Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Empfehlungsbeschluss: Sanierung der Mensa/Küche an der Staatl. Berufsschule Obernburg; Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der Maßnahme
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2016 BAUV/006/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
die Durchführung der Maßnahme zu beschließen und dem Ausschuss für Bau und Verkehr die weitere Befassung mit der Baumaßnahme zu übertragen.
Herr Wosnik berichtet zur Sanierung der Mensa
an der Staatl. Berufsschule Obernburg.
Bereits in der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr wurde am 07.12.2015 über den baulichen Zustand der Berufsschule Miltenberg-Obernburg, den Standort Obernburg, informiert:
Der Gebäudekomplex besteht aus dem Hauptgebäude mit „Altbau“ (1953/54), „Zentralbau" (1979/80) sowie den Lehrwerkstätten mit Alt- und Neubau. Der Alt- und Zentralbau des Hauptgebäudes ist seit der Bauzeit größtenteils unverändert und entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen, zeitgemäßen Berufsschule.
Im Laufe der Jahre wurden neben den laufenden Bauunterhaltsarbeiten auch zahlreiche kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die haustechnischen Anlagen fallen zunehmend aus.
Darüber hinaus bestehen gravierende Brandschutzmängel, die seit einer Feuerschau 2002 nur teilweise abgestellt werden konnten.
Hinzu kommt, dass die Lebensmittelaufsicht die hygienischen Zustände in der Küche bereits seit 2006 bemängelt. Mit Herrn Endres konnte vereinbart werden, dass die Küche bis 2017 im derzeitigen Zustand beibehalten werden kann, wenn dann eine grundlegende Sanierung durchgeführt wird. Die Planungen hierfür wurden bereits in 2014 begonnen und aus dem Bauunterhaltsbudget finanziert. Sie ergaben einen Investitionsbedarf von rund 1 Mio. €. brutto ohne Nebenosten.
In den kommenden Jahren soll daher, auf Grundlage der aktualisierten Förderrichtlinien in mehreren Bauabschnitten eine Langzeit-Generalsanierung durchgeführt werden. Die Antragstellung hierfür sowie die Vorbereitung der Vergabe der Freiberuflichen Leistungen durch den UB5 wurde in der o. g. Sitzung beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses
für Bau und Verkehr am 25.02.2016
erfolgte ein Sachstandsbericht zur FAG-Antragstellung bei der Regierung:
Eine erste, sehr grobe Kostenschätzung ergab
ein Investitionsvolumen von ca. 15,3 Mio. € brutto, das innerhalb der nächsten
15 Jahre aufzubringen ist.
Um eine Finanzierung der Maßnahme durch die
Regierung von Unterfranken in den Jahren 2018ff zu ermöglichen, wurde zunächst
eine Voranmeldung des Projektes abgegeben.
Mit Schreiben vom 18.01.2016 hat die
Regierung von Unterfranken den Eingang der Voranfrage bestätigt und u. a.
mitgeteilt, dass nach Nr. 2.1 .3.1 FAZR die Durchführung von Generalsanierungen
in aus baufachlicher Sicht angemessenen Bauabschnitten, innerhalb eines
Zeitkorridors von bis zu 15 Jahren, förderfähig sind, wenn hierfür ein
schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt wird und die jeweiligen Anschlussvorhaben
spätestens drei Jahre nach Abschluss des vorangegangenen Bauabschnittes
begonnen werden. Die Bauabschnitte müssen bei objektiver Betrachtung wegen
ihres baulichen, technischen oder funktionellen sowie des zeitlichen
Zusammenhangs eine Einheit bilden. Weiterhin muss der Schwellenwert von einem
Viertel der Neubaukosten, bezogen auf eine Gesamtsanierung in mehreren
Bauabschnitten, auf die anteiligen Neubaukosten des jeweils durchzuführenden
Bauabschnitts erreicht werden.
