Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg – Umsetzung der „Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie"

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.11.2016   BKS/002/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1.         Es wird zugestimmt, dass der Kreiscaritasverband Miltenberg weiterhin die Aufgabe der Ehrenamtskoordination im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg übernimmt.

2.         Die Einrichtung einer „Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg“ beim Kreiscaritasverband im Sinne der Förderrichtlinien ab 01.11.2016 wird vom Landkreis allgemein sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 2.1 und 2.2 bis vorläufig 31.12.2020 unterstützt.

2.1 Die grundsätzlich dem Landkreis zustehende Landesförderung für diese Aufgabe wird vom Landkreis an den Kreiscaritasverband weitergegeben.

2.2 Daneben zahlt der Landkreis Miltenberg längstens für die Dauer der staatlichen Förderung 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben


Herr Vill trägt vor, dass die Koordination der zahlreichen ehrenamtlichen Flüchtlingshelferkreise im Landkreis Miltenberg schon seit vielen Jahren beim Caritaskreisverband liegt.

Bereits im Zuge der Neubesetzung der hausinternen Ehrenamtskoordinationsstelle im Bereich 1.2 (Helmut Platz) war dies erneut beraten worden mit dem Ergebnis, diese Struktur beizubehalten, weil der Kreiscaritasverband die Vernetzungen und Kontakte bereits seit vielen Jahren hat und pflegt. Außerdem kann die hausinterne Ehrenamtskoordinationsstelle diesen umfänglichen Bereich personell nicht mit abdecken.

Auch im Bildungsausschuss am 29.04.2015 (zum Thema: Beschluss der Sachkostenförderung der Asylsozialberatung) wurde dies so bestätigt

Die Personal- und Sachkosten dafür trug seither Caritas selbst ohne externe Zuschüsse.

Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie

Am 18.05.2016 trat rückwirkend zum 01.01.2016 die o.g. neue Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie (siehe Anlage) des Freistaats Bayern in Kraft. Danach fördert der Freistaat die jährlichen Gesamtkosten einer Koordinationsstelle für das Ehrenamt im Asylbereich (mind. 0,5 VZK / max. 30.000 € Gesamtkosten) mit 50 %, also maximal 15.000 €.

Anspruchsberechtigt sind die Landkreise. Diese können sich aber Dritter (z.B. Caritas) bedienen. In diesem Fall muss der Landkreis jedoch mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben übernehmen, das wären jährlich maximal 3.000 €. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

"Koordinationsstelle Freizeitgestaltung für Flüchtlinge und Asylbewerber" des BRK- Kreisverbandes

Seit 01.07.2016 betreibt der BRK-Kreisverband nunmehr auch eine "Koordinationsstelle Freizeitgestaltung für Flüchtlinge und Asylbewerber". Sie wurde bei einem Treffen am gleichen Tag, bei dem u.a. Vertreter von BRK, Caritas und Landratsamt dabei waren, vorgestellt.

Die Stelle ist mit einer allgemeinen Koordinationsstelle für Ehrenamtliche für den Asylbereich aber nicht vergleichbar. Nach Aussage des BRK gehe es ausschließlich um niederschwellige Angebote. Man wolle zum Zweck der Freizeitgestaltung für Flüchtlinge und Asylbewerber in die Unterkünfte gehen, hierfür ehrenamtliche Helfer/innen gewinnen und auch Patenschaften errichten. Das Projekt werde von der Fernsehlotterie / Glücksspirale unterstützt. Geleitet wird die Stelle beim BRK von Frau Lucy Hunt.

Es bestand bei dem Treffen Konsens zwischen den Vertretern von BRK, Caritas und Landratsamt, dass

·           die Gesamtkoordination des ehrenamtlichen Engagements im Flüchtlingsbereich weiterhin beim Kreiscaritasverband liegen solle, weil dort die Vernetzungen und Kontakte mit den Helfergruppen vor Ort seit Jahren vorhanden sind und gepflegt werden,

·           keine Doppelstrukturen in diesem Bereich aufgebaut werden sollen und erst recht keine Konkurrenz um die Ehrenamtlichen entstehen dürfe. Deshalb werde auch die Tätigkeit des BRK in diesem Bereich eng mit Caritas abgestimmt.

Die Thematik wurde am 13.10.2016 auch bei der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Landkreis Miltenberg (ARGE Wohlfahrt) - auch vor dem Hintergrund der staatlichen Förderung - besprochen. Auch dort wurde der o.g. Konsens einhellig mitgetragen.

„Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg“ des Caritasverbandes

Angesichts der staatlichen Förderrichtlinien erklärte sich der der Kreiscaritasverband bereit, ab 01.11.2016 eine „Koordinationsstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl im Landkreis Miltenberg“ mit erweitertem Aufgabenbereich neu zu installieren. Damit sollen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Koordination, Vernetzung und Vermittlung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer im Bereich der Flüchtlingshilfe gewährleisten. Mit Frau Angelika Spalek (Dipl.- Pädagogin, 0,5 VZK) gibt es nunmehr eine zentrale Ansprechpartnerin für Helferinnen und Helfer, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Institutionen aus dem gesamten Landkreis Miltenberg. Im Einzelnen wird auf die beiliegende Maßnahmenbeschreibung verwiesen.

Der Kreiscaritasverband erklärte sich bereit, die nach Erhalt der staatlichen Förderung (jährlich bis zu 15.000 €) ungedeckten Personalkosten der Stelle selbst zu finanzieren. Der Zuschuss aus Landkreismitteln von 10 % (jährlich bis zu 3.000 €) muss aber nach den Richtlinien von uns kofinanziert werden.

Die wichtigsten Gründe für den Beschlussvorschlag:

·           Aufbau auf eine bewährte Praxis; langjährige Erfahrung sowie bestehende Kontakte und Vernetzungen bei Caritas vorhanden

·           die Ehrenamtsstelle des Landkreises Miltenberg kann die Aufgabe zeitlich nicht mit abdecken

·           Caritas ist bereit, im Ergebnis 40 % der zuwendungsfähigen (max. 30.000 €) Kosten sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten der Stelle selbst zu finanzieren; auf den Landkreis kommen nur 10 % der zuwendungsfähigen Kosten zu, also jährlich maximal 3.000 €

Vorläufige Entscheidung bis 31.12.2016:

Um die dringend notwendige Stelle bereits ab 01.11.2016 in Betrieb nehmen und die staatliche Förderung bereits ab diesem Zeitpunkt bekommen zu können, wurde die Förderung für die Zeit bis 31.12.2016 bereits beantragt. Das Bayerische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 13.09.2016 auch den „vorläufigen Maßnahmebeginn“ genehmigt, so dass die Stelle, wie geplant, ab 01.11.2016 bis vorläufig zunächst 31.12.2016 in Betrieb gehen konnte.

Am heutigen Tage sei der Bewilligungsbescheid bis 31.12.2016 eingetroffen.

Der Bildungsausschuss entscheidet nun für die Zeit ab 01.01.2017 bis vorläufig 31.12.2020.

 

 

Landrat Scherf erklärt, dass der Bedarf da sei. Zum einen sei er konzeptionell davon überzeugt, Aufgaben auf Wohlfahrtsverbände zu verlagern, wo es möglich sei. Die Caritas mache das sehr gut. 2015 sei es auch immer Konsens gewesen, dass Caritas die Asylsozialberatung übernehme und dort immer auch die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung stelle und übernehme parallel dazu auch die Beratung und Begleitung der Ehrenamtlichen.

Dies mache es im Haus manchmal ein bisschen schwierig, weil den Ehrenamtlichen im Landratsamt nicht richtig weiter geholfen werden könne Diese Schnittstelle zwischen Amt und ehrenamtlichen Helfern sei eben auf die Caritas verlagert. Zum einen sei es eine gewisse Unabhängigkeit dort, zum anderen sei es fachlich konzeptionell dort aufgehoben, und man schaffe nur die Stellen im Haus, die wirklich geschaffen werden müssten.

 

Kreisrat Dr. Linduschka weist darauf hin, dass auch die ehrenamtlichen Koordinatoren in den einzelnen Kommunen sicher sehr dankbar dafür seien, wenn sie von Caritas zentral diese Förderung erführen. Es seien sehr viele Aufgaben z.B. mit der Koordination des Deutschunterrichts. Die Leistung der Caritas sei auch unumstritten. Auch die Übernahme der Kosten findet er sehr eindrucksvoll.

Er möchte wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, dass dieses staatliche Förderprogramm in der angegeben Höhe auch in den nächsten Jahren bestehen bleibe.

 

Herr Vill antwortet, dass es darauf keine Hinweise gebe. Die Verwaltung habe in dem Beschlussvorschlag die Sicherung dahingehend eingebaut, dass der Landkreis Miltenberg höchstens für die Dauer der staatlichen Förderung 10% der nicht zuwendungsfähigen Kosten trage. Wenn die staatliche Förderung eingestellt würde, würde die Landkreisförderung ebenso hinfällig werden. Caritas sei mit der Asylsozialberatung flexibel, daher müsse der Landkreis auch ab und zu geben in Abhängigkeit von den Flüchtlingszahlen. Wenn die Asylzahlen so weit zurückgingen, dass der Staat diese Förderung einstellen werde, dann sei auch weniger Arbeit da, und Frau Spalek werde dann eine andere Aufgabe bei der Caritas wahrnehmen. Man müsse auch sehen, dass es hier nicht um die Asylsozialberatung gehe. Hier gehe es um die Integration. Die Aufgabe der Ehrenamtlichen sei noch lange nicht abgeschlossen.

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