Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beschluss: Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Kreisjugendring Miltenberg.

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.11.2016   JHA/003/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der „Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg“ zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Kreisjugendring Miltenberg in der vorliegenden Fassung zu.


Herr Platz informiert, dass der Kreisjugendring (KJR) Miltenberg im Frühjahr 2016 mit der Bitte an den Landkreis herangetreten ist, die Stunden für die Verwaltungsfachkraft zu erhöhen. Da die bisherigen Vereinbarungen zwischen dem KJR und dem Landkreis Miltenberg auf mündlichen Absprachen und  Vereinbarungen zu einzelnen Aspekten der Zusammenarbeit beruhten, wurde die geplante Stundenerhöhung in gegenseitigem Einverständnis zum Anlass genommen, die Zusammenarbeit zwischen dem KJR und dem Landkreis in einer Grundsatzvereinbarung festzuschreiben. 

 

Die „Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Kreisjugendring Miltenberg“ beschreibt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem KJR und dem Landkreis.

 

·         Die Vereinbarung beschreibt die Aufgaben des KJR. Dabei wird auf die Abgrenzung zu den Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit sowie auf Felder der Kooperation beider Stellen im Aufgabengebiet der Jugendarbeit eingegangen.

·         Es werden Strukturen des Informationsaustauschs beschrieben.

·         Weitere vertragliche Bestimmungen bilden den Abschluss der Vereinbarung.

·         Die Personal- und Sachkostenausstattung des KJR wird über einen separaten Beschluss des Kreistages geregelt.

 

Hinsichtlich der Kosten wird auf TOP 5.1 verwiesen.

 

Herr Rätz ergänzt, dass im Gegensatz zu der im Vorfeld bereitgestellten Vereinbarung in einem Absatz einige Änderungen vorgenommen worden seien. Es seien keine inhaltlichen Veränderungen, sondern Änderungen, die in letzter Minute mit dem Bayer. Jugendring verhandelt worden seien.

 

Kreisrat Stich möchte wissen, was bei dieser Vereinbarung mehr als vorher sei, weil der Zusammenhang zur Stellenaufstockung hergestellt worden sei. Wenn diese Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Wunsch nach einer Stellenaufstockung gefasst werde, sollten jetzt mehr Aufgaben als vorher sein.

 

Herr Platz antwortet, dass im nächsten TOP behandelt werde, dass der KJR deutlich mehr Aufgaben beschrieben habe, als er in der letzten Zeit wahrgenommen habe. Der KJR habe in der Planung mehr Aufgaben, und die seien in dieser Beschreibung noch einmal explizit aufgeführt. Der KJR belegt, dass er zur Erfüllung dieser Aufgaben diese Aufstockung auf die halbe Verwaltungsstelle benötige. Das Ziel der Vereinbarung sei gewesen, die Verbindung zu institutionalisieren. Unabhängig davon sei die Diskussion um die Erhöhung der Verwaltungsfachkraft.

 

Landrat Scherf schlägt vor, dass die Begründung des KJR zur Stellenerhöhung vorgezogen werde, weil es besser veranschaulicht werde, was der Vereinbarung zugrunde liege.

 

Auszug aus der Vereinbarung: „Nach dem Jahresabschluss durch den KRJ werden Restmittel, deren Zweck nicht gesondert zwischen KJR und Kreisjugendamt vereinbart wurde, mit der nächsten Abschlagzahlung  verrechnet.“

Auf Nachfrage von Kreisrätin Dolzer-Lausberger zur Vereinbarung erklärt Herr Rätz, dass es das Ziel sei, sicherzustellen, dass die Gelder, die das Landratsamt ausgibt, alle den Vereinen und Verbänden zugeführt würden. Der Passus habe das Ziel, auf Mittelweitergabe zu drängen.

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