Diese Bedingungen sieht die Regierung beim
ersten Bauabschnitt "Sanierung der Kantine" erfüllt. Bei den
benannten weiteren Bauabschnitten "Energetische Sanierung der
Gebäudehülle" und "Brandschutzsanierung", besteht noch
Erläuterungsbedarf, da aus Sicht der Regierung das gesamte Gebäude betroffen
sein dürfte. Ein Gespräch bei der Regierung zur Erläuterung der weiteren
Antragsgrundlagen sowie der weiteren Vorgehensweise wurde dem Ausschusses für
Bau und Verkehr angekündigt.
Mittlerweile hat aufgrund des bestehenden
Erläuterungsbedarf am 19.September 2016 ein Besprechungstermin bei der
Regierung in Würzburg, an dem die fachlichen Stellen der Regierung, die
Schulleitung sowie der UB5 teilgenommen beteiligt waren, stattgefunden.
Der Raumbedarf der Berufsschule wurde
erläutert und soll als Grundlage für die Prüfung des Raumprogramms durch die
Regierung dienen und die Prüfung eines Antrages auf Langzeitsanierung möglich
machen. Dieses Antragsverfahren für eine Langzeit-Generalsanierung wird weiter
verfolgt und ausgearbeitet.
Im Gespräch erläuterte die Regierung, dass
die Möglichkeit besteht, losgelöst von einem Antrag auf
Langzeit-Generalsanierung, einen gesonderten Antrag für den Umbau und die
Sanierung des Küchen- und Kantinenbereichs als Einzelmaßnahme zu stellen.
Der UB5 hat diese Möglichkeit aufgegriffen
und in Abstimmung mit der Kämmerei den FAG-Antrag erstellt und am 29.11.2016
(vorab per E-Mail) eingereicht. Dieser Termin wurde zuvor mit
der Regierung abgestimmt.
Vor dem Hintergrund der hygienischen
Bedenklichkeit ist angedacht, die Maßnahme noch in 2017 zu beginnen. Ein
entsprechender, formloser Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde
mit dem FAG-Antrag eingereicht.
Um einen möglichen Beginn in 2017 zu
gewährleisten, bedarf es jedoch noch eingehender Abstimmungen mit den beiden
Schulen (Berufsschule und Realschule) und dem Pächter.
Grundlage hierzu ist der in 2014 bereits ausgearbeitete
Entwurf, der einen Zweischichtbetrieb mit jeweils 100 Sitz- und Stehplätzen
vorsieht (rund 200 Essensplätze pro Mittag sowie zusätzlich
"Klein-Mahlzeiten" zum Mitnehmen)
Der Grundriss zeigt den Küchen- und
Kantinenbereich mit unmittelbaren Außenanlagen.
Die Küche mit der Einteilung in den sogenannten
"Rein- und Unrein-Bereich" wurde bereits mit der
Lebensmittelüberwachung, Herrn Alfred Endres, abgestimmt.
Die aktuelle Kostenschätzung, die auch mit dem FAG-Antrag eingereicht wurde, beläuft sich auf rund 1,132 Mio. Euro brutto inklusive Nebenkosten und pauschaler Baupreissteigung von 2014 zum heutigen Stand. Die Kosten gliedern sich wie folgt:
Im Haushalt 2017 ist eine größere Summe für
die weitere Planung eingestellt.
Kreisrat Scholtka fragt nach, wieso die
Kosten bei geringerer Fläche höher als in der Berufsschule Miltenberg seien.
Auch möchte er wissen, wieso das Verhältnis
von Technischen Anlagen zu Baukonstruktion bei dieser Maßnahme noch mehr
verschoben sei und die Baunebenkosten hier auch bei über 25% seien.
Herr Wosnik antwortet, dass die HOAI
standardmäßig Honorarzone drei unten für eine Schulplanung vorsehe. Bei der
Küchenplanung müsse man eigentlich in eine höhere Stufe gehen. Hier sei es
wesentlich mehr Aufwand, weil die komplette Küche wie Küchenausstattung,
Kühltheke, Ausgaben und vieles mehr inbegriffen sei. Deshalb sei bei den
Gewerken 400 und 700 der Anteil deutlich höher.
Kreisrat Lieb fragt, welche Summe für die
weitere Planung eingestellt sei, was Herr Krämer wie folgt beantwortet:
2017 300.000 Euro
2018 800.000 Euro