Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg – Umsetzung der „Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.11.2016 BKS/002/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Ausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h
l u s s:
1.
Es wird zugestimmt, dass der
Kreiscaritasverband Miltenberg weiterhin die Aufgabe der Ehrenamtskoordination
im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg übernimmt.
2.
Die Einrichtung einer
„Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg“
beim Kreiscaritasverband im Sinne der Förderrichtlinien ab 01.11.2016 wird vom
Landkreis allgemein sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 2.1 und 2.2 bis
vorläufig 31.12.2020 unterstützt.
2.1
Die grundsätzlich dem Landkreis zustehende Landesförderung für diese Aufgabe
wird vom Landkreis an den Kreiscaritasverband weitergegeben.
2.2 Daneben zahlt der Landkreis Miltenberg längstens für die Dauer der staatlichen Förderung 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben
Herr Vill trägt vor, dass die Koordination der
zahlreichen ehrenamtlichen Flüchtlingshelferkreise im Landkreis Miltenberg
schon seit vielen Jahren beim Caritaskreisverband liegt.
Bereits im Zuge
der Neubesetzung der hausinternen Ehrenamtskoordinationsstelle im Bereich 1.2
(Helmut Platz) war dies erneut beraten worden mit dem Ergebnis, diese Struktur
beizubehalten, weil der Kreiscaritasverband die Vernetzungen und Kontakte
bereits seit vielen Jahren hat und pflegt. Außerdem kann die hausinterne
Ehrenamtskoordinationsstelle diesen umfänglichen Bereich personell nicht mit
abdecken.
Auch im
Bildungsausschuss am 29.04.2015 (zum Thema: Beschluss der Sachkostenförderung
der Asylsozialberatung) wurde dies so bestätigt
Die Personal- und
Sachkosten dafür trug seither Caritas selbst ohne externe Zuschüsse.
Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie
Am 18.05.2016 trat
rückwirkend zum 01.01.2016 die o.g. neue Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie (siehe
Anlage) des Freistaats Bayern in Kraft. Danach fördert der Freistaat die jährlichen
Gesamtkosten einer Koordinationsstelle für das Ehrenamt im Asylbereich (mind.
0,5 VZK / max. 30.000 € Gesamtkosten) mit 50 %, also maximal 15.000 €.
Anspruchsberechtigt
sind die Landkreise. Diese können sich aber Dritter (z.B. Caritas) bedienen. In
diesem Fall muss der Landkreis jedoch mindestens 10 % der zuwendungsfähigen
Projektausgaben übernehmen, das wären jährlich maximal 3.000 €. Bewilligungszeitraum
ist das Kalenderjahr.
"Koordinationsstelle Freizeitgestaltung für
Flüchtlinge und Asylbewerber" des BRK- Kreisverbandes
Seit 01.07.2016
betreibt der BRK-Kreisverband nunmehr auch eine "Koordinationsstelle
Freizeitgestaltung für Flüchtlinge und Asylbewerber". Sie wurde bei einem
Treffen am gleichen Tag, bei dem u.a. Vertreter von BRK, Caritas und
Landratsamt dabei waren, vorgestellt.
Die Stelle ist mit
einer allgemeinen Koordinationsstelle für Ehrenamtliche für den Asylbereich
aber nicht vergleichbar. Nach Aussage des BRK gehe es ausschließlich um niederschwellige
Angebote. Man wolle zum Zweck der Freizeitgestaltung für Flüchtlinge und
Asylbewerber in die Unterkünfte gehen, hierfür ehrenamtliche Helfer/innen
gewinnen und auch Patenschaften errichten. Das Projekt werde von der
Fernsehlotterie / Glücksspirale unterstützt. Geleitet wird die Stelle beim BRK
von Frau Lucy Hunt.
Es bestand bei dem
Treffen Konsens zwischen den Vertretern von BRK, Caritas und Landratsamt, dass
·
die Gesamtkoordination des ehrenamtlichen
Engagements im Flüchtlingsbereich weiterhin beim Kreiscaritasverband liegen
solle, weil dort die Vernetzungen und Kontakte mit den Helfergruppen vor Ort seit
Jahren vorhanden sind und gepflegt werden,
·
keine Doppelstrukturen in diesem Bereich aufgebaut
werden sollen und erst recht keine Konkurrenz um die Ehrenamtlichen entstehen
dürfe. Deshalb werde auch die Tätigkeit des BRK in diesem Bereich eng mit
Caritas abgestimmt.
Die Thematik wurde
am 13.10.2016 auch bei der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im
Landkreis Miltenberg (ARGE Wohlfahrt) - auch vor dem Hintergrund der
staatlichen Förderung - besprochen. Auch dort wurde der o.g. Konsens einhellig
mitgetragen.
„Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich
Asyl im Landkreis Miltenberg“ des Caritasverbandes
Angesichts der
staatlichen Förderrichtlinien erklärte sich der der Kreiscaritasverband bereit,
ab 01.11.2016 eine „Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im
Landkreis Miltenberg“ mit erweitertem Aufgabenbereich neu zu installieren. Damit
sollen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Koordination, Vernetzung
und Vermittlung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer im Bereich der
Flüchtlingshilfe gewährleisten. Mit Frau Angelika Spalek (Dipl.- Pädagogin, 0,5
VZK) gibt es nunmehr eine zentrale Ansprechpartnerin für Helferinnen und Helfer,
interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Institutionen aus dem
gesamten Landkreis Miltenberg. Im Einzelnen wird auf die beiliegende
Maßnahmenbeschreibung verwiesen.
Der
Kreiscaritasverband erklärte sich bereit, die nach Erhalt der staatlichen
Förderung (jährlich bis zu 15.000 €) ungedeckten Personalkosten der Stelle
selbst zu finanzieren. Der Zuschuss aus Landkreismitteln von 10 % (jährlich bis
zu 3.000 €) muss aber nach den Richtlinien von uns kofinanziert werden.
Die wichtigsten Gründe für den Beschlussvorschlag:
·
Aufbau auf eine bewährte Praxis; langjährige
Erfahrung sowie bestehende Kontakte und Vernetzungen bei Caritas vorhanden
·
die Ehrenamtsstelle des Landkreises Miltenberg kann
die Aufgabe zeitlich nicht mit abdecken
·
Caritas ist bereit, im Ergebnis 40 % der zuwendungsfähigen
(max. 30.000 €) Kosten sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten der
Stelle selbst zu finanzieren; auf den Landkreis kommen nur 10 % der
zuwendungsfähigen Kosten zu, also jährlich maximal 3.000 €
Vorläufige Entscheidung bis 31.12.2016:
Um die dringend
notwendige Stelle bereits ab 01.11.2016 in Betrieb nehmen und die staatliche Förderung
bereits ab diesem Zeitpunkt bekommen zu können, wurde die Förderung für die
Zeit bis 31.12.2016 bereits beantragt. Das Bayerische Sozialministerium hat mit
Schreiben vom 13.09.2016 auch den „vorläufigen Maßnahmebeginn“ genehmigt, so
dass die Stelle, wie geplant, ab 01.11.2016 bis vorläufig zunächst 31.12.2016
in Betrieb gehen konnte.
Am heutigen Tage
sei der Bewilligungsbescheid bis 31.12.2016 eingetroffen.
Der
Bildungsausschuss entscheidet nun für die Zeit ab 01.01.2017 bis vorläufig
31.12.2020.
Landrat Scherf
erklärt, dass der Bedarf da sei. Zum einen sei er konzeptionell davon
überzeugt, Aufgaben auf Wohlfahrtsverbände zu verlagern, wo es möglich sei. Die
Caritas mache das sehr gut. 2015 sei es auch immer Konsens gewesen, dass
Caritas die Asylsozialberatung übernehme und dort immer auch die entsprechenden
Kapazitäten zur Verfügung stelle und übernehme parallel dazu auch die Beratung
und Begleitung der Ehrenamtlichen.
Dies mache es im
Haus manchmal ein bisschen schwierig, weil den Ehrenamtlichen im Landratsamt
nicht richtig weiter geholfen werden könne Diese Schnittstelle zwischen Amt und
ehrenamtlichen Helfern sei eben auf die Caritas verlagert. Zum einen sei es
eine gewisse Unabhängigkeit dort, zum anderen sei es fachlich konzeptionell
dort aufgehoben, und man schaffe nur die Stellen im Haus, die wirklich
geschaffen werden müssten.
Kreisrat Dr.
Linduschka weist darauf hin, dass auch die ehrenamtlichen Koordinatoren in den
einzelnen Kommunen sicher sehr dankbar dafür seien, wenn sie von Caritas
zentral diese Förderung erführen. Es seien sehr viele Aufgaben z.B. mit der
Koordination des Deutschunterrichts. Die Leistung der Caritas sei auch
unumstritten. Auch die Übernahme der Kosten findet er sehr eindrucksvoll.
Er möchte wissen,
wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, dass dieses staatliche Förderprogramm in
der angegeben Höhe auch in den nächsten Jahren bestehen bleibe.
Herr Vill
antwortet, dass es darauf keine Hinweise gebe. Die Verwaltung habe in dem
Beschlussvorschlag die Sicherung dahingehend eingebaut, dass der Landkreis
Miltenberg höchstens für die Dauer der staatlichen Förderung 10% der nicht
zuwendungsfähigen Kosten trage. Wenn die staatliche Förderung eingestellt
würde, würde die Landkreisförderung ebenso hinfällig werden. Caritas sei mit
der Asylsozialberatung flexibel, daher müsse der Landkreis auch ab und zu geben
in Abhängigkeit von den Flüchtlingszahlen. Wenn die Asylzahlen so weit
zurückgingen, dass der Staat diese Förderung einstellen werde, dann sei auch
weniger Arbeit da, und Frau Spalek werde dann eine andere Aufgabe bei der Caritas
wahrnehmen. Man müsse auch sehen, dass es hier nicht um die Asylsozialberatung
gehe. Hier gehe es um die Integration. Die Aufgabe der Ehrenamtlichen sei noch
lange nicht abgeschlossen.