Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Beschluss: Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Großwallstadt und dem Landkreis Miltenberg über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 29

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2016   KT/004/2016 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über einen Kostenbeitrag des Landkreises für die Einleitung des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation, OD Großwallstadt / Kreisstraße MIL 29 zuzustimmen.


Herr Wosnik trägt vor, dass die Gemeinde Großwallstadt im Bereich der Ortsdurchfahrt Großwallstadt im Zuge der Kreisstraße MIL 29, im Abschnitt 140, von Station 0,293 bis Station 0,537 eine Kanalisation erneuere, die auch der Entwässerung dieser Straße (Ableitung des Oberflächenwassers der Straße u. Entwässerung des Straßenkörpers) diene.

 

Die Gemeinde Großwallstadt sei für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Gemeinde bediene sich dazu des Ingenieur-Büros ISB aus Laudenbach.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien sei hierzu eine entsprechende Ausbauvereinbarung zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen.

 

Die vorliegende Ausbauvereinbarung regele die Bau- und Unterhaltungslast für „den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 29, OD Großwallstadt, Obernburger Straße.

 

Die Straßenbauverwaltung beteilige sich an den Kosten der Herstellung der gemeindlichen Kanalisation einschließlich der Straßeneinläufe in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzuwenden wäre, nach Maßgabe der im § 4 geregelten Inhalte.

 

Auf Basis dieser Vereinbarung belaufe sich der vorläufige Kostenbeitrag auf 47.620,- €.

 

Der endgültige Kostenbeitrag werde nach der Bauausführung durch gemeinsames örtliches Aufmaß ermittelt. Dieser vorläufige Kanalkostenbeitrag werde im Kreisstraßenhaushalt 2017 eingestellt.

 

Die Gemeinde hole rechtzeitig vor der Ausschreibung die Zustimmung der Straßenbauverwaltung zum Bauentwurf, zum Bauzeitenplan und zu den Verdingungsunterlagen für die genannte Baumaßnahme ein.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Großwallstadt über die hier beschriebene Vereinbarung liege vor. Die Sitzung des Gemeinderates habe am 14.06.2016 stattgefunden. Unter Punkt 8 „Grundstücksangelegenheiten“ sei der vorgelegten Vereinbarung vom 12.05.2016 einstimmig zugestimmt worden.

 

Der UB5 und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg empfehlen, der Vereinbarung zuzustimmen.

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