Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5.1: Beschluss: Personal- und Sachausstattung des Kreisjugendrings Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.11.2016 JHA/003/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Adams trägt vor, dass in einem Schreiben des Landratsamtes an den
Kreisjugendring Miltenberg (KJR) vom 10.07.2009 der Landkreis mitteilt, die
Personalkosten für eine 0,5-Stelle Geschäftsführer, 400,-- € / Monat für eine Verwaltungskraft
sowie Sachkosten in Höhe von 40.500,-- € / Jahr zu übernehmen. In einem
Schreiben vom 27.10.2015 teilt der Landkreis dem KJR mit: „Der Landkreis
Miltenberg übernimmt die Kosten für eine geringfügige Beschäftigung mit 450,00
€ / Monat einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Pauschalabgaben und
erstattet diese an den Kreisjugendring.“
Der KJR hat den Landkreis Miltenberg im Herbst 2015 gebeten, die
Stellen für die Verwaltungskraft der Geschäftsstelle des KJR von 7 Stunden /
Woche auf 19,5 Stunden / Woche zu erhöhen.
Der KJR begründet die geplante Stundenerhöhung damit, dass
·
in der Vergangenheit die geringe Stundenzahl der
Verwaltungskraft dadurch kompensiert wurde, dass die Geschäftsführerin
Verwaltungsaufgaben mit übernommen hat. Dies ging zu Lasten der pädagogischen
Arbeit. Die Verbände hatten sich in dem Bereich mehr Angebote z.B. in Form von
Mitarbeiterschulungen gewünscht und daher in der Herbstvollversammlung 2015 die
Stunden-erhöhung angeregt.
·
es aus
Sicht des KJR nicht machbar ist, die grundsätzlichen Verwaltungstätigkeit für
den KJR mit einem 7 Stunden / Wochen- Kontingent zu leisten. Die derzeitige
Verwaltungskraft hat derzeit eine hohe Anzahl von Mehrstunden, die „im
laufenden Betrieb“ nicht abgebaut werden können.
·
ein
Ausbau der pädagogischen Angebote des KJR begonnen hat (z.B.
Juleica-Fortbildung und Ausrichtung der „Kifinale“ mit Workshops im Sommer) und
weiter ausgebaut werden soll. Eine Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch
den Geschäftsführer ist daher nicht mehr möglich. Eine Steigerung der pädagogischen
Angebote führt zu weiteren Verwaltungsaufgaben.
·
der
Bayerische Jugendring eine halbe Stelle für die Geschäftsführung und eine halbe
Stelle für die Verwaltungskraft als minimale Grundausstattung für einen KJR
empfiehlt.
·
durch
die Stundenerhöhung der Verwaltungskraft die pädagogische Arbeit der
Geschäftsführung erweitert und dadurch die ehrenamtlichen Jugendarbeit im
Landkreis entscheidend unterstützt und gestärkt würde.
Die Verwaltung begrüßt den Ausbau der pädagogischen Angebote des KJR,
sieht die dadurch notwendige Anpassung im Verwaltungsbereich und empfiehlt
daher, der geplanten Stundenerhöhung zuzustimmen.
Die Personal- und Sachausstattung des KJR ist durch den Kreistag zu
regeln. Hierfür wird seitens der Verwaltung der obengenannte Beschlussvorschlag
gemacht.
Für den Landkreis Miltenberg entstehen bei einem Beschluss durch den
Kreistag Mehrkosten in Höhe von ca. 12.330,-- € / Jahr.
Frau Wölfelschneider, kommissarische Vorsitzende des KJR, erklärt den
Bedarf auf Erhöhung der Stundenzahl der
Verwaltungskraft des KJR anhand beiliegender Präsentation.
Kreisrat Stich erklärt grundsätzliches
Einverständnis mit der Aufstockung. Er fragt nach, warum die eigentliche
Aufgabe des Geschäftsführers sei, die Verbände bei ihrer pädagogischen Arbeit
zu unterstützen. Es klinge kurios, dass damit der Geschäftsführer seine
pädagogischen Aufgaben wahrnehmen könne, jemand anders die Geschäftsführung
machen solle.
Herr Kos, Geschäftsführer des KJR, erklärt,
dass die ganzen Verbände betreut werden müssten. Es gebe viele Anfragen z.B. zu
Zuschüssen, Projekten usw. Man müsse inhaltlich die ganzen Verbände
unterstützen. Dafür fehle die Zeit. Man habe 22 Verbände. In den letzten Jahren
habe man festgestellt, dass hier im Landkreis Miltenberg inhaltlich wenig
gemacht werde. Er habe früher bei der Stadt Würzburg gearbeitet und wisse, wie
die Arbeit in anderen Jugendringen aussehe. Im Moment mache hier der
Geschäftsführer nur die verwaltungstechnischen Aufgaben. Die Projektaufgaben
wie z.B. Fortbildungstage für die Jugendleiter oder Filmfestival für
Jugendliche, würden Zeit kosten. Natürlich sei er sehr dankbar für die Arbeit
der vielen Ehrenamtlichen. Aber es sei auf Dauer nicht akzeptabel, dass die
Ehrenamtlichen für bestimmte Projekte einige Tage frei nehmen müssten. Die
verwaltungstechnischen Aufgaben wie Juleika- oder Zuschussanträge bearbeiten,
übernehme bei anderen Jugendringen die Verwaltungskraft. Beim KJR Miltenberg
müsse er als Geschäftsführer diese Aufgaben momentan übernehmen.
Herr Platz ergänzt, dass es auch eine Frage
der Terminologie sei. Bei den Kreis- und Stadtjugendringen heiße einfach der
Mensch, der die pädagogische Arbeit leiste, Geschäftsführer.
Herr Hubert sagt im Namen der Bayerischen
Sportjugend, für die ganze Situation der Jugendarbeit sei es wichtig, dass die
Vereine und Verbände eine pädagogische Fachkraft haben, bei der man
Informationen bekommen könne und die Fortbildungen organisiere usw. Eine
pädagogische Fachkraft sei wichtig, oft einfach auchg nur begleitend. Jetzt
habe man den Herrn Kos und diese Stellenerhöhung wäre wichtig, dass man einfach
die Vereine und Verbände unterstützen kann. Wenn man den Haushaltsplan ansehe,
welche Summen ausgegeben würden, solle man die Vereine nicht vergessen.
Kreisrätin Passow fragt nach konkreten Zielen für 2017. Weiterhin möchte sie wissen, welche Summe die Erhöhungen finanziell ausmache.
Herr Adams antwortet, dass auf den Kreis Mehrkosten in Höhe von € 12.330,00 pro Jahr zukämen.
Herr Kos antwortet, dass folgende Projekte geplant seien:
- In Sachen Flüchtlingsarbeit ein theatralisches Objekt
- Fortbildungsreihe mit Jugendleitern
- Saftmobil
- Kilian-Open-Air-Festival, wo sich viele Verbände beteiligen wollen
Er lädt die Mitglieder des Ausschusses zur Herbstvollversammlung des KJR ein, wo die ausführliche Planung vorgestellt werde.
Kreisrat Zöller merkt an, dass eine Halbtagsstelle die empfohlene Mindestausstattung sei, und daher der KJR keine zusätzlichen Projekte obenauf packen müsse. Er appelliert, die Kosten mit in den Haushalt aufzunehmen.