Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Sachstandsbericht: Weiterer Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2017   ENU/001/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein legt dar, dass entsprechend des Beschlusses des Ausschusses vom November 2016 die Verwaltung den Ausbau der Bauabschnitte IVa und Va in Angriff genommen hat.

Allerdings konnte die geplante Rodungsmaßnahme aus naturschutzrechtlichen Gründen noch nicht durchgeführt werden:

Aktuell ein brütender Rotmilan, grundsätzlich viele Winterschläfer und Waldbewohner.

So musste die Rodung auf September verschoben werden. Die Verwaltung hat die naturschutzrechtlichen Verfahren inzwischen eingeleitet. Trotz der vorliegenden Planfeststellung aus 1989, die die Rodung dieser Flächen beinhaltet, haben die Behörden eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gefordert, mit der die Verwaltung das Büro Fabion aus Würzburg beauftragt hat. Ebenfalls gefordert wurde eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung. Damit wurde das Büro Fabion aus Würzburg ebenfalls beauftragt.

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Deponierecht können vor Ort vorgefundene Baumaterialien nicht mehr eingesetzt werden. So muss zum Beispiel Tonmaterial den Qualitätskriterien der bundeseinheitlichen Qualitätsvorschriften für Deponiebau entsprechen. Daher müssen voraussichtlich 21.000 Kubikmeter Ton und ca. 8.000 Kubikmeter Drainageschotter – arsenfrei - zugefahren werden. Im Gegenzug muss das anfallende Überschussmaterial abtransportiert werden.

Die genauen Mengen können heute noch nicht genannt werden, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass ca. 65.000 Kubikmeter Baumaterialien an- und abtransportiert werden müssen.

 

Die Planungen laufen auf Hochtouren, der Antrag auf Plangenehmigung soll im Juli bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Darüber wird in der Juni-Sitzung des Ausschusses noch einmal informiert.

Die notwendige Plangenehmigung umfasst technische Änderungen bei der Ausführung, insbesondere zur Ausführung der geologischen Barriere und der Deponiebasisabdichtung, die entsprechend dem heutigen Stand der Deponietechnik ausgeführt werden müssen.

 

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Deponierecht und der ab 2010 eingeführten bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Deponiebau werden zertifizierte Fremdüberwacher für mineralische Baustoffe und für Kunststoffe benötigt, sowie einen zusätzlichen Fremdüberwacher für Vermessungstechnik. Für die eigenen Untersuchungen der Verwaltung muss ein geologisches Büro hinzu gezogen werden, welches die Grundlagen für die Fremdüberwacher erarbeitet. Hinzu kommt das eigentliche Büro für Planung und Bauleitung.

 

Fazit: Der Deponiebau ist im Lauf der Jahrzehnte sehr kompliziert und aufwändig geworden.

 

Nach heutigem Stand der Verfüllung und der Anliefermengen muss im Frühjahr 2018 mit der Baumaßnahme begonnen werden. Diese muss im Spätsommer 2018 fertiggestellt sein, um die Entsorgungssicherheit im Landkreis zu gewährleisten. Die Baumaßnahme bedeute eine erhebliche Belastung für Eichenbühl.

 

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Winkler antwortet Herr Röcklein, dass die Baumaßnahme von ca. März bis Juni 2018 stattfinden solle.

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, welche Bedingungen oder Auflagen für die Ausnahmegenehmigung gestellt würden.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Bedingungen noch nicht bekannt seien.

 

Kreisrat Dotzel hält die Baumaßnahme für unverzichtbar.

Er erkundigt sich, ob das Überschussmaterial nicht als Abdeckmaterial für Guggenberg verwendet werden könne.

 

Herr Röcklein erklärt, dass das Material untersucht worden sei und lt. Gutachten für Deponiebauzwecke nicht geeignet sei, weil u.a. bereits eine Verwurzelung erfolgt sei. Eine Entsorgung sei erforderlich.

 

Herr Faulhaber vom Büro ibu erläutert, dass es momentan drei Halden gebe, die damals beim Bau der Bauabschnitte IIIa und der DK-0-Deponie separiert und ausgesiebt worden seien. Man habe von kleinen Blöcken bis hin zu der Größe von Findlingen für Stützwandbau, die allerdings sehr unregelmäßig seien. Es gebe eine Fraktion von Teilmaterialen mit 0-200 und eine Fraktion 0-100, deren Bestandteile man damals für den Dichtungsbau verwendet habe. Damals habe man in Richtung Norden der Deponie, wo die DK-0-Deponie sei, erhebliche Vorkommen an Röt-Ton gehabt. Dieses Feinmaterial aus dem Restbereich der Deponie habe zum Teil vergütet werden können, weil man damit Dichtungsbau betrieben habe. Diese Situation habe man jetzt nicht, weil man nicht ausreichend genug gegen Norden gehen würde. Damit habe man nicht das Material, um aus dem sonstigen Feinmaterial durch Mischung Dichtungsboden erzielen zu können. In Summe rede man bei diesen Mengen von ca. 15.000 m³, was momentan schon draußen liege. Es seien zum Teil sehr grobstückige Materialen, vermischt mit feinem Material. Die Feinmaterialen in der Zusammensetzung seien sehr hoch, so dass die Standsicherheit nicht gegeben sei.

Die neuen Abtragsmassen seien aus ähnlichem Material. Man wolle dieses Mal, um das Deponievolumen in eine ansprechende Größenordnung zu bringen, zum Teil auch den Röt-Quarzit durchörtern, d. h. dass man dort wieder blockiges Material bekomme und feines in Zwischenlagen. Das Material könnte man zwischenlagern, aber dazu bräuchte man Flächen. Das bedeutet zum einen Rodung und man habe mit der Deponie Guggenberg ein Entsorgungszentrum, das vielleicht noch eine andere Zukunft haben könnte. Insofern würde er die Entscheidung von damals revidieren und Herrn Röcklein beipflichten, dass dies nicht mehr so gemacht werde.

 

Kreisrat Ullmer schlägt vor, Teilmengen, auch in der Ausschreibung, in Richtung Baden-Württemberg vorzusehen, auch wenn es etwas mehr kosten würde. Es sei eine riesen Belastung für Eichenbühl. Man sollte die Baumaßnahme Richtung Winter verlagern oder zwischenlagern.  Ebenso sollte man Fremdfirmen in Betracht zu ziehen, damit keine Leerfahrten entstünden.

 

Landrat Scherf warnt davor, zu einfache Lösungen zu präsentieren. Eine Ausschreibung von Teillieferungen über Baden-Württemberg funktioniere nicht. Er solle keine Lösungen präsentieren, die nicht funktionierten. Selbst wenn es möglich wäre, würde es ohne riesen Aufruhr passieren. Kreisrat Ullmers Forderungen seien kontraproduktiv. Damit würde man die Nachbarn mit der Faust darauf stoßen, dass etwas kommen könnte.

Eine Verlagerung Richtung Winter funktioniere ebenfalls nicht, da der Deponiebau nicht im Winter stattfinden könne.

 

Herr Röcklein ergänzt, dass man bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht sagen könne, wohin die Mengen gefahren würden. Die Firmen würden sich selbst einen Platz suchen, wo sie preisgünstig das Material loswerden könnten. Die nächstgelegene zulässige Stelle sei Bürgstadt. In Großwallstadt müssten Kiesgruben auch regulär aufgefüllt werden, aber dies seien einige Kilometer weiter.

Wenn man diese Mengen zwischenlagern möchte, würde man ein neues Genehmigungsverfahren benötigen mit den ganzen naturschutzrechtlichen Auflagen, denn dann gehe man aus der eigentlichen Deponie raus. Herr Röcklein findet diesen Vorschlag auch deshalb nicht gut, weil das Material schlechter werde, wenn es lagere. Von der Halde könne dann nicht mehr viel verwendet werden. Man solle das Material möglichst schnell und zügig wegbringen. In Guggenberg habe man dafür keinen Verwendungszweck.

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt nochmals nach, was geschehen würde, wenn die Ausnahmegenehmigung von der Regierung nicht erteilt werden würde.

 

Herr Röcklein entgegnet, dass es zwar einen Plan B gebe, er aber davon ausgehe, dass die Genehmigung erfolge.

 

Landrat Scherf wiederholt, dass man im März nicht roden könne, weil Rotmilane dort Horstbau betrieben hätten. Dies sei auch gut so, weil für alle die gesetzlichen Vorschriften gelten. Die nächste Chance, aussichtsreich eine Genehmigung für die Rodung zu bekommen sei, wenn die Brut und Aufzucht der Jungtiere abgeschlossen sei. Deswegen stelle die Verwaltung diesen Antrag für September. Die Verwaltung stelle den Antrag so, dass er aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig sei, weil er den naturfachlichen Anforderungen entspreche. Deswegen könne er trotzdem nicht sagen, dass die Höhere Naturschutzbehörde den Antrag genehmige.

 

Kreisrat Dr. Fahn stellt fest, dass der Landkreis Miltenberg ein großes Problem habe, wenn die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden würde.

 

Kreisrat Dotzel bittet um eine intelligente Lösung bei den An- und Abfahrten, um den Verkehr für Eichenbühl zu reduzieren.

 

Kreisrat Winkler unterstreicht, dass das Thema Verkehrsbelastung für Eichenbühl nicht auf die leichte Schulter genommen werden solle. Eichenbühl habe ohnehin schon den Durchgangsverkehr, wenn die A3 gesperrt sei. Eichenbühl müsse wissen, wann die Baumaßnahme beginne, damit man keine sonstigen Baustellen habe. Die Durchfahrt sei bereits jetzt schon sehr schwierig.

 

Herr Röcklein antwortet, dass man sich bemühen werde, den Verkehr möglichst zu reduzieren. Vieles entziehe sich allerdings dem Einfluss des Landratsamtes. Die Baumaßnahmen fänden auch nicht alle gleichzeitig statt. Erst komme der Aushub, dann der Bau der geologischen Barriere, dann die eigentliche Deponiedichtung und dann komme erst der Drainageschotter obendrauf.

 

Landrat Scherf gibt zur Antwort, dass man die Verkehrsbelastung sehr ernst nehmen würde. Eichenbühl habe ohnehin eine sehr ungünstige Verkehrssituation, wo man keine Alternative finde. Die Folgen des A3-Ausbaus sind für Eichenbühl auch spürbar. Deswegen müsse man in der Umsetzung eng miteinander kommunizieren und hoffen, dass weniger als die maximalen 65.000  m³ Material abtransportiert werden müssten.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung