Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Änderung der Abfallgebührensatzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2016 KT/006/2016 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt mehrheitlich bei einer
Gegenstimme (Kreisrat Schuck)
die nachfolgenden
Änderungen der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg :
1.
§ 3 Abs. 4 wird Satz
2
angefügt: „Dabei wird ein Kubikmeter = 1 Tonne zugrunde gelegt.“
2.
§ 4 Abs. 8: An drei Stellen wird das Wort „ungefährliche“
eingefügt.
3. § 4 Abs. 8a wird neu eingeführt:
4. „(8a) Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
werden folgende Gebühren erhoben:
a) Entsorgung über Müllverbrennungsanlagen:
275,00 € je Tonnen;
es gelten folgende Pauschalen: bis 100 kg 30 €
und bis 200 kg 60 €.
b) Ablagerung auf der Kreismülldeponie
Guggenberg: 105 € je Tonne;
bis
200 kg gilt eine Pauschalgebühr von 20,00 €.
c) in sonstigen Fällen die tatsächlichen
Entsorgungskosten. Diese beinhalten
auch
die Kosten gemäß Absatz 10 Sätze 2 und 3.
d) Gebühren für Ausnahmegenehmigungen für
die Ablagerung gefährlicher
Abfälle werden als Auslagen zusätzlich erhoben.“
5.
§ 4 Abs. 10 Satz 1: Einfügung „falsch
deklarierten oder“
6.
§ 4 Abs. 12: Änderung der
Gebühren für Altholz, Klarstellung Freimenge
7.
§ 4 Abs. 13: Anpassung der
Gebühren für Asbest und KMF
8. § 8
Satz 2: Die Änderungen in Fett- und Kursivschrift treten zum 01.01.2017 in
Kraft.
Herr Röcklein schlägt folgende Änderungen/Korrekturen der Abfallgebührensatzung
vor, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten:
1. § 3 Abs. 4 wird Satz 2
angefügt: „Dabei wird ein Kubikmeter = 1 Tonne zugrunde gelegt.“
Grund: Abrechnung von Übermengen beim Wertstoffhof Bürgstadt; erforderliche
Klarstellung;
2. § 4 Abs. 8: An drei Stellen wird das
Wort „ungefährliche“ eingefügt. Damit wird klargestellt, dass die Gebühren im
Absatz 8 nur für ungefährliche Abfälle gelten; ansonsten eine Neuordnung
und Zusammenfassung des Absatzes zur
besseren Übersichtlichkeit;
3. § 4 Abs. 8a
wird neu eingeführt: Zuschläge bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle und
klare Abtrennung der Regelungen für gefährliche Abfälle.
„(8a) Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
werden folgende Gebühren erhoben:
a) Entsorgung über Müllverbrennungsanlagen:
275,00 € je Tonnen;
es gelten folgende Pauschalen: bis
100 kg 30 € und bis 200 kg 60 €.
b) Ablagerung auf der Kreismülldeponie
Guggenberg: 105 € je Tonne;
bis 200 kg gilt eine Pauschalgebühr
von 20,00 €.
c) in sonstigen Fällen die tatsächlichen
Entsorgungskosten. Diese beinhalten auch die
Kosten gemäß Absatz 10 Sätze 2 und
3.
d) Gebühren für Ausnahmegenehmigungen für die
Ablagerung gefährlicher
Abfälle werden als Auslagen
zusätzlich erhoben.“
Gründe: GKS
rechnet gefährliche Abfälle nicht im Stufenmodell ab, sondern mit 130,00 €/t
netto, 154,70 €/t brutto.
Umliegende
Körperschaften berechnen für gefährliche Abfälle erheblich höhere Gebühren.
Beispiel Stadt Aschaffenburg:
Baustyropor – 650,00 €/t;
Landkreis
Miltenberg - bisher - 125,00 €/t.
Der
Verwaltungsaufwand und auch die Kosten für das Nachweisverfahren für
gefährliche Abfälle sind enorm angestiegen. Es müsse für jeden
Entsorgungsnachweis und jeden Begleitschein Gebühren an das Bayerische Landesamt
für Umwelt entrichtet werden.
