Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Jahresabschluss 2014 – Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2016   KA/004/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 4.913.606,73 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Herr Krämer trägt vor, dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden sei. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt werde, sei nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stünden in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren könnten Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag sei nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage betrage momentan 3,3 Mio. €.

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