Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Errichtung einer zweiten Bushaltestelle an der Staatl. Berufsschule Miltenberg-Obernburg, Standort Obernburg; Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.06.2016   BAUV/003/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s,

 

die für die Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle in der Berufsschulstraße erforderlichen Flächen auf dem Flurstück 4011 in Obernburg zur Verfügung zu stellen, wobei die Verkehrssicherungspflicht von der Stadt Obernburg übernommen werden soll.


Herr Wosnik berichtet, dass im Rahmen eines vom Elternbeirat initiierten Runden Tisches „Schultransport“ von der Elternschaft ein Missstand im Bereich des Schultransportes an den Schulen in Obernburg aufgezeigt worden sei.

 

An der Berufsschulstraße erde im Rahmen des Schülertransportes die Haltestelle Berufschulstraße nicht von einem, sondern von mindestens zwei Bussen gleichzeitig angefahren.

 

Dadurch entstünden für die Schüler gefährliche Situationen durch Drängeln vor der Bustür. Diese ließen sich nur durch eine seitens der Schule auszuführenden Aufsicht während der Abfahrtszeiten lindern.

 

Ein Vororttermin, an dem Herr Roos vom Ordnungsamt Obernburg, Frau Schönig und Herr Müller von der VU und der Kreisbaumeister teilgenommen hätten, hätten die Bedenken der Elternschaft bestätigt.

 

Als bauliche Lösung an der Berufsschulstraße sei die Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle angesehen worden.

 

Hierzu sei es notwendig, die Einfriedung des landkreiseigenen Grundstücks 4011 in Richtung Berufschulgebäude zu versetzen. Ferner müsse eine Birke an der Ecke Berufsschulstraße / Dekaneistraße gefällt werden. Der Landkreis müsse ferner für den erforderlichen Rückstauraum einen Teil seines Grundstücks zur Verfügung stellen.

 

Die Maßnahme werde durch die Stadt Obernburg durchgeführt. Die Stadt Obernburg müsse auch die Verkehrssicherungspflicht für die Bushaltestelle übernehmen.

 

Vom Landkreis würden die Flächen zur Verfügung gestellt.

 

Eine weitere Beteiligung des Landkreises in Form einer Förderung oder eines Zuschusses werde zurzeit geprüft.

 

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Linduschka erklärt Herr Wosnik, dass das Grundstück der bestehenden Bushaltestelle damals vom Landkreis an die Stadt Obernburg verkauft worden sei. Er empfehle allerdings, die Fläche für die neue Bushaltestelle nicht zu veräußern, weil noch nicht feststehe, ob diese teilweise eventuell beim Umbau der Berufsschule Obernburg noch benötigt werden würden.

 

Kreisrat Schüßler empfehlt, das Grundstück zu veräußern, da man sich dann nicht um die Verkehrssicherungspflicht kümmern müsse.

Herr Wosnik antwortet, dass es das Ziel sei, unabhängig vom Verkauf die Verkehrssicherungspflicht mit der Stadt Obernburg zu regeln. Die einfache Variante sei natürlich, das Grundstück zu verkaufen, weil dadurch alles über den Verkauf geregelt sei. Die insgesamt etwas günstigere Variante sei, die Fläche zur Verfügung zu stellen, da im Rahmen der Freianlagengestaltung noch eine Konzeption benötigt werde, die für die Zukunft greife. Die anderen Haltepunkte seien vorwiegend in der Dekaneistraße, d.h. es müsse jetzt angegangen werden, wenn im nächsten Schritt die Sporthalle und die Freianlagen der Schule angegangen werden. Dabei könne sich durchaus ergeben, dass es dann noch andere Haltepunkte gebe. Deshalb sei die Überlegung, die Fläche nicht sofort herzugeben.

 

Kreisrat Scholtka möchte wissen, ob generell die Kommune für die Verkehrssicherungspflicht für die Bushaltestelle speziell an der Schule zuständig sei.

Herr Wosnik erklärt, dass die neue Bushaltestelle eine öffentliche Haltestelle sei und keine Haltestelle für die Schule. Daher sei die Stadt Obernburg zuständig.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung