Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG); Förderung des Kreisverbandes des Bayerischen Roten Kreuzes

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2016   KA/004/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

I.        Der Landkreis Miltenberg trägt künftig 15 %, jedoch max. 20.000 Euro/Jahr, des Defizits, das dem Kreisverband Miltenberg-Obernburg des Bayer. Roten Kreuzes aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entsteht und das nicht von Dritten (Bund, Land, Kommunen, Krankenkassen, Katastrophenschutzfonds, …) refinanziert wird. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Abrechnungen und Rechnungsbelege.

 

II.      Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.


Landrat Scherf trägt vor, dass seit (mindestens) den 1980er Jahren der Landkreis Miltenberg dem Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes Miltenberg-Obernburg bzw. dessen vorausgegangenen Organisationen (BRK) einen jährlichen Zuschuss gewähre.

 

Mit dieser Zuwendung habe der Landkreis die vielfältigen ehrenamtlichen Dienstleistungen des BRK im Landkreis, insbesondere die Mitwirkung im Katastrophenschutz, pauschal unterstützt.

 

Der Zuschussbetrag habe ursprünglich 25.000 DM betragen, zum Zeitpunkt der Einführung des Euro sei er im Verhältnis 1:1 umgerechnet worden. Im Rahmen der Sparbemühungen 2004 sei der Betrag auf 10.000,- € reduziert worden.

 

Das BRK habe in einem Schreiben vom 09.10.2015 auf die vielfältigen Aufgabenmehrungen in den letzten Jahren, auch im Hinblick auf die Umsetzung des Notfallplans „Asyl“ im Sommer des Jahres 2015, und die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen hingewiesen.

 

Um den seit den 1980er Jahren zweifellos eingetretenen Inflationsverlust zumindest teilweise ausgleichen zu können, aber auch zur Anerkennung der enormen Hilfsbereitschaft bei der Bewältigung des Notfallplans „Asyl“ im Sommer 2015 (4.000 Stunden ehrenamtlicher Dienst im Zeitraum von nur 7 Wochen), sollte deshalb der pauschale Zuwendungsbetrag angemessen erhöht werden.

 

Im Nachgang sei nun eine Regelung gefunden worden, die sicherstelle, dass nur Kosten erstattet würden, die nicht von Dritten übernommen werden. Ebenso sei durch die Deckelung auf max. 15 % bzw. max. 20.000 Euro/Jahr eine Obergrenze geschaffen.

 

Der Vorbehalt der Anerkennung und Auszahlung der Mittel an entsprechende Nachweise und Rechnungsbelege stelle sicher, dass die finanziellen Leistungen des Landkreises zweckgebunden erfolgen, so Landrat Scherf.

 

Es sei hierzu ein Ergänzungsantrag der CSU-Fraktion eingegangen. Landrat Scherf erteilt Jürgen Reinhard das Wort, um diesen vorzustellen und zu begründen.

 

Jürgen Reinhard betont zuerst, dass der Ergänzungsantrag nicht gegen den Vorschlag der Verwaltung gerichtet sei, denn den Vorschlag unterstütze die CSU-Fraktion mit. Der Ergänzungsantrag sei in die Zukunft gerichtet, dass man sich hier im Gremium Gedanken mache, wenn Zuschussanträge kämen. Es gebe verschiedene Hilfsorganisationen, wo zu klären und zu definieren sei, was denn überhaupt förderwürdig sei. In der Zeitung sei es ein bisschen falsch rüberkommen, weil über einheitliche Förderrichtlinien geschrieben worden sei. Davon sei nicht die Rede gewesen, sondern es gehe darum, einen Kriterienkatalog zu erstellen und, daraus abgeleitet, Förderrichtlinien zu erstellen. Was dabei rauskäme, sei offen. Letztendlich solle der Antrag bewirken, dass Förderungen auf nachvollziehbaren transparenten Kriterien fuße.

