Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Grünabfallsammlung und –verwertung:
1. Neuausschreibung 2016
2. Antrag der Neuen Mitte vom 08.04.2016

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2016   ENU/002/2016 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Landkreisverwaltung wird mit der europaweiten Neuausschreibung der Grünabfallsammlung und –verwertung beauftragt. Die Ausschreibung erfolgt, wie bisher, in Losen. Das Bieten auf das Gesamtpaket wird zugelassen.


Herr Röcklein berichtet, dass im Jahr 2013 erstmals die Grünabfallentsorgung ohne Nutzung des Grünabfallkompostplatzes Erlenbach ausgeschrieben worden sei. Dies sei zwangsläufig notwendig gewesen, da man diesen Platz zum Grünabfallsammelplatz für den Markt Elsenfeld sowie die Städte Erlenbach und Obernburg sowie zum zentralen Grünabfallumschlagplatz ausgebaut habe. Im Übrigen sei dieser Platz auch für die steigenden Mengen nicht mehr ausreichend gewesen.

 

Bereits 2013 habe man die Verwertung der Grünabfälle, getrennt in holzige und krautige Grünabfälle, in Losen zu 3.000 t ausgeschrieben, um auch örtlichen Interessenten die Möglichkeit zur Beteiligung einzuräumen. Hierbei habe man auch den Umstand berücksichtigt, dass Anlagen mit einem Durchsatz ab 3.000 Jahrestonnen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Bei Anlagen mit niedrigerem Durchsatz seien die Anforderungen je nach Standort und vorhandener Infrastruktur mit der Bauaufsichtsbehörde und der Wasserbehörde abzuklären. Die Verwaltung schlagen daher vor, die vollständige Grünabfallsammlung und -verwertung mit Verwertungslosen in der Größenordnung von bis zu 3.000 Jahrestonnen neu auszuschreiben und somit ein Bieten in Einzellosen und ein Bieten um das Gesamtpaket zu ermöglichen.

 

Damit berücksichtige die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Ausschreibung die Punkte 1 und 3 des Antrages der Fraktion Neue Mitte bereits.

 

Antrag Neue Mitte vom 8. April 2016:

 

1.    „Der bisher bestehende Vertrag soll nicht verlängert werden, sondern es sollte eine Neuausschreibung erfolgen.

 

2.    In der Ausschreibung soll zwingend vorgeschrieben werden, dass das im Landkreis anfallende Grüngut hier bei uns kompostiert und für die hiesigen Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe zur Verfügung steht. Damit soll gewährleistet sein, dass die im Kompost enthaltenen Nährstoffe auch unseren Böden als wertvoller Dünger zugute kommen. Gleichzeitig ist ein geringerer Fremdstoffanteil zu erwarten.

 

3.    Die Ausschreibungsmodalitäten sollten sowohl das Bieten auf Einzellose als auch auf das Gesamtpaket ermöglichen.“

 

Rechtlich sehr problematisch gestalte sich die Anforderung in Punkt 2 des Antrags, so Röcklein. Hierzu habe die Verwaltung das die Kommunale Abfallwirtschaft bei der Ausschreibung vergaberechtlich begleitende Büro TIMConsult um eine rechtliche Einschätzung gebeten:

 

