Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Haushaltsentwurf 2017 für das Sachgebiet: Kinder, Jugend und Familie
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.11.2016 JHA/003/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses fassen den
einstimmigen
E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s:
Der Haushaltsansatz 2017 für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 12.144.000,-- € sowie mit Einnahmen von 5.350.500,-- €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2017 in Höhe von 6.793.500,-- € wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.
Herr Rätz trägt vor, dass erstmals in 2017
die Verwaltungskosten von JaS (Jugendsozialarbeit an Schule) nicht mehr in
diesem Jugendhilfehaushalt abgebildet werden, sondern im Haushalt der
Verwaltungskosten des Landratsamtes. Um vergleichbare Zahlen mit den Vorjahren
zu haben, sind diese ebenfalls um diese Ausgaben und Einnahmen bereinigt
dargestellt.
Im Jahr 2016 wird das Sachgebiet Kinder,
Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 10.592.169,-- € und
Einnahmen von voraussichtlich 4.377.492,-- € mit einem Zuschussbedarf von ca. 6.214.677,--
€ abschließen.
Für das Jahr 2017 werden Ausgaben von 12.144.000,--
€ und Einnahmen von 5.359.300,-- €
veranschlagt.
Ein genereller Rückgang bei den Ausgaben
gegenüber dem Ansatz von 2016 i.H.v. 2,7 Mio. Euro geht auf die sich
beruhigende Situation bei der Unterbringung, Versorgung und Erziehung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurück. In gleichem Maße sind
dementsprechend auch die Erstattungen in diesem Bereich gesunken.
Der Ansatz ergibt einen geplanten
Zuschussbedarf von 6.784.700,-- € und
bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2016 eine
Steigerung um 9 % oder 570.023,-- €; zum
Ansatz von 2016 eine Steigerung von 11 % oder 681.950,-- €.
Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der
Ist-Zahlen vom 30.09.2016, hochgerechnet auf das voraussichtliche
Jahresergebnis 2016, erstellt. Weiter wurden aktuelle Entwicklungen und
geplante Veränderungen mit berücksichtigt.
Die finanziellen Schwerpunkte in Bezug den
höheren Haushaltsansatz spiegeln sich bei folgenden vier Produktgruppen in den
aufgeführten Hilfen wider:
·
3.6.1 Tageseinrichtungen und Tagespflege
o
Flüchtlingskinder
in den Einrichtungen
o
Risikorücklage
für die Neuregelung der Tagespflege
·
3.6.3.2 Förderung
der Erziehung in der Familien
o
Eltern-Kind-Wohnen
o
Familienstützpunkte
·
3.6.3.3 Hilfen
zur Erziehung
o
Erziehungsbeistandschaft
o
Vollzeitpflege
o
Heimerziehung
·
3.6.3.4
Inobhutnahme, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige
o
Hilfe für junge
Volljährige
o
Ambulante und
Stationäre Eingliederungshilfen
Herr Rätz beantwortet Detailfragen zum Entwurf. Der höhere Bedarf resultiere aus einer Vielzahl von Einzelposten, die sich aufgrund höherer Fallzahlen summieren würden. Speziell nennt er die Tageseinrichtungen und Tagespflege, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme, Eingliederungshilfe sowie Hilfe für junge Volljährige. So rechne man alleine beim Eltern-Kind-Wohnen mit einem um 140.000 Euro höheren Ansatz als 2016, bei Erziehungsbeistandschaften und der Heimerziehung gehe man von zusätzlich notwendigen 234.000 Euro aus, bei stationären Maßnahmen der Volljährigenhilfe von 160.000 Euro und bei den Hilfen für junge Volljährige von 119.000 Euro.
Für weitere Einzelheiten, insbesondere die
Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen, wird auf den beigefügten
Entwurf verwiesen.