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TOP Ö 5: Empfehlungsbeschluss: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg über die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg („Römerstraße“)

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.04.2017   BAUV/002/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag einstimmig:

 

a)    der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Niedernberg, über die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg („Römerstraße“) zuzustimmen;

b)    der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Niedernberg, über Kostenbeitrag des Straßenbaulastträgers für die Einleitung des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation anlässlich der Erneuerung der abgängigen Kanalisation zuzustimmen.


 

Herr Wosnik erläutert den Sachverhalt:

 

Die Gemeinde erneuert in der Ortsdurchfahrt Niedernberg im Zuge der Kreisstraße MIL 22 den gesamten Straßenoberbau (Fahrbahn, Gehwege und Entwässerungseinrichtungen) im Zusammenhang mit den gemeindlichen Leitungsarbeiten (Kanal / Wasserleitung)

 

Die Gemeinde Niedernberg übernimmt die Koordinierungs- und Planungsleistungen der Maßnahme. Das Ingenieur-Büro Jung aus Kleinostheim hat im Auftrag der Gemeinde die Planunterlagen gefertigt und wird auch die Aufgabe der Bauleitung wahrnehmen.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz sind hierzu entsprechende Vereinbarungen zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen. Die vorliegenden Vereinbarungen regeln den Kostenanteil des Landkreises an der Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg („Römerstraße“) und die Kostenbeteiligung (Kostenbeitrag) des Straßenbaulastträgers zur Erneuerung an der Kanalisation sowie deren Abrechnung.

 

Teil a):

Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg betrifft und regelt die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg („Römerstraße“) im Abschnitt 140 von Station 0,764 bis 1,044 und wird damit auf einer Länge von etwa 280 m erneuert. Im Kreisstraßenhaushalt 2017 sind 200.000 € für die Maßnahme eingeplant.

 

Teil b):

Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg betrifft und regelt den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 22, OD Niedernberg (Römerstraße) im Abschnitt 140 von Station 0,790 bis Station 1,044 und wird damit auf einer Länge von etwa 254 m erneuert. Der einmalige Kostenbeitrag beträgt voraussichtlich 44.450 €. Im Kreisstraßenhaushalt 2017 sind dafür 35.000 € eingestellt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg hat den Vereinbarungen in der Sitzung am 14.02.2017 zugestimmt.

 

Die technische Verwaltung des Landratsamtes und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfehlen, den Vereinbarungen ebenfalls zuzustimmen.

 

 

Herr Wolz möchte wissen, ob die Verträge für Kreis- und Staatsstraßen eine Bezuschussung in gleicher Höhe vorsehen.

 

Herr Wosnik antwortet, dass die Verwaltung die Verträge vom Staatl. Bauamt erhält, welches die Verträge erarbeitet und an die Verwaltung übergibt. Er könne sich zwar nicht vorstellen, dass es bei den Verträgen unterschiedliche Kostenteilungen gibt, dass er dies jedoch nicht mit Sicherheit bestätigen könne.

 

Herr Scholtka erklärt, dass der Fahrbahnbelag bei Kreisstraßen vom Kreis gezahlt werde, die Kanalisation wird zu 25% als Straßenentwässerung gerechnet.

Preisunterschiede kämen von der Breite der Gehwege. Breite, zu pflasternde Gehwege müsse die Gemeinde übernehmen.

Nach seinem Kenntnisstand seien es bei Kreis- und Staatsstraßen einheitliche Beträge. Beim Staatlichen Bauamt sei Herr Günther Brand dafür zuständig.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass es einen Unterschied bei Teilsanierungen von Straßen gebe. Wenn der Kanal betroffen ist, sehe die Kostenteilung anders aus.

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