Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Erweiterung der Zusammensetzung des Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.06.2016 JHA/004/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h
l u s s:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme des Vorsitzenden
des Beirates zur Jugendsozialarbeit in den „Beratenden und Begleitenden
Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme des
Kreisjugendpflegers aus dem Bereich der Kommunalen Jugendarbeit in den
„Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“.
3. Weitere sachkundige Personen können themenbezogen in den „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ hinzugezogen werden.
Landrat Scherf trägt vor, dass der
Jugendhilfeausschuss einen Fachausschuss Jugendhilfeplanung („Beratender und
Begleitender Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ bilde. Dieser Unterausschuss des
Jugendhilfeausschusses erarbeite übergeordnete Strategieziele für jede
Legislaturperiode. Diese kinder-, jugend- und familienpolitischen Leitlinien
für die aktuelle Kreistagsperiode werden daraufhin im Jugendhilfeausschuss und
anschließend im Kreistag beschlossen. Sie dienen als Orientierungsrahmen für
die einzelnen Jahresplanungen (jährliche Schwerpunktplanungen) einer
Legislaturperiode.
Laut Beschluss des
Jugendhilfeausschusses des Landkreises Miltenberg vom 28.05.2014 setzt sich der
„Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ für die
Legislaturperiode 2014 bis 2020 wie folgt zusammen:
• Frau
Ingrid Ballmann (CSU)
·
Frau
Sonja Dolzer-Lausberger (CSU)
·
Herr
Dr. Hans Jürgen Fahn (FW)
·
Herr
Karlheinz Paulus(SPD)
·
Herr
Ansgar Stich (Grüne)
• ein/e
Vertreter/in der evangelischen Kirche
• ein/e
Vertreter/in der katholischen Kirche
• ein/e
Vertreter/in des Kreisjugendrings
• eine
weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe
• die/der
Jugendhilfeplaner/in
• die/der
Jugendamtsleiter/in als Vorsitzende/r
Die/der
Integrierte Sozialplaner
Der Beirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen
sowie die Kommunale Jugendarbeit seien zwei Institutionen, deren fachliche
Kompetenz in den Ausschuss mit einfließen sollte.
Deshalb schlage die Verwaltung vor, diese
bewährte Zusammensetzung durch den Vorsitzenden des Beirates zur
Jugendsozialarbeit an Schulen, Herrn Stefan Adams, sowie durch den
Kreisjugendpfleger aus dem Bereich der Kommunalen Jugendarbeit, Herrn Helmut
Platz, zu ergänzen.
Weiterhin werde vorgeschlagen, weitere sachkundige Personen themenbezogen in den „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ hinzuziehen zu können.