Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Beschluss: Einrichtung einer Fachberatung für Kindertagesstätten

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2016   KA/005/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst befristet für die Förderlaufzeit (Jahre 2016 – 2018),  im Landratsamt – Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie -  eine pädagogische Fachberatung für Kindertagesstätten im Landkreis mit einem Stundenumfang von 30 Wochenstunden einzurichten.

 

2.    Im Stellenplan 2017 ist eine Planstelle Entgeltgruppe S 12 mit einem Umfang von 30 Stunden vorzusehen.


Herr Rätz, Leiter des Jugendamts, berichtet, dass mit E-Mail vom 16. Juni 2016 das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten vom 10. Juni 2016 informierte. Gleichzeitig teilte es mit, dass Zuwendungsempfänger die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe seien und Anträge auf Förderung für das Jahr 2016 spätestens bis 31. August 2016 zu stellen sind. Die Richtlinie läuft über einen Zeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2018 und bietet die Möglichkeit einer 90%igen Zuschussförderung für Personal- und/oder Sachausgaben.

 

Beim jugendamtsinternen Brainstorming, was für die Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in den Kindestageseinrichtungen im Landkreis aktuell besonders wichtig und notwendig sein könnte, stieß die Verwaltung auch auf den wiederholt von den Kommunen geäußerten Wunsch nach einer pädagogischen Fachberatung ihrer Kindertagesstätten durch das Landratsamt / Jugendamt. Dieser Wunsch wurde seitens des Jugendamtes geprüft und seine mögliche Umsetzbarkeit am 26.07. von Herrn Landrat Scherf mit dem Bayerischen Gemeindetag besprochen. Danach erfolgte eine Umfrage bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen, die allerdings wegen des Beginns der Sommerferien zu keinem repräsentativen Meinungsbild führte. Um keine Fördermöglichkeit ungenutzt verstreichen zu lassen, wurden deshalb vorsorglich Mitte August entsprechende Fördermittel beantragt und auch bewilligt. Außerdem wurde nach den Sommerferien auch nochmals die Umfrage aufgegriffen, welche ein durchwegs positives Ergebnis erbrachte.

 

Für den Landkreis Miltenberg eröffnet sich mit der Förderrichtlinie die Möglichkeit, zunächst über die besondere Förderung für Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen mit einer pädagogischen Fachberatung nachhaltig notwendige Hilfen zu installieren. Diese greifen sofort, da die Fachberatung vor Ort in den Einrichtungen Garant für aktive Lösungsbewältigung ist. Somit bietet sie konkrete Unterstützung für aktuelle Bedarfe von Fachkräften und Eltern bei der Integration. Mittelfristig unterstützt sie prozessbegleitend die Lösungsumsetzungen und fördert somit auch nachhaltig die Integration und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Fluchthintergrund.

 

Mit der Einrichtung einer pädagogischen Fachberatung im Landratsamt / Jugendamt erhalten die Einrichtungen, die bisher über keine eigene Fachberatung verfügen, die notwendige fachliche Begleitung und Unterstützung an ihre Seite gestellt. Die Fachkräfte werden in die Lage versetzt, Alltagsprobleme bei der Integration strukturell und konkret im Gruppenrahmen sowie individuell besser zu lösen. Hierbei werden nachhaltige fachliche konzeptionelle Standards oder modulare Konzepte in den Einrichtungen erarbeitet. Die hierfür notwendigen Prozesse werden qualitätssichernd angestoßen, begleitet und in eine selbständige Praxis überführt. Das Knowhow verbleibt vor Ort. Die Selbständigkeit, Eigenverantwortung und die Bereitschaft zur Umsetzung werden durch aktive Einbindung und Mitnahme der Fachkräfte gestärkt.

 

Die pädagogische Fachberatung des Landratsamtes / Jugendamtes wird mit den bestehenden Fachberatungen im Landkreis eng zusammenarbeiten und mit diesen gemeinsame Qualitätsstandards vereinbaren sowie Fachtage zu aktuellen Themen organisieren.

 

Die Anträge für die Richtlinie müssen kalenderjährlich gestellt werden.

 

Nach Ablauf der Förderrichtlinie hätte der Landkreis die Möglichkeit, das Projekt fortzusetzen und sich auch langfristig und nachhaltig für weitere Qualitätsprozesse und Integration zu engagieren.

 

 

Kreisrat Dr. Linduschka erklärt, dass er bei neuen Stellen normalerweise sehr restriktiv sei. In diesem speziellen Fall stimmt er aus zwei Gründen zu. Erstens sei es ein zunächst befristetes Projekt bis Ende 2018 mit einer 90%-igen Förderung. Das würde noch nicht reichen, wenn man nicht wüsste, dass durch die wachsende Zahl von Flüchtlings- und Asylbewerberkindern die Probleme größer würden, und zwar flächendeckend. Gerade in der Übergangszeit wäre die mit 90% geförderte Stelle auf jeden Fall hilfreich. Die Stelle wäre auch ausgelastet.

