Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Wärmeversorgung Schulzentrum Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2016 KT/006/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag
beschließt einstimmig
die Durchführung der Maßnahme für den Bereich Leitungsbau und die Übertragung der weiteren Befassung an den Ausschuss für Bau und Verkehr.
Herr Wosnik berichtet, dass in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 25.02.2016 die Verwaltung beauftragt wurde, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten.
Im Nachgang wurde über ein Suchverfahren ein geeignetes Planungsbüro für die Maßnahme gesucht. Das Büro Frecotec aus Klingenberg wurde für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gebunden.
Anschließend erfolgten die Trassensuche und die Abstimmung mit der Fachplanung bei der Baumaßnahme Johannes-Butzbach-Gymnasium, denn in dieser Baumaßnahme sind ebenfalls Leistungen an den Heizungsanlagen vorgesehen.
Parallel dazu wurden auch im Rahmen der Trassensuche Abstimmungen mit der FRIPA zu technischen Details durchgeführt.
Mit der Stadt Miltenberg wurde Kontakt aufgenommen um die Frage der Querung der städtischen Straßen an zwei Stellen zu erörtern. Diese Beratungen stocken zurzeit, da die Stadt der Auffassung ist, dass für die Trasse des Landkreises eine Konzessionsabgabe an die Stadt fällig werden würde.
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wurde die Vorentwurfsplanung des Büros CDM-Smith überarbeitet und konkretisiert.
Ebenso wurde bei folgenden Stellen die Anfrage nach einer möglichen Förderung gestartet:
· KFW-Förderbank
· Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
· Bafa
· Förderbank Bayern
Von diesen Stellen wurde dem Kreisbauamt signalisiert, dass das Projekt äußerst sinnvoll gesehen wird, aber leider nicht in die bestehende Förderkulisse des jeweiligen Fördergebers passe.
Die Planung liegt nun als Entwurf vor.
Herr Friedl, Geschäftsführer FRECOTEC GmbH, erläutert die Planungen anhand nachfolgender Grafiken.
Kosten:
Die Kostenberechnung Entwurfsplanung
schließt mit 716.313,10 €. Diese Kosten setzen sich wie nachfolgend dargestellt
zusammen.
In diesen Kosten sind die Nebenkosten (ca.
123.000 €) noch nicht enthalten.
Dies wird seitens des Planers folgend
begründet:
Bei der redundanten Wärmeversorgung aller
Liegenschaften aus dem JBG wird eine höhere Gasanschlussleistung als bisher
benötigt. Hierzu wurden der GMB die nötigen Informationen zur Verfügung
gestellt. Eine endgültige Aussage seitens GMB steht noch aus. Evtl. ist hier
noch ein Umbau der Gasübergabestation nötig. Ein Anteil von ca. 100.000 € ist
der künftig im JBG befindlichen zentralen redundanten Wärmeerzeugungsanlage
zuzuschreiben, die die prognostizierten 250 Std. in denen die Wärmeversorgung
durch die FRIPA nicht gewährleistet werden kann, absichert. In diesem
Zusammenhang wurde geprüft, inwieweit ein Erhalt der bestehenden Kesselanlagen
in allen drei Schulen eine Alternative darstellt. Im Ergebnis lässt sich
feststellen, dass auf der Investitionsseite nahezu gleiche Kosten anfallen,
während bei dieser Lösung die Betriebskosten für die drei Anlagen deutlich
höher ausfallen würden, als für nur eine Anlage.
Hierzu führt Frecotec
aus:
In der Alternative muss der Bestandskessel
im JBG aufgrund des Neubaus eines Fluchtweges versetzt werden. Da der
Kessel aber schon ca. 20 Jahre ist, ist es fraglich, ob dies sinnvoll ist.
Ein erhöhter Aufwand besteht bei dieser
Alternative darin, die neuen Fernwärmeleitungen an die Bestandszuleitungen der
Heizverteiler JBG, RSM, SSM anzuschließen. Hierfür wird für die Heizungs- und
MSR-Technik ein erhöhter Aufwand nötig. Ferner ist in der übergeordneten
Kesselfolgeregelung ein erhöhter Programmieraufwand nötig, da diese dann
leistungsabhängig Liegenschaften von der Fernwärmeversorgung abkoppelt, und mit
den eigenen Kesselanlagen versorgen muss.
Eine wesentlich kompliziertere
Leitungsführung innerhalb der FRIPA schlägt mit in der Vorentwurfsplanung nicht
eingeplanten Kosten vom ca. 80.000 € zu buche.
Zurzeit wird seitens des Ingenieurbüros noch
geprüft inwieweit die Absenkung des Temperaturniveaus eine kostengünstigere
Lösung darstellen könnte. Das momentan geplante Temperaturniveau wird
notwendig, um die Hygienevorschriften (thermische Desinfektion) im
Warmwassernetz der Schulen einzuhalten. Eine Alternative könnte hier eine
separate Anlage, wie in der Dreifachturnhalle Miltenberg, sein.