In diesem Zusammenhang möchte er den Zuschussantrag des BRK noch einmal beleuchten, weil dieser für Verwirrung gesorgt habe. Im Dezember habe man den Zuschussantrag des BRK an den Landkreis im Gremium gehabt. In dieser Sitzung sei auch ein Antrag zum Digitalfunk gestellt worden mit der Bitte um wohlwollende Prüfung. Es sei keine konkrete Forderung dargestellt, sondern es seien die 115.000,00 € ungedeckte Kosten dargestellt. Am 4.11.2015 habe Landrat Scherf ein Dankschreiben an das BRK geschickt, worum es um das Thema Flüchtlingsunterbringung – Ankündigung der Rücknahme der Kürzungen im Rahmen des Intelligenten Sparens aus 2004 gegangen sei. Landrat Scherf habe geschrieben, dass er diese Kürzung rückgängig mache. Am 14.12.2015 seien die Punkte nichtöffentlich beraten worden. Man habe gefragt, warum es nichtöffentlich behandelt werde. Dies sei zurückgewiesen worden. Dann sei über die zwei Anträge –Digitalfunk und Pauschalzuschuss- gesprochen worden. Das Thema Digitalfunk habe Landrat Scherf sehr sachlich rübergebracht, dies sei alles soweit klar und in Ordnung für die Kreisausschussmitglieder gewesen. Das BRK habe dazu allerdings eine ganze andere Erwartung gehabt, wie er im Nachgang erfahren habe. Das BRK habe mit einem Zuschuss von 50.000,00 € gerechnet bzw. hätten es nicht als übertrieben angesehen. Gravierend abweichende Vorstellungen seien damals im Sachvortrag nicht deutlich geworden. Beim Thema Pauschalzuschuss sei hier in der Sitzung ein großes Durcheinander gewesen. Richtig sei, dass Kreisrätin Münzel den Vorschlag gemacht habe, das Thema zurückzustellen und sich grundsätzlich Gedanken zu machen, wie man die Förderung der Hilfsorganisationen auf eine saubere Grundlage stellen könne. Kreisrat Reinhard habe diese Argumentation mit unterstützt. Es sei ein Durcheinander in der Sitzung gewesen und zum Schluss sei dann über den Sachverhalt abgestimmt und dem Antrag nicht zugestimmt worden. Er selbst und Kreisrat Fieger hätten der Erhöhung zwar zugestimmt, aber der Antrag sei mehrheitlich abgelehnt worden. Am 7. Januar 2016 in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung sei das Thema noch einmal kurz angesprochen worden. Von Landrat Scherf sei die Rückmeldung gekommen, dass das Thema erledigt sei. Am 15. Januar 2016 sei die CSU-Fraktion von den Leuten des BRK konfrontiert worden, dass sie in der Kreisausschusssitzung den Antrag verwehrt habe. Am 24. Januar 2016 hätte die Fraktion weitere Briefe erreicht, in denen es darum gegangen sei, ein Gespräch zu führen wegen der Aufklärung des Sachverhaltes wegen der fehlenden Unterstützung für das Rote Kreuz. Dabei sei der wichtige Hinweis gekommen, dass es gar keinen Antrag für diese Erhöhung gegeben habe, sondern es habe ja die Ankündigung von Landrat Scherf gegeben, diese Kürzung rückgängig zu machen. Die CSU-Fraktion habe dann mit dem BRK im April einen Termin abgesprochen. Da habe man das Rote Kreuz in Kirchzell besucht, was sicherlich sinnvoll war, um sich über die Arbeit des BRK zu informieren.

Die CSU-Fraktion habe sehr empfindlich auf das Thema reagiert, weil sie dafür verantwortlich gemacht werde, obwohl gerade sie dafür gestimmt hätte. Dieses Thema sei in der Dezembersitzung nicht offen rübergekommen. In der Diskussion damals über Asyl wäre das hier im Kreisausschuss, wenn es richtig rübergekommen wäre, auch kein Problem gewesen. Keiner der Mitglieder hätte in der Sitzung ein Problem damit gehabt, dieser Erhöhung zuzustimmen. Gerade, weil das BRK hier sehr engagiert gewesen sei und gerade in der Flüchtlingsfrage sich bewährt hat. In der Zukunft müsse anders mit solchen Anträgen umgegangen werden.

Man müsse Kriterien finden, die für die Hilfsorganisationen auch Maßstäbe seien, woran sie sich orientieren könnten, und was sie vom Landkreis für die ungedeckten Maßnahmen unterstützt bekämen. Ob das komplizierte Förderrichtlinien oder Pauschalen würden, müsse man abwarten.

