Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Jahresabschluss 2014 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2016 KA/004/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
für 2014 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3
der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2014 des Landkreises Miltenberg.
Frau Hörnig berichtet anhand beiliegender Präsentation,
dass der Jahresabschluss 2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden sei.
Nach Art. 88 Landkreisordnung könne nach Durchführung der örtlichen Prüfung und
der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt
werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung am 29.06.2016 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2014 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.