Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Kreismülldeponie Guggenberg:
Beschlussfassung zur Planung des nächsten Bauabschnittes der DK-II-Deponie
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2016 ENU/005/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Energie, Natur- und
Umweltschutz fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Beschluss vom
02.05.2016 zum Ausbau eines weiteren Deponieabschnittes der DK-II-Deponie auf
der Kreismülldeponie Guggenberg wird abgeändert.
Der neue Deponieabschnitt
soll die Bauabschnitte IVa und Va
umfassen.
Herr Röcklein führt aus, dass der Ausschuss der Kommunalen
Abfallwirtschaft den Auftrag erteilt hatte, den Ausbau der DK-II-Deponie
Kreismülldeponie Guggenberg mit dem Bau eines neuen
Deponieabschnittes einzuleiten. In der Zwischenzeit gibt es neue Erkenntnisse,
dass es sinnvoll ist, die Bauabschnitte IVa und Va zu einem Bauabschnitt zusammenzufassen.
Der Bauabschnitt Va ist für sich allein betrachtet aufgrund des
Deponierandes und der großen Hangflächen ein sehr kleiner Bauabschnitt, dessen
Ausbau für sich allein betriebswirtschaftlich und deponiebautechnisch nicht
sinnvoll ist. Das Deponievolumen des Bauabschnittes IVa
wird mit 60.000 Kubikmeter, das des BA Va mit maximal
30.000 Kubikmeter veranschlagt.
Die Verwaltung
schlage deshalb vor, den Beschluss vom 02.05.2016 abzuändern und die beiden
Bauabschnitte zu einem Deponieabschnitt zusammenzufassen. Beide Bauabschnitte
liegen im Grundstücksbereich, der 1988 als Deponie planfestgestellt wurde.
Es verbleiben dann
noch die Bauabschnitte IIIb, IVb
und Vb für weitere Erweiterungen. Zusätzlich habe man
noch bisher unverplante Erweiterungsflächen auf dem
Grundstück und innerhalb der Einzäunung.
Kreisrat Maurer
fragt, ob die Genehmung als DKII-Deponie unbefristet
sei.
Herr Röcklein antwortet, dass für diese Deponie mit den
Abschnitten „b“ eine Planfeststellung aus dem Jahr 1989 habe. Die
Planfeststellung sei eine allumfassende Genehmigung, aber aufgrund der
technischen Entwicklung brauche man eine Änderungsgenehmigung. Diese
Genehmigung sei auch wieder unbefristet.
Kreisrat Dotzel erkundigt sich, ob man in Bezug auf das Füllvolumen
noch auf weitere Reserven zurückgreifen könne.
Herr Röcklein erklärt, dass nach den Abschnitten IVa und Va die Abschnitte 3b, 4b
und 5b kämen. Dann sei der planfestgestellte Bereich voll. Danach käme das
Waldgebiet, das zwischen der Kläranlage, der DK-O-Deponie und der DK-II-Deponie
liege. Dieses Gebiet sei noch nicht planfestgestellt, liege aber innerhalb der
Einzäunung auf dem Deponiegrundstück. Deshalb werde es nicht allzu schwierig
sein, eine erweiterte Deponiegenehmigung dafür zu bekommen.
Kreisrat Dotzel möchte wissen, was dagegen spreche, dass man jetzt
schon das nötige Planfeststellungsverfahren einleite.
Herr Röcklein erklärt, dass wenn man sich heute schon eine Genehmigung
geben lassen würde für in zwanzig Jahren, werde sich die Technik wieder so
geändert haben, dass man ein neues Genehmigungsverfahren, eine neue
Umweltverträglichkeitsprüfung und eine neue artenschutzrechtliche Prüfung
brauche. Er empfiehlt, mindestens so lange zu warten, bis die b-Abschnitte
ausgebaut würden.
Auf Nachfrage von
Kreisrat Ullmer führt Herr Röcklein
aus, dass auf die DK-O-Deponie geringbelastete mineralische Abfälle gebracht
werden. Dies seien Abfälle, wie sie bei einem normalen Wohnhausabbruch
anfielen. Das Schwierige sei, dass man dem Bauschutt keinen Blei- oder
Kohlenwasserstoffwert ansehe. Bei der DK-O-Deponie habe man nur eine
geologische Barriere, weshalb man sehr genau kontrollieren müsse. Das
anfallende Wasser werde zwar geprüft, komme aber nicht in die
Sickerwasserreinigungsanlage, sondern könne nach der Prüfung direkt Richtung Riedern abgeleitet werden.
Auf der
DK-II-Deponie gebe es eine Basisabdichtung und alles, was hier anfalle, komme
in die Sickerwasserreinigungsanlage.
Kreisrat Ullmer ist auch der Meinung, dass der Bereich IVa dazu genommen werden müsse, weil die Verfüllung
schneller gehen werde, als man heute diskutiere. Wenn man die Entsorger anhöre,
dann werde heute das Recyclingmaterial viel sensibler betrachtet. Man müsse
dahingehend Vorsorge betreiben, dass die Wiederverwendung von geeignetem
Material vorangetrieben werde.
Herr Röcklein erklärt, dass es für Feld- und Waldwegebau vom
Bayerischen Umweltministerium gute Vorgaben gebe. Wichtig sei, was bisher oft
versäumt worden sei, zertifiziertes aufbereitetes Material zu verwenden.