Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.05.2017 KA/002/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
Aufgrund des
Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der
Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) wird die nachfolgend formulierte Haushaltssatzung
erlassen.
Haushaltssatzung
der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für
das Wirtschaftsjahr 2017:
Aufgrund des
Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der
Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für
das Wirtschaftsjahr 2017 wird
im Erfolgsplan
in
den Erträgen auf EUR 5.014.400,00
in
den Aufwendungen auf EUR 4.947.400,00
und
dem Saldo von EUR 67.000,00
und im
Vermögensplan
in
den Einnahmen auf EUR 178.211,00
in
den Ausgaben auf EUR 178.211,00
und
dem Saldo von EUR 0,00 festgesetzt.
2. Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung
von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen
Jahren werden nicht festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,-- EUR
festgesetzt.
5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar
2017 in Kraft.
Frau Weckwerth,
Einrichtungsleiterin der Rohe´schen
Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt, erläutert die Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan 2017 anhand beiliegender Präsentation.
Die Sprecher der Fraktionen bedanken sich bei
Frau Weckwerth für die die geleistete Arbeit und das
Engagement von Frau Weckwerth.
Auf Nachfrage äußert Frau Weckwerth
den Wunsch nach Rückhalt aus dem Kreistag. Wenn die Rohe´sche
Altenheim-Stiftung durch die neue Verordnung zur Ausführung des Pflege- und
Wohnqualitätsgesetzes baulich viel umsetzen müsse, könne sie keinen positiven
Wirtschaftsplan vorlegen.
Der Kreisausschuss sichert seine
Unterstützung zu.