Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gründung einer Kinderschutzgruppe am Klinikum Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.05.2016   JHA/002/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Jugendhilfeverwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit den beteiligten Jugendämtern, der Kinderklinik und der Landgerichtsärztin zu führen mit dem Ziel, eine Kinderschutzgruppe einzurichten.


Frau Appel berichtet, dass in den letzten Jahren durch die KoKis, die Landgerichtsärztin Frau Schäfer und die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Aschaffenburg erste Strukturen für eine Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen geschaffen worden sei.

 

Noch immer gebe es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer von Kindern und Jugendlichen, die mit Spuren von Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Gewalt in Kliniken unserer Region aufgenommen und behandelt würden und mangels vorhandenen Strukturen, Fachwissen und Vernetzungen nicht den erforderlichen Hilfen und Unterstützungssystemen zugeführt werden könnten.

 

Kinder, die in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Aschaffenburg eingewiesen würden, würden bei Verdacht auf Misshandlung nach einem festen Schema untersucht. Derzeit beruhe diese Zusammenarbeit jedoch weitgehend auf dem Engagement einzelner Personen und ist rein informell.

 

Um das interdisziplinäre Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung nachhaltig zu stärken und die Zusammenarbeit effektiver zu gestalten, sei ein koordiniertes und standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch dringend erforderlich.

 

Eine solche Möglichkeit biete die Einrichtung einer Kinderschutzgruppe.

 

Was ist unter einer Kinderschutzgruppe zu verstehen?

·         Die Zusammenarbeit der verschiedenen Kliniken der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.

·         Die verbindliche Gründung der Gruppe durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Klinikum Aschaffenburg und den Jugendämtern der drei Gebietskörperschaften.

·         Eine feste Personengruppe bestehend aus Mitarbeitern der verschiedenen Kliniken sind Mitglieder der Kinderschutzgruppe. Sie erwerben und vertiefen Kompetenzen, Erfahrungen in Diagnostik und in Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen.

·         Die Einbeziehung von Pflegepersonal und Sozialdienst.

·         Die Etablierung einer Koordinationsstelle für die Kinderschutzgruppe (1/2 Stelle SozialpädagogIn o.ä.) an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Aschaffenburg.

·         Die verbindliche Einführung von Untersuchungsstandards und Dokumentationsmaterialien in allen Verdachtsfällen.

·         Regelmäßige Auswertungsgespräche, Weiterbildungen und Möglichkeit der Supervision für die Gruppe.

 

Die Landgerichtsärztin beim Landgericht Aschaffenburg, Frau Schäfer, habe mit Schreiben vom 04.03.2016 an den Oberbürgermeister und die beiden Landräte der Region die Gründung einer Kinderschutzgruppe am Klinikum Aschaffenburg angeregt.

Darin würden jährliche Kosten in Höhe von ca. 45.000,-- € angenommen.

Die drei Jugendamtsleitungen der Region hätten sich diesbezüglich am 25. April 2016 zu einem jugendamtsinternen Vorgespräch in Aschaffenburg getroffen.

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