 

Landrat Scherf bedankt sich bei Kreisrat Reinhard und merkt an, dass es weniger eine Begründung des Antrags als eine Erlebniserzählung gewesen sei, wie er das letzte halbe Jahr incl. nichtöffentliche Sitzung erlebt hätte. Er möchte seitens der Verwaltung sagen, dass man damals in der Dezembersitzung 2015 im Kreisausschuss den Antrag des BRK transparent gemacht habe. Man habe dem Gremium damals erläutert, welche Wagen das BRK der Verwaltung gemeldet habe und für welche vier Wagen, die landkreisweit für den Katastrophenschutz relevant seien, eine Förderung für wichtig erachtet worden sei.

Auf die Aussage von Kreisrat Reinhard, dass die CSU-Fraktion der Erhöhung auf 12.500,00 € zugestimmt hätte, wenn es klar gewesen wäre, dass dies im Zusammenhang mit dem Thema Asyl gewesen wäre. In der Kreisausschusssitzung im öffentlichen Teil hätte man einen sehr ausführlichen Bericht des BRK zu den Leistungen gehört. Von daher sei dieser Sachzusammenhang entstanden und der Vorsitzende des BRK, Herr Dr. Rothaug, habe an ihn im Laufe des Jahres 2015 den Wunsch geäußert, die Förderung wieder auf 12.500,00 € zu erhöhen. Darauf habe sich Landrat Scherf auch in dem Dankschreiben bezogen, dass er sich dafür einsetzen werde. Er sage, er werde sich nicht dazu äußern, wie in einer nichtöffentlichen Sitzung abgestimmt worden sei. Er habe nur deutlich gemacht, dass die Verwaltung das dem Kreisausschuss so vorgeschlagen habe. Auch bitte er darum, korrekt wiederzugeben, was am 07.01.2016 in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung abgelaufen sei. Es sei vollkommen zurecht gesagt worden, die Verwaltung solle hierzu noch einmal detailliertere Informationen liefern. Dies sei aus dem Kreisausschuss der Wunsch gewesen. Dies habe man in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung getan. Man habe die Informationen, wie in anderen Landkreisen gefördert werde, vorgelegt und hätten gesagt, damit habe man als Verwaltung die Informationen geliefert. Landrat Scherf betont, dass seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf bestehe. Es entspreche nicht den Tatsachen, wenn Kreisrat Reinhard aus dieser internen Besprechung jetzt behaupte, dass der Landrat und die Verwaltung gesagt hätte, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die Verwaltung habe die Informationen vorgelegt und dann sei von der CSU-Fraktion nichts mehr gekommen. Daraufhin habe er beschlossen, diese Sache jetzt ruhen zu lassen. Dies sei die Entscheidung jedes einzelnen Kreisrats, ob er einen Handlungsbedarf sehe. Die Verwaltung habe den Auftrag aus der Kreisausschusssitzung erfüllt. Man werde auch heute gerne wieder die Informationen noch einmal geben. Nachdem der Ergänzungsantrag letzte Woche eingereicht worden sei, habe die Verwaltung die Informationen noch einmal zusammengetragen. Landrat Scherf erläutert noch einmal, dass der Antrag damals in nichtöffentlicher Sitzung beraten worden sei, weil das BRK hier detaillierte Zahlen zur Umrüstung vorgelegt habe. Landrat Scherf zitiert aus der Geschäftsordnung:

§ 13

Nichtöffentliche Sitzungen

Grundsätzlich sind in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln (vgl. Art. 46 Abs. 2 Satz 3 LKrO):

1. Grundstücksangelegenheiten,

2. Vergabe von Bau- und sonstigen Aufträgen,

3. Personalangelegenheiten,

4. Sparkassenangelegenheiten,

5. Steuerangelegenheiten,

es sei denn, dass im Einzelfall Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner nicht entgegenstehen (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 LKrO).

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst den CSU-Antrag als weitergehenden Antrag zu behandeln, weil er die Erstellung von Richtlinien oder eines Kriterienkataloges verlange. Dies gehe weiter als die pauschale Förderung. Er weist darauf hin, dass man sich vom System her entscheiden müsse, ob man den bewährten Weg der pauschalen Förderung weitergehe oder diesen Weg verlassen, und den von der CSU vorgeschlagenen Weg von Einzelkriterien gehen.

