Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Ausschreibung Linienbündel „Regiobus Amorbach“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2016 KA/004/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Linienbündel „Regiobus Amorbach“ in der vorgestellten Konzeption über ein wettbewerbliches Verfahren gemäß der Verordnung EU 1370/2007 neu für einen Zeitraum von 10 Jahren auszuschreiben.
Herr Landrat Scherf wird ermächtigt, die Vergabe durchzuführen und den Vertrag abzuschließen.
Herr Betz trägt vor, dass das Linienbündel
„Regiobus Amorbach“ aus den Linien 92-99 der VAB bestehe und die Gemeinden und
Ortsteile im Raum Amorbach bediene. Die auf den Linien angebotenen Fahrten dienten
vornehmlich der Schülerbeförderung zu den weiterführenden Schulen in Amorbach
sowie zu den Grund- und Mittelschulen. Daneben seien die Fahrten auf das
Bahnangebot der Madonnenlandbahn abgestimmt. Eine ergänzende Nutzung durch die
Bürger der bedienten Gemeinden erfolge nur in geringem Umfange, daher bestehe
die wirtschaftliche Basis weitgehend aus den Erlösen und Ausgleichszahlungen
aus dem Schülerverkehr.
Infolge des generellen Rückgangs der
Schülerzahlen habe sich der derzeitige Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung
nicht in der Lage gesehen, den Verkehr auch in Zukunft „eigenwirtschaftlich“,
also ohne Zuschuss anbieten zu können.
Gemäß den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und
der hier anzuwendenden Verordnung EU 1370/2007 seien diese „gemeinwirtschaftlichen“ Verkehre in einem
wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.
Die Genehmigung für das Linienbündel habe mit
Ablauf des 31.12.2015 geendet. Um ausreichend Zeit für die Vorbereitung und
Durchführung eines solchen Verfahrens zu haben, habe der Landkreis Miltenberg
eine Notvergabe für das Kalenderjahr 2016 an das bisherige Unternehmen
vorgenommen (Beschluss des Kreisausschusses vom 14.12.2015).
Im Nachgang sei von der Verwaltung eine
Abstimmung mit dem benachbarten Landkreis Neckar-Odenwald und dem Odenwaldkreis
bzgl. grenzüberschreitender Fahrten vorgenommen worden. Das abgestimmte
Leistungsangebot bestehe aus dem derzeitigen Fahrplan, vier auf der Linie 98
über Boxbrunn bis Schloß Eulbach verlängerter Fahrten und einer Durchbindung
aller Fahrten der Linie 97 bis/von Gottersdorf. Das Leistungsvolumen des
heutigen Verkehrs betrage rund 290.000 km p.a. und werde sich durch die
beschriebenen Fahrtverlängerungen auf rund 300.000 km erweitern.
Die heute dem Linienbündel zugeordneten
Verkehrserlöse errechneten sich auf Basis der aufwandsorientierten
Fortschreibung in der VAB, daher habe der Verkehr bis vor kurzem ohne Zuschuss
gefahren werden können.
Die Erlösaufteilung sei mit Wirkung zum
31.12.2016 durch die DB Regio gekündigt worden. Die Unternehmen der VAB
erarbeiteten derzeit eine neue, nachfrageorientierte Erlösaufteilung, die ab
dem 01.01.2017 wirksam werden werde. Die sich daraus ergebenden zukünftigen
Erlöse für das Linienbündel könnten nur grob abgeschätzt werden, bestünden
überwiegend aus den Schülerfahrkarten, den gesetzlichen Ausgleichszahlungen für
die Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten zu Sozialtarifen sowie
Erlösen aus dem Verkauf von Fahrscheinen im Bus an weitere Fahrgäste.
Zur Durchführung der wettbewerblichen Vergabe
habe der Landkreis Miltenberg die Anwaltskanzlei BBG & Partner (Bremen)
eingeschaltet.
Die Vergabe erfolge auf Basis einer Bruttoausschreibung,
nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der unklaren Erlössituation für die
Zukunft infolge der Neuordnung der Erlösaufteilung innerhalb der VAB.
Sofern der Kreisausschuss und im Nachgang der
Kreistag am 25.07.2016 den Auftrag an die Verwaltung erteile, werde die
Veröffentlichung der Ausschreibung noch Ende Juli erfolgen.
Die Angebotsfrist werde wohl bis Ende
September laufen, nach Auswertung der Angebote könnte die Vergabe bis Ende
Oktober erfolgen.
Die Betriebsaufnahme des neuen oder alten Betreibers wäre dann zum 01.01.2017.