Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Empfehlungsbeschluss: Sanierung der Mensa/Küche an der Staatl. Berufsschule Obernburg; Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2016   BAUV/006/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

die Durchführung der Maßnahme zu beschließen und dem Ausschuss für Bau und Verkehr die weitere Befassung mit der Baumaßnahme zu übertragen.


Herr Wosnik berichtet zur Sanierung der Mensa an der Staatl. Berufsschule Obernburg.

 

Bereits in der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr wurde am 07.12.2015 über den baulichen Zustand der Berufsschule Miltenberg-Obernburg, den Standort Obernburg, informiert:

Der Gebäudekomplex besteht aus dem Hauptgebäude mit „Altbau“ (1953/54), „Zentralbau" (1979/80) sowie den Lehrwerkstätten mit Alt- und Neubau. Der Alt- und Zentralbau des Hauptgebäudes ist seit der Bauzeit größtenteils unverändert und entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen, zeitgemäßen Berufsschule.

 

Im Laufe der Jahre wurden neben den laufenden Bauunterhaltsarbeiten auch zahlreiche kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die haustechnischen Anlagen fallen zunehmend aus.

Darüber hinaus bestehen gravierende Brandschutzmängel, die seit einer Feuerschau 2002 nur teilweise abgestellt werden konnten.

 

Hinzu kommt, dass die Lebensmittelaufsicht die hygienischen Zustände in der Küche bereits seit 2006 bemängelt. Mit Herrn Endres konnte vereinbart werden, dass die Küche bis 2017 im derzeitigen Zustand beibehalten werden kann, wenn dann eine grundlegende Sanierung durchgeführt wird. Die Planungen hierfür wurden bereits in 2014 begonnen und aus dem Bauunterhaltsbudget finanziert. Sie ergaben einen Investitionsbedarf von rund 1 Mio. €. brutto ohne Nebenosten.

In den kommenden Jahren soll daher, auf Grundlage der aktualisierten Förderrichtlinien in mehreren Bauabschnitten eine Langzeit-Generalsanierung durchgeführt werden. Die Antragstellung hierfür sowie die Vorbereitung der Vergabe der Freiberuflichen Leistungen durch den UB5 wurde in der o. g. Sitzung beschlossen.

 

In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 25.02.2016 erfolgte ein Sachstandsbericht zur FAG-Antragstellung bei der Regierung:

Eine erste, sehr grobe Kostenschätzung ergab ein Investitionsvolumen von ca. 15,3 Mio. € brutto, das innerhalb der nächsten 15 Jahre aufzubringen ist.

Um eine Finanzierung der Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken in den Jahren 2018ff zu ermöglichen, wurde zunächst eine Voranmeldung des Projektes abgegeben.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2016 hat die Regierung von Unterfranken den Eingang der Voranfrage bestätigt und u. a. mitgeteilt, dass nach Nr. 2.1 .3.1 FAZR die Durchführung von Generalsanierungen in aus baufachlicher Sicht angemessenen Bauabschnitten, innerhalb eines Zeitkorridors von bis zu 15 Jahren, förderfähig sind, wenn hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt wird und die jeweiligen Anschlussvorhaben spätestens drei Jahre nach Abschluss des vorangegangenen Bauabschnittes begonnen werden. Die Bauabschnitte müssen bei objektiver Betrachtung wegen ihres baulichen, technischen oder funktionellen sowie des zeitlichen Zusammenhangs eine Einheit bilden. Weiterhin muss der Schwellenwert von einem Viertel der Neubaukosten, bezogen auf eine Gesamtsanierung in mehreren Bauabschnitten, auf die anteiligen Neubaukosten des jeweils durchzuführenden Bauabschnitts erreicht werden.

Diese Bedingungen sieht die Regierung beim ersten Bauabschnitt "Sanierung der Kantine" erfüllt. Bei den benannten weiteren Bauabschnitten "Energetische Sanierung der Gebäudehülle" und "Brandschutzsanierung", besteht noch Erläuterungsbedarf, da aus Sicht der Regierung das gesamte Gebäude betroffen sein dürfte. Ein Gespräch bei der Regierung zur Erläuterung der weiteren Antragsgrundlagen sowie der weiteren Vorgehensweise wurde dem Ausschusses für Bau und Verkehr angekündigt.

Mittlerweile hat aufgrund des bestehenden Erläuterungsbedarf am 19.September 2016 ein Besprechungstermin bei der Regierung in Würzburg, an dem die fachlichen Stellen der Regierung, die Schulleitung sowie der UB5 teilgenommen beteiligt waren, stattgefunden.

Der Raumbedarf der Berufsschule wurde erläutert und soll als Grundlage für die Prüfung des Raumprogramms durch die Regierung dienen und die Prüfung eines Antrages auf Langzeitsanierung möglich machen. Dieses Antragsverfahren für eine Langzeit-Generalsanierung wird weiter verfolgt und ausgearbeitet.

Im Gespräch erläuterte die Regierung, dass die Möglichkeit besteht, losgelöst von einem Antrag auf Langzeit-Generalsanierung, einen gesonderten Antrag für den Umbau und die Sanierung des Küchen- und Kantinenbereichs als Einzelmaßnahme zu stellen.

 

Der UB5 hat diese Möglichkeit aufgegriffen und in Abstimmung mit der Kämmerei den FAG-Antrag erstellt und am 29.11.2016 (vorab per E-Mail) eingereicht. Dieser Termin wurde zuvor mit der Regierung abgestimmt.

Vor dem Hintergrund der hygienischen Bedenklichkeit ist angedacht, die Maßnahme noch in 2017 zu beginnen. Ein entsprechender, formloser Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde mit dem FAG-Antrag eingereicht.

 

Um einen möglichen Beginn in 2017 zu gewährleisten, bedarf es jedoch noch eingehender Abstimmungen mit den beiden Schulen (Berufsschule und Realschule) und dem Pächter.

Grundlage hierzu ist der in 2014 bereits ausgearbeitete Entwurf, der einen Zweischichtbetrieb mit jeweils 100 Sitz- und Stehplätzen vorsieht (rund 200 Essensplätze pro Mittag sowie zusätzlich "Klein-Mahlzeiten" zum Mitnehmen)

 

 

Der Grundriss zeigt den Küchen- und Kantinenbereich mit unmittelbaren Außenanlagen.

 

Die Küche mit der Einteilung in den sogenannten "Rein- und Unrein-Bereich" wurde bereits mit der Lebensmittelüberwachung, Herrn Alfred Endres, abgestimmt.

 

Die aktuelle Kostenschätzung, die auch mit dem FAG-Antrag eingereicht wurde, beläuft sich auf rund 1,132 Mio. Euro brutto inklusive Nebenkosten und pauschaler Baupreissteigung von 2014 zum heutigen Stand. Die Kosten gliedern sich wie folgt:

 

 

Im Haushalt 2017 ist eine größere Summe für die weitere Planung eingestellt.

 

 

Kreisrat Scholtka fragt nach, wieso die Kosten bei geringerer Fläche höher als in der Berufsschule Miltenberg seien.

Auch möchte er wissen, wieso das Verhältnis von Technischen Anlagen zu Baukonstruktion bei dieser Maßnahme noch mehr verschoben sei und die Baunebenkosten hier auch bei über 25% seien.

 

Herr Wosnik antwortet, dass die HOAI standardmäßig Honorarzone drei unten für eine Schulplanung vorsehe. Bei der Küchenplanung müsse man eigentlich in eine höhere Stufe gehen. Hier sei es wesentlich mehr Aufwand, weil die komplette Küche wie Küchenausstattung, Kühltheke, Ausgaben und vieles mehr inbegriffen sei. Deshalb sei bei den Gewerken 400 und 700 der Anteil deutlich höher.

 

Kreisrat Lieb fragt, welche Summe für die weitere Planung eingestellt sei, was Herr Krämer wie folgt beantwortet:

2017                  300.000 Euro

2018                  800.000 Euro

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