Landrat Scherf merkt noch zu der Behauptung von Kreisrat Reinhard an, dass sich die Verwaltung ohne nachvollziehbare Grundlage diese Entscheidungen, auch für den Digitalfunk, getroffen habe. Landrat Scherf weist das von sich bzw. von dem ganzen Gremium. Der Kreisausschuss habe keine Entscheidung ohne nachvollziehbare Grundlage getroffen, denn bei freiwilligen Leistungen treffe das Gremium nach einer sachlichen Abwägung seine Entscheidung. Grundsätzlich sei noch wichtig zu erwähnen, dass der Eindruck entstanden sei, es kämen ständige Einzelanträge auf die Verwaltung zu. Seit 2008 habe man insgesamt drei Anträge des BRK gehabt:

§  2009: 3500,- € für eine Ladebordwand für einen Betreuungs-LKW des BRK

§  2009: 1000,- € für Neubau einer Halle der Bereitschaft Kirchzell

§   2015: 9332,50 € für Digitalfunk für Führungsfahrzeuge

Parallel habe es von den THW-Ortsverbänden seit 2008 ebenfalls drei Anträge gegeben.

§  2010: 1500,- € für Wechsellader

§  2009: 1000,- € für Fahrzeug Helferverein

§  2015: 3000,- € Zuschuss Notstromaggregat, das noch unter Landrat Schwing entschieden worden sei

 

Die Verwaltung empfehle, den Weg über die pauschale Förderung weiter zu gehen. Wie man sehe, gebe es hier kein einheitliches Bild, das eine Richtlinie sinnvoll erscheinen lasse. In Unterfranken gebe es grundsätzlich in allen Landkreisen eine Pauschalförderung.

 

Kreisrat Weber spricht Kreisrat Reinhard an, dass er in sehr großer Ausführlichkeit dargestellt habe, dass der Presseartikel, den er selbst veröffentlicht habe, völlig falsch gewesen sei. Was Kreisrat Reinhard jetzt dargestellt habe, sei etwas ganz anderes, als in der Presse von seiner Seite behauptet worden sei. Der Artikel und der Antrag würden sich insgesamt widersprechen. Kreisrat Weber fordert die CSU auf, den Antrag zurückzunehmen und noch einmal zu überarbeiten. Er schlägt vor, den Punkt 9 wie vorgesehen zu beschließen. Er widerspricht Kreisrat Reinhards Aussage, dass der Kreisausschuss eine willkürliche Entscheidung getroffen habe, sondern der Kreisausschuss behandele freiwillige Leistungen, die im Einzelfall begründet seien und nach Sachlage entschieden werden würden. Das Ganze diene dazu, sehr unbürokratisch und sehr schnell zu handeln. Es handele sich immer um unterschiedliche Institutionen, die unterschiedlich von Bund oder Land gefördert würden. Dazu kämen Situationen im Katastrophenfall, die nicht vorhersehbar seien. Richtlinien seien dafür da, wenn vergleichbare Fälle kämen, dass man exakt danach handele. Dies sei in diesem Fall im Katastrophenschutz nicht der Fall, dass irgendetwas Gleiches oder sich ständig Wiederholendes käme. Solch ein Kriterienkatalog gebe es in ganz Bayern nicht. Kreisrat Weber betont, dass die SPD für die pauschale Förderung stimme.

 

