Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bericht zu den geplanten und durchgeführten Straßenbaumaßnahmen 2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.04.2017   BAUV/002/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Biller präsentiert die Information des Staatl. Bauamtes.

 

Grundlage dieser Information bildet der am 07.12.2015 im Ausschuss für Bau und Verkehr vorgestellte Kreisstraßenhaushalt 2016 bzw. am 01.02.2016 im Kreistag verabschiedete Kreisstraßenhaushalt.

 

Herr Wosnik führt wie folgt aus:

 

Zunächst werden die wesentlichen Änderungen zum geplanten jeweiligen Ansatz für den Bereich „Unterhalt Straße und Wege“ erläutert.

 

Für den Unterhalt der Straßen war ein Gesamtansatz in Höhe von 700.000,- € eingeplant (im Vorjahr lag der Ansatz hierfür bei 800.000,- €).

 

Die tatsächlich entstandenen Kosten belaufen sich auf 966.008,21 €. Die Überschreitung des Ansatzes in diesem Bereich ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilbereichen:

 

·                                                                               Der „Straßenunterhalt an Fahrbahnen“ hatte einen Ansatz in Höhe von 130.000,- €. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen lagen bei rund 282.438,18 €, also rund 150.000,- € über dem Ansatz. Wesentliche Gründe für die Überschreitung waren verstärkte Unterhaltungsmaßnahmen jeweils im Verlauf der MIL 08 von Amorbach Richtung Beuchen und der MIL 16 in der Ortsdurchfahrt Umpfenbach (Ortsteil von Neunkirchen). Hier wurden im Zuge dieser Unterhaltungsmaßnahmen mehrere Kleinflächen saniert.

 

·                                                                               Für den „KFZ- und Geräteunterhalt“ waren insgesamt 120.000,- € vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen lagen bei rund 189.205,40 €, also rund 70.000,- € über dem Ansatz. Diese entstanden im Wesentlichen durch häufigere Reparaturen an „alten Fahrzeugen“. In diesem Jahr (2017) ist deshalb die Ersatzbeschaffung eines Unimogs für die Straßenmeisterei Miltenberg geplant.

 

·                                                                               Ein weiterer wesentlicher Grund stellen die im Jahr 2015 angefallenen Betreuungskosten für die Verwaltung der Kreisstraßen des Staatlichen Bauamtes dar, die aber erst in 2016 gebucht wurden. Sie betrugen für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 133.964,17 € und lagen damit 23.964,17 über dem angesetzten Planwert.

 

 

Die Überschreitung der budgetierten Kosten konnten aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Analog zu den o.g. Maßnahmen im Bauunterhalt wird gemäß beigefügter Tabelle ein Jahresbericht über die durchgeführten Straßenbaumaßnahmen im Kalenderjahr 2016 vorgestellt. Auch hier gilt der vorgestellte Haushalt vom 07.12.2015 mit den Änderungen vom 29.11.2016.

 

Insgesamt war zum 01.02.2016 ein Budget beschlossen:                                             1.850.000,- €

Durch die Änderungen vom 29.11.2016 verringerte sich der Soll-Ansatz auf:             1.229.000,- €


Der Ausgabenstand zum 31.12.2016 beläuft sich auf:                                                  1.240.796,- €

 

 

Die Sanierung der „Brücke über den Ohrenbach der MIL 06“ von Weckbach nach Vielbrunn ist abgeschlossen. Es war ein Ansatz in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Der Ausgabenstand lt. Schlussrechnungssumme beträgt 37.370,- €.

 

Die Maßnahme der „MIL 06 Fahrbahnsanierung einschließlich Krötentunnel“ wurde noch in 2016 begonnen und ist seit Kurzem baulich abgeschlossen. Es stehen jedoch noch Restarbeiten wie Markierungsarbeiten und der Einbau von Schutzplanken aus. Der mit Änderung vom 29.11.2016 überarbeitete Haushaltsansatz für 2016 lag bei 750.000,- €, die tatsächlichen Ausgaben bei 759.749,- €. Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor.

Für die Restabwicklung sind im Haushalt 2017 noch 285.000,- € eingestellt.

 

Der Ausgabenstand für die Maßnahme der „MIL 09 OD Schneeberg“ liegt bei 119.000,- €. Die Maßnahme läuft noch bis etwa Mitte des Jahres. Der Kostenansatz für die Gesamtmaßnahme liegt bei 180.000,- €, so dass für 2017 eine Schlusszahlung in Höhe von 60.000,-€ zu erwarten ist.

 

Die Sanierung von „zwei Stützmauern in der OD Leidersbach“ fand in 2016 nicht mehr statt. Es wurde zunächst in 2016 eine mittels Lasertechnik durchgeführte vermessungstechnische Aufnahme durchgeführt. Es sind demzufolge in 2016 keine zusätzlichen Kosten entstanden. In 2017 wird nochmals eine Laserscan-Aufnahme durchgeführt, um etwaige Veränderungen festzustellen. Nach Vorliegen des Ergebnisses wird ggf. eine Teilinstandsetzung durchgeführt.

Hierfür ist im Haushalt 2017 ein Budget in Höhe von 50.000,- € vorgesehen.

 

Bei der Maßnahme „Kreuzungsumbau der MIL 22 OD Niedernberg“ gab es keine Veränderungen zum überarbeiteten Kostenansatz vom 29.11.2016 in Höhe von 180.000,- €. 2016 wurde eine Abschlagszahlung an die Gemeinde in gleicher Höhe ausbezahlt. Die Schlussrechnung und Kostenteilung wird in 2017 erfolgen.

 

In weiterer Fortsetzung der Römerstraße ist für 2017 als neue Maßnahme die Oberbauerneuerung der MIL 22, mit einem Anteil des Landkreises in Höhe von 200.000,- €, im Haushalt eingestellt.

 

Die Durchführung der Maßnahme „MIL 35 Sanierung der Brücke über den Faulbach bei Altenbuch“ konnte in 2016 nicht mehr erfolgen und wurde nach 2017 verschoben. Der Zuwendungsantrag ist in Vorbereitung, die Maßnahme ist soll im zweiten Halbjahr beginnen.

Hierfür ist im Haushalt 2017 ein Kostenansatz in Höhe von 300.000,- € eingeplant.

 

Bei der „MIL 29 der OD Großwallstadt“ wurden die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,- € nicht in Gänze benötigt. Es wurde „nur“ ein Deckenbauprogramm im Teilbereich „Am Wellenhäuschen“ abgewickelt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 40.000,- € entstanden (Abschlagszahlung).

Im weiteren Verlauf im Bereich der „Obernburger Straße“ ist im Haushalt 2017 ein Kostenrahmen in Höhe von 200.000,- € vorgesehen.

 

Zwischen „Mönchberg und Collenberg an der MIL 02“ kam es aufgrund von Starkregenereignissen zu Böschungsrutschen, die im Zuge einer Sofortmaßnahme noch in 2016 hätten ausgeführt werden sollen. Aufgrund von Engpässen der beauftragten Baufirma konnte die Maßnahme jedoch in 2016 nicht mehr ausgeführt werden. Die Leistung wird ab April 2017 begonnen und wird in 2017 abgewickelt. Im Haushalt 2017 ist dafür ein Kostenrahmen in Höhe von 150.000,- € eingeplant.

 

 

Herr Wolz fragt, ob eine langfristigere Planung dazu führen würde, günstigere Angebote zu erhalten.

 

Herr Biller erläutert, dass der Haushalt bei den Verpflichtungsermächtigungen nur einen begrenzten Umfang an Haushaltsmitteln habe. Grundsätzlich werde so früh wie möglich ausgeschrieben. Haushaltsrechtlich bestehe allerdings nicht die Möglichkeit, Lose im großen Stil bereits im September für das folgende Frühjahr auszuschreiben ohne dass die entsprechenden Haushaltsmittel umfänglich gesichert sind. Bis jetzt gibt es noch keinen verbindlichen Haushalt und es wird trotzdem bereits ausgeschrieben. Dieses Risiko wird, soweit möglich, eingegangen.

Er werde die Anregung gerne aufnehmen und gebe diese an die Haushaltspolitiker weiter. Es solle nicht nur 60 % oder 70 %, sondern 100 %, also möglichst viel Geld, im Vorfeld für den Haushalt freigegeben werden. Wenn der Haushalt zu gering angesetzte wird, könne in der Folge, durch die fehlende Verpflichtungsermächtigung, nicht frühzeitig ausgeschrieben werden.

 

Frau Becker fragt, warum die Planung der Südspessartbrücke so lange dauert? Wo hakt es?

 

Herr Biller antwortet, dass zu diesem Thema ein Arbeitskreis unter Federführung des Landkreises gegründet wurde und der Freistaat Bayern derzeit noch keinen Planungsauftrag erhalten hat

Aktuell geplant sind die Ortsumgehungen Kirschfurt und Stadtprozelten sowie der Ausbau der Ortsdurchfahrten.

Wichtig sei allerdings, die Gesamterschließung Südspessart im Großen und Ganzen zu betrachten.

Das staatliche Bauamt Aschaffenburg habe als einziges Amt bayernweit ein Verkehrsmodell. Sobald die amtlichen Verkehrszahlen vorliegen, würden diese in das Modell eingepflegt.

Dieses Verkehrsmodell wurde einheitlich für den Bayerischen. Untermain erstellt.

Daraus folge, dass erst nach Aktualisierung des Modells, Planfälle durchgerechnet, simuliert und mehrere Varianten untersucht werden können.

Die Frage sei nicht, wo eine Brücke geplant werden soll, sondern welche die richtige Brücke an welchem Standort wäre, welche Alternativen wie bspw. eine Alternativroute für LKW-Verkehr zur weiträumigen Umfahrung sind möglich, oder inwiefern ist Eichenbühl betroffen.

Diese Fragen könnten erst mit dem aktuellen Verkehrsmodell beantwortet werden.

Nach aktuellem Sachstand wird das Verkehrsmodell bis September 2017 aktualisiert, anschließend können mit neuen Erhebungen Zahlen eingegeben werden, um solche Planungsfälle exakt untersuchen zu können.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass Herr Biller mit seiner Ausführung den Sachstand zur möglichen zweiten Brücke im Südspessart dargestellt hat.

Die erste Brücke im Südspessart (Freudenberg – Kirschfurt) werde seit 2014 mit dem Staatl. Bauamt Schritt für Schritt vorangetrieben, mit dem Ziel, das Planfeststellungsverfahren für 2018 zu erreichen.

 

Herr Biller führt weiter aus, dass es für die Öffentlichkeit so wirken möge, dass die Verzögerung jedoch nicht von Arbeitskreis, Verwaltung oder Staatl. Bauamt zu verantworten sei, sondern es auch für die genannten Personenkreise Stolpersteine, wie die amtliche Verkehrszahlen, gebe. Diese sollten bereits seit Herbst letzten Jahres vorliegen. Die Aktualisierung des Verkehrsmodells sei für Herbst 2017 anberaumt.

 

Herr Schuck regt an, bei großen Baustellen (Bsp. Kleinheubach) von vorneherein einen Landeplatz für Rettungshubschrauber einzuplanen.

 

Herr Scholtka greift die Ausführung von der Präsentation Herrn Billers nochmal auf, dass derzeit aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage der Unternehmen mit 30-40 % Kostenerhöhungen zu rechnen ist und bittet um Erläuterung, was dies genau bedeutet, da seine Schmerzgrenze höchstens 50 % Kostenerhöhung wären.

 

Herr Biller antwortet, dass Kostenerhöhungen im Bereich von 30 % bis 40 % akzeptiert werden müssten, dass er die Schmerzgrenze jedoch ebenfalls auf 50% beurteilen würde.

 

Herr Wolz kritisiert, dass zum von Frau Becker genannten Thema Südspessartbrücke zu viel Augenmerk auf die Hauptverkehrsachse Wertheim-Miltenberg gelegt werde. Stattdessen sollte der Aspekt sein, wie man das Verkehrsaufkommen in der Region herunterfahren könnte, inwieweit etwas im Kosten- Nutzenverhältnis stehe.

Im Südspessart werde eine Entlastung für alle und nicht nur für einzelne Ortsteile benötigt, daher sollte man nach dem Verkehrswegekonzept effizient und mit Blick auf das Große, Ganze, bauen.

Die Priorität solle nicht auf die günstigsten und schnellsten Lösungen, sondern darauf gelegt werden, dass weniger Umfahrungen gebaut, damit weniger Fläche verbraucht werden und jede Kommune bzw. jeder Verkehrsteilnehmer Erfolg daraus ziehen kann.

 

Herr Scherf ergänzt, dass aus den von Herrn Wolz genannten Gründen der Arbeitskreis mit dem staatlichen Bauamt und mit allen beteiligten Kommunen zwischen Miltenberg und Wertheim gegründet wurde, um alle Daten und Fakten zusammenzutragen und schließlich zu guten Lösungen zu kommen. Hauptaugenmerke lägen aktuell auf der Brücke Freudenberg - Kirschfurt und der Sondierung des zweiten Brückenstandortes.

 

Herr Borgwardt möchte wissen, ob in diesem Zusammenhang eine länderübergreifende Planung zwischen Miltenberg und Wertheim mit Land Baden-Württemberg angedacht ist

 

Herr Biller antwortet, dass das Land Baden-Württemberg kein Verkehrsmodell hätte, unsere Verwaltung durch unser Modell jedoch auch Einblicke nach Baden-Württemberg erhalten werde.

Wenn die Ergebnisse planerisch simuliert werden können, könne eine Abstimmung mit Kommunen wie Freudenberg und Wertheim, aber auch Regierungspräsidium erfolgen.

Wenn ein Brückenbau käme, müsse das Land BW mit im Boot sein, das Projekt sei durchaus grenzübergreifend zu betrachten.

 

Herr Scherf erläutert abschließend, dass das Land BW beim ersten Brückenstandort Freudenberg bereits fest im Boot sei, mit der festen Zusage, seinen Anteil zu finanzieren, wenn das Baurecht gegeben ist und die Region zustimmt, ebenso das Bayerische Innenministerium.

Beim zweiten Brückenstandort bleibe noch zu klären wo dieser sein werde, wie er aussehe und welches Interesse die einzelnen Bundesländer daran hätten.

Weiter dankt Landrat Scherf Herrn Biller für dessen Besuch und Informationen.

 

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