Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Haushaltsentwurf 2017 für das Sachgebiet: Kinder, Jugend und Familie

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.11.2016   JHA/003/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s:

 

Der Haushaltsansatz 2017 für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 12.144.000,-- € sowie mit Einnahmen von 5.350.500,-- €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2017 in Höhe von 6.793.500,-- € wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.


Herr Rätz trägt vor, dass erstmals in 2017 die Verwaltungskosten von JaS (Jugendsozialarbeit an Schule) nicht mehr in diesem Jugendhilfehaushalt abgebildet werden, sondern im Haushalt der Verwaltungskosten des Landratsamtes. Um vergleichbare Zahlen mit den Vorjahren zu haben, sind diese ebenfalls um diese Ausgaben und Einnahmen bereinigt dargestellt.

 

Im Jahr 2016 wird das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 10.592.169,-- € und Einnahmen von voraussichtlich 4.377.492,-- € mit einem Zuschussbedarf von ca. 6.214.677,-- € abschließen.

 

Für das Jahr 2017 werden Ausgaben von 12.144.000,-- € und Einnahmen von  5.359.300,-- € veranschlagt.

 

Ein genereller Rückgang bei den Ausgaben gegenüber dem Ansatz von 2016 i.H.v. 2,7 Mio. Euro geht auf die sich beruhigende Situation bei der Unterbringung, Versorgung und Erziehung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurück. In gleichem Maße sind dementsprechend auch die Erstattungen in diesem Bereich gesunken.

Der Ansatz ergibt einen geplanten Zuschussbedarf von  6.784.700,-- € und bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2016 eine Steigerung um 9 % oder  570.023,-- €; zum Ansatz von 2016 eine Steigerung von 11 % oder  681.950,-- €.

 

Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der Ist-Zahlen vom 30.09.2016, hochgerechnet auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2016, erstellt. Weiter wurden aktuelle Entwicklungen und geplante Veränderungen mit berücksichtigt.

 

Die finanziellen Schwerpunkte in Bezug den höheren Haushaltsansatz spiegeln sich bei folgenden vier Produktgruppen in den aufgeführten Hilfen wider:

 

·             3.6.1   Tageseinrichtungen und Tagespflege

o     Flüchtlingskinder in den Einrichtungen

o     Risikorücklage für die Neuregelung der Tagespflege

·             3.6.3.2 Förderung der Erziehung in der Familien

o     Eltern-Kind-Wohnen

o     Familienstützpunkte

·             3.6.3.3 Hilfen zur Erziehung

o     Erziehungsbeistandschaft

o     Vollzeitpflege

o     Heimerziehung

·             3.6.3.4 Inobhutnahme, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige

o     Hilfe für junge Volljährige

o     Ambulante und Stationäre Eingliederungshilfen

 

 

Herr Rätz beantwortet Detailfragen zum Entwurf. Der höhere Bedarf resultiere aus einer Vielzahl von Einzelposten, die sich aufgrund höherer Fallzahlen summieren würden. Speziell nennt er die Tageseinrichtungen und Tagespflege, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme, Eingliederungshilfe sowie Hilfe für junge Volljährige. So rechne man alleine beim Eltern-Kind-Wohnen mit einem um 140.000 Euro höheren Ansatz als 2016, bei Erziehungsbeistandschaften und der Heimerziehung gehe man von zusätzlich notwendigen 234.000 Euro aus, bei stationären Maßnahmen der Volljährigenhilfe von 160.000 Euro und bei den Hilfen für junge Volljährige von 119.000 Euro.

 

Für weitere Einzelheiten, insbesondere die Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen, wird auf den beigefügten Entwurf verwiesen.

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