Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sickerwasserentsorgung der Altdeponien: Weitere Informationen

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Sitzung:12.07.2016   ENU/003/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Röcklein berichtet, dass das Institut Eurofins inzwischen in einer Laborkläranlage habe nachweisen können, dass das Sickerwasser aus der Klärschlammdeponie Schippach die Voraussetzungen für die weitere Einleitung und Mitbehandlung in der Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain erfülle.

Das heißt, ein Transport und eine Behandlung in der Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg sei nicht erforderlich.

 

Unklar sei noch, ob trotzdem eine neue wasserrechtliche Genehmigung gebraucht werde.

 

Damit sei der aktuelle Stand, dass das Sickerwasser aus den Deponien Sulzbach und Wörth ab 01.01.2017 zur Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg gefahren und dort behandelt werde.

Das Sickerwasser der Deponie Großheubach gehe weiterhin zur Mitbehandlung in die Kläranlage Main-Mud in Kleinheubach.

Das Sickerwasser der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach könne weiterhin in der Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain in Elsenfeld mitbehandelt werden.

Im nächsten Schritt werde mit der Mainsite geklärt, ob und inwieweit man auch künftig das Sickerwasser aus Schippach über die Mainsite-Deponie ableiten könne. Maßgeblich hierfür sei die Klärung des künftigen Entsorgungsweges des Sickerwassers der Mainsite-Deponie. Diesbezüglich stehe man in engem Kontakt mit der Mainsite, so Röcklein.

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