Kreisrat Dr. Linduschka schließt sich der Schlussfolgerung von Kreisrat Weber an. Kreisrat Reinhard habe darüber geklagt, wie unübersichtlich alles gelaufen sei. So wie er heute die Situation dargestellt habe, habe er die Unübersichtlichkeit drastisch erhöht. Es habe keinen Sinn, alte Geschichten aufzuwärmen, weil man dann solche Fehler wie in der Presseerklärung finde, dass angebliche Freie Wähler, Grüne und FDP sich mit ihren Vorschlägen zur Erhöhung des Zuschusses überboten hätten. Kreisrat Dr. Linduschka sagt deutlich, dass die FDP und die Grünen überhaupt keine Förderung zu erhöhen gestellt hätten. Dann sei so ein Satz in der Zeitung so etwas von falsch, wie er es von der Zeitung nicht gewöhnt sei. Für so eine Falschaussage müsste man sich entschuldigen. Kreisrat Schwabs Aussage im Presseartikel, der Kreisausschuss hätte nach Wetterlage und Stimmung entschieden, sei ihm unverständlich. Man habe hier im Kreisausschuss als dem verantwortlichen Gremium eine Prüfung des Antrags konkret, ausführlich und verantwortungsbewusst durchgeführt und sei dann zum Beschluss gekommen. Es sei eine sinnvolle Entscheidung gewesen, die weder etwas mit dem Wetter noch mit der Stimmung zu tun gehabt hätte. Kreisrat Dr. Linduschka findet toll, dass jetzt allgemeine Zustimmung zu einer Erhöhung der Förderung gegeben sei. Er empfindet es als unglaublich, welche Scheingefechte mit Halb- und Unwahrheiten jetzt geführt würden. Die Aussage in der Pressemeldung, dass die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Hilfsorganisation im Katastrophenschutz sehr unterschiedlich seien, und auch die finanzielle Ausstattung aufgabenbezogen durch die zahlreichen Träger unterschiedlich aufgestellt sei, sei ein Beleg dafür, dass der Landkreis Miltenberg das nicht machen könne, was niemand mache, nämlich einen verbindlichen Kriterienkatalog aufzustellen. Man müsse als verantwortliches Gremium hier im Kreisausschuss jeweils nach Sachlage im engen Rahmen der freiwilligen Leistungen entscheiden. Genau das habe man getan. Er denkt, wenn das BRK jetzt auf 20.000,00 € Forderung käme und ursprünglich 30.000,00 € gefordert habe, dann sei ein Großteil des BRK mit diesem Beschluss zufrieden. Die Entscheidung sei gut gelaufen und es gebe keine effektive Alternative. Kreisrat Dr. Linduschka bittet die CSU-Fraktion, den Antrag zurückzuziehen, da er sinnlos sei.

 

Kreisrat Dr. Fahn bestätigt Kreisrat Dr. Linduschkas Aussagen.

Er merkt an, dass die Freien Wähler auch in dem Presseartikel dahingehend erwähnt seien, dass sie sich mit Vorschlägen überboten hätten, was er ausdrücklich zurückweise. In der Fraktion sei ausführlich über den Antrag gesprochen worden und sei grundsätzlich mit der Höhe einverstanden gewesen. Ihnen sei auch klar, dass es wichtig sei, zusammen mit dem Landrat und den anderen Fraktionen die Sache zu besprechen. Es dürfe nicht so kommen, dass jeder einen Zeitungsartikel veröffentliche, wo jeder etwas anderes fordere. Dies sei sehr kontraproduktiv. Deshalb hätten die Freien Wähler extra keinen Betrag genannt, was auch richtig und gut so gewesen sei. Im Artikel stünde auch, dass die CSU mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden sei. Wenn die CSU damit einverstanden sei, dann könne sie nicht gleichzeitig den Ergänzungsantrag stellen. Dies sei ein Widerspruch. Die Freien Wähler seien auch gegen die Bürokratie, deswegen sei der geforderte Kriterienkatalog viel zu bürokratisch und werde von den Freien Wählern abgelehnt.

 

