Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: KEG Amorbach – Sachstandsbericht zur Trägerschaft
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.10.2016 KA/005/2016 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Auch wenn sich die Stadt Amorbach einst zu der Sachaufwandsträgerschaft des KEG verpflichtete, wird dies seitens der Stadt als freiwillige Leistung angesehen, da die Sachaufwandsträgerschaft gesetzlich dem Landkreis obliegen würde und der Stadt nach Art. 52 BaySchFG eine Art Rücktrittsrecht eingeräumt wird.
Es ist jedoch weiterhin der grundsätzliche Wille des Stadtrates, das Gymnasium in eigener Sachaufwandsträgerschaft zu belassen.
Die Stadt Amorbach beruft sich weiter im Schreiben auf Art. 8 Abs. 4 BaySchFG als eigenen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Landkreis. Demnach hätte der Landkreis die nicht gedeckten Kosten inkl. der kalkulatorischen Kosten für die anteiligen Schüler im Zuständigkeitsbereich des Landkreises zu tragen.
Die Landkreisverwaltung stellt hierzu fest:
Gemäß der „KEG-Schulchronik“ erfolgte im Jahre 1960 die Verstaatlichung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach in Zuge dessen sich die Stadt Amorbach vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern übergegangen.
Das KEG ist folglich als staatliches Gymnasium in besonderen Fällen, vgl. Art. 52 BaySchFG, einzustufen. Art. 52 BaySchFG regelt hierzu:
(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.
(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft, die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom Staat erbrachten Leistungen.
Damit ist die Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den Sachaufwand Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Diese Pflichtaufgabe dauert an, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des darauffolgenden Jahres).
Daneben gibt es keine weitere Kostentragungspflicht einer anderen Gebietskörperschaft.
Für die Stadt Amorbach bestehen Ansprüche auf Leistungen für Gastschülerinnen und Gastschüler. Nach Art. 10 BaySchFG sind dies diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebietes des Sachaufwandträgers haben. Für diese ist nach § 7 AVBaySchFG entweder per Berechnung oder ein pauschaler Kostenersatz (aktuell 825 Euro) zu leisten.
Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 26.02.1973 bezahlte der Landkreis Miltenberg bis zum Schuljahr 2002/03 für alle Schüler (auch für jene aus dem Stadtgebiet = kein Gastschulverhältnis) den pauschalisierten Kostenersatz. In der Sitzung am 23.03.2004 fasste der Kreisausschuss bei Nichtbeteiligung von Kreisrat Neusser (1. Bgm Stadt Amorbach) den Beschluss, ab dem Schuljahr 2003/04 erhält die Stadt Amorbach je Schüler/in des KEG Amorbach mit Wohnsitz in Amorbach einen Gastschulbeitrag von 110 Euro. Des Weiteren wurde in der Sitzung des Kreisausschusses vom 30.04.2012 ein Antrag auf weitergehende Kostenbeteiligung einstimmig abgelehnt.
Im Haushaltsjahr 2016 leistet der Landkreis für 392 Schüler Gastschulbeitragspauschalen i.H.v. insgesamt 323.400 € sowie einen freiwilligen Zuschuss für 94 Amorbacher Schüler i.H.v. 10.340 €.
Laut einem Artikel des Boten vom Untermain vom 05./06. Mai 2012 erläuterte Bürgermeister Schmitt in der Stadtratssitzung (03.05.2012), das seit 2007 Überschüsse aus den Gastschulbeiträgen des Kreises in die Tilgung der Kredite bei Bayerngrund geflossen seien.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreise Miltenberg hat die Zahlungen an die Stadt Amorbach für das Jahr 2013 überprüft und als korrekt und fristgerecht ausgezahlt festgestellt. Auf die anhängige Klage gegen die Kreisumlage und der genauen Betrachtung von freiwilligen Leistungen des Landkreises werden verwiesen.
Der Bayerische Landkreistag bestätigte nach
rechtlicher Prüfung das Ergebnis der rechtlichen Würdigung des Landratsamtes.
Zusammenfassend stellt der BLT fest:
1.
Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die Sachaufwandsträgerschaft
für weiterführende Schulen wie Realschulen und Gymnasien grundsätzlich bei den
Landkreisen.
2.
Nachdem die Stadt Amorbach bisher keinen Antrag gemäß Art. 52 Abs. 1
BaySchFG gestellt hat, ist die Stadt Amorbach weiterhin voll umfänglich zur
Tragung des Kostenaufwands für den Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG
verpflichtet. Die Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art.
10 BaySchFG.
3.
Mangels Anwendbarkeit von Art. 8 Abs. 3 BaySchFG besteht kein
Kostenersatzanspruch nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BaySchFG.
Kreisrat Dr. Linduschka
dankt Herrn Krämer für die Darstellung. Er fände die freiwilligen Leistungen an
die Amorbacher Schüler gut, da das Amorbacher Gymnasium einen guten Ruf habe.
Mit mehr Forderungen müsse allerdings einmal Schluss sein. Es werde durch die Information
sehr klar, dass der Landkreis seine Aufgaben wahrnehme.