Es solle eine Kompostierung „bei uns“ und zur Verfügungstellung für die „hiesigen“ Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe zwingend vorgeschrieben werden. Soweit hierbei explizit auf den Landkreis Miltenberg als Ort und die im Landkreis ansässigen Betriebe abgezielt werde, stelle dies eine Einschränkung der Leistungserbringung dar. Eine solche sei, wenn überhaupt nur dann möglich, wenn eine solche Einschränkung sachlich begründet und gerechtfertigt sei. Faktisch würde dies jede Leistungserbringung außerhalb des Landkreises ausschließen. Für eine solche Einschränkung sei eine vergaberechtlich tragfähige Begründung nicht ersichtlich. Das angestrebte Ziel, die im Kompost enthaltenen Nährstoffe auch unseren Böden als wertvoller Dünger zugutekommen zu lassen, sei nur erreichbar, wenn sowohl die Kompostierung als auch die anschließende Vermarktung durch die Kommunale Abfallwirtschaft selbst oder die Kompostierung als Dienstleistungsauftrag auf einem Platz des Landkreises erfolgen würde. Nur so könnte auch sichergestellt werden, dass der Kompost aus dem Grünabfall ausschließlich im Landkreis Miltenberg vermarktet werde. Somit werde keine Möglichkeit gesehen, die in Punkt 2 aufgeführten Belange als zwingende Vorgabe rechtssicher in eine europaweite Ausschreibung mit einfließen zu lassen. Aktuell werde noch geprüft, ob Umweltbelange, z.B. Transportentfernungen, in die Wertung der Angebote miteinbeziehen werden können.

 

 

Kreisrat Ullmer sagt, dass er zur Erklärung des Antrags der Neuen Mitte etwas ausholen möchte, wie die Situation vor drei Jahren gewesen sei. Deshalb stelle die Neue Mitte jetzt auch den Antrag, damit der Vertrag gekündigt werde. Seit 1.1.2014 sei der Vertrag in Kraft getreten und gelte für drei Jahre. Es wäre auch eine Verlängerung möglich. Deshalb habe man jetzt den Antrag gestellt, weil man schon länger, auch seitens der Land- und Forstwirtschaft und der Winzer wolle, dass das Material hier bleibe. Die Ausschreibung sei schon dargestellt worden. Es würden zwei oder drei Lose komplett weggehen, auch das holzige Material gehe weg, und werde mehr oder weniger in Main-Spessart bzw. Hessen und Baden-Württemberg aufbereitet und komme nicht mehr so zurück, wie man das ursprünglich einmal gedacht habe. Die Firma Humus in Main-Spessart, die dort auch die Biotonne betreibe, betreibe dort einen speziellen Platz bzw. Betrieb, so wie er hier im Landkreis Miltenberg in Guggenberg sei. Diese Firma habe die Kompostierung hier in Erlenbach an dem Grüngutplatz erledigt und habe das in einer hervorragenden Weise gemacht. Damals habe man natürlich auch die Wirtschaftlichkeit in Erwägung gezogen und beschlossen, dass man das holzige Material absondere oder herausbringe, um es energetischer Verwertung zuzuführen, damit es einen höheren Erlös bringe. Dies habe aber wahrscheinlich über die letzten Jahre nicht so zu Buche geschlagen habe, wie es hätte sein sollen.

 

Landwirte oder Organisationen hätten damals die Möglichkeit gehabt, auf das einzelne Los zu bieten. Aber man sei aufgrund der Kürze der Zeit überfordert gewesen, sei es als Landwirte oder auch als Maschinenring, diese Geschichte norm- und zollrechtlich so zu verfolgen, dass es auch Sinn mache.

 

Der Gedanke sei jetzt drei Jahre lang gereift und man habe schon etliche Vorgespräche geführt, ob man nicht versuchen könne, den eigenen Wertstoff mehr zu nutzen. Mit diesem Kompost würde auf den Böden Humus erzeugt, und dies werde in Zukunft ein großes Standbein sein für den ganzen Klimawandel, weil nur der Humus das Wasser in den Böden halte. Es sei fatal, das Ganze an ein Geschäft wegzugeben, um es dann wieder teuer zurückzukaufen bzw. durch die Lande zu transportieren. Dies sehe er als nicht sinnvoll an.

 

Kreisrat Ullmer wolle kein Gerippe aufmachen, wie es sein solle, sondern versuchen, das Ganze wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen. Man habe einen Wertstoffhof, den Grünabfallplatz in Erlenbach. Bei diesem Platz seien schon einige Probleme gelöst, wie z.B. der Rückstau. indem eine Abbiegespur installiert worden sei. Es sei mehr oder weniger auch die Größe da. Die 20 KV-Leitungen, die an dem Platz vorbeigingen, seien abmontiert. Er habe auch mit Bürgermeister Berninger gesprochen. Er würde einer Erweiterung zustimmen.

 

Der Neuen Mitte gehe es darum, dass man mit dem neuen Ausschreibungsverfahren versuche, das Material hier zu kompostieren, damit die Möglichkeit für die ansässigen Betriebe bestehe, den Kompost abzuholen und zu verteilen. Dieses Vorhaben werde auch seitens des Maschinenrings Untermain, das sei nicht nur der Landkreis Miltenberg, sondern auch die Landwirte vom Landkreis Aschaffenburg, unterstützt. Bei der Aufbereitung des Humus seien allerdings wirkliche Profis gefragt.

 

Am Tag der Offenen Tür beim Humus-Werk in Main-Spessart sei er sehr überrascht gewesen, dass über 3.000 Leute an diesem Tag Humus abgeholt hätten.

 

Der Neuen Mitte gehe es darum, dass die Verwaltung sich Gedanken mache, ob man den Grünkompostplatz nicht weiter als Umschlagplatz nutze, sondern wieder aktiviere, d.h. den Platz so auszubauen, dass man die eigene Kompostierung machen könne.

 

Man müsse auch besprechen, ob der Landkreis sage, um nicht in die Ausschreibung gehen zu müssen, habe man vielleicht die Möglichkeit, mit einer Art Dienstleistungsvertrag oder Abgabe die Kompostierung selbst zu betreiben.

 

Landrat Scherf wendet sich an Kreisrat Ullmer, dass er einen Antrag mit drei Punkten gestellt habe. Diesen Antrag habe die Neue Mitte fristgerecht gestellt, und mit diesem Antrag habe sich die Verwaltung intensiv auseinandergesetzt. Kreisrat Ullmer stelle jetzt allerdings zwei neue Anträge, zum einen die Erweiterung des Platzes in Erlenbach, zum anderen die Frage der Kommunalisierung. Damit habe er für Verwirrung gesorgt.

 

Kreisrat Ullmer begründet abschließend, dass die Behandlung der Punkte 1 und 3 in Ordnung seien. Zu Punkt 2 sei er nur auf die Vorlage der Verwaltung eingegangen, in der es heißt: „Das angestrebte Ziel, die im Kompost enthaltenen Nährstoffe auch unseren Böden als wertvoller Dünger zugutekommen zu lassen, sei nur erreichbar, wenn sowohl die Kompostierung als auch die anschließende Vermarktung durch die Kommunale Abfallwirtschaft selbst oder die Kompostierung als Dienstleistungsauftrag auf einem Platz des Landkreises erfolgen würde. Nur so könnte auch sichergestellt werden, dass der Kompost aus dem Grünabfall ausschließlich im Landkreis Miltenberg vermarktet werde.“ Dies müsse man schließlich im Ausschuss besprechen, ob es gewollt sei oder nicht, oder ob man in die Ausschreibung gehe. Es sei nur seine Erläuterung dazu gewesen.

 

Herr Röcklein sagt, es gebe eindeutige Beschlüsse und Vereinbarungen, wonach man diesen Grünabfallplatz in Erlenbach für die Kompostierung aufgelassen habe und als Grünabfallsammelplatz für die drei Gemeinden Erlenbach, Elsenfeld und Obernburg eingerichtet habe. Erstens zur Entlastung der Müllumladestation, zweitens, um dort die Annahme zu verbessern. Der Platz stehe also nicht mehr zur Verfügung.

Eine Erweiterung des Platzes auf diesem Grundstück halte er auch wegen der Untergrundverhältnisse für schwer bedenklich. Herr Röcklein stimmt Kreisrat Ullmer bezüglich des Wertes des Kompostes zu. Eine Tonne Kompost habe einen rechnerischen Wert zwischen 26,00 und 30,00 Euro. Davon sei ungefähr die Hälfte der Humus wert. Kompost sei ein wertvolles Material und auch notwendig für die Landwirtschaft. Aber eine Erweiterung in Erlenbach und Wiederaufnahme der Kompostierung in Erlenbach halte er für sehr teuer.

