Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss: Beratung und Beschlussfassung über die Kostenerhöhung für den Ausbau bzw. die Sanierung der MIL 06 von Weckbach nach Vielbrunn einschl. Krötentunnel; 2. BA

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.09.2016   BAUV/005/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

der Kostenerhöhung für den Ausbau bzw. die Sanierung der MIL 06 von Weckbach nach Vielbrunn im Rahmen des Straßenhaushalts 2016 zuzustimmen.


Herr Wosnik berichtet, dass die Maßnahme der MIL 06 die Überarbeitung der Verbindungsstrecke Weckbach nach Vielbrunn darstellt. Sie wird in insgesamt 2 Bauabschnitten umgesetzt. Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme lag bei 1,2 Mio. €.

Im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags im 1. BA und der Planungen für den 2. BA stellte sich heraus, dass neben der Fahrbahnsanierung auch Schutzmaßnahmen für die zahlreich vorhandenen Kröten notwendig sind. Für den 2. BA wurden 2016 im Haushalt 600.000,-- € eingestellt. Der UB 5 ging dabei davon aus, dass in diesen Kosten auch die notwendigen Krötentunnel enthalten waren.

 

Die Erneuerung des Oberbaues erfolgt auf einer Länge von ca. 2 km durch den Einbau einer Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht im Hocheinbau. Dabei werden auch die Rinnen und Borde sowie Straßeneinläufe und Querdurchlässe ausgetauscht.

 

Das Ausschreibungsergebnis hat gezeigt, dass die angesetzten Kosten der Fahrbahnsanierung in Höhe von 600.000,-- € nicht ausreichen. Dies ist insbesondere bedingt durch die gute Konjunkturlage und die dadurch hohe Auftragsauslastung der Unternehmen. Das wirtschaftlichste Angebot der Firma Strabag aus Schwarzach liegt lt. Submissionsergebnis bei ca. 720.000,-- €. Weiterhin waren zusätzlich erforderliche Schutzeinrichtungen (Leitplanken etc.) nicht Gegenstand der Ausschreibung und werden die Gesamtkosten noch um ca. 115.000,-- € erhöhen. Ggf. können diese Kosten noch durch das Fällen von einigen Bäumen, die sich jedoch im Privatbesitz befinden, verringert werden.

 

Von Seiten des Naturschutzes wurde zwischenzeitlich, gemeinsam mit einem Sachverständigen, festgestellt, dass die vorgesehenen drei Krötentunnel nicht ausreichen. Es wird fachlich vom Sachgebiet 42 – Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen - für notwendig erachtet, dass nun ein Amphibienleitsystem aus insgesamt sieben Krötentunneln erforderlich wird. Für das Amphibienleitsystem würde nach Schätzung des STBA voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000,-- € entstehen. Ein entsprechender Nachtrag liegt bislang nicht vor, wurde  seitens des STBA jedoch abgefragt.

 

Somit könnten für die Maßnahme insgesamt Mehrkosten in Höhe von ca. 435.000,-- € entstehen.

 

Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist die Deckung dieser überplanmäßigen Kosten gewährleistet. Es werden keine wesentlichen Erhöhungen im Straßenhaushalt 2016 auftreten, da andere Maßnahmen entweder günstiger ausfallen oder nicht umgesetzt werden können.

 

 

Frau Groll erklärt, dass die dort vorkommenden Amphibien Erdkröten sind. Bei diesem Bauabschnitt handelt es sich um das größte Vorkommen von Erdkröten im Landkreis Miltenberg. Jedes Jahr wandern etwa 6000 Tiere. Bisher war es so, dass die Erdkröten von Ehrenamtlichen eingesammelt und über die Straße getragen wurden. Die Grafik zeigt, welch großer Aufwand in den letzten Jahren von den Ehrenamtlichen geleistet wurde, um die Wanderung in diesem Bereich abzusichern; zum einen für die Tiere selbst, zum anderen aber auch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Außerdem sei es auch eine Risikoquelle, wenn die Ehrenamtlichen nachts unterwegs seien, die mit dem Bau der Krötentunnel ausgeschlossen werden kann. Ein Vorteil wäre auch noch, dass es bei Kreisstraßen nicht unbedingt zwingend gefordert wird. Dies sei eine Entscheidung, die hier im Ausschuss bereits nach dem ersten Bauabschnitt getroffen wurde. Nach nochmaliger Überprüfung könnte dieser Bau für den Landkreis Miltenberg als Ökokonto-Maßnahme angerechnet werden. Die Details kann sie allerdings noch nicht genau nennen.

Vom Landschaftspflegeverband wurde ein Fachmann gesucht, der solche Fachplanungen in anderen Bereichen auch macht. Dieser Fachmann hat vorgegeben, dass bestimmte Abstände, hier maximal alle 30 Meter, nicht unterschritten werden dürfen, damit die Tiere sinnvoll wandern.

 

Landrat Scherf fasst zusammen:

- gesetzliche Verpflichtung zum Schutz dieser Art

-Berücksichtigung des großen bürgerschaftlichen Engagements

-Verkehrssicherheit

-Ökokonto-Punkte

 

Nach umfangreicher Diskussion unterbreitet Landrat Scherf den Verfahrensvorschlag, dass der Ausschuss heute die Kostenmehrung im Rahmen des Straßenhaushalts bedingt durch das bisherige Ausschreibungsergebnis und nicht berücksichtigte Maßnahmen seitens des Staatlichen Bauamtes durch einen Empfehlungsbeschluss legitimiere. Die Frage der Maßnahme des Amphibienschutztunnels werde im nächsten Bauausschuss noch einmal vorgetragen. Bis dahin liege das Angebot der Fa. Strabag vor. Die Verwaltung überprüfe auch noch einmal genau die Ausdehnung in diesem Krötenbereich mit den sieben Tunneln mit 30 Meter Abstand. Man dürfe allerdings nicht vergessen, dass die Situation im Ohrnbachtal einmalig sei, weil dort das größte Aufkommen an Erdkröten bestünde. Weiterhin werde überprüft, ob es Fördermöglichkeiten gebe.Außerdem gebe es bis zur nächsten Sitzung genauere Details zu den Ökopunkten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen diesem Vorschlag zu.

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