Kreisrat Schwab
widerspricht Kreisrat Dr. Linduschka. Die Stellungnahme des Bayerischen
Landkreistages geht konträr gegen die Auffassung des Bayerischen Gemeindetages.
Er schlägt vor, bevor es zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren komme,
dass man den Kontakt suchen und versuchen solle, eine einvernehmliche Lösung zu
finden, ähnlich, wie das der Landkreis Starnberg auch mit seinen Schulen
gemacht habe.
Landrat Scherf erwidert,
dass die Verwaltung mit der Stadt Amorbach in Kontakt stehe. Wenn die Stadt
ihre Rechtsauffassung mitteile, könne man auch nur die Rechtsauffassung des
Landkreises mitteilen. Mehr habe die Stadt Amorbach nicht verlangt. Der
Landkreis Miltenberg werde seiner Verantwortung gerecht.
Herr Krämer erwidert zu
Kreisrat Schwab, dass im Landkreis Starnberg eine ganz andere Situation als im
Landkreis Miltenberg vorzufinden sei. Dort seien es fünf bis sechs weiterführende
Schulen, die in städtischer Sachaufwandsträgerschaft seien. Von daher habe man
dort einen ganz anderen Lösungsansatz gewählt.
Kreisrat Dr. Kaiser dankt
für die umfangreiche rechtliche Darstellung. Allerdings gebe es dazu
unterschiedliche Auffassungen. Er hätte gerne zu den rechtlichen Ausführungen
auch ein Zahlentableau über die Gesamtkosten, was die Stadt Amorbach im
Haushalt trage und was der Landkreis bezahle. Wichtig sei auch, die
Investitionskosten und die laufenden Kosten zu trennen. Wenn der Ausschuss das
Ganze beurteilen wolle, solle man Transparenz herstellen. Dies gehöre zu einem
fairen Umgang miteinander. Er bittet Herrn Krämer, in Kooperation mit dem
Stadtkämmerer von Amorbach, dem Ausschuss eine Vorlage zu liefern mit den
Zahlen, was die Stadt und der Landkreis trage. Letztendlich nütze ein
Rechtsstreit gar nichts. Man müsse eine Lösung finden, die für beide
beteiligten Partner in Ordnung sei.
Landrat Scherf versteht Kreisrat
Dr. Kaisers Wunsch nach Transparenz. Rechtsauffassungen seien allerdings nicht
beliebig.
Zu Kreisrat Schwab
entgegnet Landrat Scherf, er könne die Rechtsausführung des Bayer.
Gemeindetages nicht nachvollziehen, die am Ende erklärten, X habe die
Sachaufwandsträgerschaft und Y müsse alles bezahlen. Dies sei für ihn
juristisch schwer nachzuvollziehen. Das Entscheidende sei, dass der Landkreis
seiner Verantwortung nachkomme.
Herr Krämer zeigt eine
Übersicht der Gastschulbeiträge. Da das Thema KEG bereits seit längerem Thema
sei, habe man bereits vor zwei Jahren eine Tabelle angelegt, die für diesen TOP
fortgeschrieben worden sei. Im Zeitraum von 2005 bis 2014 seien der Stadt
Amorbach laufende Kosten im Verwaltungshaushalt in Höhe von gerundet 3,5 Mio.
Euro entstanden. An Gastschulbeiträgen habe die Stadt vom Landkreis und der
Regierung von Unterfranken für die Schüler, die aus Baden-Württemberg kommen,
insgesamt 3,8 Mio. Euro an Gastschulbeiträgen erhalten. Folglich tragen der
Landkreis Miltenberg und die Regierung von Unterfranken komplett die laufenden
Kosten des KEG Amorbach.
Kreisrat Dr. Kaiser dankt
für die Information. Aus den Zahlen ergebe sich, dass die Zuschüsse an die
Stadt Amorbach die laufenden Kosten übersteigen. Wenn man eine Gesamtbetrachtung
anstellen wolle, dann müsse man noch etwas über die Investitionskosten wissen.
Man müsse wissen, was die Stadt Amorbach an Tilgungsleistungen für die
Investitionen aufbringen müsse, was sie an Zuschüssen bekommen habe, etc. Er
wäre dankbar, wenn man diese Zahlen noch erfahren könne.
Kreisrätin Münzel könne die
Stadt Amorbach nicht verstehen. Die Stadt Amorbach sage, dass der Landkreis
Miltenberg den gesamten Sachaufwand tragen solle, zumindest was
Verwaltungshaushalt und Gastschulbeiträge anbelange. Dahingehend sei allerdings
ein Überschuss da, so dass die Stadt Amorbach sogar aufgrund dieser Mittel
Kredite habe tilgen können. Das heiße, der Landkreis Miltenberg zahle gut. Wenn
die Stadt Amorbach das Gymnasium „loswerden“ möchte, gäbe es die einfache
Möglichkeit, dem Landkreis die Trägerschaft zu übertragen, wenn es der Stadt
Amorbach zu schwer falle, das Gymnasium in eigener Trägerschaft zu behalten.
