Tagesordnungspunkt
TOP Ö 13: Jahresabschluss 2014 – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2016 KA/004/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 4.913.606,73 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Herr Krämer trägt vor, dass im Rahmen der Feststellung des
Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden sei. Ein
Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags
benötigt werde, sei nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder
der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stünden
in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der
Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei
Jahren könnten Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet
werden.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag sei nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage betrage momentan 3,3 Mio. €.