Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Beschluss: Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Kreisjugendring Miltenberg.
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.11.2016 JHA/003/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Platz informiert, dass der Kreisjugendring (KJR) Miltenberg im
Frühjahr 2016 mit der Bitte an den Landkreis herangetreten ist, die Stunden für
die Verwaltungsfachkraft zu erhöhen. Da die bisherigen Vereinbarungen zwischen
dem KJR und dem Landkreis Miltenberg auf mündlichen Absprachen und Vereinbarungen zu einzelnen Aspekten der
Zusammenarbeit beruhten, wurde die geplante Stundenerhöhung in gegenseitigem
Einverständnis zum Anlass genommen, die Zusammenarbeit zwischen dem KJR und dem
Landkreis in einer Grundsatzvereinbarung festzuschreiben.
Die „Vereinbarung zur Wahrnehmung von
Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg zwischen dem Landkreis
Miltenberg und dem Kreisjugendring Miltenberg“ beschreibt die Grundsätze der
Zusammenarbeit zwischen dem KJR und dem Landkreis.
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Die Vereinbarung beschreibt die Aufgaben des KJR. Dabei wird
auf die Abgrenzung zu den Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit sowie auf Felder
der Kooperation beider Stellen im Aufgabengebiet der Jugendarbeit eingegangen.
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Es werden Strukturen des Informationsaustauschs beschrieben.
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Weitere vertragliche Bestimmungen bilden den Abschluss der
Vereinbarung.
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Die Personal- und Sachkostenausstattung des KJR wird über
einen separaten Beschluss des Kreistages geregelt.
Hinsichtlich
der Kosten wird auf TOP 5.1 verwiesen.
Herr
Rätz ergänzt, dass im Gegensatz zu der im Vorfeld bereitgestellten Vereinbarung
in einem Absatz einige Änderungen vorgenommen worden seien. Es seien keine
inhaltlichen Veränderungen, sondern Änderungen, die in letzter Minute mit dem
Bayer. Jugendring verhandelt worden seien.
Kreisrat
Stich möchte wissen, was bei dieser Vereinbarung mehr als vorher sei, weil der
Zusammenhang zur Stellenaufstockung hergestellt worden sei. Wenn diese
Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Wunsch nach einer Stellenaufstockung
gefasst werde, sollten jetzt mehr Aufgaben als vorher sein.
Herr
Platz antwortet, dass im nächsten TOP behandelt werde, dass der KJR deutlich
mehr Aufgaben beschrieben habe, als er in der letzten Zeit wahrgenommen habe.
Der KJR habe in der Planung mehr Aufgaben, und die seien in dieser Beschreibung
noch einmal explizit aufgeführt. Der KJR belegt, dass er zur Erfüllung dieser
Aufgaben diese Aufstockung auf die halbe Verwaltungsstelle benötige. Das Ziel
der Vereinbarung sei gewesen, die Verbindung zu institutionalisieren.
Unabhängig davon sei die Diskussion um die Erhöhung der Verwaltungsfachkraft.
Landrat
Scherf schlägt vor, dass die Begründung des KJR zur Stellenerhöhung vorgezogen
werde, weil es besser veranschaulicht werde, was der Vereinbarung zugrunde
liege.
Auszug aus der Vereinbarung: „Nach dem Jahresabschluss durch den KRJ werden Restmittel, deren Zweck nicht gesondert zwischen KJR und Kreisjugendamt vereinbart wurde, mit der nächsten Abschlagzahlung verrechnet.“
Auf
Nachfrage von Kreisrätin Dolzer-Lausberger zur Vereinbarung erklärt Herr Rätz,
dass es das Ziel sei, sicherzustellen, dass die Gelder, die das Landratsamt
ausgibt, alle den Vereinen und Verbänden zugeführt würden. Der Passus habe das
Ziel, auf Mittelweitergabe zu drängen.