Kreisrätin Münzel geht ebenfalls auf den Artikel ein, weil er nicht korrekt sei. „Wie Reinhard in einer am Dienstag verbreiteten Presseerklärung ausführt, würden die Fraktionen von Freien Wählern, Grünen und FDP sich nun in ihren Vorschlägen zur Erhöhung des Zuschusses überbieten, nachdem sie einer moderaten Anpassung des jährlichen freiwilligen Pauschalzuschusses an das Rote Kreuz Ende des letzten Jahres noch ihre Zustimmung verweigert hätten. Die CSU stehe für eine Erhöhung des Zuschusses und sei auch mit dem nun vorgelegten Vorschlag einverstanden, 15 Prozent des jährlichen Defizits, begrenzt auf 20.000.00 Euro zu übernehmen.“ Sie sage für die Grünen, dass sie sich niemals zu einer Erhöhung geäußert. Sie hätte das nicht getan bei dem Gespräch mit dem BRK damals in Kirchzell, es gebe auch keinen Zeitungsartikel oder eine sonstige Mitteilung ihrerseits, dass die Grünen gesagt hätten, man fordere eine Erhöhung. Sie hätte es redlich gefunden, wenn Kreisrat Reinhard gesagt hätte, dass es auch aus Reihen der CSU Kreistagsmitglieder gegeben habe, die damals in dieser nichtöffentlichen Sitzung nicht für diese Erhöhung gewesen seien. Dadurch wäre ein anderer Eindruck in der Zeitung entstanden. Wenn jemand den Artikel lese, der nicht beteiligt gewesen sei, habe man den Eindruck, die CSU sei für die Erhöhung gewesen, und alle anderen dagegen. Es sei richtig, dass sie das damals in der Diskussion sehr kritisch gesehen habe, weil sich ihr der Grund für diese Erhöhung nicht erschlossen gehabt hätte. Beim Gespräch aller Fraktionen mit dem BRK habe man sehr ausführlich in einer Powerpoint-Präsentation die Leistungen des BRK im Katastrophenschutz gezeigt bekommen. Auch wurde das Defizit des BRK genannt. In einem gemeinsamen Gespräch mit allen Fraktionen sei man dann zu der Auffassung gekommen, dass eine Erhöhung stattfinden solle. Sie sei diejenige gewesen, die auch dem THW etwas zukommen lassen wollte, weil sie auch Katastrophenschutz machten. Da habe sie keine Befürworter bekommen. Als konstruktiver Mensch trage sie die Entscheidung mit. Wenn man nun den Antrag der CSU beschließe, müsse man zuerst einen Kriterienkatalog erstellen, um dann Förderrichtlinien zu erlassen. Daher stelle sich für sie die Frage, ob man weiter pauschal fördere oder einen neuen Weg beschreite. Wenn die CSU der Meinung sei, dass pauschale Förderung nicht richtig sei, dann dürfte sie allerdings heute auch nicht diesem pauschalisierten Beschluss zustimmen. Ihres Erachtens könnten beide Wege gegangen werden. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen unterstützen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Landrat Scherf betont noch einmal ausdrücklich, dass jede/r Kreisrat/Kreisrätin das Recht habe, aufgrund eigener Erwägungen auch einen Vorschlag der Verwaltung abzulehnen. Seine Aufgabe als Landrat nach der Dezembersitzung sei es nur gewesen, dem BRK zu kommunizieren, dass die Förderung abgelehnt worden sei. Dies habe er weitaus defensiver getan, als es jetzt Kreisrat Reinhard tue. Er habe gegenüber dem BRK lediglich darauf hingewiesen, dass die Mehrheit im Kreisausschuss das zu der Zeit nicht gewollt hätte, weil sie inhaltlich nicht überzeugt gewesen sei. Er habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die persönliche Entscheidung eines jeden einzelnen Kreisrates oder Kreisrätin gewesen sei. Daraus sei die Informationsoffensive des BRK mit dem Gesprächsangebot an alle sieben Fraktionen entstanden. Eigentlich sei das alles ein sehr positiver Weg gewesen. Die Kreistagsfraktionen hätten sich beim BRK informiert, ein Bild gemacht, alles sei transparent gemacht worden, die Fraktionen hätten sich untereinander ausgetauscht und gemeinsam einen Konsens gefunden, der dem BRK in seiner Leistung für den Katastrophenschutz und auch des großen ehrenamtlichen Engagements gerecht werde.

 

Kreisrat Reinhard sagt, er habe bei den zahlreichen Wortbeiträgen viele Verdrehungen gehört und er habe einiges in den Mund gelegt bekommen, außer von Kreisrätin Münzel, deren Beitrag inhaltlich und von der Abfolge gepasst habe. Es sei nichts Ungewöhnliches, dass man für Zuschussanträge Kriterien festlege, woran man einen Zuschuss festmache. Dies würden alle Gemeinden in ihrem Rahmen auch nicht anders machen, auch im Bereich von Sicherheitsfragen und Feuerwehr. Man könne natürlich nicht alle über einen Kamm scheren. Er betont noch einmal, dass der Antrag in die Zukunft gerichtet sei, damit man sich darüber Gedanken mache, was als Kriterien herangezogen werde, was man wirklich fördern wolle, was Möglichkeiten seien, wo man sage, dafür sei der Landkreis bereits, freiwillige Leistungen auszugeben. Dies sei in anderen Feldern auch nicht anders. Dieser Kriterienkatalog diene dann als Grundlage für Förderrichtlinien. Was als Ergebnis dabei herauskomme, sei völlig offen. Sein Problem sei, dass Kreisrat Weber gefordert habe, dass die CSU-Fraktion den Antrag zurückstelle, weil Verknüpfungen hergestellt worden seien, die sie genau nicht wollten. Die CSU unterstütze den Vorschlag der Verwaltung ausdrücklich.

