Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Gründung einer Kinderschutzgruppe am Klinikum Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.05.2016 JHA/002/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Appel berichtet, dass in den letzten
Jahren durch die KoKis, die Landgerichtsärztin Frau Schäfer und die Klinik für
Kinder- und Jugendmedizin Aschaffenburg erste Strukturen für eine
Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen geschaffen worden sei.
Noch immer gebe es eine nicht unerhebliche
Dunkelziffer von Kindern und Jugendlichen, die mit Spuren von Misshandlung,
Vernachlässigung und sexueller Gewalt in Kliniken unserer Region aufgenommen
und behandelt würden und mangels vorhandenen Strukturen, Fachwissen und Vernetzungen
nicht den erforderlichen Hilfen und Unterstützungssystemen zugeführt werden
könnten.
Kinder, die in der Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin Aschaffenburg eingewiesen würden, würden bei Verdacht auf
Misshandlung nach einem festen Schema untersucht. Derzeit beruhe diese Zusammenarbeit
jedoch weitgehend auf dem Engagement einzelner Personen und ist rein informell.
Um das interdisziplinäre Vorgehen bei
Kindeswohlgefährdung nachhaltig zu stärken und die Zusammenarbeit effektiver zu
gestalten, sei ein koordiniertes und standardisiertes Vorgehen bei
Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem
Missbrauch dringend erforderlich.
Eine solche Möglichkeit biete die
Einrichtung einer Kinderschutzgruppe.
Was ist unter
einer Kinderschutzgruppe zu verstehen?
·
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Kliniken der
Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
·
Die verbindliche Gründung der Gruppe durch eine
vertragliche Vereinbarung zwischen dem Klinikum Aschaffenburg und den
Jugendämtern der drei Gebietskörperschaften.
·
Eine feste Personengruppe bestehend aus
Mitarbeitern der verschiedenen Kliniken sind Mitglieder der Kinderschutzgruppe.
Sie erwerben und vertiefen Kompetenzen, Erfahrungen in Diagnostik und in Einschätzungen
von Kindeswohlgefährdungen.
·
Die Einbeziehung von Pflegepersonal und
Sozialdienst.
·
Die Etablierung einer Koordinationsstelle für die
Kinderschutzgruppe (1/2 Stelle SozialpädagogIn o.ä.) an der Klinik für Kinder-
und Jugendmedizin Aschaffenburg.
·
Die verbindliche Einführung von
Untersuchungsstandards und Dokumentationsmaterialien in allen Verdachtsfällen.
·
Regelmäßige Auswertungsgespräche, Weiterbildungen
und Möglichkeit der Supervision für die Gruppe.
Die Landgerichtsärztin beim Landgericht Aschaffenburg, Frau Schäfer,
habe mit Schreiben vom 04.03.2016 an den Oberbürgermeister und die beiden
Landräte der Region die Gründung einer Kinderschutzgruppe am Klinikum
Aschaffenburg angeregt.
Darin würden jährliche Kosten in Höhe von ca. 45.000,-- € angenommen.
Die drei Jugendamtsleitungen der Region hätten sich diesbezüglich am 25. April 2016 zu einem jugendamtsinternen Vorgespräch in Aschaffenburg getroffen.