Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Maßnahmen zur Sicherstellung der Altholzentsorgung

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.07.2016   ENU/003/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein erklärt, dass der Altholzmarkt in Deutschland derzeit verrückt spiele und ein Ende nicht absehbar sei.

Der Entsorgungspreis für Altholz der Klasse IV sei in den letzten Monaten um 100 Prozent gestiegen. Daraus resultiere ein Ansturm von gewerblichen Altholzmengen auf die Wertstoffhöfe des Landkreises. Dieses Altholz sei bisher über private Entsorgungsbetriebe außerhalb der Regie des Landkreises entsorgt worden. Da es sich um Abfälle zur Verwertung aus dem Gewerbe handele, unterliege es auch nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang.

Jetzt, ausgelöst durch die hohen Marktpreise, versuche das Gewerbe, das Altholz auf den landkreiseigenen Wertstoffhöfen unterzubringen.

 

Allerdings habe man dafür die Wertstoffhöfe nicht gebaut, und auch die Entsorgungsverträge deckten große Mengensteigerungen nicht ab. Im Gegenteil, man habe vom Biomassekraftwerk Odenwald bereits einen Wink mit dem Zaunpfahl erhalten, auf die Mengen zu achten.

 

Mengenentwicklung beim Altholz

 

über Ldkrs.

direkt

zu 2012

zu 2008

2015

4.874 t

165 t

5.038 t

119%

135%

2014

4.704 t

41 t

4.745 t

112%

127%

2013

4.466 t

86 t

4.552 t

108%

122%

2012

4.197 t

22 t

4.219 t

           100%

113%

2008

3.551 t

172 t

3.723 t

100%

 

Auch die Satzungsregelung sehe ausdrücklich vor, dass die Wertstoffhöfe nur haushaltsübliche Mengen annehmen (§ 22 Abs. 5).

Gewerbliche Anfallstellen und Entsorgungsunternehmen müssten sich daher künftig nach anderen Entsorgungswegen für Altholz umsehen oder ihre bisherigen Wege weiter nutzen, dann gff. zu höheren Kosten.

Neue Altholzkunden aus dem gewerblichen Bereich und die Annahme höherer Altholzmengen der bisherigen gewerblichen Kunden müsste man daher künftig zurückweisen.

 

Man werde den Markt weiterhin intensiv beobachten und müsste dann voraussichtlich zum 1. Januar 2017 die Altholzgebühren anpassen.

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