Die Stadt Amorbach hätte dann trotzdem noch Vorteile von einem Gymnasium, so
wie die Städte Miltenberg oder Erlenbach. Jeder Standort habe noch Vorteile von
einer weiterführenden Schule.
Landrat Scherf betont, man
könne Transparenz schaffen. Die Stadt Amorbach habe sich an den Landkreis
Miltenberg gewandt und ihre Absicht und Rechtsauffassung erklärt. Die Verwaltung
habe das intensiv geprüft und man sehe den Kreis nicht in der Verantwortung,
sämtliche Kosten zu tragen, wenn die Sachaufwandsträgerschaft nicht beim Landkreis
sei.
Kreisrat Reinhard möchte
wissen, ob die Darstellung die offizielle Antwort an die Stadt Amorbach sei.
Weiterhin fragt er nach der Wahrscheinlichkeit, dass dadurch eine Klage entstehe.
Landrat Scherf erwidert,
dass diesdie Antwort an die Stadt Amorbach sei. Man habe zuerst der Stadt
Amorbach geantwortet und ihr das in der Hinsicht erklärt. Jede andere Antwort
hätte man im Gremium beschließen müssen. Erstens sei der Rechtsauffassung der
Stadt Amorbach nicht zu folgen, zweitens würde das finanziell Auswirkungen auf
den Landkreis haben, die beschlossen werden müssten. Der Landkreis Miltenberg
komme weiterhin seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach, zahle die Gastschulbeiträge
für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Miltenberg mit Ausnahme der
Kinder aus der Stadt Amorbach, und man zahle weiterhin die freiwilligen
Gastschulbeiträge in Höhe von 110,00 Euro pro Kind aus dem Stadtgebiet Amorbach
aufgrund des Beschlusses aus dem Jahr 2004.
Kreisrat Dr. Kaiser ist der
Meinung, dass für eine sachliche Diskussion auch die Frage der Investitionen
und der Belastungen aus den Investitionen sehr wichtig sei. Kreisrätin Münzel
habe schon vorgefühlt, dass wenn auch diese Dinge nicht tragbar wären für die
Stadt Amorbach, dann müsse man überlegen, wie man aus der Situation
herauskomme. Wenn die Stadt Amorbach das nicht tragen könne, dann müsse nach
anderen Wegen gesucht werden, die bereits aufgezeigt worden seien.
Landrat Scherf erklärt,
dass die Vorgeschichte zu dem Brief der Stadt Amorbach war, dass bereits vorher
ein Gespräch um die Unterstützung stattgefunden habe. Daraufhin sei man so
verblieben, dass der Landkreis von der Stadt Amorbach eine Auflistung bekomme,
was an Investitionen anstehe. Stattdessen sei dann das Schreiben mit dieser
Rechtsauffassung gekommen, dass der Landkreis für die kompletten Kosten
verpflichtet sei.
Kreisrat Reinhard ergänzt
zu Kreisrat Dr. Kaiser, dass der Ansatz richtig sei, das Gesamte zu betrachten.
Es gebe die drei Gymnasien des Landkreises, die man jetzt „aufmotze“ und in die
man viel Geld investiere. Diese Gesamtbetrachtung sei wichtig, weil man dieses
Gymnasium brauche, da es sonst wieder der Kreis übernehmen müsste.
Landrat Scherf erwidert,
gegenüber der Arbeit sowohl des Bauausschusses als auch der Bauabteilung sei es
respektlos, davon zu sprechen, dass unsere drei Gymnasien „aufgemotzt“ werden.
Man saniere die Gymnasien sehr vernünftig, packe aus wirtschaftlichen Gründen
noch überhaupt nicht die Schulturnhallen an. Man habe an der
Main-Limes-Realschule in Obernburg eine nicht tragbare
Schulturnhallensituation. Man gehe in Erlenbach und in Miltenberg die Situation
mit Schulturnhallen, die Anfang der 1970er gebaut worden seien, nicht an. Man
motze nicht auf, man saniere hier nach sehr wirtschaftlichen und verträglichen
Gesichtspunkten.
Der Landkreis habe der
Stadt Amorbach Anfang 2016 angeboten, den Investitionsbedarf detailliert
darzulegen. Er könne den Bürgermeister der Stadt Amorbach nicht dazu zwingen,
die Zahlen darzulegen. Es sei damals vereinbart gewesen, dass, um in der
Situation weiterzukommen, die Zahlen vorgelegt werden. Dies habe die Stadt
Amorbach nicht getan, sondern stattdessen die Verwaltung im April 2016 mit
diesem Schreiben mit dieser Rechtsauffassung konfrontiert. Das Angebot sei da
gewesen und jederzeit, wenn die Stadt Amorbach den Investitionsbedarf
mitteilen, dann setze man sich gerne auch wieder zusammen. Aktuell sei dies von
der Stadt Amorbach nicht gewünscht, sondern nur, dass der Landkreis Miltenberg
sämtliche Kosten tragen soll.