Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ausscheiden von Herrn Kreisrat Dr. Christian Steidl aus dem Kreistag; Feststellung des Listennachfolgers und Anwendung des verkürzten Verfahrens; ggfs. Vereidigung von Herrn Günther Winkler

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.12.2016   KT/006/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amts durch Herrn Kreisrat Dr. Christian Steidl fest. Herr Dr. Christian Steidl ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten als Kreisrat entbunden.

 

Des Weiteren wird festgestellt, dass Herr Günther Winkler Listennachfolger von Herrn Dr. Christian Steidl ist.

 

Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.

 

 

Nach der Beschlussfassung bittet Landrat Scherf Herrn Winkler zur Vereidigung nach vorne.

 

Herr Winkler erklärt schriftlich die Annahme der Wahl zum Kreisrat.

 

Landrat Scherf vereidigt Herrn Winkler:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Fassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.


Herr Feil informiert, dass Herr Kreisrat Dr. Christian Steidl mit E-Mail vom 14. Oktober 2016 an Herrn Landrat Scherf mitteilte, dass er am 01.11.2016 nach Radebeul umziehen werde und somit mit Wirkung zum 31.10.2016 auf sein Kreistagsmandat verzichte.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) verliert ein Kreisrat bei Verlust seiner Wahlbarkeit sein Amt. Gemäß Art. 21 GLkrWG ist Voraussetzung für die Wahlbarkeit eine dauerhafte Wohnung im Wahlkreis. Diese Voraussetzung entfällt mit dem Umzug. Des Weiteren kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen.

 

Der Kreistag stellt in einem solchen Fall den Verlust bzw. die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

 

Nachfolger von Herrn Kreisrat Dr. Christian Steidl auf der Bewerberliste der Christlich-Sozialen Union ist Herr Günther Winkler.

 

Das verkürzte Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung und erfolgt auf Wunsch der CSU-Kreistagsfraktion. Herr Winkler ist mit formlosen Schreiben gebeten worden, an der heutigen Sitzung zunächst als Gast auf der Galerie anwesend zu sein. Weiter wurde Herrn Winkler mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.

 

Herr Feil erklärt, dass sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Winkler anwesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen.

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