Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Grünabfallsammlung und –verwertung:
1. Neuausschreibung 2016
2. Antrag der Neuen Mitte vom 08.04.2016
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2016 ENU/002/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
berichtet, dass im Jahr 2013 erstmals die Grünabfallentsorgung ohne Nutzung des
Grünabfallkompostplatzes Erlenbach ausgeschrieben worden sei. Dies sei
zwangsläufig notwendig gewesen, da man diesen Platz zum Grünabfallsammelplatz
für den Markt Elsenfeld sowie die Städte Erlenbach und Obernburg sowie zum zentralen
Grünabfallumschlagplatz ausgebaut habe. Im Übrigen sei dieser Platz auch für
die steigenden Mengen nicht mehr ausreichend gewesen.
Bereits 2013 habe man
die Verwertung der Grünabfälle, getrennt in holzige und krautige Grünabfälle,
in Losen zu 3.000 t ausgeschrieben, um auch örtlichen Interessenten die Möglichkeit
zur Beteiligung einzuräumen. Hierbei habe man auch den Umstand berücksichtigt,
dass Anlagen mit einem Durchsatz ab 3.000 Jahrestonnen einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Bei Anlagen mit niedrigerem
Durchsatz seien die Anforderungen je nach Standort und vorhandener
Infrastruktur mit der Bauaufsichtsbehörde und der Wasserbehörde abzuklären. Die
Verwaltung schlagen daher vor, die vollständige Grünabfallsammlung und
-verwertung mit Verwertungslosen in der Größenordnung von bis zu 3.000 Jahrestonnen
neu auszuschreiben und somit ein Bieten in Einzellosen und ein Bieten um das Gesamtpaket
zu ermöglichen.
Damit
berücksichtige die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Ausschreibung die
Punkte 1 und 3 des Antrages der Fraktion Neue Mitte bereits.
Antrag Neue Mitte vom 8. April 2016:
1.
„Der
bisher bestehende Vertrag soll nicht verlängert werden, sondern es sollte eine
Neuausschreibung erfolgen.
2.
In
der Ausschreibung soll zwingend vorgeschrieben werden, dass das im Landkreis
anfallende Grüngut hier bei uns kompostiert und für die hiesigen Land- und Forstwirtschaftlichen
Betriebe zur Verfügung steht. Damit soll gewährleistet sein, dass die im
Kompost enthaltenen Nährstoffe auch unseren Böden als wertvoller Dünger zugute
kommen. Gleichzeitig ist ein geringerer Fremdstoffanteil zu erwarten.
3.
Die
Ausschreibungsmodalitäten sollten sowohl das Bieten auf Einzellose als auch auf
das Gesamtpaket ermöglichen.“
Rechtlich sehr
problematisch gestalte sich die Anforderung in Punkt 2 des Antrags, so
Röcklein. Hierzu habe die Verwaltung das die Kommunale Abfallwirtschaft bei der
Ausschreibung vergaberechtlich begleitende Büro TIMConsult um eine rechtliche
Einschätzung gebeten:
Es solle eine
Kompostierung „bei uns“ und zur Verfügungstellung für die „hiesigen“ Land- und
Forstwirtschaftlichen Betriebe zwingend vorgeschrieben werden. Soweit hierbei
explizit auf den Landkreis Miltenberg als Ort und die im Landkreis ansässigen
Betriebe abgezielt werde, stelle dies eine Einschränkung der
Leistungserbringung dar. Eine solche sei, wenn überhaupt nur dann möglich, wenn
eine solche Einschränkung sachlich begründet und gerechtfertigt sei. Faktisch
würde dies jede Leistungserbringung außerhalb des Landkreises ausschließen. Für
eine solche Einschränkung sei eine vergaberechtlich tragfähige Begründung nicht
ersichtlich. Das angestrebte Ziel, die im Kompost enthaltenen Nährstoffe auch
unseren Böden als wertvoller Dünger zugutekommen zu lassen, sei nur erreichbar,
wenn sowohl die Kompostierung als auch die anschließende Vermarktung durch die
Kommunale Abfallwirtschaft selbst oder die Kompostierung als
Dienstleistungsauftrag auf einem Platz des Landkreises erfolgen würde. Nur so
könnte auch sichergestellt werden, dass der Kompost aus dem Grünabfall
ausschließlich im Landkreis Miltenberg vermarktet werde. Somit werde keine
Möglichkeit gesehen, die in Punkt 2 aufgeführten Belange als zwingende Vorgabe
rechtssicher in eine europaweite Ausschreibung mit einfließen zu lassen.
