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TOP Ö 7: Beschluss: Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schneeberg und dem Landkreis Miltenberg zur Einleitung des Straßenwassers in die gemeindliche Kanalisation (1. Teilbereich), OD Schneeberg, MIL 09

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2016   KT/003/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistages fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Schneeberg über einen Kostenbeitrag des Landkreises für die Einleitung des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation (1. Teilbereich), OD Schneeberg Kreisstraße MIL 09 zuzustimmen.


Herr Wosnik berichtet, dass die Gemeinde Schneeberg im Bereich der Ortsdurchfahrt Schneeberg im Zuge der Kreisstraße MIL 09, Abschnitt 100, Station 0,075 bis Station 0,177, die bestehende Kanalisation, die auch der Entwässerung dieser Straße diene, im Inliner-Verfahren instandsetze.

 

Die Gemeinde Schneeberg sei für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig.

Das Ingenieur-Büro Eilbacher aus Miltenberg habe im Auftrag der Gemeinde die Planunterlagen gefertigt und werde auch die Aufgabe der Bauleitung wahrnehmen.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien sei hierzu eine entsprechende Ausbau-Vereinbarung zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen.

 

Die vorliegende Ausbauvereinbarung regele die Bau- und Unterhaltungslast für „die bauliche Instandsetzung (im Inliner-Verfahren) und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 9, OD Schneeberg (1. Teilbereich)“.

 

Die Straßenbauverwaltung beteilige sich an den Kosten der Herstellung der gemeindlichen Kanalisation einschließlich der Straßeneinläufe in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzuwenden wäre, nach Maßgabe der im § 4 geregelten Inhalte.

 

In dieser Vereinbarung werde ein vorläufiger Kostenbeitrag ermittelt, der mit 9.975,- € berechnet worden sei. Der endgültige Kostenbeitrag werde nach der Bauausführung durch gemeinsames örtliches Aufmaß ermittelt. Dieser Kanalkostenbeitrag werde im Kreisstraßenhaushalt 2017 eingestellt.

 

Die Gemeinde hole rechtzeitig vor der Ausschreibung die Zustimmung der Straßenbauverwaltung zum Bauentwurf, zum Bauzeitenplan und zu den Verdingungsunterlagen für die genannte Baumaßnahme ein.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Schneeberg über die hier beschriebene Vereinbarung liege noch nicht vor. Die Sitzung des Gemeinderates habe am 06.04.2016 stattgefunden.

 

Die technische Verwaltung des Landratsamtes und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg würden empfehlen, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr habe dem Kreistag in seiner Sitzung am 7. April 2016 einstimmig empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen.

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