Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Sachstandsbericht Grünabfallsammelplätze
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2016 ENU/005/2016 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Röcklein trägt vor, dass die Grünabfallsammelplätze der
Gemeinden des Landkreises Miltenberg die Grundlage des Systems zur Erfassung
der Grünabfälle sind.
Dabei unterstützen
die Gemeinden auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung
den Landkreis bei der Erfüllung dieser Aufgabe und errichten und betreiben
Grünabfallsammelplätze.
Für diese Aufgabe
gibt es natürlich einen finanziellen Ausgleich. Dieser besteht:
1.
aus
einer Einwohnerpauschale,
2.
aus
einem Personalkostenzuschuss für eine vertraglich festgelegte
Mindeststundenzahl und
3.
aus
dem Recht zur gebührenfreien Anlieferung von Grünabfällen aus der Pflege von
gemeindlichen und vereinseigenen Grünanlagen, auch wenn diese nicht an die
kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.
In den abgeschlossenen
Zweckvereinbarungen haben die Gemeinden aber auch Pflichten, insbesondere zur
Überwachung und Kontrolle der Anlieferungen, übernommen.
Gemeinden, die
ihre übernommenen Pflichten nicht erfüllen, erhalten natürlich auch nicht die
vollen Gegenleistungen des Landkreises, und der Landkreis ist dabei, gemeinsam
mit den betroffenen Gemeinden, rechts- und vertragsgemäße Zustände zu schaffen.
Der aktuelle Stand
ist, dass zwölf der 26 gemeindlichen Grünabfallsammelplätze zum Stand
01.11.2016 die vertraglichen Vorgaben der öffentlich-rechtlichen
Zweckvereinbarung erfüllen.
In sieben
Gemeinden sind Veränderungen im Gange, mit denen die Anforderungen der
Zweckvereinbarungen erfüllt werden können.
In sieben Fällen
besteht noch Handlungsbedarf in unterschiedlichem Umfang. Problematisch ist
eine Gemeinde, die bis heute für ihren Platz keine Genehmigung hat und auch
kein Genehmigungsverfahren betreibt.
Positiv ist die
Entwicklung bei der Zusammenarbeit von Bürgstadt,
Kleinheubach und Miltenberg. Die beiden Grünabfallsammelplätze in Bürgstadt und Kleinheubach werden von den drei Gemeinden
gemeinsam genutzt. Die Öffnungszeiten werden koordiniert und damit das Angebot
für die Bürger verbessert.