Aktuell werde noch geprüft, ob Umweltbelange, z.B. Transportentfernungen, in
die Wertung der Angebote miteinbeziehen werden können.
Kreisrat Ullmer sagt,
dass er zur Erklärung des Antrags der Neuen Mitte etwas ausholen möchte, wie
die Situation vor drei Jahren gewesen sei. Deshalb stelle die Neue Mitte jetzt
auch den Antrag, damit der Vertrag gekündigt werde. Seit 1.1.2014 sei der
Vertrag in Kraft getreten und gelte für drei Jahre. Es wäre auch eine
Verlängerung möglich. Deshalb habe man jetzt den Antrag gestellt, weil man
schon länger, auch seitens der Land- und Forstwirtschaft und der Winzer wolle,
dass das Material hier bleibe. Die Ausschreibung sei schon dargestellt worden.
Es würden zwei oder drei Lose komplett weggehen, auch das holzige Material gehe
weg, und werde mehr oder weniger in Main-Spessart bzw. Hessen und
Baden-Württemberg aufbereitet und komme nicht mehr so zurück, wie man das
ursprünglich einmal gedacht habe. Die Firma Humus in Main-Spessart, die dort auch
die Biotonne betreibe, betreibe dort einen speziellen Platz bzw. Betrieb, so
wie er hier im Landkreis Miltenberg in Guggenberg sei. Diese Firma habe die
Kompostierung hier in Erlenbach an dem Grüngutplatz erledigt und habe das in
einer hervorragenden Weise gemacht. Damals habe man natürlich auch die
Wirtschaftlichkeit in Erwägung gezogen und beschlossen, dass man das holzige
Material absondere oder herausbringe, um es energetischer Verwertung
zuzuführen, damit es einen höheren Erlös bringe. Dies habe aber wahrscheinlich
über die letzten Jahre nicht so zu Buche geschlagen habe, wie es hätte sein
sollen.
Landwirte oder
Organisationen hätten damals die Möglichkeit gehabt, auf das einzelne Los zu
bieten. Aber man sei aufgrund der Kürze der Zeit überfordert gewesen, sei es als
Landwirte oder auch als Maschinenring, diese Geschichte norm- und zollrechtlich
so zu verfolgen, dass es auch Sinn mache.
Der Gedanke sei
jetzt drei Jahre lang gereift und man habe schon etliche Vorgespräche geführt,
ob man nicht versuchen könne, den eigenen Wertstoff mehr zu nutzen. Mit diesem
Kompost würde auf den Böden Humus erzeugt, und dies werde in Zukunft ein großes
Standbein sein für den ganzen Klimawandel, weil nur der Humus das Wasser in den
Böden halte. Es sei fatal, das Ganze an ein Geschäft wegzugeben, um es dann
wieder teuer zurückzukaufen bzw. durch die Lande zu transportieren. Dies sehe
er als nicht sinnvoll an.
Kreisrat Ullmer
wolle kein Gerippe aufmachen, wie es sein solle, sondern versuchen, das Ganze
wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen. Man habe einen Wertstoffhof, den
Grünabfallplatz in Erlenbach. Bei diesem Platz seien schon einige Probleme
gelöst, wie z.B. der Rückstau. indem eine Abbiegespur installiert worden sei.
Es sei mehr oder weniger auch die Größe da. Die 20 KV-Leitungen, die an dem
Platz vorbeigingen, seien abmontiert. Er habe auch mit Bürgermeister Berninger
gesprochen. Er würde einer Erweiterung zustimmen.