 

Kreisrat Dr. Fahn sieht Punkt 2 des Antrags problematisch, dass das Grüngut zwingend im Landkreis Miltenberg verwertet werde. Und zwar dann, wenn mehr Kompost anfalle, als im Landkreis Miltenberg abgenommen werde. Er findet die Formulierung zu streng und schlägt vor, die Formulierung dahingehend zu ändern, dass die Produkte vorrangig im Landkreis Miltenberg verkauft werden.

Positiv bewertet Kreisrat Dr. Fahn, dass die Verwaltung Umweltbelange mit in die Ausschreibung einbeziehe.

 

Herr Röcklein merkt an, dass man momentan diskutiere, er aber in Bezug auf die Einbeziehung der Umweltbelange nichts versprechen könne. Seit 18. April 2016 gelte das neue Vergaberecht und vieles sei noch sehr schwammig. Niemand wisse genau, wie es mit solchen Fragen weitergehe, weil sich die europäischen Richtlinien und das deutsche Vergaberecht in einigen Punkten unterscheiden.

 

Kreisrat Reinhard stellt fest, dass sich die Zeiten in Bezug auf den Kompost geändert hätten. Früher habe man Geld aufwenden müssen, damit das Material verwertet werde. Heute bestehe eine große Nachfrage, müsse allerdings nach krautigen und holzigen Abfällen getrennt werden. Es sei auch sehr abhängig von Angebot und Nachfrage, ob gute Angebote kämen. Es sei eine ganz diffuse Angelegenheit. Letztendlich gehe es nur darum, den Kompost möglichst auch im Kreis zu behalten. Dies sei allerdings auch eine Marktfrage. Wenn es gezahlt werde, könne der Kompost auch hier bleiben.

Kreisrat Reinhard weist darauf hin, dass der Antrag der Neuen Mitte der CSU-Fraktion nicht vorgelegen habe. Er kenne den Antrag nur aus der Vorlage. Es sei unter den Fraktionen vereinbart gewesen, dass Anträge untereinander direkt weitergegeben werden. Dies habe sich die letzte Zeit nicht immer bewährt. Er möchte eine grundlegende Linie festlegen.

 

Landrat Scherf erwidert, dass es erneut bei der letzten Fraktionsvorsitzendenbesprechung angesprochen worden sei, dass die Weitergabe der Anträge Aufgabe der Fraktionen untereinander sei. Er bitte immer wieder, aus Gründen der Fairness die sechs anderen Fraktionen zu informieren. Die Verwaltung werde spätestens auf der Tagesordnung und in der Sitzungsvorlage auf vorliegende Anträge hinweisen.

 

Kreisrat Reinhard findet, dass die momentane Diskussion nicht den gestellten Antrage behandele. Wenn es jetzt darum gehe, selbst zu kompostieren, könne dies im Rahmen dieses Antrags nicht behandelt und diskutieren werden, weil es in eine grundlegend andere Richtung ginge. Man müsse entweder den Punkt absetzen oder nur über die Ausschreibung reden.

 

Herr Röcklein führt aus, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag gemacht habe, neu auszuschreiben.

Wenn man über einen Dienstleistungsvertrag kompostieren lassen würde und nach dem Kompostiervorgang das Eigentum bei der Kommunalen Abfallwirtschaft bleibe, dann hätte man die Herrschaft über den Kompost. Dann könne die Kommunale Abfallwirtschaft den Kompost vermarkten. Gebe man die komplette Leistung ab, dann sei der Dienstleister Eigentümer des Kompostes. Was er dann damit mache, das sei seine eigene Entscheidung. Deshalb habe die Verwaltung diesen Dienstleistungsvertrag überhaupt nur erwähnt.

 

 

Kreisrat Reinhard stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

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