Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sachstand Ausbau bzw. Sanierung der MIL 06 von Weckbach nach Vielbrunn einschl. Krötentunnel; 2.BA

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2016   BAUV/007/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Die zugehörigen Kosten werden unter Punkt 1 im nicht öffentlichen Teil vorgetragen.

 


Herr Wosnik stellt den Sachverhalt folgend dar:

 

 

 

Lageplan

 

vorgesehene Lösung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 15. September 2016 wurde die Notwendigkeit eines Amphibienleitsystems an der MIL 06 von Weckbach nach Vielbrunn dargestellt.

 

Die Kosten für die zusätzlichen Maßnahmen wurden von Staatlichem Bauamt (STBA) mit 200.000 € zusätzlich geschätzt. Eine Preisabfrage zu den erforderlichen Nachträgen bei dem mit der Gesamtmaßnahme beauftragten Unternehmen, der STRABAG, war angefragt, lag jedoch noch nicht vor.

 

Im Ergebnis der Beratung wurde die Verwaltung aufgefordert, die genaue Ausdehnung der Krötentunnel zu überprüfen. Ferner sollten Alternativen geprüft werden, zum Beispiel die Verwendung von Standardrohrprofilen. Weiterhin sollten die Details zu den durch die Maßnahme, für den Landkreis anfallenden Ökopunkte aufgezeigt werden.

 

Folgende Maßnahmen wurden vom STBA geprüft:

 

Verwendung von Standardrohrprofilen

 

 

Die Verwendung von Standardprofilen stellt sowohl aus Sicht des STBA als auch nach Rückfrage bei dem Sachverständigen keine Alternative dar.

Auszug aus der Stellungnahme von Herrn Niederstraßer:

-        » Rohre sind prinzipiell die schlechtere Alternative: Materialkosten sicher zwar günstiger, da es sich um ein Massenprodukt von der Stange handelt, der Einbau dürfte jedoch ähnlich liegen wie der Einbau beim Stelztunnel. Aber: Damit ein Rohr ähnliche Bedingungen wie ein Kastenprofil ergibt (bzgl. Lichtraumprofil und ebener Wanderfläche) muss es zu einem Teil aufgefüllt werden. Dadurch trocknet dieser Boden i.d.R. sehr stark aus, weil kein kapillarer Anschluss zum Untergrund gegeben ist. Und ohne Auffüllung müssen die Tiere über den trockenen, hygroskopisch wirkenden Beton wandern, was insbesondere für Jungtiere schlecht ist. An den seitlichen Rundungen versuchen die Tiere oft hochzuklettern, an einer geraden Wand dagegen eher nicht. Auch deshalb müssen Rohre zu ca. einem Drittel oder mehr aufgefüllt werden. Von einem Rohr mit 1000 mm Durchmesser verbleibt nach Auffüllung im Querschnitt ein kleineres Lichtraumprofil. Deshalb müsste man, verglichen mit dem Kastenprofil, ein größeres Rohr nehmen. Wobei die Nachteile bzgl. runder Wand und aufgefülltem, trockenem Boden vermutlich schwerer (negativ) wirken als nur der Punkt Lichtraumprofil. «

Das STBA führt ferner zu dieser Variante folgende Schwierigkeiten aus.

-        Bei Einbau von Stahlbetonrohren DN 1000 liegt die Rohrsohle um ca. 50 cm tiefer als beim Stelztunnel (30 + 12 + 100 +12 = 154 cm). Dadurch entstehen Probleme bergseitig im Bereich der beidseitigen Einlauframpen -(Längsneigung max.1:3); sowie beengte Verhältnisse wegen steiler Böschung bergseitig

-        Aufwendigeres Abfangen der Böschung durch Felsblöcke ist dadurch erforderlich.

-        Die neue Straßenlängsentwässerung bergseitig wurde bereits verlegt. Die Sohltiefe ist hierbei begrenzt durch den Vorfluter Querdurchlass im Einmündungsbereich Forstwegzufahrt nach Bauende BA 2.

-        Die Vorflutleitung ist erforderlich, da derzeit das Straßenwasser über eine Sammelleitung für Oberflächenwasser in den vorhandenen See (Privateigentümer Fürst von Leiningen) eingeleitet wird.

