Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Sachstand zur Änderung der Naturpark-Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Bayerischer Odenwald
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.10.2016 KA/005/2016 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom
29.07.2016 wurde der Landkreis Miltenberg in dem Verfahren zur Änderung der
Verordnung über den „Naturpark Bayerischer Odenwald“ und die Ausweisung von
Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet des „Naturparks
Bayerischer Odenwald“ vom Bezirk Unterfranken erneut um Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der im
ersten Anhörungsverfahren (Mai/Juni 2015) vorgebrachten Stellungnahmen und
Einwendungen sowie der Aktualisierung der Daten über Vorkommen kollissionsgefährdeter
Vogelarten wurde der ursprüngliche Verordnungsentwurf überarbeitet.
Hierdurch
verkleinern sich die vorgesehenen Ausnahmezonen 1,3,4,5,6,und 8 z.T. deutlich.
Die geplanten Ausnahmezonen 8,11 und 12 fallen komplett weg.
Ausnahmezone 8:
- Erweiterung Pufferzone um
Rotmilanvorkommen Raum Beuchen
Ausnahmezone 11:
- neues Rotmilanvorkommen
nördlich Gottersdorf (Baden-Württemberg)
- neues Schwarzstorchvorkommen bei Schippach
- Erweiterung Pufferzone um Rotmilanvorkommen Haselwald
Ausnahmezone 12:
- Erweiterung Pufferzone um Rotmilanvorkommen Etterwald / Gottersdorf
- neues Rotmilanvorkommen nördlich Gottersdorf (Baden-Württemberg)
- neues Schwarzstorchvorkommen bei Schippach.
Vorgesehen sind
nunmehr 9 statt 12 Ausnahmezonen. Die Fläche der Ausnahmezonen verringert sich
von 2252 auf 1704 ha.
Gemeinde |
Bezeichnung |
Nummer |
Fläche (ha) 2015 |
Fläche (ha) 2016 |
Obernburg |
Obernburger
Stadtwald |
1 |
41 |
36 |
Wörth, Klingenberg |
Oberwald Wörth |
2 |
418 |
418 |
Miltenberg,
Rüdenau, Weilbach |
Waldgebiet am
Rauschen und Steinkopf |
3 |
537 |
516 |
Amorbach,
Weilbach |
Sansenhof/Gönzbachtal |
4 |
421 |
350 |
Amorbach,
Kirchzell |
Zwischen
Lochbrunntal und Reißberg |
5 |
322 |
134 |
Kirchzell |
Westlich
Breitenbuch |
6 |
114 |
25 |
Kirchzell |
Nördlich
Dörnbachshöhe |
7 |
75 |
75 |
Amorbach,
Kirchzell |
Am Atzberg |
8 |
36 |
0 |
Amorbach,
Schneeberg |
Hagheumahden |
9 |
133 |
106 |
Schneeberg |
Südlich Hambrunn |
10 |
44 |
44 |
Amorbach,
Schneeberg |
„Alter Wald“
südöstlich Reichartshausen |
11 |
47 |
0 |
Eichenbühl |
Südwestlich
Dellbuckel |
12 |
63 |
0 |
|
|
Summe |
2252 |
1704 |
Zudem wurde der
Verordnungsentwurf dahingehend angepasst, dass Windkraftanlagen in den
Ausnahmezonen bis zu einer Höhe von 230 m zulässig sind. Damit wird dem
aktuellen technischen Entwicklungsstand Rechnung getragen.
Da mögliche
negative Auswirkungen auf die Belange des Artenschutzes auf Ebene des
Zonierungsverfahrens nicht abschließend bewertet werden können, werden sie auf
nachgeordneten Planungsstufen bzw. im Zuge konkreter Projektplanungen vertieft
betrachtet.
Aus den
Stellungnahmen der Fachbereiche ergaben sich keine wesentlichen Änderungen
gegenüber 2015:
Der westliche Teil
der als Ausnahmezone 4 bezeichneten Flächen berührt die Rüstungsaltlastenverdachtsfläche
„Sprengplatz/Munitionsfundstelle Boxbrunn“, ABuDis-Nr. 67600740, für die die
bodenschutzrechtliche Detailuntersuchung ansteht. Auch die darüber hinausgehenden
Flächen des vormaligen Sprengplatzes sind betroffen. Eine Gefährdung durch
Sprengmittel ist dort nicht auszuschließen. Auf dem Gelände wird zurzeit eine
Kampfmittelräumung durchgeführt. Es wird empfohlen die Sicherheitsbehörden im
Verfahren zu beteiligen.
Eine
Berücksichtigung der Verlegung des Schwarzstorchhorstes östlich von Würzberg
würde bei Einhaltung des erforderlichen Puffers von 3000 m zu einer
geringfügigen Streichung von Teilflächen der Ausnahmezonen 5 und 6 führen.
Die UNB schlägt
vor, in § 6 Abs.1 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer
Odenwald“ das Wort „insbesondere“ zu ergänzen ( Der naturschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf insbesondere, wer…).
Durch die Ergänzung kann der Katalog der Erlaubnispflichten offen gehalten
werden.
Der Kreistag hat
bereits mit seinem Beschluss vom 18.06.2015 (unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen der Fachstellen) keine Bedenken gegen die Zonierung geäußert.
Kreisrat Reinhard
möchte wissen, ob sich etwas an dem Aktivierungsvorbehalt ändere.
Landrat Scherf
erklärt, dass alles unverändert bleibe und sich nur die Gebiete verkleinerten.