Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Kreismülldeponie Guggenberg:
Beschlussfassung zur Planung des nächsten Bauabschnittes der DK-II-Deponie

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2016   ENU/005/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Beschluss vom 02.05.2016 zum Ausbau eines weiteren Deponieabschnittes der DK-II-Deponie auf der Kreismülldeponie Guggenberg wird abgeändert.

 

Der neue Deponieabschnitt soll die Bauabschnitte IVa und Va umfassen.


Herr Röcklein führt aus, dass der Ausschuss der Kommunalen Abfallwirtschaft den Auftrag erteilt hatte, den Ausbau der DK-II-Deponie Kreismülldeponie Guggenberg mit dem Bau eines neuen Deponieabschnittes einzuleiten. In der Zwischenzeit gibt es neue Erkenntnisse, dass es sinnvoll ist, die Bauabschnitte IVa und Va zu einem Bauabschnitt zusammenzufassen.

 

Der Bauabschnitt Va ist für sich allein betrachtet aufgrund des Deponierandes und der großen Hangflächen ein sehr kleiner Bauabschnitt, dessen Ausbau für sich allein betriebswirtschaftlich und deponiebautechnisch nicht sinnvoll ist. Das Deponievolumen des Bauabschnittes IVa wird mit 60.000 Kubikmeter, das des BA Va mit maximal 30.000 Kubikmeter veranschlagt.

 

Die Verwaltung schlage deshalb vor, den Beschluss vom 02.05.2016 abzuändern und die beiden Bauabschnitte zu einem Deponieabschnitt zusammenzufassen. Beide Bauabschnitte liegen im Grundstücksbereich, der 1988 als Deponie planfestgestellt wurde.

 

Es verbleiben dann noch die Bauabschnitte IIIb, IVb und Vb für weitere Erweiterungen. Zusätzlich habe man noch bisher unverplante Erweiterungsflächen auf dem Grundstück und innerhalb der Einzäunung.

 

Kreisrat Maurer fragt, ob die Genehmung als DKII-Deponie unbefristet sei.

 

Herr Röcklein antwortet, dass für diese Deponie mit den Abschnitten „b“ eine Planfeststellung aus dem Jahr 1989 habe. Die Planfeststellung sei eine allumfassende Genehmigung, aber aufgrund der technischen Entwicklung brauche man eine Änderungsgenehmigung. Diese Genehmigung sei auch wieder unbefristet.

 

Kreisrat Dotzel erkundigt sich, ob man in Bezug auf das Füllvolumen noch auf weitere Reserven zurückgreifen könne.

 

Herr Röcklein erklärt, dass nach den Abschnitten IVa und Va die Abschnitte 3b, 4b und 5b kämen. Dann sei der planfestgestellte Bereich voll. Danach käme das Waldgebiet, das zwischen der Kläranlage, der DK-O-Deponie und der DK-II-Deponie liege. Dieses Gebiet sei noch nicht planfestgestellt, liege aber innerhalb der Einzäunung auf dem Deponiegrundstück. Deshalb werde es nicht allzu schwierig sein, eine erweiterte Deponiegenehmigung dafür zu bekommen.

 

Kreisrat Dotzel möchte wissen, was dagegen spreche, dass man jetzt schon das nötige Planfeststellungsverfahren einleite.

 

Herr Röcklein erklärt, dass wenn man sich heute schon eine Genehmigung geben lassen würde für in zwanzig Jahren, werde sich die Technik wieder so geändert haben, dass man ein neues Genehmigungsverfahren, eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung und eine neue artenschutzrechtliche Prüfung brauche. Er empfiehlt, mindestens so lange zu warten, bis die b-Abschnitte ausgebaut würden.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Ullmer führt Herr Röcklein aus, dass auf die DK-O-Deponie geringbelastete mineralische Abfälle gebracht werden. Dies seien Abfälle, wie sie bei einem normalen Wohnhausabbruch anfielen. Das Schwierige sei, dass man dem Bauschutt keinen Blei- oder Kohlenwasserstoffwert ansehe. Bei der DK-O-Deponie habe man nur eine geologische Barriere, weshalb man sehr genau kontrollieren müsse. Das anfallende Wasser werde zwar geprüft, komme aber nicht in die Sickerwasserreinigungsanlage, sondern könne nach der Prüfung direkt Richtung Riedern abgeleitet werden.

Auf der DK-II-Deponie gebe es eine Basisabdichtung und alles, was hier anfalle, komme in die Sickerwasserreinigungsanlage.

 

Kreisrat Ullmer ist auch der Meinung, dass der Bereich IVa dazu genommen werden müsse, weil die Verfüllung schneller gehen werde, als man heute diskutiere. Wenn man die Entsorger anhöre, dann werde heute das Recyclingmaterial viel sensibler betrachtet. Man müsse dahingehend Vorsorge betreiben, dass die Wiederverwendung von geeignetem Material vorangetrieben werde.

 

Herr Röcklein erklärt, dass es für Feld- und Waldwegebau vom Bayerischen Umweltministerium gute Vorgaben gebe. Wichtig sei, was bisher oft versäumt worden sei, zertifiziertes aufbereitetes Material zu verwenden.

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