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TOP Ö 6: Beschluss: Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis über die Änderung der höhengleichen Kreuzung im Zuge der MIL 22

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2016   KT/003/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistages fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreistag beschließt die Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg über die Änderung der höhengleichen Kreuzung im Zuge der Kreisstraße MIL 22.


Herr Wosnik trägt vor, dass die Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und dem Landkreis Miltenberg die Änderung der höhengleichen Kreuzung „Römerstraße“, „Hauptstraße“, „Waldweg“ und “Großwallstädter Straße“ im Zuge der Kreisstraße MIL 22 in Niedernberg betreffe.

 

Im Zuge des Sanierungskonzeptes der Gemeinde Niedernberg solle auch der Kreuzungsbereich am sogenannten „Rosengärtchen“ neu gestaltet werden. Die Ausführung sei noch für 2016 eingeplant.

 

Die Gemeinde Niedernberg übernehme die Koordinierungs- und Planungsleistungen der Maßnahme. Das Ingenieurbüro Jung aus Kleinostheim habe im Auftrag der Gemeinde die Planunterlagen gefertigt und werde auch die Aufgabe der Bauleitung wahrnehmen. Im Kreisstraßenhaushalt 2016 seien 300.000 € für die Maßnahme eingeplant.

 

Im Zuge der Gesamtmaßnahme würden der gemeindliche Kanal und die Wasserversorgung durch die Gemeinde erneuert bzw. instandgesetzt werden.

 

Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz und den Straßenkreuzungsrichtlinien seien hierzu entsprechende Ausbau-Vereinbarungen zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen. Die vorliegende Ausbauvereinbarung regele u.a. die Abrechnung, die Kostenteilung und die Bau- und Unterhaltungslast.

 

Die kreuzungsbedingten Kosten würden entsprechend Art. 32 Abs. 4 Satz 1 BayStrWG im Verhältnis der Fahrbahnbreiten, der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste, geteilt werden.

Das Kostenteilungsverhältnis betrage nach den Planunterlagen und örtlichen Festlegungen für die Gemeinde 52,33 % und für den Landkreis 47,67 %.

 

Außerdem vergüte der Landkreis der Gemeinde für Planung und Bauleitung 5 % der auf den Landkreis entfallenden kreuzungsbedingten Grunderwerbs- und Baukosten einschl. MwSt.

 

Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sei ein ggf. notwendiger Kanalkostenbeitrag für die Einleitung des Straßenwassers bei Erneuerung des gemeindlichen Kanals. Dies wäre ggf. noch in einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zu regeln.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg habe der Vereinbarung einschließlich der Kostenaufteilung in der Sitzung am 16.02.2016 zugestimmt.

 

Die technische Verwaltung des Landratsamtes und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg würden empfehlen, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr habe in seiner Sitzung am 07.06.2016 dem Kreistag einstimmig empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen.

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