Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstandsbericht Grünabfallsammelplätze

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2016   ENU/005/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein trägt vor, dass die Grünabfallsammelplätze der Gemeinden des Landkreises Miltenberg die Grundlage des Systems zur Erfassung der Grünabfälle sind.

Dabei unterstützen die Gemeinden auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung den Landkreis bei der Erfüllung dieser Aufgabe und errichten und betreiben Grünabfallsammelplätze.

Für diese Aufgabe gibt es natürlich einen finanziellen Ausgleich. Dieser besteht:

 

1.   aus einer Einwohnerpauschale,

2.   aus einem Personalkostenzuschuss für eine vertraglich festgelegte Mindeststundenzahl und

3.   aus dem Recht zur gebührenfreien Anlieferung von Grünabfällen aus der Pflege von gemeindlichen und vereinseigenen Grünanlagen, auch wenn diese nicht an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.

 

In den abgeschlossenen Zweckvereinbarungen haben die Gemeinden aber auch Pflichten, insbesondere zur Überwachung und Kontrolle der Anlieferungen, übernommen.

 

Gemeinden, die ihre übernommenen Pflichten nicht erfüllen, erhalten natürlich auch nicht die vollen Gegenleistungen des Landkreises, und der Landkreis ist dabei, gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, rechts- und vertragsgemäße Zustände zu schaffen.

 

Der aktuelle Stand ist, dass zwölf der 26 gemeindlichen Grünabfallsammelplätze zum Stand 01.11.2016 die vertraglichen Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung erfüllen.

In sieben Gemeinden sind Veränderungen im Gange, mit denen die Anforderungen der Zweckvereinbarungen erfüllt werden können.

In sieben Fällen besteht noch Handlungsbedarf in unterschiedlichem Umfang. Problematisch ist eine Gemeinde, die bis heute für ihren Platz keine Genehmigung hat und auch kein Genehmigungsverfahren betreibt.

 

Positiv ist die Entwicklung bei der Zusammenarbeit von Bürgstadt, Kleinheubach und Miltenberg. Die beiden Grünabfallsammelplätze in Bürgstadt und Kleinheubach werden von den drei Gemeinden gemeinsam genutzt. Die Öffnungszeiten werden koordiniert und damit das Angebot für die Bürger verbessert.

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