„Nach Ablauf der Förderrichtlinie hätte der Landkreis die Möglichkeit, das Projekt fortzusetzen und sich auch langfristig und nachhaltig für weitere Qualitätsprozesse und Integration zu engagieren.“ Man müsse allerdings auch dazu sagen, dass man nach dieser Zeit die Möglichkeit habe, zu sagen, man könne aufhören. Auch dieser Punkt sei wichtig. Man müsse Ende 2018 bei den Gemeinden nachfragen, wie der Bedarf sei. Im Moment scheine ihm nichts Realistisches dagegen zu sprechen.

 

Landrat Scherf stimmt Kreisrat Dr. Linduschka zu, dass der letzte Satz auch andersherum hätte formuliert werden können. Das Gremium habe natürlich jederzeit die Möglichkeit, diese Stelle einzustellen.

Kreisrat Reinhard möchte wissen, welche Gemeinden diesen Bedarf gemeldet haben. Ende Juli sei im Bayerischen Gemeindetag dieses Thema behandelt worden, wo eher eine ablehnende Haltung geherrscht habe. Man müsse allerdings auch wissen, dass diese Funktion von den Trägern durch die Fachberatung der Caritas wahrgenommen werde.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass es sich um die kommunalen Kindergärten handele. Die Kindergärten, die in kirchlicher Trägerschaft seien, die hätten diese Fachberatung bereits. Rückmeldungen von Bürgermeistern, die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft hätten, sagen, diese Fachberatung leiste gute, wertvolle und wirkungsvolle Arbeit.

 

Herr Rätz erklärt, dass es insgesamt 31 kommunal geführte Einrichtungen von insgesamt 67 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Miltenberg gebe. Bei 16 Einrichtungen gebe es keine Fachberatung. 90% aller Rückmeldungen der Gemeinden seien sehr positiv gewesen.

Richtig sei, dass man von den evangelischen und katholischen Trägern Frau Evans und Frau Leclaire habe bzw. auch Frei Keitel über das Programm Sprach-Kita. Es gebe Kommunen, die selbst schon auf die Suche gegangen seien, um dieses Programm zu unterstützen. Frau Miksche von PQB möchte er auch mit ins Boot holen, da das PQB-Programm ein wichtiges Programm und in erster Linie ein Coaching von Leitungskräften sei.

 

Kreisrat Schwab fragt nach, wie die Zahlen zustande kommen.

 

Herr Rätz erwidert, dass es möglich sei, für diese Stelle pro Jahr maximal 55.000,00 Euro an Landesmitteln zu akquirieren und mit ca. 6.000,00 Euro aufzustocken. Die 15.000,00 Euro kommen dadurch zustande, dass man mit der pessimistischsten Variante kalkuliert habe, nämlich dass die Landesmittel zurückgefahren werden und es keine Rückläufer aus anderen Landkreisen gebe, die die Mittel wieder aufstocken, so dass man eventuell auf sämtlichen Kosten sitzenbleibe. Dann müsse der Landkreis diese 30-Stunden-Stelle weiter tragen. Daher komme man auf ca. 12.000,00 Euro, die nicht gedeckt seien, und auf 3.000,00 Euro, die man noch einmal als 10% dazu schießen müsse. Das Förderprogramm sei zwar auf drei Jahre ausgelegt, es allerdings so gestrickt sei, dass man die Förderung jährlich beantragen müsse. Die Mittel für 2017 und 2018 würden im Doppelhaushalt des Landes Bayern erst in diesem Jahr noch verabschiedet.

 

Kreisrat Fieger erklärt, dass der ursprüngliche Bedarf an Fachberatung unumstritten sei. Es gebe einen Unterschied zwischen Fachaufsicht und Fachberatung. Fachaufsicht geschehe durch Verwaltungsmitarbeiter, und die Fachberatung geschehe durch Fachmitarbeiter, die pädagogisch qualifiziert seien. Dies sei teilweise durch Sonderprogramme wie PQB des Freistaates Bayern aufgefangen worden. Frau Miksche von PQB sei im Landkreis unterwegs, auch in der Stadt Obernburg, deswegen habe Obernburg keinen Bedarf angemeldet. Es sei auch ein besonderer Bedarf hinsichtlich Asylbewerber- und Flüchtlingskindern da, der das Ganze untermauert. Wenn Herr Rätz sage, dass aus seiner Sicht der Bedarf da sei, vertraue er darauf insofern. Allerdings sei es immer ein kritisches Beäugen, weil man bei Personalstellen immer erst hinterfragen müsse, ob es denn wirklich notwendig sei. Außerdem bestehe Ende 2018 die Möglichkeit zu sagen, dass der Bedarf eventuell doch nicht so groß gewesen sei oder er sei weggefallen.

 

Kreisrat Reinhard betont, dass man keine Netzwerkstelle, sondern praktische Hilfe vor Ort brauche.

 

Herr Rätz erwidert, dass an erster Stelle das Einbringen von Leistung für die derzeit unversorgten Kindertageseinrichtungen stehe. Allerdings gebe es Netzwerkarbeit in der Hinsicht, dass man die Fachberatung eng mit den anderen Fachberatungen weiterentwickle.

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