Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Die zukünftige Konzeptionierung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.05.2016   JHA/002/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das vorgelegte Konzept einer dynamischen, bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme der Fachkraft für integrierte Sozialplanung in den „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“.

 

3. Der Jugendhilfeausschuss benennt für den „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ Herrn Karlheinz Paulus für den ausgeschiedenen Kreisrat Thomas Gareus.

 

4. Der Jugendhilfeausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Herr Vogt, Leiter der Berufsbildungsstätte Himmelthal, als Nachfolger für Frau Schmidt-Hartig vom Stiftungsamt Aschaffenburg als weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe in den „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ nachrückt.


Herr Hodapp trägt zur zukünftigen Konzeptionierung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Miltenberg vor wie folgt:

 

Sachstand Jugendhilfeplanung:

 

Die folgenden Teilpläne der Jugendhilfeplanung liegen vor:

 

·         Jugendhilfeplan „Allgemeiner Teil“ (1998) 

·         Teilplan 1: Jugendarbeit – Jugendsozialarbeit (2007)

·         Teilplan 2: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1998)

·         Teilplan 3: Förderung der Erziehung in der Familie (1998)

·         Teilplan 4: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (1998)

·         Teilplan 5: Hilfe zur Erziehung - Hilfe für junge Volljährige - Adoptionsvermittlung (1998)

·         Teilplan 6: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind (2004)

·         Teilplan 7: Trennungs- und Scheidungsberatung und Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (1998)

·         Teilplan 8: Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (1998)

 

 

 

Die einzelnen Ablaufschritte der zukünftigen Planungspraxis im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß dem Konzept der dynamischen, bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung

 

 

Schritt 1:

Strategische Planung durch kinder-, jugend- und familienpolitische Legislaturleitlinien

 

Der Jugendhilfeausschuss bildet einen Fachausschuss Jugendhilfeplanung („Beratender und Begleitender Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“[1]). Dieser Unterausschuss des Jugendhilfe-ausschusses erarbeitet übergeordnete Strategieziele für jede Legislaturperiode. Diese kinder-, jugend- und familienpolitischen Leitlinien für die aktuelle Kreistagsperiode werden daraufhin im Jugendhilfeausschuss und anschließend im Kreistag beschlossen. Sie dienen als Orientierungs-rahmen für die einzelnen Jahresplanungen (jährliche Schwerpunktplanungen) einer Legislaturperiode.

 

[1] Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Miltenberg vom 28.05.2014 setzt sich der „Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ wie folgt zusammen:

              Frau Ingrid Ballmann (CSU)

·                     Frau Sonja Dolzer-Lausberger (CSU)

·                     Herr Dr. Hans Jürgen Fahn (FW)

·                     Herr Thomas Gareus (SPD) (Kreistagsmandat niedergelegt)

·                     Herr Ansgar Stich (Grüne)

              ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche

              ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche

              ein/e Vertreter/in des Kreisjugendrings

              eine weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe

              die/der Jugendhilfeplaner/in

              die/der Jugendamtsleiter/in als Vorsitzende/r

 

Information zur Zusammensetzung des „Beratenden und Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“

 

Herr Winkler hat im Frühjahr 2014  Kontakt zu Frau Schmidt- Hartig, Leiterin des Stiftungsamts und Vertreterin des Gymnasiumsfonds Aschaffenburg, aufgenommen mit der Fragestellung, ob sie für die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes als sozial erfahrene Person beratend zur Verfügung stehen würde. Dies konnte sie sich zu diesem Zeitpunkt gut vorstellen,  musste jedoch am 22. April 2016 mitteilen, dass sie nunmehr wegen anderer wichtiger Tätigkeiten dieses Amt nicht mehr ausfüllen kann, wenn die Jugendhilfeplanung nun konkret anläuft. Frau Schmidt-Hartig schlägt daher  Herrn Marcus Vogt, den Leiter der Berufsbildungsstätte, vor.

 

Als einer der größten Jugendhilfeträger im Landkreis sollte Himmelthal nach wie vor bei der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden, und Herr Vogt ist ein kompetenter Ansprechpartner in der Jugendhilfe – aus Sicht des Jugendamtes sollte daher dem Vorschlag von Frau Schmidt-Hartig entsprochen werden, Herrn Marcus Vogt nachzubenennen.

 

 

Schritt 2:

Jahresplanung

 

Einmal im Jahr findet eine ganztägige Klausurtagung des Fachausschusses Jugendhilfeplanung zum Zwecke der Jahresplanung der Jugendhilfeplanung statt. Die Planungsinhalte der Jahresplanung der Jugendhilfeplanung werden dort erarbeitet, so weit wie möglich konkret beschrieben und quartalsweise zugeordnet. Am Ende dieses gemeinschaftlichen Arbeitsprozesses liegen für jeden Planungsinhalt konkrete Ziel- und Zeitvorgaben vor. Im Anschluss an die Klausurtagung des Fachausschusses Jugendhilfeplanung findet eine inhaltliche Abstimmung mit dem Landrat statt. Danach wird die detaillierte Jahresplanung im Jugendhilfeausschuss beschlossen und die Jugendhilfeplanung verbindlich mit der Bearbeitung der Themen beauftragt.

 

 

Schritt 3:

Operative Planungen

 

Unvorhergesehene Bedarfe führen zu kurzfristig anfallenden Planungsaufträgen. Die daraus resultierenden sogenannten „Operativen Planungen“ werden in die Quartals- bzw. Jahresplanung eingefügt. Themen mit geringerer Relevanz erfahren in diesem Falle eine Verschiebung in Folgequartale.

 

 

Schritt 4:

Evaluation

 

Die Themen der Jahresplanung der Jugendhilfeplanung des Vorjahres werden auf der ganztägigen Klausurtagung des Fachausschusses Jugendhilfeplanung einer Evaluation unterzogen, gegebenenfalls fortgeführt oder auf Folgejahre übertragen. Die oder der Vorsitzende des Fachausschusses Jugendhilfeplanung informiert den Jugendhilfeausschuss einmal pro Jahr über die Umsetzung der vorausgegangenen Planungen.



[1] Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Miltenberg vom 28.05.2014 setzt sich der „Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung“ wie folgt zusammen:

              Frau Ingrid Ballmann (CSU)

·                     Frau Sonja Dolzer-Lausberger (CSU)

·                     Herr Dr. Hans Jürgen Fahn (FW)

·                     Herr Thomas Gareus (SPD) (Kreistagsmandat niedergelegt)

·                     Herr Ansgar Stich (Grüne)

              ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche

              ein/e Vertreter/in der katholischen Kirche

              ein/e Vertreter/in des Kreisjugendrings

              eine weitere sozial erfahrene Person aus dem Bereich der Jugendhilfe

              die/der Jugendhilfeplaner/in

              die/der Jugendamtsleiter/in als Vorsitzende/r

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