Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Information: Schließung der Übergangseinrichtung Casa Ninos zum 31.08.2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2016   KA/004/2016 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Rätz trägt den Beschluss des Kreisausschusses vom 07.09.2015 vor: „Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Plätze zur Aufnahme und Betreuung der dem Landkreis zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Wohngruppen, Übergangslösungen und in Notunterkünften in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe oder anderen Personen zu schaffen, wenn nicht anders möglich in Eigenregie mit eigenem Personal.“

 

Aufgrund der sich zunehmend normalisierenden Lage bei Aufnahme von umF und freien Kapazitäten bei der AWO könne die Überganglösung im Schafhof in Sommerau zum 31.08.2016 beendet werden. Hierzu seien sowohl der Beherbergungsvertrag (Mietverhältnis) als auch der Leistungsvertrag (Betreuung und Unterbringung) mit Casa Ninos (vormals Casa Flueki) im Schafhof in Sommerau fristgerecht gekündigt worden.

 

Die dort betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) werden ab dem 01.09.2016 im ehemaligen Schullandheim im Burgweg 58 in Miltenberg (Leistungsvertrag mit der AWO) weiter betreut.

 

Der Zeitpunkt sei insbesondere so gewählt worden, dass der Umzug der umF in der Ferienzeit von statten geht, um hier zusätzliche Belastungen während der Schulzeit auszuschließen. Zudem werde der Übergang von Casa Ninos zur AWO pädagogisch schrittweise begleitet, um jungen Menschen, die bereits Entwurzelung erfahren haben, einen bestmöglichen qualitativ-pädagogischen Wechsel zu ermöglichen.

 

Die Heimleitung von Casa Ninos sei rechtzeitig informiert worden, um hier auch direkte sozialverträgliche Schritte in Richtung der Belegschaft gehen zu können. Es bestehe direkter Kontakt mit der AWO wegen der Übernahme von Personal. Hiermit solle in diesem Wechsel der Unterbringung ebenfalls möglichst personelle Kontinuität im Vertrauens- und Bezugsverhältnis zwischen Fachkräften und betreuten jungen Menschen aufrechterhalten werden.

 

Durch die Maßnahme würden ab dem 01.09.2016 Mietkosten in Höhe von 9.000,- Euro monatlich eingespart werden.

 

Kreisrat Dr. Linduschka möchte wissen, warum der Standort Sommerau geschlossen werde.

 

Herr Rätz antwortet, dass zwei Einrichtungen vom vertraglichen Rahmen her hätten geschlossen werden können. Da in Sommerau eine kürzere Kündigungsfrist gewesen sei, habe man sich dafür entschieden.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung