Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Die zukünftige Konzeptionierung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 04.05.2016 JHA/002/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die
Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das vorgelegte Konzept einer
dynamischen, bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Aufnahme der Fachkraft für integrierte Sozialplanung in den „Beratenden und
Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“.
3. Der Jugendhilfeausschuss benennt für den
„Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ Herrn Karlheinz
Paulus für den ausgeschiedenen Kreisrat Thomas Gareus.
4. Der Jugendhilfeausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Herr Vogt, Leiter der Berufsbildungsstätte Himmelthal, als Nachfolger für Frau Schmidt-Hartig vom Stiftungsamt Aschaffenburg als weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe in den „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ nachrückt.
Herr Hodapp trägt zur zukünftigen Konzeptionierung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Miltenberg vor wie folgt:
Sachstand
Jugendhilfeplanung:
Die folgenden Teilpläne der
Jugendhilfeplanung liegen vor:
·
Jugendhilfeplan
„Allgemeiner Teil“ (1998)
·
Teilplan
1: Jugendarbeit – Jugendsozialarbeit (2007)
·
Teilplan
2: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1998)
·
Teilplan
3: Förderung der Erziehung in der Familie (1998)
·
Teilplan
4: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (1998)
·
Teilplan
5: Hilfe zur Erziehung - Hilfe für junge Volljährige - Adoptionsvermittlung
(1998)
·
Teilplan
6: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die von seelischer
Behinderung bedroht oder betroffen sind (2004)
·
Teilplan
7: Trennungs- und Scheidungsberatung und Mitwirkung in Verfahren vor den
Familiengerichten (1998)
·
Teilplan
8: Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (1998)
Die
einzelnen Ablaufschritte der zukünftigen Planungspraxis im Rahmen der
Jugendhilfeplanung gemäß dem Konzept der dynamischen, bedarfsorientierten
Jugendhilfeplanung
Schritt 1:
Strategische
Planung durch kinder-, jugend- und familienpolitische Legislaturleitlinien
Der Jugendhilfeausschuss bildet einen
Fachausschuss Jugendhilfeplanung („Beratender und Begleitender Ausschuss zur
Jugendhilfeplanung“[1]).
Dieser Unterausschuss des Jugendhilfe-ausschusses erarbeitet übergeordnete
Strategieziele für jede Legislaturperiode. Diese kinder-, jugend- und
familienpolitischen Leitlinien für die aktuelle Kreistagsperiode werden
daraufhin im Jugendhilfeausschuss und anschließend im Kreistag beschlossen. Sie
dienen als Orientierungs-rahmen für die einzelnen Jahresplanungen (jährliche
Schwerpunktplanungen) einer Legislaturperiode.
[1] Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Miltenberg vom 28.05.2014 setzt sich der „Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ wie folgt zusammen:
• Frau Ingrid Ballmann (CSU)
· Frau Sonja Dolzer-Lausberger (CSU)
· Herr Dr. Hans Jürgen Fahn (FW)
· Herr Thomas Gareus (SPD) (Kreistagsmandat niedergelegt)
· Herr Ansgar Stich (Grüne)
• ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche
• ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche
• ein/e Vertreter/in des Kreisjugendrings
• eine weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe
• die/der Jugendhilfeplaner/in
• die/der Jugendamtsleiter/in als Vorsitzende/r
Information zur Zusammensetzung des
„Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“
Herr Winkler hat im Frühjahr 2014
Kontakt zu Frau Schmidt- Hartig, Leiterin des Stiftungsamts und
Vertreterin des Gymnasiumsfonds Aschaffenburg, aufgenommen mit der
Fragestellung, ob sie für die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes als sozial
erfahrene Person beratend zur Verfügung stehen würde. Dies konnte sie sich zu
diesem Zeitpunkt gut vorstellen, musste jedoch am 22. April 2016
mitteilen, dass sie nunmehr wegen anderer wichtiger Tätigkeiten dieses Amt
nicht mehr ausfüllen kann, wenn die Jugendhilfeplanung nun konkret anläuft.
Frau Schmidt-Hartig schlägt daher Herrn Marcus Vogt, den Leiter der
Berufsbildungsstätte, vor.
Als einer der größten Jugendhilfeträger im
Landkreis sollte Himmelthal nach wie vor bei der Jugendhilfeplanung
berücksichtigt werden, und Herr Vogt ist ein kompetenter Ansprechpartner in der
Jugendhilfe – aus Sicht des Jugendamtes sollte daher dem Vorschlag von Frau
Schmidt-Hartig entsprochen werden, Herrn Marcus Vogt nachzubenennen.
Schritt 2:
Jahresplanung
Einmal im Jahr findet eine ganztägige Klausurtagung
des Fachausschusses Jugendhilfeplanung zum Zwecke der Jahresplanung der
Jugendhilfeplanung statt. Die Planungsinhalte der Jahresplanung der
Jugendhilfeplanung werden dort erarbeitet, so weit wie möglich konkret
beschrieben und quartalsweise zugeordnet. Am Ende dieses gemeinschaftlichen
Arbeitsprozesses liegen für jeden Planungsinhalt konkrete Ziel- und
Zeitvorgaben vor. Im Anschluss an die Klausurtagung des Fachausschusses
Jugendhilfeplanung findet eine inhaltliche Abstimmung mit dem Landrat statt.
Danach wird die detaillierte Jahresplanung im Jugendhilfeausschuss beschlossen
und die Jugendhilfeplanung verbindlich mit der Bearbeitung der Themen
beauftragt.
Schritt 3:
Operative
Planungen
Unvorhergesehene Bedarfe führen zu
kurzfristig anfallenden Planungsaufträgen. Die daraus resultierenden
sogenannten „Operativen Planungen“ werden in die Quartals- bzw. Jahresplanung
eingefügt. Themen mit geringerer Relevanz erfahren in diesem Falle eine
Verschiebung in Folgequartale.
Schritt 4:
Evaluation
Die Themen der Jahresplanung der
Jugendhilfeplanung des Vorjahres werden auf der ganztägigen Klausurtagung des
Fachausschusses Jugendhilfeplanung einer Evaluation unterzogen, gegebenenfalls
fortgeführt oder auf Folgejahre übertragen. Die oder der Vorsitzende des
Fachausschusses Jugendhilfeplanung informiert den Jugendhilfeausschuss einmal
pro Jahr über die Umsetzung der vorausgegangenen Planungen.
[1] Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Miltenberg vom 28.05.2014 setzt sich der „Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ wie folgt zusammen:
• Frau Ingrid Ballmann (CSU)
· Frau Sonja Dolzer-Lausberger (CSU)
· Herr Dr. Hans Jürgen Fahn (FW)
· Herr Thomas Gareus (SPD) (Kreistagsmandat niedergelegt)
· Herr Ansgar Stich (Grüne)
• ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche
• ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche
• ein/e Vertreter/in des Kreisjugendrings
• eine weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe
• die/der Jugendhilfeplaner/in
• die/der Jugendamtsleiter/in als Vorsitzende/r