Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Nachbenennung eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss für Herrn Dr. Schüßler, bisheriger Leiter der Erziehungsberatungsstelle

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2016   KT/003/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird für den aus der Erziehungsberatungsstelle ausgeschiedenen bisherigen Leiter, Herrn Dr. Stefan Schüßler, nach Benennung durch den Träger, den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V., sein Nachfolger, Herr Peter Winkler, bestellt.


Landrat Scherf trägt vor, dass mit Beschluss des Kreistages vom 12.05.2014 der Leiter der Erziehungsberatungsstelle, Herr Dr. Stefan Schüßler, als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen worden sei.

 

Wie der Presse bereits zu entnehmen gewesen sei,  und der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. mit E-Mail vom 02.05.2016 mitgeteilt habe, sei Herr Dr. Schüßler dort zum 30.04.2016 ausgeschieden. Neuer Leiter der Erziehungsberatungsstelle sei Herr Peter Winkler, der in der E-Mail gleichzeitig als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss benannt worden sei. Frau Reinhild Reuter solle – wie im Kreistag am 12.05.2014 beschlossen – weiterhin die Stellvertreterin bleiben.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg vom 18.12.2015 und § 3 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg vom 06.05.1996 in der Fassung vom 02.05.2008 gehöre eine Fachkraft, die in der Beratung im Sinne des § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) tätig sei, dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied nach Art. 19 AGSG an.

 

Nach § 34 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag sei nach Art. 19 Abs. 2 AGSG ein Ersatzmitglied zu benennen, wenn ein beratendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit ausscheide. Dieses werde nach Art. 19 Abs. 2 Satz 2 AGSG von der Beratungsstelle benannt, die Aufgaben im Sinn des § 28 SGB VIII wahrzunehmen.

 

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt würden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Kreistages bestellt.

 

Nachdem Herr Peter Winkler als neuer Leiter der Erziehungsberatungsstelle und Nachfolger von Herrn Dr. Stefan Schüßler vom Träger der Erziehungsberatungsstelle, dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V., als neues beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses benannt worden sei, sei nun seine Bestellung durch den Kreistag erforderlich.

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