Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Jahresabschluss 2014 – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2016 KT/004/2016 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag beschließt einstimmig,
den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 4.913.606,73 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage
zugeführt werden, stünden in späteren Jahren zur Verrechnung mit
Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur
Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren könnten Jahresfehlbeträge ebenso mit
der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag sei nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage betrage momentan 3,3 Mio. €.