Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Gesamtsituation der Kreismülldeponie Guggenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2017   ENU/001/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz beschließt einstimmig,

 

dass der Beschluss vom 02.05.2016 zur Durchführung eines abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die sogenannte Abtreppung zwischen der DK-I-Deponie und der DK-II-Deponie der Kreismülldeponie Guggenberg aufgehoben wird.


Mit Beschluss vom 04.05.2015 hat der Ausschuss die Verwaltung zur Einleitung der Restverfüllung unserer DK-I-Deponie ermächtigt. Die Verwaltung hat diese Maßnahme am 29.05.2015 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und ab Herbst 2015 haben kleinere Anlieferungen begonnen. Ab Januar 2016 hat ein Großkunde mit 10.000 Jahrestonnen Gießereisand angeliefert.

 

In den letzten Wochen hat sich die Sachlage grundsätzlich verändert: Durch den Wegfall der Baumaßnahme „Abtreppung“ und durch den Verbleib verschiedener Böschungsüberhöhungen hat sich das Restvolumen auf 17.000 cbm erhöht.

 

Im Mai 2015 hat die Verwaltung dem Ausschuss von einem Restvolumen von 15.394 cbm zum damaligen Stand berichtet. Trotz der Ablagerung von 22.600 t seit Mai 2015 hat sich das verfügbare Deponievolumen sogar erhöht. Dies ist positiv, denn die Deponiesituation in Deutschland hat sich generell deutlich verändert. Wir steuern auf Deponienotstände zu. Die wichtigsten Gründe sind gesetzliche Verschärfungen bei der Klassifizierung von Abfällen und die Ersatzbaustoffverordnung, die nach Auskunft des Bundesumweltministeriums noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden sollen. Diese werden bundesweit erhebliche Auswirkungen haben. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass jährlich 10 – 13 Millionen Tonnen an mineralischen Abfällen zusätzlich deponiert werden müssen, da diese die Grenzwerte der Baurestmassenverordnung nicht einhalten.

 

Insbesondere wird der Landkreis Miltenberg betroffen sein, da die allein in Bayern bisher zulässige großzügige Verfüllung von Gruben und Brüchen mit mineralischen Abfällen durch diese Verordnung eingeschränkt wird; entsprechende Mengen müssen dann auf den Deponien abgelagert werden.

 

Die Verwaltung reagiert darauf, indem sie die Restverfüllung der DK-I-Deponie ruhen lässt. Ausgenommen müssen allerdings Abfälle bleiben, die dringend für den Deponiedammbau benötigt wird. Dabei handelt es sich um gering belastetes standfestes Bodenmaterial.

 

Der Wegfall der Baumaßnahme Abtreppung (Beschluss vom 02.05.2016), mit welcher die Verwaltung 6.000 Kubikmeter DK-I-Volumen der DK-II-Deponie zuschlagen wollte, scheitert an den nicht erfüllbaren Anforderungen der Fachbehörden.

 

Die Verwaltung sieht sich daher gezwungen, dieses Projekt aufzugeben. Dadurch erhöht sich das Restvolumen der DK-I-Deponie um 6.000 Kubikmeter. Die dadurch erforderlichen Verlegungen der Deponiestraßen erhöhen das verfügbare Volumen weiter.

 

 

Kreisrat Dotzel merkt an, dass man zur Verschärfung der Situation der Deponieflächen selber auch beigetragen habe. Natürlich seien es auch Auswirkungen durch die landesweiten bzw. bundesweiten Entscheidungen. Aber wenn man sauberes Erdreich, Z-0 Material in die Deponieklasse 0 in erheblichem Umfang von 10 Mio einlagere, dann müsse er schon fragen, ob das in der Zukunft noch funktioniere. Wenn es sauberes Material sei, dann könne es auch anderweitige Verwendung finden und müsse nicht deponiert werden. Die Deponieflächen seien teuer geschaffen worden und dann müssten die in erster Linie auch für die Menschen im Landkreis vorgehalten werden. Er bittet darum, an der Deponieklasse-I festzuhalten und die 6.000 m³ der Deponieklasse II rüber zu nehmen. In Zukunft solle man aber dafür sorgen, dass die Materialien aus dem Landkreis kommen.

 

Herr Röcklein stellt klar, dass Z-0 nicht DK-0 sein. Z-2 bzw. Z-1.2 entspreche ungefähr der Deponieklasse 0. Z-0 sei Material, wie es jetzt in Guggenberg aufgehoben werde und zum Beispiel zu Weber nach Bürgstadt gefahren werde könne. Verfüllung mit solchen Materialien werde auch in Zukunft möglich sein, aber nicht mit Material, das eine gewisse Belastung aufweise. Die Verfüllung von Kies- und Sandgruben mit Bauschutt, auch mit geringen Belastungen, werde nach der Baurestmassenverordnung nicht mehr möglich sein.

 

Kreisrat Maurer findet es wichtig für die politischen Verantwortungsträger, eine Einschätzung zu bekommen, wie lange die Deponie reiche. Es sei die politische Aufgabe, hier einen Rahmen zu setzen. Es geht nicht nur um das abfallrechtliche und finanzielle Thema, sondern es betreffe auch die Bürgerinnen und Bürger, die ihren Schutt abladen müssten.

 

Herr Röcklein antwortet, dass dies nahezu unmöglich sei, zu beantworten, weil man die Auswirkungen der Baurestmassenverordnung nicht abschätzen könne. Diese Verordnung gebe es nur in Bayern, die anderen Bundesländer hätten es einfacher. Gerade im Maintal, wo sehr viele Gruben existierten, sei es noch schwerer.

Wenn die neuen Bauabschnitte gebaut seien, habe man in Guggenberg noch Erweiterungsmöglichkeiten mit den Abschnitten IIIb, IVb und Vb. Guggenberg sei mit diesen Bauabschnitten noch nicht am Ende. Darüber hinaus gebe es noch weitere Erweiterungsflächen, die noch nicht planfestgestellt seien, sogar schon innerhalb der Einzäunung.

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