Der Neuen Mitte
gehe es darum, dass man mit dem neuen Ausschreibungsverfahren versuche, das
Material hier zu kompostieren, damit die Möglichkeit für die ansässigen Betriebe
bestehe, den Kompost abzuholen und zu verteilen. Dieses Vorhaben werde auch
seitens des Maschinenrings Untermain, das sei nicht nur der Landkreis
Miltenberg, sondern auch die Landwirte vom Landkreis Aschaffenburg,
unterstützt. Bei der Aufbereitung des Humus seien allerdings wirkliche Profis
gefragt.
Am Tag der Offenen
Tür beim Humus-Werk in Main-Spessart sei er sehr überrascht gewesen, dass über 3.000
Leute an diesem Tag Humus abgeholt hätten.
Der Neuen Mitte
gehe es darum, dass die Verwaltung sich Gedanken mache, ob man den
Grünkompostplatz nicht weiter als Umschlagplatz nutze, sondern wieder
aktiviere, d.h. den Platz so auszubauen, dass man die eigene Kompostierung
machen könne.
Man müsse auch besprechen,
ob der Landkreis sage, um nicht in die Ausschreibung gehen zu müssen, habe man
vielleicht die Möglichkeit, mit einer Art Dienstleistungsvertrag oder Abgabe die
Kompostierung selbst zu betreiben.
Landrat Scherf wendet
sich an Kreisrat Ullmer, dass er einen Antrag mit drei Punkten gestellt habe.
Diesen Antrag habe die Neue Mitte fristgerecht gestellt, und mit diesem Antrag
habe sich die Verwaltung intensiv auseinandergesetzt. Kreisrat Ullmer stelle
jetzt allerdings zwei neue Anträge, zum einen die Erweiterung des Platzes in
Erlenbach, zum anderen die Frage der Kommunalisierung. Damit habe er für
Verwirrung gesorgt.
Kreisrat Ullmer
begründet abschließend, dass die Behandlung der Punkte 1 und 3 in Ordnung seien.
Zu Punkt 2 sei er nur auf die Vorlage der Verwaltung eingegangen, in der es
heißt: „Das angestrebte Ziel, die im Kompost enthaltenen Nährstoffe auch
unseren Böden als wertvoller Dünger zugutekommen zu lassen, sei nur erreichbar,
wenn sowohl die Kompostierung als auch die anschließende Vermarktung durch die
Kommunale Abfallwirtschaft selbst oder die Kompostierung als
Dienstleistungsauftrag auf einem Platz des Landkreises erfolgen würde. Nur so
könnte auch sichergestellt werden, dass der Kompost aus dem Grünabfall
ausschließlich im Landkreis Miltenberg vermarktet werde.“ Dies müsse man
schließlich im Ausschuss besprechen, ob es gewollt sei oder nicht, oder ob man
in die Ausschreibung gehe. Es sei nur seine Erläuterung dazu gewesen.
Herr Röcklein
sagt, es gebe eindeutige Beschlüsse und Vereinbarungen, wonach man diesen
Grünabfallplatz in Erlenbach für die Kompostierung aufgelassen habe und als
Grünabfallsammelplatz für die drei Gemeinden Erlenbach, Elsenfeld und Obernburg
eingerichtet habe. Erstens zur Entlastung der Müllumladestation, zweitens, um
dort die Annahme zu verbessern. Der Platz stehe also nicht mehr zur Verfügung.
Eine Erweiterung
des Platzes auf diesem Grundstück halte er auch wegen der
Untergrundverhältnisse für schwer bedenklich. Herr Röcklein stimmt Kreisrat
Ullmer bezüglich des Wertes des Kompostes zu. Eine Tonne Kompost habe einen
rechnerischen Wert zwischen 26,00 und 30,00 Euro. Davon sei ungefähr die Hälfte
der Humus wert. Kompost sei ein wertvolles Material und auch notwendig für die
Landwirtschaft. Aber eine Erweiterung in Erlenbach und Wiederaufnahme der
Kompostierung in Erlenbach halte er für sehr teuer.