Da die Redundanz gemäß heutigen Wissensstand
nur ca. 250 Std. je Jahr benötigt wird, wurde Frecotec
aufgefordert, eine Alternative mit erhalt der bestehenden Anlagen zu prüfen.
Die Gesamtkosten dieser Variante wurden vom Ingenieurbüro in nahezu gleicher
Höhe von 712.718,11 € ermittelt.
Gegenüber der Kostenschätzung im Rahmen der
Nachbarkeitsuntersuchung ergeben sich hier folgenden gravierenden Änderungen:
·
Die
redundante Heizungsanlage war nicht Inhalt der Planung 100.000 €.
·
Die
Gebäudeautomation war in der Machbarkeitsstudie deutlich geringer angesetzt.
·
Die
Kosten der Leitungsführung speziell innerhalb der FIRPA waren gegenüber der
vorliegenden Planung geringer angesetzt.
Seitens des Planungsbüros stehen noch
Erläuterungen zu den vorgenannten Punkten an, die zur Sitzung des Ausschusses
vorliegen werden.
Eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist nach
derzeitigem Wissensstand jedoch in jedem Fall noch gegeben. In der dem Projekt
zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Büros CDM-Smith wird ein
Barwert der Investitionen von 886.992 € berechnet. Die redundante
Heizungsanlage im JBG ist aus der Betrachtung herauszurechnen, da diese
Investition in jedem Fall notwendig wäre. CDM-Smith errechnete die jährliche
Ersparnis mit 49.400 €. Linear hätte sich die Anlage also in 15 Jahren
amortisiert, barwertbezogen in 16,2 Jahren.
Die tatsächliche Ersparnis dürfte jedoch
deutlich höher liegen. 2015 haben sich Wärmekosten von 104.996 € ergeben, die
durch die Anlage zum überwiegenden Teil erspart werden.
Herr Wosnik stellt die exakte, angepasste
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor.
Kreisrat Weber möchte wissen, wie lange die
Vereinbarung mit der FRIPA sei.
Grundlage der Vereinbarung mit FRIPA sei gewesen,
dass man bis zur Amortisation der Anlage keine Kosten über transferierte Wärme
habe, so Wosnik. Danach errechne man den regulären, im Rahmen einer
Ausschreibung ermittelten Preis für Wärmelieferungen, der halbiert der FRIPA
zukommen werde. Die Vereinbarung laufe ab dem ersten Liefertermin für 20 Jahre.
Kreisrat Ullmer fehle eine gewisse Zusage.
Wenn er eine Art Reallastbestellung sehen würde, weil sich die FRIPA relativ
freikaufe, möchte er wissen, was man als Landkreis für Sicherheit habe, dass
die 20 Jahre Vertragslaufzeit eingehalten würden.
Landrat Scherf hält den Gedanken für
realitätsfern, dass die FRIPA innerhalb der nächsten zehn Jahre schließen
könnte.
Herr Wosnik ergänzt, dass es eine
vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der FRIPA gebe, die für
diesen Zeitraum von 20 Jahren ab der ersten Lieferung eine Menge von 500 kw bis 1 MW zusichere, für den Fall, dass die
Papiermaschine sechs vom Start gehen würde oder ausgemustert würde. FRIPA habe
sich dazu verpflichtet, dann eine Ersatzwärmequelle zur Verfügung zu stellen.
Kreisrat Ullmer fasst noch einmal nach, ob
es grundbuchmäßig in einer Art als Reallast eingetragen werde.
Landrat Scherf erwidert, dass der Vertrag
intensiv in allen Ausschüssen vorberaten worden sei. Man habe den Vertrag über
20 Jahre abgeschlossen. Er könne nicht nachvollziehen, wieso Herr Ullmer jetzt
Misstrauen säe.
Herr Wosnik ergänzt, dass die FRIPA
ihrerseits schon in die Leistung eingetreten sei. Die Installation an der
Papiermaschine 6 sei bereits abgeschlossen.
Kreisrat Oettinger hält fest, dass der
Landkreis auf die Länge der Vertragslaufzeit seitens der FRIPA keine absolute
Sicherheit hätte und die FRIPA bei betrieblichen Ausfällen oder entsprechenden
Entscheidungen des Konzerns den Landkreis abhänge. Es gehe nur darum, dass der
Landkreis ähnlich wie ein privater Betreiber Schadensersatz leisten müsse, was
hier nicht vorgesehen sei. Dies sei auch in Ordnung, er möchte es nur
festhalten.
Kreisrat Lieb fragt sich, warum eine
Schadensersatzklausel gefordert werden solle, wenn die FRIPA in ihrem Vertrag
doch bereits zusichere, dass sie gewährleiste, bei Ausfall eine
Ersatzwärmequelle zur Verfügung zu stellen. Durch diese Gewährleistung gehe die
FRIPA doch bereits in Haftung.
Herr Wosnik fasst noch einmal zusammen, dass
es keine Schadensersatzklausel gebe. Sehr wohl habe man allerdings vereinbart,
dass die FRIPA für den Fall, dass die Papiermaschine 6 nicht mehr die Wärme
liefere, die Umschlusskosten auf eine andere Maschine
zu ihren Lasten zu tragen.