die notwendigen Ölwechsel sowie Überprüfungen bzw. Austausch von Bereifung wegen Überalterung nach 10 Jahren.

 

3.5 Prüfungskosten

 

Die Prüfungskosten und TÜV-Gebühren betragen ca. 200,00 € für das normale Dreiachsträgerfahrzeug und ca. 500,00 € für das Fahrzeug mit Kran.

 

3.6 Schulungskosten

 

Die Schulungen auf den Fahrzeugen werden durch die örtlichen Feuerwehren vorgenommen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen wird derzeit von den Standortgemeinden in eigener Regie geregelt.

 

4.    Organisation

 

4.1 Stationierung

 

Zurzeit wird das Konzept der Kreisbrandinspektion Miltenberg über die „Einführung eines Wechselladersystems im Landkreis Miltenberg“ bei der Regierung von Unterfranken geprüft. Gegenstand der Prüfung ist u.a. insbesondere die Frage des künftigen Standorts eines solchen Wechselladerfahrzeugs.

 

Das dreiachsige Trägerfahrzeug ohne Kran soll bei der FFW Obernburg stationiert werden. Die endgültige Entscheidung der Regierung bleibt jedoch noch abzuwarten.

 

Das dreiachsige Trägerfahrzeug mit Kran soll bei der Feuerwehr Großheubach stationiert werden und soll dort ein vorhandenes Trägerfahrzeug mit dem Baujahr 1993 ersetzen. Am Standort Großheubach sind derzeit die meisten Abrollbehälter vorhanden.

 

Die endgültige Entscheidung der Regierung bleibt jedoch noch abzuwarten.

 

 

4.3. vertragliche Vereinbarung

 

Mit der künftigen Standortgemeinde ist zu gegebener Zeit eine Überlassungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

Beispielfotos:

 

Bildergebnis für wechsellader feuerwehr

 

 

Wechselladerfahrzeug ohne Kran

 

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/16/Feuerwehr_Albstadt_1-65.jpg/1920px-Feuerwehr_Albstadt_1-65.jpg

 

Wechselladerfahrzeug mit Kran

 

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard antwortet Herr Lebold, dass dieses Konzept für die Kommunen weder einen Zwang noch Nachteile gebe. Es würden nur vorhandene Synergien genutzt werden.

 

Herr Rosel, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, ergänzt, dass sich beide Systeme auch ergänzen könnten.

 

Kreisrat Weber fragt, ob die Abrollbehälter reine Transportbehälter oder auch technisch selbständige Anlage seien, die Hydraulik, Strom o.ä. brauchen.

 

Herr Lebold erklärt, dass es zwei Arten von Abrollbehältern gebe. Sie würden sich in rein logistische und richtig einsatztaktisch einsetzbare Geräte unterscheiden.

 

Der größte Standort für Abrollbehälter sei in Großheubach, so Lebold. Großheubachs Bürgermeister Oettinger bemängele, dass dadurch teilweise überörtliche Aufgaben von der Gemeinde wahrgenommen  würden, worüber man sich in Zukunft Gedanken machen müsse.

 

Kreisrat Oettinger appelliert als Betroffener an den Landrat, in Kürze die kreiseigene Ausstattung von Abrollcontainern und sonstigen technischen Anlagen zusammenzuführen. Es sei auch aus Sicht des Brandschutzes sinnvoll, die Ausstattung zentral vorzuhalten.

 

Landrat Scherf nimmt den Hinweis entgegen.

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