Kreisrat Dr. Fahn
sieht Punkt 2 des Antrags problematisch, dass das Grüngut zwingend im Landkreis Miltenberg verwertet werde. Und zwar dann,
wenn mehr Kompost anfalle, als im Landkreis Miltenberg abgenommen werde. Er
findet die Formulierung zu streng und schlägt vor, die Formulierung dahingehend
zu ändern, dass die Produkte vorrangig
im Landkreis Miltenberg verkauft werden.
Positiv bewertet
Kreisrat Dr. Fahn, dass die Verwaltung Umweltbelange mit in die Ausschreibung
einbeziehe.
Herr Röcklein
merkt an, dass man momentan diskutiere, er aber in Bezug auf die Einbeziehung
der Umweltbelange nichts versprechen könne. Seit 18. April 2016 gelte das neue
Vergaberecht und vieles sei noch sehr schwammig. Niemand wisse genau, wie es
mit solchen Fragen weitergehe, weil sich die europäischen Richtlinien und das
deutsche Vergaberecht in einigen Punkten unterscheiden.
Kreisrat Reinhard
stellt fest, dass sich die Zeiten in Bezug auf den Kompost geändert hätten.
Früher habe man Geld aufwenden müssen, damit das Material verwertet werde.
Heute bestehe eine große Nachfrage, müsse allerdings nach krautigen und
holzigen Abfällen getrennt werden. Es sei auch sehr abhängig von Angebot und
Nachfrage, ob gute Angebote kämen. Es sei eine ganz diffuse Angelegenheit.
Letztendlich gehe es nur darum, den Kompost möglichst auch im Kreis zu
behalten. Dies sei allerdings auch eine Marktfrage. Wenn es gezahlt werde,
könne der Kompost auch hier bleiben.
Kreisrat Reinhard
weist darauf hin, dass der Antrag der Neuen Mitte der CSU-Fraktion nicht
vorgelegen habe. Er kenne den Antrag nur aus der Vorlage. Es sei unter den
Fraktionen vereinbart gewesen, dass Anträge untereinander direkt weitergegeben
werden. Dies habe sich die letzte Zeit nicht immer bewährt. Er möchte eine
grundlegende Linie festlegen.
Landrat Scherf
erwidert, dass es erneut bei der letzten Fraktionsvorsitzendenbesprechung
angesprochen worden sei, dass die Weitergabe der Anträge Aufgabe der Fraktionen
untereinander sei. Er bitte immer wieder, aus Gründen der Fairness die sechs
anderen Fraktionen zu informieren. Die Verwaltung werde spätestens auf der
Tagesordnung und in der Sitzungsvorlage auf vorliegende Anträge hinweisen.
Kreisrat Reinhard
findet, dass die momentane Diskussion nicht den gestellten Antrage behandele.
Wenn es jetzt darum gehe, selbst zu kompostieren, könne dies im Rahmen dieses
Antrags nicht behandelt und diskutieren werden, weil es in eine grundlegend
andere Richtung ginge. Man müsse entweder den Punkt absetzen oder nur über die
Ausschreibung reden.
Herr Röcklein
führt aus, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag gemacht habe, neu
auszuschreiben.
Wenn man über
einen Dienstleistungsvertrag kompostieren lassen würde und nach dem
Kompostiervorgang das Eigentum bei der Kommunalen Abfallwirtschaft bleibe, dann
hätte man die Herrschaft über den Kompost. Dann könne die Kommunale
Abfallwirtschaft den Kompost vermarkten. Gebe man die komplette Leistung ab,
dann sei der Dienstleister Eigentümer des Kompostes. Was er dann damit mache,
das sei seine eigene Entscheidung. Deshalb habe die Verwaltung diesen
Dienstleistungsvertrag überhaupt nur erwähnt.
Kreisrat Reinhard
stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung.
Der Ausschuss lehnt
den Antrag mehrheitlich ab.