-        Gemäß Mams 2000 sind Rahmendurchlässe gegenüber Rohrdurchlässen bevorzugt zu verwenden(vgl. S. 25, Tabelle 2 und Text).

-        Ein Befüllen der Rohrsohle des DN 1000 Durchlasses ist schwierig durchzuführen. Gemäß Mams sollte der Sohlbereich des Rohres mit Beton aufgefüllt werden (Sohlverbreiterung vgl. Text S.26 und Bild 19)

-        Ein Anschluss von Leitelementen an ein kreisrundes Rohr DN 1000 ist aufwendiger als der Anschluss an ein Rechteckprofil)

 

Verringerung der Tunnelanzahl:

-        Seitens des Landratsamtes wurde beim Sachverständige Niederstraßer abgefragt, inwieweit ein Standardrohrprofil eine Alternative wäre. Hierzu teilt Herr Niederstraßer mit, dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Tunneln die Wirksamkeit der Gesamtanlage gefährden würde.

 

Nachträgliches Durchpressen von Rundrohren durch das fertiggestellte Straßen und Böschungsprofil:

-        Ein Durchpressen von Rohren DN 1000 vor Ort ist nicht möglich, da teilweise felsiger Untergrund vorhanden ist und eine aufwendige Pressgrube im Bereich „Seegrundstück“ im Privateigentum (Fürst von Leiningen) erforderlich wäre.

-        Weiterhin ist bedingt durch die steile Böschung bergseitig kein Platz für eine Zielgrube. Die Kosten für das Durchpressen von Rohren wären wesentlich höher als der Einbau von Rahmenelementen in offener Baugrube.

 

Information zu den geldwerten Vorteilen durch die Maßnahme (Ökopunkte) sowie Prüfung von Fördermöglichkeiten:

 

a)    Durch die Maßnahme werden Ökokonto-Wertpunkte in Höhe von 69.000 Wertpunkten erzielt. Dies entspricht beispielsweise der Anlage einer 1,4 ha großen Streuobstfläche. Die Wertpunkte können für künftige Baumaßnahmen des Landkreises eingebracht werden und werden ab sofort mit 3 % zehn Jahre lang verzinst. Bei einer fiktiven Berechnung kommt man daraus auf ca. 55.000 €.

 

oder alternativ

 

b)    Förderung aus Ersatzgeldern der Naturschutzbehörde oder Mitteln des Naturschutzfonds: Ersatzgelder sind grundsätzlich bereits für festgelegte Projekte über vier Jahre ausgeschöpft, durch Umschichtung könnte ein Betrag in Höhe von max. 25.000 € eingespart und für diese Artenschutzmaßnahme bereitgestellt werde

 

c)    Für die zu einem späteren Zeitpunkt geplante Errichtung des bergseitigen Krötenleitsystems könnte beim bayerischen Naturschutzfonds aus dessen Stiftungsgeldern eine Förderung (max. 70 %) beantragt werden. Ob im Rahmen der Regierung von Unterfranken zur Verfügung stehenden Mittel (LNPR) solche nachträglich durchzuführende Optimierungsmaßnahmen gefördert werden können, muss noch geprüft werden. Für die Ausführung der nun benötigten Tunnel ist dies nicht mehr möglich, da eine Förderung nur im Voraus für künftige Planungen und nicht im Nachhinein möglich ist. Eine Förderzusage ist ungewiss.

 

Öko-Wertpunkte und finanzielle Förderung schließen sich gegenseitig aus.

 

 

Ergänzende Stellungnahmen:

 

Das Sachgebiet 4.2 hat ferner von unabhängiger Seite eine Ergänzende Stellungnahme zu dem Vorhaben eingeholt.

 

Vom Bund Naturschutz (BN) ist folgende Stellungnahme eingegangen:

Allgemein sieht der Bund Naturschutz Krötentunnel positiv, sofern sie gut geplant und ausreichend dimensioniert sind. In der Vergangenheit gab es öfter auch Alibi-Lösungen mit viel zu kleinen Röhren in zu großem Abstand, die ihre Funktion dann nicht erfüllen. Die geplante Maßnahme im Ohrenbachtal begrüßt der BN ausdrücklich – aus mehreren Gründen:

-      Dort wandern wohl die meisten Erdkröten im Landkreis Miltenberg, sodass die Dringlichkeit besonders hoch ist.

-      Die Zahl der ehrenamtlichen Helfer der dortigen Krötenschutzaktion schrumpft und es ist unklar, ob sich in den kommenden Jahren überhaupt noch welche finden.

-      Die Helfer sind bei der Aktion immer den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Die Krötenschutzaktion findet nur bei Dunkelheit und nassen Straßenverhältnissen statt.

-      Auch für die Autofahrer sind die toten Kröten auf der Fahrbahn eine Gefährdung – es besteht Rutschgefahr, ähnlich wie bei nassem Herbstlaub.

Wenn es also im Zuge einer Straßenbaumaßnahme möglich ist, dort Tunnel einzubauen, würde der Bund Naturschutz das sehr begrüßen.

 

Die BN-Ortsvorsitzende von Amorbach Karin Wörner erklärte gegenüber Herrn Hartlaub nochmals, dass die dortigen Ehrenamtlichen nach 30 Jahren, persönlich nicht mehr in der Lage sind, die Einsammelaktionen jedes Jahr zu betreuen.

 

Naturschutzbeirat

 

Ferner wurde die Maßnahme im Naturschutzbeirat bestehend aus 5 sachverständigen Beratern der Naturschutzbehörde, am 20. September besprochen und dort folgendes festgehalten.

 

» Die Beiräte begrüßten das Projekt. Herr Beyer bestätigte, dass es während der Krötenwanderung zu einer Gefährdung sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch die ehrenamtlichen Sammler kommen kann. «

 

 

 

 

Herr Scherf fügt hinzu, dass dieser TOP aus Fragen besteht, die in der letzten Sitzung vom Ausschuss für Bau und Verkehr gestellt wurden. Die Fragen wurden von der Verwaltung intensiv bearbeitet und vorig erläutert.

 

Herr Schuck möchte wissen, ob sich ein Rohr-im-Rohr-System auch für die Krötentunnel eignen würde.

 

Frau Weißenbach antwortet, dass dies mehr Aufwand betreiben würde, da das Rohr-im-Rohr-System tiefer liegen würde, was mit sich bringt, dass dann zusätzlich eine höhere Abfangmöglichkeit für die Kröten geschaffen werden müsste.

 

Herr Wolz erklärt, dass er für den Schutz der Kröten spreche, regt jedoch an, dass ein Gesamtkonzept für den Krötenschutz im ganzen Landkreis erarbeitet werden sollte.

 

Landrat Scherf stimmt Herrn Wolz zu, dass ein Gesamtkonzept sinnvoll wäre, gibt jedoch zu bedenken, dass die Maßnahmen dann berücksichtigt werden wenn ohnehin gebaut wird und diese somit günstiger sind. Zudem sei es nur auf der Strecke zwischen Weckbach und Vielbrunn die besondere Situation, dass sich viele ehrenamtliche Helfer engagieren und sich die Maßnahme für den Krötentunnel auf Belegen stütze. Dort herrsche tatsächlich ein hohes Aufkommen an Kröten.

 

Herr Hartlaub hebt hervor, dass es sich bei dieser Strecke um eine „Hauptwanderstrecke“ handele, bei der es nicht ausreicht, Krötenschilder oder Geschwindigkeitsbegrenzungen aufzustellen wie es bei anderen Strecken im Landkreis der Fall sei.

 

Herr Schuck fragt, ob man die Wege der Kröten über die Straße umlenken könne.

 

Herr Wosnik erinnert an die zuvor vorgestellte Aussage von Herrn Niederstraßer, die belegt, dass es nicht möglich sei, die Wege der Kröten umzulenken.

 

Herr Wolz regt an, andere Staatsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen ebenfalls zu berücksichtigen und nennt als konkretes Beispiel den Bereich Faulbach-Haßloch.

 

Frau Weißenbach antwortet, dass für die Staatsstraße im Bereich Faulbach-Haßloch keine Maßnahmen vom Landkreis Miltenberg geplant seien, sondern nur für ein Teilstück welches sich im Landkreis Würzburg befinde.

 

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