Viele gefährliche
Abfälle, z.B. nach Brandfällen Holz-/Asbestgemisch, dürfen nur noch mit
Einzelfallgenehmigung der Regierung von Unterfranken abgelagert werden. Auch
für diese Genehmigung fallen Gebühren und Auslagen an.
Auch die
Pauschalen bis 200 kg müssen entsprechend angepasst werden.
4. § 4 Abs. 10 Satz 1:
Einfügung „falsch deklarierten oder“
Grund Klarstellung, Anpassung zu § 4 Abs. 13 Satz 3
5. § 4 Abs. 12:
Änderung der Gebühren für Altholz, Klarstellung Freimenge
Grund: Beschluss ENU vom 22.09.2016 und Wunsch aus ENU;
Aufgrund der bereits wiederum gestiegenen Altholzpreise ist der am 22.09.2016 besprochene Preis für die
Direktanlieferung von A-IV-Holz nicht mehr haltbar und muss auf 65,00 €/t
hochgesetzt werden.
6. § 4 Abs. 13:
Anpassung der Gebühren für Asbest und KMF
Grund: Anpassung an § 4 Abs. 8a NEU
7. § 8 Satz 2: Die
Änderungen in Fett- und Kursivschrift treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Kreisrat
Reinhard stimmt der Satzungsänderung zu.
Er
spricht die Probleme mit der Lieferung von Gelben Säcken an.. Er möchte wissen,
wie das Problem gelöst werde, damit die BürgerInnen
ohne Diskussion im Rathaus wieder die Gelben Säcke erhielten.
Herr
Röcklein antwortet, dass die Gelben Säcken den Landkreis Miltenberg nichts
angingen. Die Gelben Säcke seien eine völlig private Erfassung von
Verpackungswertstoffen. Dazu habe man 1993 gemeinsam mit den damaligen
Bürgermeistern besprochen, dass die Verteilung der Gelben Säcke als Service für
unsere BürgerInnen über die Rathäuser erfolgen solle.
Dafür bekommen die Gemeinden auch einen Obolus pro Einwohner. Insofern seien
die Gemeinden in einem gewissen Umfang beteiligt. Man habe mit der Fa. Reso elf Jahre lang gut zusammengearbeitet. Jetzt im
zwölften Jahr gebe es Ärger. Die Verwaltung könne das auch nicht richtig
verstehen, warum und wieso jetzt Probleme auftauchen. Dass der Landkreis einen
sehr hohen Verbrauch an Gelben Säcken habe, akzeptiere man. Man hätte dieses
Problem über Öffentlichkeitsarbeit langsam angehen sollen und nicht schlagartig
den Hahn zudrehen sollen. Man habe bereits im Mai den ersten Artikel gemeinsam
mit Herrn Kümmel vom Main-Echo veröffentlicht, um auf das Problem hinzuweisen.
Mit der Fa. Reso stehe man in ständigem Kontakt. Das
Problem sei aber immer größer geworden. Daraufhin habe die Fa. Reso am 12. Oktober in einer Gemeindedienstbesprechung
versprochen, dass sie ab Dezember die Menge der Auslieferung verdoppeln würde.
Die Fa. Reso habe auch eine neue Liste zur Verfügung
gestellt, auf der alle Anlieferungen aufgezeichnet gewesen seien. Diese Liste
habe bei einigen Gemeinden zu Überraschungen geführt, weil die Menge Gelber
Säcke auf einmal sehr niedrig gewesen sei. Inzwischen dürften die Unklarheiten
auf dieser neuen Reso-Liste beseitigt sein. Im
Dezember habe die Fa. Reso allerdings wieder nach der
alten Liste ausgeliefert. Bei der Fa. Reso gehe es
drunter und drüber. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg
wisse schon bald nicht mehr weiter. Man habe auch schon einen Vertragspartner
von Reso, die Firma Duales System Deutschland, hier
im Haus gehabt und angedroht, dass der Landkreis notfalls selber eingreife. Man
habe ein sogenanntes Noteingriffsrecht im Vertrag zwischen Reso
und der Fa. DSD. Aber selbst wenn man eingreifen würde, stelle sich die Frage,
wo man die Gelben Säcke herbekomme. Mittlerweile gebe es massive Schreiben von
der Fa. DSD an Reso, dass es so nicht weitergehen
könne. Die Eingriffsmöglichkeiten des Landkreises seien relativ gering.
Kreisrat Scholtka
kann sich bei Punkt 3 die Summen für die Ablagerung nicht erklären.
Herr Röcklein antwortet, dass Zahlen
angewendet worden seien, die für die BürgerInnen und MitarbeiterInnen einfacher zu handlen
seien.
Kreisrat Schuck merkt an, dass man bei einer
Preiserhöhung in elf Tagen auch an die Unternehmer denken müsse, die alte
Preise abgegeben hätten z.B. für Asbest. Dazu möchte er von Herrn Röcklein eine
Auskunft.
Weiterhin fragt er nach, ob es für die
Zukunft auch eine Preisdifferenz für das Holz nach unten geben könne, wenn das
Altholz in Kategorie eins bis vier ein wenig auseinander geklaubt werde.
Kreisrat Schuck sagt, wenn man in Zukunft den
Wertstoffhof in Bürgstadt sehe, wo man die Ein-Kubikmeter-Regelung habe, würde
die Anlieferung von einem Kubikmeter Styropor im Großen und Ganzen 275 Euro
kosten. Wenn man das Styropor allerdings nach Erlenbach oder Guggenberg fahren
würde, wäre man bis 200 kg bei einem Betrag von 25 oder 30 Euro.
Herr Röcklein antwortet, dass das Gewerbe
immer damit rechnen müsse, dass sich Gebühren ändern würden. Man habe bereits
frühzeitig die Gebührenerhöhung im Umweltausschuss beraten. Die Presse habe
auch sehr umfassend darüber berichtet.
Zum Altholz erklärt Herr Röcklein, dass das
Biomassekraftwerk in Buchen, mit dem der Landkreis seit vielen Jahren
zusammenarbeite, für Altholz der Klasse eins bis vier zugelassen sei. Seit
Jahren hätte man einen Durchschnittspreis beim Biomassekraftwerk gehabt.
Aufgrund der Preisentwicklung der letzten Monate habe man Altholz bei der
Anlieferung in Buchen zu getrennten Preisen anliefern wollen. Allerdings lasse
die Erfassung selbst eine Trennung nicht zu. Wenn man auf den Wertstoffhöfen
Altholz in Containern erfasse, dann sei es eine Mischung von Altholz der Klasse
eins bis vier. Nach der Altholzordnung sei es so, dass 2% Altholz der Klasse 4
in diesem Container bereits reichen, um den ganzen Container als A 4
deklarieren zu müssen. Eine echte Trennung auf den Wertstoffhöfen sei nahezu
unmöglich und ein immenser Beaufsichtigungsaufwand. Deshalb entsorge man dort
nur A4. Sperrmüllholz werde als A3 entsorgt.
Die von Kreisrat Schuck genannten 275,00 Euro
seien falsch. Am Freitag habe der Bundesrat HBDC-Dämmplatten zunächst nicht
mehr als gefährlichen Abfall eingestuft. Der Stoff sei zumindest für ein Jahr
wieder von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen worden. Bis dorthin müsse man
eine neue Regelung finden.
Kreisrat Fieger betont, dass es wirklich
wichtig sei, dass sich in Bezug auf die Gelben Säcke etwas ändern muss. Er
bittet darum, Druck auszuüben, weil die momentane Situation zu unzumutbaren
Situationen in den Gemeindeverwaltungen führen könne.
Landrat Scherf erwidert, dass Herr Röcklein
bereits ausdrücklich dargelegt habe, dass der Landkreis Miltenberg nicht
verantwortlich sei. Die Auslieferung der Gelben Säcke sei privatwirtschaftlich
organisiert. Die Situation zeige in diesem Fall ein Versagen des Dualen
Systems. Natürlich werde die Verwaltung alles unternehmen, die Versorgung zu
verbessern.