Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Beschluss: Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schneeberg und dem Landkreis über die Erneuerung eines Teilbereiches der OD Schneeberg, MIL 09
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.05.2016 KT/003/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wosnik berichtet, dass die Gemeinde
Schneeberg die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung
durchführe. Hierbei plane die Gemeinde, die Kreisstraße MIL 09 im Zuge von Sanierungsarbeiten
am gemeindlichen Kanal- und Wasserleitungsnetz innerhalb der
Ortsdurchfahrtsgrenzen von Schneeberg auszubauen.
Die Gemeinde Schneeberg sei für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Bestimmte Teile würden, wie in der Vereinbarung geregelt, im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung vergeben werden.
Das Ingenieurbüro Eilbacher aus Miltenberg habe im Auftrag der Gemeinde die Planunterlagen gefertigt und werde auch die Aufgabe der Bauleitung wahrnehmen. Insbesondere die Ausführungsplanung sei mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg abzustimmen.
Im Kreisstraßenhaushalt 2016 seien 180.000,- € für die Maßnahme eingeplant.
Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien sei hierzu eine entsprechende Ausbau-Vereinbarung zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen. Die vorliegende Ausbauvereinbarung regele u.a. die Abrechnung, die Kostenbeteiligung und die Bau- und Unterhaltungslast.
Der Kreisstraßenabschnitt werde auf eine Länge von ca. 211m ausgebaut.
Mit der Vereinbarung über „den Ausbau der Kreisstraße MIL 9 in der Ortsdurchfahrt Schneeberg, (Teilbereich)“ werde u.a. die Kostenverteilung der Maßnahme geregelt. Im § 3 sei die Aufteilung zwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltung beschrieben.
Die Straßenbauverwaltung vergüte der Gemeinde die Übernahme der Planung, der Bauleitung und der sonstigen Verwaltungsaufgaben mit 5 v.H. der auf die Straßenbauverwaltung entfallenden Baukosten einschließlich Mehrwertsteuer ohne Grunderwerb.
Mit Schreiben vom 08.03.2016 habe die Regierung von Unterfranken die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme nach Art. 2 BayGVFG festgestellt. Die Bezuschussung erfolge in Form eines Festbetrages. Die Höhe der Zuwendung werde auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses festgesetzt.
Die Zustimmung der Gemeinde Schneeberg über die hier beschriebene Vereinbarung liege noch nicht vor. Die Sitzung des Gemeinderates habe am 06.04.2016 stattgefunden.
Die technische Verwaltung des Landratsamtes und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg würden empfehlen, der Vereinbarung zuzustimmen.
Der Ausschuss für Bau und Verkehr habe dem Kreistag in seiner Sitzung am 7. April 2016 einstimmig empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen.