Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Ausschreibung Linienbündel „Regiobus Amorbach“

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Sitzung:25.07.2016   KT/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Linienbündel „Regiobus Amorbach“ in der vorgestellten Konzeption über ein wettbewerbliches Verfahren gemäß der Verordnung EU 1370/2007 neu für einen Zeitraum von 10 Jahren auszuschreiben.

 

Herr Landrat wird ermächtigt die Vergabe durchzuführen und den Vertrag abzuschließen.


Herr Betz trägt vor, dass das Linienbündel „Regiobus Amorbach“ aus den Linien 92-99 der VAB bestehe und die Gemeinden und Ortsteile im Raum Amorbach bediene. Die auf den Linien angebotenen Fahrten dienten vornehmlich der Schülerbeförderung zu den weiterführenden Schulen in Amorbach sowie zu den Grund- und Mittelschulen. Daneben seien die Fahrten auf das Bahnangebot der Madonnenlandbahn abgestimmt. Eine ergänzende Nutzung durch die Bürger der bedienten Gemeinden erfolge nur in geringem Umfange, daher bestehe die wirtschaftliche Basis weitgehend aus den Erlösen und Ausgleichszahlungen aus dem Schülerverkehr.

Infolge des generellen Rückgangs der Schülerzahlen habe sich der derzeitige Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung nicht in der Lage gesehen, den Verkehr auch in Zukunft „eigenwirtschaftlich“, also ohne Zuschuss anbieten zu können.

Gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes  (PBefG) und der hier anzuwendenden Verordnung EU 1370/2007 seien diese  „gemeinwirtschaftlichen“ Verkehre in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.

 

Die Genehmigung für das Linienbündel habe mit Ablauf des 31.12.2015 geendet. Um ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung eines solchen Verfahrens zu haben, habe der Landkreis Miltenberg eine Notvergabe für das Kalenderjahr 2016 an das bisherige Unternehmen vorgenommen (Beschluss des Kreisausschusses vom 14.12.2015).

 

Im Nachgang sei von der Verwaltung eine Abstimmung mit dem benachbarten Landkreis Neckar-Odenwald und dem Odenwaldkreis bzgl. grenzüberschreitender Fahrten vorgenommen worden. Das abgestimmte Leistungsangebot bestehe aus dem derzeitigen Fahrplan, vier auf der Linie 98 über Boxbrunn bis Schloß Eulbach verlängerter Fahrten und einer Durchbindung aller Fahrten der Linie 97 bis/von Gottersdorf. Das Leistungsvolumen des heutigen Verkehrs betrage rund 290.000 km p.a. und werde sich durch die beschriebenen Fahrtverlängerungen auf rund 300.000 km erweitern.

 

Die heute dem Linienbündel zugeordneten Verkehrserlöse errechneten sich auf Basis der aufwandsorientierten Fortschreibung in der VAB, daher habe der Verkehr bis vor kurzem ohne Zuschuss gefahren werden können.

Die Erlösaufteilung sei mit Wirkung zum 31.12.2016 durch die DB Regio gekündigt worden. Die Unternehmen der VAB erarbeiteten derzeit eine neue, nachfrageorientierte Erlösaufteilung, die ab dem 01.01.2017 wirksam werden werde. Die sich daraus ergebenden zukünftigen Erlöse für das Linienbündel könnten nur grob abgeschätzt werden, bestünden überwiegend aus den Schülerfahrkarten, den gesetzlichen Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten zu Sozialtarifen sowie Erlösen aus dem Verkauf von Fahrscheinen im Bus an weitere Fahrgäste.

 

Zur Durchführung der wettbewerblichen Vergabe habe der Landkreis Miltenberg die Anwaltskanzlei BBG & Partner (Bremen) eingeschaltet.

Die Vergabe erfolge auf Basis einer Bruttoausschreibung, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der unklaren Erlössituation für die Zukunft infolge der Neuordnung der Erlösaufteilung innerhalb der VAB.

 

Sofern der Kreistag am heutigen Tag den Auftrag an die Verwaltung erteile, werde die Veröffentlichung der Ausschreibung noch Ende Juli erfolgen.

Die Angebotsfrist werde wohl bis Ende September laufen, nach Auswertung der Angebote könnte die Vergabe bis Ende Oktober erfolgen.

Die Betriebsaufnahme des neuen oder alten Betreibers wäre dann zum 01.01.2017.

 

Kreisrat Reinhard möchte wissen, welche Kosten für das Linienbündel entstehen.

 

Herr Betz antwortet, dass der Verkehr bisher auf vier Jahre eigenwirtschaftlich erbracht worden sei, d.h. er habe sich aus den Fahrgelderlösen selbst getragen. Fahrgelderlöse plus zusätzlich die staatlichen Ausfallsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten oder auch für die Beförderung von Schülern zu Sozialeinrichtungen. Das habe über vier Jahre ausgereicht, den Verkehr eigenwirtschaftlich darstellen zu können. Jetzt sei es so, das Genehmigungsverfahren, wie es heute ablaufe, bedingt, dass der Aufgabenträger die Unternehmen rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung anschreibe und um Aussage bitte, ob man einen erneuten eigenwirtschaftlichen Antrag erwarten könne. Wenn nicht, müssten die Unternehmen das signalisieren, und der Landkreis müsste dann ein wettbewerbliches Vergabeverfahren ankündigen. Das habe man getan. Ab diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung beginne eine Frist zu laufen, innerhalb der ein anderes Unternehmen sagen könne, dass es diesen Verkehr eigenwirtschaftlich erbringe. Dann müsse man kein Vergabeverfahren durchführen. Man habe ein solches Schreiben nicht bekommen und auch einen solchen neuen Antrag, so dass man diesen Linienverkehr jetzt vergeben müsse. Die Vergabe für zehn Jahre habe den Hintergrund, dass eine längere Laufzeit für die Bieter interessanter sei, weil man längerfristiger planen könne. Zum anderen koste das Vergabeverfahren selbst nicht unerheblich viel Geld. Deswegen biete es sich an, es für zehn Jahre zu vergeben. Das Verkehrsangebot als solches ist mit dem momentanen fast identisch. Es werde um zwei gemeinsam mit den Nachbaraufgabenträgern abgestimmte Erweiterungen ergänzt. Zum einen, dass alle Fahrten, die momentan in Reichartshausen endeten, bis nach Gottersdorf verlängert würden. Dies sei eine Kooperation mit dem Neckar-Odenwald-Kreis auch im Hinblick auf Schülerverkehre. Für die Schüler auf den Höhen sei in Amorbach die nächstgelegene Schule. Auf der anderen Seite, um etwas mehr aus dem Bereich Tourismus anbieten zu können, habe man sich mit den Nachbarn darauf verständigt, dass man zwei Fahrten pro Richtung bis über Boxbrunn hinaus nach Schloss Eulbach verlängere, um dort das Anwesen und den Englischen Garten erreichbar zu machen. Dies seien die Leistungserweiterungen, die etwa 10.000 Kilometer im Jahr ausmachten.

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