Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Sachstand zur Jugendhilfeplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.11.2016   JHA/003/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Rätz trägt vor, dass im Jugendhilfeausschuss am 28.05.2014 beschlossen wurde, für die Wahlperiode 2014 bis 2020 einen beratenden und begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung einzusetzen. Mit den Nach- und Ersatznominierungen in den Jugendhilfeausschusssitzungen vom 04.05.2016 und 06.06.2016 besteht der Ausschuss derzeit aus folgenden 14 Mitgliedern:

 

  • Fünf Vertreter/innen des Kreistags:

1.    Frau Ingrid Ballmann

2.    Frau Sonja Dolzer-Lausberger

3.    Herr Dr. Hans Jürgen Fahn

4.    Herr Karlheinz Paulus (04.05. für Herrn Gareus)

5.    Herr Ansgar Stich

 

  • Ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche

6.    Herr Prof. Gunter Adams

 

  • Ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche

7.    Herr Peter Winkler

 

  • Ein/e Vertreter/in des Kreisjugendrings

8.    Herr Dr. Christian Steidl

 

  • Eine weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe

9.    Herr Marcus Vogt

 

  • Die/Der Jugendhilfeplaner/in

10.  Frau Ursula Weimer

 

  • Die/Der Vertreter/in des Beirat JaS

11.  Herr Stefan Adams

 

  • Ein/e Vertreter/in der Kommunalen Jugendarbeit

12.  Herr Helmut Platz

 

  • Die/Der integrierte Sozialraumplaner/in

13.  Herr Gerald Hodapp

 

  • Die/Der Jugendamtsleiter/in als Vorsitzende/r

14.  Herr Rüdiger Rätz

 

Am 04.05.2016 hat der Jugendhilfeausschuss dem Rahmenkonzept einer dynamischen, bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung zugestimmt. Dieses Konzept sieht für den beratenden und begleitenden Ausschuss folgende jährlich zirkulierende Vorgehensweise vor:

 

Schritt 1:

Strategische Planung von übergeordneten Strategiezielen

Der beratende und begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung erarbeitet übergeordnete Strategieziele für jede Wahlperiode. Nach Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss werden diese anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie dienen als Orientierungsrahmen für die einzelnen Jahresplanungen (jährliche Schwerpunktplanungen) einer Legislaturperiode.

 

Schritt 2:

Jahresplanung

Einmal im Jahr findet eine ganztägige Klausurtagung zur Erstellung der Jahresplanung statt. Die Planungsinhalte der Jahresplanung der Jugendhilfeplanung werden dort erarbeitet, so weit wie möglich konkret beschrieben und quartalsweise zugeordnet. Am Ende dieses gemeinschaftlichen Arbeitsprozesses liegen für jeden Planungsinhalt konkrete Ziel- und Zeitvorgaben vor. Nach inhaltlicher Abstimmung mit dem Landrat wird eine detaillierte Jahresplanung im Jugendhilfeausschuss beschlossen und die Jugendhilfeplanung verbindlich mit der Bearbeitung der Themen beauftragt.

 

Schritt 3:

Operative Planungen

Unvorhergesehene Bedarfe führen zu kurzfristig anfallenden Planungsaufträgen. Die daraus resultierenden sogenannten „Operativen Planungen“ werden in die Quartals- bzw. Jahresplanung eingefügt. Themen mit geringerer Relevanz erfahren in diesem Falle eine Verschiebung in Folgequartale.

 

Schritt 4:

Evaluation

Die Themen der Jahresplanung der Jugendhilfeplanung des Vorjahres werden auf der ganztägigen Klausurtagung des Fachausschusses Jugendhilfeplanung einer Evaluation unterzogen, gegebenenfalls fortgeführt oder auf Folgejahre übertragen. Die oder der Vorsitzende des Fachausschusses Jugendhilfe-planung informiert den Jugendhilfeausschuss einmal pro Jahr über die Umsetzung der vorausgegangenen Planungen.

 

Die erste Sitzung des beratenden und begleitenden Ausschusses zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) am 24.10.2016 hatte folgende Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung durch Herrn Landrat Jens Marco Scherf
  2. Kurze Vorstellungsrunde der Ausschussmitglieder
  3. Aktueller Stand der Jugendhilfeplanung
  4. Vorschlag einer Rahmenstruktur
  5. Besprechung des weiteren Planungsprozesses

 

Unter TOP 3 wurden dem Ausschuss die bisherigen Zielsetzungen der Teilpläne und zwischenzeitlich erlangten Umsetzungen in einer Synopse dargelegt.

 

Unter TOP 4 einigte sich der BBA JHP darauf, dass mit Beschluss des neuen Rahmenkonzeptes der dynamischen bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung und der nicht mehr aktuellen Planung ein Neustart des gesamten Prozesses gemacht werde.

 

Ferner wurde das Jugendamt beauftragt, einen Arbeitskreis Jugendhilfeplanung einzurichten. Dieser bereitet die Sitzungen des BBA JHP nach und vor, stellt den Bestand zusammen, bindet die Netzwerkpartner ein und greift aktuelle Themen und Querschnittsthemen für  Umsetzung der operativen Planungen auf. Er setzt sich zusammen aus der Jugendhilfeplanerin, den Sachbereichsleitungen, dem integrierten Sozialplaner und der Jugendamtsleitung.

 

Unter TOP 5 wurde beschlossen, im nächsten Schritt am 05.12.2016 und in einer weiteren Sitzung am 16.01.2017 eine Empfehlung der übergeordneten Strategieziele für die laufende Wahlperiode zu erarbeiten. Diese werden danach sowohl dem Jugendhilfeausschuss in einer außerordentlichen Sitzung als auch dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird vom BBA JHP die Jahresplanung in Form einer extern moderierten Klausurtagung am 11. März 2017 erarbeitet und der Umsetzungskreis Jugendhilfeplanung kann seine Arbeit aufnehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen können sich aber während des Umsetzungsprozesses ergeben.

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