 

Kreisrat Reinhard zieht den Antrag zurück. Die CSU-Fraktion tue dies nicht, weil sie der Meinung sei, dass er nicht richtig sei, sondern sie werde ihn später, getrennt von der Erhöhung der Förderung für den BRK, erneut stellen.

 

Kreisrat Fieger merkt an, dass es zu begrüßen sei, dass dieser Punkt heute öffentlich sei. Er sagt ausdrücklich, dass dies damals moniert, aber nicht berücksichtigt worden sei. Auf die nichtöffentliche Tagesordnung gehörten laut Geschäftsordnung nur Grundstücksangelegenheiten, Vergabe von Bau- und sonstigen Aufträgen, Personalangelegenheiten, Sparkassenangelegenheiten und Steuerangelegenheiten. Zuschussanträge gehörten seiner Meinung nach auf die öffentliche Tagesordnung. Die CSU-Fraktion ziehe deswegen den Antrag zurück, weil in der Diskussion und in den Wortmeldungen eine Verknüpfung hergestellt werde, die die Fraktion nicht haben wolle. Die CSU unterstütze eindeutig diesen Konsensantrag, der auf eine Art und Weise zustande gekommen ist, die zu begrüßen ist. Es seien die Fraktionen beim BRK gewesen, um sich zu informieren, wie die Sachlage sei. Deswegen sei der Vorschlag endlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Zu Landrat Scherf sagt er, dass es ein Schreiben von Landrat Scherf vom 4.November 2015 an den BRK Kreisverband gebe zum Thema Notfallplan Asyl – Notunterkunft Miltenberg – Ihr Schreiben vom 9. Oktober 2015. In diesem Schreiben habe sich der Landrat für den Inhalt des Schreibens bedankt wie auch für die unglaubliche Anzahl von 4.000 geleisteten Stunden ehrenamtlicher Helferinnen und Helfersarbeit bei der Umsetzung des Notfallplanes und er mit den Worten schließe, zudem werde ich die im Rahmen des Intelligenten Sparens erfolgte Kürzung des Zuschusses rückgängig machen. Dies sei gegen Vorgängerlandrat und Vorgängermehrheiten gerichtet, die seinerzeit im Jahr 2004 den Zuschussantrag des Roten Kreuzes gekürzt hätten und Landrat Scherf treffe mit markigen Worten diese Aussage. In dem Zusammenhang vermisse Kreisrat Fieger das Engagement seit der Kreisausschusssitzung, wo es darum gegangen sei, den Zuschussantrag zu erhöhen, dass er gesagt hätte, Kollegen, es gebe hier ein Schreiben von mir an das BRK. Ich habe mich gegenüber dem Roten Kreuz dafür stark gemacht, dass diese Verminderung rückgängig gemacht wird und jetzt wäre die Gelegenheit, das Ganze so zu realisieren, wie er es angekündigt habe, nämlich, den Zuschuss zu erhöhen. Dies sei seine Kritik.

 

Landrat Scherf erwidert, dass er sich in der Sitzung dafür stark gemacht habe. Kreisrat Fieger stelle mit der Kritik an der Vergangenheit für sich selbst eine Verknüpfung her, was man nicht herstellen müsse. Landrat Scherf habe, beeindruckt von dem, was das BRK leiste, und auch bezugnehmend auf ein Gespräch mit ihm und dem Vorsitzenden Dr. Rothaug, das so angekündigt. In dem Moment sei er sich dessen nicht bewusst gewesen, dass er den Kreisausschuss fragen müsse. Den Schaden habe doch nur er persönlich. Er habe dem BRK gesagt, dass er es für richtig halte bzw. er werde das rückgängig machen. Danach habe er sogar noch gegenüber dem BRK das Gremium in Schutz genommen dafür. Er habe ganz klar gesagt, das sei die sachliche Abwägung und Entscheidung jedes einzelnen Kreisrates und jeder einzelnen Kreisrätin gewesen sei.

 

Landrat Scherf betont, Richtlinien machen Sinn bei wiederkehrenden, gleichartigen oder ähnlichen Vorgängen, was man in diesem Fall nicht habe.

 

Kreisrat Zöller richtet die Bitte an Landrat Scherf, dass er weiterhin die Angelegenheit so weiterführe, dass er vielleicht aus Versehen Zusagen mache, aber dann doch den Kreisausschuss und den Kreistag entscheiden lasse. Kreisrat Zöller wünsche sich nämlich keine Basta-Politik.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung